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| Gastposter | Hallöchen erstmal und Herzlich Willkommen wika1211 hier kannst du alles nachlesen---->>tattoo-vorlage.com / zully media und vorstellen kannst du dich hier-->>User stellen sich vor - netzwelt.de Forum |
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| Gastposter | Zitat:
Und Verträge kann man "normal" erst zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Das will aber nicht sagen das du auch für dieses Jahr zahlen musst. Verträge kann man auch anfechten,z.B. wegen Irrtum. Näheres kannst du hier>> Zweite Jahr bezahlen oder nicht ? Ein wichtiger Leitsatz: Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Nachtrag: Zitat:
m.f.G. | ||
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