angenommen, man bekäme eine mahnung ohne zuvor eine rechnung erhalten zu haben und ohne jegliche inanspruchnahme des im brief angesprochenen services. was könnte man in so einem falle tun? was wäre wenn man so einen service ohne sein wissen in anspruch genommen hätte? wir gehen mal davon aus, dass dies nicht der fall ist. der betrag ist recht hoch und dreistellig. mit gerichtlichen schritten wird natürlich gedroht. netterweise wird einem stundung und ratenzahlung angeboten. die unterschrift ist kopiert und stark verpixelt. im ersten, ignorierten brief war dies meines wissens noch nicht der fall.
es ist so. jemand hat eine mahnung ohne eine rechnung erhalten von auer witte thiel rechtsanwälte im namen von der wondo gmbh betreiber der seite xloads.com
der betrag kann gestundet oder in raten bezahlt werden. weder hat der betroffene die seite besucht noch auf die erste mahnung reagiert, weil er sie eben nie besucht hat. dennoch liegt diese forderung vor. wie muss man handeln um nicht wegen eines formfehlers doch zur kasse gebeten zu werden?
Ich habe in einem solchen Fall folgendes gemacht, allerdings war ich mir sicher, daß ich mich niemals bei dem Anbieter angemeldet oder Leistungen bezogen habe:
Einen Brief per Einschreiben mit Rückschein an den Anwalt geschickt.
Darin erklärte ich sinngemäß, daß ich weder einen Vertrag mit mit seinem Mandaten geschlossen noch Leistungen bezogen hätte. Ihm stehe selbstverständlich frei, daß Gegenteil zu beweisen.
Dann habe ich hilfsweise den Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtum angefochten (ist scheinbar sinnlos, weil ja kein Vertrag besteht, bringt einen aber wg. der Anfechtungsfristen auf die sichere Seite).
Dann habe ich äußerst hilfsweise den Vertrag widerrufen, weil ich ja erst mit dem Anwaltsschreiben von der Existenz des "Vertrages" erfahren habe, und ich vorher logischerweise nicht über mein Widerufsrecht informiert worden bin.
Sämtliche Schreiben arichivieren und erst wieder reagieren, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht ankommt.
In meinem Fall hat der Anwalt über die IP Adresse (Ha, ha) den Vertag zu beweisen versucht und im übrigen die schröckliche Drohung ausgestoßen, seinem Mandanten zu gerichtlichen Schritten raten zu wollen (man genieße den Satz). Ja und was soll ich sagen, auf den Mahnbescheid warte ich ebenso wie alle anderen Forennutzer nun schon sehr lange.
Verbrauchezentralen halten ähnliche Schreiben als Muster bereit, die geben aber auch den Rat, auf unberechtigte Forderung nicht zu reagieren und sich das Porto zu sparen.
danke erst mal für deine rückmeldung. das hilft mir doch schon um einiges weiter. weil ich mir doch ziemlich sicher bin, vor allem bei so einer seite..., dass ich keinen solchen service in anspruch genommen habe. da man sich ja immer irren kann oder den service über eine andere seite versteckt oder wie auch immer eventuell in anspruch nehmen hätte können, will ich doch etwas vorsichtiger sein.
einmal habe ich einen seriösen nebenjob im internet gesucht, weil ich noch schüler bin. auf studentenjob, welche domain es später nicht mehr gab, hab ich blöderweise all meine daten angegeben... erst bekam ich ganz viele abbuchungen, übrigens keine mit einem verwendungszweck der auf die oben genannte forderung angedeutet hätte. sämtlich storniert und ich dachte, das wäre es jetzt gewesen aber jetzt noch so etwas... ich ärgere mich wirklich sehr über diesen tag! naja. ich werde dann wohl, weil ich das erste ja blöderweise ignoriert hab, auch weiterhin ignorieren bis ein mahnbescheid kommt. wenn das die verbraucherzentrale sowieso vorschlägt. dann spar ich mir das porto doch lieber erst mal...
oder hat jemand einwände? darüber würde ich mich übrigens sehr freuen weil ich mir total unsicher bin!
danke erst mal für deine rückmeldung. das hilft mir doch schon um einiges weiter. weil ich mir doch ziemlich sicher bin, vor allem bei so einer seite..., dass ich keinen solchen service in anspruch genommen habe. da man sich ja immer irren kann oder den service über eine andere seite versteckt oder wie auch immer eventuell in anspruch nehmen hätte können, will ich doch etwas vorsichtiger sein.
einmal habe ich einen seriösen nebenjob im internet gesucht, weil ich noch schüler bin. auf studentenjob, welche domain es später nicht mehr gab, hab ich blöderweise all meine daten angegeben... erst bekam ich ganz viele abbuchungen, übrigens keine mit einem verwendungszweck der auf die oben genannte forderung angedeutet hätte. sämtlich storniert und ich dachte, das wäre es jetzt gewesen aber jetzt noch so etwas... ich ärgere mich wirklich sehr über diesen tag! naja. ich werde dann wohl, weil ich das erste ja blöderweise ignoriert hab, auch weiterhin ignorieren bis ein mahnbescheid kommt. wenn das die verbraucherzentrale sowieso vorschlägt. dann spar ich mir das porto doch lieber erst mal...
oder hat jemand einwände? darüber würde ich mich übrigens sehr freuen weil ich mir total unsicher bin!
mfg
Also, was die netten Leute von Deiner Verbraucherzentrale sagen würden,weiß ich nicht.
Ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, daß du über 18 bist und die Anwälte Dich wirklich angeschrieben haben.
Weil du nicht sicher bist empfehle ich doch das Einschreiben mit Rückschein, allein wg der moralischen Wirkung (nicht auf Auer Witte Thiel) sondern bei Dir selber. Bitte verwende nur die Muster die hier im Forum angegeben werden und ändere sie auch nicht ab. Liefer denen auch keine verfeinerten Datensätze.
Im Übrigen liefert eine Google Suche interessante Ergebnisse über die Anwälte:
Du bist also nicht allein. Im übrigen herrschen auch da zwei Meinungen bzgl. der Reaktion vor (Ignorieren: Die beachten Einsprüche sowieso nicht, Einschreiben: Vielleicht lassen die mich ob meiner Wortgewalt in Ruhe).
-----Doppelpost zusammengeführt am 9.4.2009 um 01:12:31-----
also es ist so. ich bin über 18 und trotzdem noch schüler ^^ meine richtigen daten habe ich ausschließlich bei ebay, amazon und bei dieser blöden jobseite die wohl nur ein datenfake klau war angegeben -.- da wurden meine daten auch echt geklaut und ich bekam lauter abbuchungen teils auch dreistellig. zum glück kann man sowas ja stornieren. trotzdem liegt mein konto blank und ich habe ein neues... meine bank war da sehr flexibel ^^
aber, dass jetzt auch noch solche briefe kommen, finde ich echt nervig. also angemeldet habe ich mich auf keinen fall und schon gar nicht auf so einer seite! und meine richtigen daten gebe ich nicht einmal bei einer e-mail an. aber weil es sich um einen job handeln sollte habe ich tatsächlich alles preisgegeben... am nächsten tag war die seite auch gar nicht mehr erreichbar. das schlimme ist. der link zu dieser seite war auf einer ganz normalen jobbörse im internet für schüler und studenten... echt blöd, dass die solche werbung einbauen! naja auf jeden fall weiß ich jetzt, dass diese schon bekannt sind. denn die seite von auer witte thiel sieht ja mal echt total echt aus... deswegen war ich mir kurz nicht mehr sicher.
aber weil es viele solcher fälle gibt, denke ich doch, dass es abzocker sind und ich natürlich nicht zahlen werde. ich hoffe auch, dass dieser thread beim googlen ganz oben steht damit die leute weniger chancen haben
zur polizei gehe ich aber ehrlich gesagt nicht so gerne... wenn dann zur verbraucherzentrale oder ich frage einen jurastudenten, den ich kenne.
an dieser stelle wirklich recht herzlichen dank für deine hilfe! werde es in den osterferien noch genau überdenken ob ich ein einschreiben hinschicke oder nicht. meine daten haben die ja blöderweise geklaut -.-
an dieser stelle noch schöne ostern wünsch ich euch allen diese seite ist echt super!
in diesem video wird ja propagiert, dass man erst gar nicht reagieren soll und wenn dann nur mit einem "einzeiler" a lá ich wars nicht?
meine e-mail hat er ja nicht gewusst dieser falsch anmelder... war aber eigentlich auch mit auf der jobseite angegeben xD
soll ich diese jetzt preisgeben? denn ein schreiben oder gar ein einschreiben mit der post ist mir ehrlich gesagt für nichts zuviel aufwand und ihm stattdessen einfach sagen, dass ich mich gar nicht angemeldet habe, wäre das vielleicht besser?
was könnte denn schlimmsten falls passieren? also ich habe mich DEFINITIV nicht angemeldet das weiß ich jetzt. was passiert wenn ich es ignoriere? was mit einer e-mail einspruch und was mit der post und was mit dem einschreiben einspruch einlege? bzw... was müsste ich tun um nichts zu befürchten zu haben?
in diesem video wird ja propagiert, dass man erst gar nicht reagieren soll und wenn dann nur mit einem "einzeiler" a lá ich wars nicht?
meine e-mail hat er ja nicht gewusst dieser falsch anmelder... war aber eigentlich auch mit auf der jobseite angegeben xD
soll ich diese jetzt preisgeben? denn ein schreiben oder gar ein einschreiben mit der post ist mir ehrlich gesagt für nichts zuviel aufwand und ihm stattdessen einfach sagen, dass ich mich gar nicht angemeldet habe, wäre das vielleicht besser?
was könnte denn schlimmsten falls passieren? also ich habe mich DEFINITIV nicht angemeldet das weiß ich jetzt. was passiert wenn ich es ignoriere? was mit einer e-mail einspruch und was mit der post und was mit dem einschreiben einspruch einlege? bzw... was müsste ich tun um nichts zu befürchten zu haben?
mfg
Eines vorweg: E-Mails, wie wir sie versenden, werden vor Gericht im allgemeinen nicht als Beweis anerkannt (Formlos, fristlos, zwecklos). Außerdem erfährt damit die Gegenseite die E-Mail Adresse.
Du hast meiner Meinung nach zwei Möglichkeiten:
1.) Garnicht reagieren
2.) Einschreiben mit Rückschein an den Anwalt
Wenn Du Dich für 2.) entscheidest, warum nicht das volle Programm? Kostet auch nicht mehr, d.h. ich würde dem Anwalt als Erstes schreiben, daß ich davon ausgehe, daß er Zustellungsberechtigt ist. Dann, daß ich der Meinung bin, daß überhaupt kein Vertrag zustande gekommen ist (das ist der Zweizeiler). Dann würde ich hilfsweise den Vertrag wegen §123 BGB (arglistige Täuschung) bzw. $119 BGB (Irrtum) anfechten. Als letztes würde ich hilfsweise den Vertrag widerufen.
Egal ob 1.) oder 2.), die werden dich weiter anschreiben, (IP-Adresse, Kopie einer Strafanzeige, halt das übliche Droh- Prozedere) Darauf must Du aber nicht reagieren.
Vielleicht kommt dann irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid, ist aber unwahrscheinlich. Dann mußt Du wieder schriftlich reagieren.
Als letztes Mittel bleibt dem Betreiber nur der Gang zum Gericht.
Da muß er dann die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen beweisen. Bisher haben die Anbieter diesen Weg aber gescheut. Warum wohl?????
was wollen die denn mit einer ip adresse? wenn ich mich gar nicht angemeldet habe! ein jura student hat mir übrigens erzählt, selbst wenn ich mich angemeldet hätte könnten die das nie beweisen, weil ja jeder vor irgendeinem pc mit meinen daten da rumgeistern könnte. so wars ja in meinem fall auch...
weil ich keinen vertrag abgeschlossen habe, wurde mir auch nie was von einer widerrufsfrist erzählt oder? also dürfte das doch NIE erlischen oder? reicht es dann wirklich nicht, wenn ich einfach auf den gerichtlichen mahnbescheid warte, der, wie ich gehört habe, durchaus eingesetzt wird ?
ich bin sooooooo müde und hab keine lust da mehr zu machen als wie nötig ^^ ist doch sowieso eine frechheit, dass solche geschäftsmodelle nicht direkt verboten werden -.- kann man ja die krise kriegen ^^
Nutzlosanbieter können mit einer IP-Adresse nichts anfangen. Die Logdaten zu der IP-Adresse gibt es vom Provider nur auf richterlichen Beschluss in schweren Strafverfahren. In den 4 Jahren, in denen diese Art von Abzocke von verschiedenen Banden inzwischen praktiziert wird, ist nicht ein einziger derartiger Fall bekanntgeworden.
Wenn man sich nicht selbst für diesen Klabautermannservice angemeldet hat, dann hat man natürlich keinen wirksamen Vertrag mit dem "Unternehmen". Also gibt es keinen Rechtsanspruch auf irgendeine Zahlung. Es gibt noch nicht einmal eine Rechtspflicht, sich in irgendeiner Form überhaupt äußern zu müssen. Lediglich bei einem Mahnbescheid, der von diesen Anwälten ab und zu eingeleitet wird, muss man aufpassen und rechtzeitig widersprechen. S. dazu Info unten. Aber tatsächlich gibt es solche Mahnbescheide nur selten.
Wenn man sich nicht angemeldet hat, dann gibt es auch keine Widerrufsfrist, die man beachten müsste, weil es ja nicht einmal einen Vertrag gibt. Also: Widerrufsfrist ist in dem Fall sowieso völlig uninteressant.
Ansonsten würde die Widerrufsfrist erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, wo eine wirksame Widerrufsbelehrung in Schriftform zugestellt worden ist.
heute kam die nächste, nun dritte mahung. es wird mit einem vollstreckbaren titel gedroht. die unterschrift ist mal wieder verpixelt und mit computerhand geschrieben.
und das obwohl ich angerufen habe und denen mitgeteilt habe, dass ich mich gar nicht angemeldet habe! zudem haben die nicht einmal die strafanzeigenummer vorlessen lassen sondern einfach aufgelegt... einfach unverschämt!
was kann man denn dagegen tun? an und für sich reicht mir ja schon, dass sie mir nichts anhaben können. aber das ganze nimmt ja kein ende und nervt mich schon etwas und obwohl ich mich nicht angemeldet habe, spielt doch noch etwas angst mit... hehe deswegen schreibe ich hier auch rein zur moralischen unterstützung
Wenn man sich in der Sache bereits einmal geäußert hat, dann hat man bereits mehr als seine Schuldigkeit getan.
Weitere Einlassungen in der Sache sind dann nicht mehr notwendig.
Wenn die ehrenwerte Anwaltskanzlei ihre ehrenwerte Mandantschaft im Recht sieht, dann kann sie dreierlei Sachen machen:
Mahnbescheid beantragen
Klage einreichen
Endlos postalisch weitermahnen
Letzters kann ignoriert werden, bzw. mit einer Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beantwortet werden. Allerdings mit zweifelhaftem Erfolg, denn ein solches anwaltliches Gebaren ist in Deutschland inzwischen gewohnheitsrechtlich legitimiert und wird in aller Regel leider nicht berufsrechtlich geahndet.
"Vollstreckung" oder "Pfändung", und was in diesen schwachsinnigen Anwaltsbriefen noch so alles angedroht wird, geht nur nach unwidersprochenem Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, oder nach einem vom Anbieter gewonnenen Prozess. Es braucht dazu einen sogenannten "gerichtlichen Titel". Dazu kommt es in solchen Fällen regelmäßig nicht, wenn nicht grobe Fehler gemacht werden.
Hier teilt er mit, dass immer mehr Kunden bewusst Leistungen in Anspruch nehmen oder Waren bestellen, ohne diese zu bezahlen.
Das in den Internetforen oder auch in Blogbeiträgen häufig von Schuldnern
die Tätigkeiten von Inkassodienstleistern als Abzocke bezeichnet wird.
Zitat:
. Ein anwaltliches Inkassoverfahren ist jedoch keineswegs Abzocke, sondern nicht mehr und nicht weniger als rechtmäßige Forderungsbeitreibung. Etliche Inkassodienstleister, die wie Auer Witte Thiel im Bereich Forderungsmanagement tätig sind, verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Sektor und sind für zahlreiche . Ein anwaltliches Inkassoverfahren ist jedoch keineswegs Abzocke, sondern nicht mehr und nicht weniger als rechtmäßige Forderungsbeitreibung. Etliche Inkassodienstleister, die wie Auer Witte Thiel im Bereich Forderungsmanagement tätig sind, verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Sektor und sind für zahlreiche renommierte Firmen erfolgreich tätig geworden, erfolgreich tätig geworden,
Somit gehe ich davon aus, dass ich irgendwann wieder einmal Post erhalten werde.
Was meint die Verbraucherzentrale zu diesen Thema """" Abo """" Vertrag """" http://www.vzhh.de/
Ich bin in der Abofalle - holt mich hier raus! steht ganz unten.
-----Doppelpost zusammengeführt am 7.6.2009 um 16:18:11-----
Zitat:
Die großen und erfolgreichen Inkassodienstleister, zu denen auch Auer Witte Thiel zählt, arbeiten nicht mit diesen schwarzen Schafen zusammen. Dem gegen erfolgreiche Inkassodienstleister bisweilen erhobenen Vorwurf, gerade im Internet Abzocke zu betreiben, tritt Auer Witte Thiel stellvertretend für die gesamte Branche entschieden entgegen: Bei den von Auer Witte Thiel vertretenen Fällen handelt es sich ausschließlich um rechtmäßiges Forderungsmanagement, nicht um Abzocke.
noch mal aus dem Link oben.
Hmmmmmm Darüber muss ich erst einmal nachdenken.
Geändert von schnippewippe (07.06.2009 um 16:18 Uhr)
Grund: Ergänzung
Die großen und erfolgreichen Inkassodienstleister, zu denen auch Auer Witte Thiel zählt, arbeiten nicht mit diesen schwarzen Schafen zusammen. Dem gegen erfolgreiche Inkassodienstleister bisweilen erhobenen Vorwurf, gerade im Internet Abzocke zu betreiben, tritt Auer Witte Thiel stellvertretend für die gesamte Branche entschieden entgegen: Bei den von Auer Witte Thiel vertretenen Fällen handelt es sich ausschließlich um rechtmäßiges Forderungsmanagement, nicht um Abzocke.
noch mal aus dem Link oben.
Ob das wohl stimmt??
Es widerspricht jedenfalls den Erfahrungen vieler Opfer.
heute habe ich noch einmal das erste schreiben bekommen ^^
also für mich steht eines ganz klar fest! ich habe diese seite vor diesem brief nicht gekannt und auf meinen freundlichen hinweis im telefonat mit ihnen, dass ich mich nicht angemeldet habe, haben die aufgelegt! danach habe ich mich selbstverständlich nicht mehr gemeldet, sollen die selber sehen wie sie zurecht kommen
ich habe nie was bestellt und werde nie was bezahlen. die lastschriften wurden alle storniert. diese gebühren trage ich selbstverständlich auch nicht.
es ist eine belästigung und eine psychische belastung die einfach fortlaufend anhält bis das ganze amt und siegel hat. auch wenn ich es für mich abgehackt habe, bin ich trotzdem nicht frohen mutest jedes mal wieder so einen brief öffnen zu müssen.
somit kann ich dieses unternehmen nicht als seriös bezeichnen. es wäre eine lüge. ganz klar. das wort zum sonntag
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