| | # 2 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Gutmütige Provider? eher auf beiden Augen blinde, man verdient ja schließlich mit... Apropos Geschäftsmodell: Was dabei erbeutet werden kann, ist harmlos, es gibt bereits weitaus lukrativere Modelle: heise online - 10.04.09 - c't magazin.tv: Das Handy mit der Albtraumgarantie YouTube - Akte 09 - Deutschlands höchste Handyrechnung (03.02.2009)
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | # 6 |
| Threadstarter Registriert seit: 10.04.2009
Beiträge: 3
| Hallo immorb, danke für Deine Antwort. In meinem Post habe ich ja weder Provider, noch "Mehrwerdienste"anbieter genannt. Und ich unterstelle nicht allgemein betrügerisches Verhalten. Wenn aber z.B. Gewinnspiele in eine gut getarnte Abofalle führen, nenne ich das betrügerische Absicht. Aber Du hast recht, in dubio pro reo. Und meine Frage war ja eine allgemeine. Bei postpaid Angeboten ist Deine Vorgehensweise sicher die richtige. Wie würdest Du aber bei prepaid vorgehen? In diesem Falle zieht der Provider ohne Rückfrage den Betrag ein und reicht ihn weiter. Habe ich flapsig als Inkasso bezeichnet. Nach dem Begriff Factoring habe ich gesucht, danke. Und auch bestem Dank für das AZ. Viele Grüße MHA |
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| | # 7 | |
| Gastposter | Zitat:
Prepaid bedeutet keinesfalls Kostenkontrolle. Für Prepaid gilt,sehr genau die AGB lesen,denn sehr leicht wird Praid zur Kostenfalle.Beispiel man wird im Ausland angerufen. Hier können auch ohne Guthaben Kosten entstehen,da einige Anbieter solche Gespräche getrennt abrechnen. Lese dir z.B. die AGB von Simply durch. Wird dein Telefon geklaut kann das ganz schnell 70.- kosten. z.B. Pfand für SIM-Karte,denn dies "bleibt" Eigentum von Simply.Zur eigentlichen Frage,das Telefon nur zum Telefonieren benutzen,alles unnötige deaktivieren. Nummern von Mehrwertdienste sperren. Sollte man doch ein ABO abgeschlossen haben,Vertrag anfechten, Geld zurückfordern. Auch bei z.B. Premium-SMS gilt,der Anbieter muss einen Vertragsabschluss nachweisen. Das Absenden von einem Code-Wort ist keine Vertragsbestätigung. Muss ich also nicht zahlen, siehe auch>> Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Az.: 713 AC 256 / 05) m.f.G. | |
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Wird dein Telefon geklaut kann das ganz schnell 70.- kosten.