Bei mir hat das Spielchen vor kurzem auch begonnen. Ich sehe dem aber gelassen entgegen.
Ich hatte mich über einen Link von FB kostenlos angemeldet und dann ständig Mails erhalten das ich Post bei Flirt Fever habe. Aus Neugier hatte ich den "Probe" Zugang kurz mal genutzt (war nur Schrott im Postkorb) und die Seite dann schon vergessen als anfang dieser Woche auf meinem Konto 69 Euro fehlten. Die habe ich zurückgebucht und erst mal per Mail widerrufen.
Die Herr Anwälte von Flirt Fever geben auf ihrer Internetseite bestens Auskunft über ihr vorgehen auerwittethiel.de (unter: Forderungsmanagement -> Leistungen -> Außergerichtliches Inkasso) die sagen es schon selbt ...nur wer reagier kann zur Zahlung bewegt werden und ich bin ein schrecklich fauler Typ...
Das Worst-Case-Zenario wäre ein gerichtlicher Manbescheid, der kostet ca. 60 Euro. Sollte der kommen werde ich wiedersprechen und meine Rechtsschutzversicherung infomrieren. Doch glaube ich nicht das es soweit kommt, viel mehr glaube ich das die Schärgen der "Anwälte" eine Zeitlang ihre Psychonummer versuchen werden und gut ist.
Zur Sicherheit habe ich neben der Email noch einen Widerruf per Einschreiben/Rückschein geschickt (kostet ca 5 Euro) und vertraue nun auf die Macht von §355: § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Ein Bekannter ist Anwalt und hat mir zu $355 einen Kommentar vorgelesen.
Der Gesetzgeber steht da mehr auf der Verbraucherseite und Flirt-Fever ist in der Beweispflicht. Da die Belehrung über den Widerruf nicht wie von Gesetzgeber gewollt vollzogen wurde (Hacken bei AGB setzten reicht nicht umdingt), handelt es sich schon ehr um arglistige Täuschung von flirt Fever wenn die mit Probe- oder Testzugang zur Anmeldung locken.
Alle beteiligten wissen das ein Prozeß mit einem Streitwert von 69 oder 130 Euro kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte und nur unverhältnismäßig hohe Kosten mit sich bringt. (Allein wenn ein Richter mal kurz zum Thema Flirt-Fever googlet ist für FF alles verloren.)
Ich werde bis auf das genannte Einschreiben (Widerruf) auf nichts reagieren. Außer vielleicht einen Anruf mit der bitte entweder einen Mahnbescheit zu schicken oder es ganz zu lassen... aber nur vielleicht. Ich freue mich immer wenn unserer Postbote was zu tun hat.
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Geändert von vanHelsing (11.06.2009 um 08:43 Uhr)
Grund: Link deaktiviert
22.06.2009, 20:30
#
22
xXJeffrayXx
Probezeit bestanden
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Auf meinen Widerruf erhielt ich einen Kündigungsbestätigung per Email... was bei einem Widerruf irgendwie falsch ist!
Und trotz Widerspruch kam heute -welch Überraschung- eine Zahlungsauforderung von FF. Bemerkenswert ist das der Absender das FF Supportcenter Schönebeck ist und auf dem Schreiben keine Telefonummer zu finden ist. Seltsam für ein Supportcenter. Das nur am Rand....
Im Schreiben werde ich drüber informiert das sich mein Testzugang verlängerte, FF keine Kohlen von mir bekam da ich der LSV wedersprochen habe und ich mich "bekanntlich" unter meiner vermeintlichen IP, mit meiner Emailadresse und mein Benutzername angemledet habe.
Zitat: "Die IP Adresse Ihres PCs XX.XXX.XXX.XXX wurde bei dem Anmeldevorgang aufgezeichnet."
Die Zahlung soll bis zum 26.06. erfolgen sonst:
Zitat: "Wir verzichten bei fristgerechter Zahlung auf die angefallenen Mahn- und Rücklastschriftkosten. Nach erfolglosem Fristablauf sehen wir uns leider gezwungen, den Vorgang an unsere Anwälte weiterzureichen, was mit nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden wäre."
Das mag ich nicht glauben daher:
Fortsetzung folgt...
(PS: wenn jemand der Meinung ist man sollte die AGB lesen bevor man klickt hat dieser Jemand recht. Dennoch ist der ganze Ablauf auf Abzocke angelegt. Ein ordentlicher und fairer Anbieter weist einen Kunden ausdrücklich auf die Folgekosten hin und lockt seine Kunden nicht nicht mit den Wort Testzugang. Weiter ist es mir neu das seriöse Firmen bei nicht Zahlung im ersten Schreiben mit Anwälten drohen, besonders nicht nach einem wiederruf per Einschreiben.)
22.06.2009, 20:43
#
23
spacereiner
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Zitat:
Auf meinen Widerruf erhielt ich einen Kündigungsbestätigung per Email
Zu welchem Datum wenn ich fragen darf?
Zitat:
wenn jemand der Meinung ist man sollte die AGB lesen bevor man klickt hat dieser Jemand recht. Dennoch ist der ganze Ablauf auf Abzocke angelegt. Ein ordentlicher und fairer Anbieter weist einen Kunden ausdrücklich auf die Folgekosten hin und lockt seine Kunden nicht nicht mit den Wort Testzugang. Weiter ist es mir neu das seriöse Firmen bei nicht Zahlung im ersten Schreiben mit Anwälten drohen, besonders nicht nach einem widerruf per Einschreiben
Genau so ist es.Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!
22.06.2009, 20:57
#
24
xXJeffrayXx
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Da die Zahlung erst nach Ablauf von 14 Tagen nach "Bestellung" des Testzugangs vom Konto abgebucht wurden, liegt der Widerruf nicht in dieser Frist.
Dennoch sehe ich hier ein klassische Abzockerfalle in dem gesamten Prozess von der kostenlosen Anmeldung bis heute zum Schreiben und denke das hier nicht gemäß § 355 über das Widerrufrecht belehrt wurde und daher die Frist zum widerrufen verlängert gelten müßte.
Normal lese ich in der Tat so gut wie die AGB - nicht umbedingt konplett aber zumindest die Überschriften.
Ich kann nicht genau sagen ob ich bei der kostenloesen Anmeldung die nicht auch die AGB von FF überflogen habe. Beim Testzugang, den ich erst später genutzt habe fehlte aber ein klarer Hinweis auf die Kosten. Was so nicht in Ordnung sein kann.
22.06.2009, 21:01
#
25
spacereiner
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Zitat:
Beim Testzugang, den ich erst später genutzt habe fehlte aber ein klarer Hinweis auf die Kosten. Was so nicht in Ordnung sein kann.
Ist die übliche Masche mit den zwei verschiedenen Webseiten der Nutzlosen
Geändert von spacereiner (22.06.2009 um 21:05 Uhr)
Grund: Link eingefügt
22.06.2009, 21:04
#
26
xXJeffrayXx
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Denke ich auch.
Ich werde den weitern Ablauf hier dann posten.
Edit: Danke für den Link.
28.06.2009, 21:19
#
27
opferff
einmal ist keinmal
Registriert seit: 28.06.2009
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AW: www.flirtfever.de
Hallo, mein Freund hat sich allerdings schon 2007 bei flirt-fever angemeldet. Hat auch dort seine Bankverbindungen angegeben, allerdings nur, dass die 0,99€ abgebucht werden. Seit dem wurde im
September 2007 ----0,99€ abgebucht. Er hat zuvor auch schon den Vertrag wiederrufen.
Allerdings wurde im Oktober 2007 72,00€ abgebucht, die er wiedersprochen hat (Rücklastschrift). Mein freund hat eine Kündigung per E-Mail geschrieben. Aber nie etwas gehört.
Im April 2008 wurden wieder 72,00€ abgebucht. Hat er wohl übersehen und hat das Geld nicht wieder zurückgehen lassen.
Im Oktober 2008 wurden wieder 72,00€ abgebucht. Hat er auch wiedersprochen (Rücklastschrift).
Im April 2009 wurden wieder 72,00€ abgebucht. Die hat er wieder wiedersprochen (Rücklastschrift).
Er hat nie eine Mahnung oder sonstiges erhalten.
Allerdings kam nun ein Brief von den Rechtsanwälten und beziehen sich auf die letzte Forderung in Höhe von 72,00€ vom April2009.
Mit Mahngebühren und deren Gebühren soll er nun 124,60€ bezahlen soll. Wegen den anderen Forderungen, die er sich wieder zurückgeholt hat, kam nie etwas. Schon sehr kurrios.
Desweiteren schrieben die Anwälte dies:
Postalisch konnte unsere Mandantschaft Sie nicht erreichen. Ein an Sie gerichtetes
Mahnschreiben war nicht zustellbar. Bevor wir nun weitergehende Aktivitäten zur Ermittlung
Ihrer Anschrift bzw bei Angabe falscher Personendaten zur Ermittlung Ihrer Identität
anstrengen, geben wir Ihnen hiermit Gelegenheit die vorgenannte Forderung in Höhe von
gesamt EUR 124,60 bis spätestens 10.07.09 auf folgendes Konto zu überweisen:
Das Schreiben von den Anwälten kam übrigens per E-Mail!!
Hab hier schon einiges gelesen, aber war nicht so das richtige unseren fall.
Habe bei einem nur gelesen, dass man nicht reagieren sollte, wenn eine E-Mail kommt.
Soll mein Freund reagieren oder nicht????
Wie kann ich weiter in dieser Sache fortfahren?
Haben nun nochmal eine Kündigung per E-Mail geschickt und auch eine Empfangsbestätigung erhalten.
Bitte um dringende Hilfe!!!!
28.06.2009, 21:26
#
28
vanHelsing
Kammerjäger
Registriert seit: 02.07.2006
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Zitat:
Zitat von opferff
Das Schreiben von den Anwälten kam übrigens per E-Mail!!
Ein Bekannter hat in der gleichen Situation wie folgt reagiert: >>
Überhaupt nicht. Mit Erfolg übrigens.
Nach 3-4 emails war der Spuk vorbei.
28.06.2009, 21:40
#
29
spacereiner
Gesperrt
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AW: www.flirtfever.de
Zitat:
Das Schreiben von den Anwälten kam übrigens per E-Mail!!
Ob die Mail vom Anwalt oder vom Blumenladen um die Ecke kommt ist völlig egalDer Anwalt kann auch nicht mehr wie Mahnungen verschicken.Es soll einfach gefährlicher aussehen.Ist es aber nicht
Zitat:
Bevor wir nun weitergehende Aktivitäten zur Ermittlung
Ihrer Anschrift bzw bei Angabe falscher Personendaten zur Ermittlung Ihrer Identität
anstrengen,
Jetzt wollen die Nutzlosen schon ermitteln.Ich frage mich gerade wie sie dass anstellen wollen?
Geändert von spacereiner (28.06.2009 um 21:44 Uhr)
02.07.2009, 19:04
#
30
Tommy70
wohnt im Forum
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AW: www.flirtfever.de
Hallo
Das schlimme ist flirt fever und die Anwälte arbeiten mit der Angst und Ahnungslosigkeit der User,können aber nicht Rechtlich gegen die User vorgehen, ist bekannt weil ist eine Bekannte Abofalle die waren auch schon oft genug im TV Akte usw. , nur ein Teil der User lässt sich einschüchtern und zahlt, und damit schäffeln Die Millionen. Was mich aber wundert die sind schon jahre lang bei der Staatsanwaltschaft bekannt es gab tausende Anzeigen, trotzdem gibt es die immer noch. Schätze die Justiz ist überfordert, weil jeden Tag kommen mehr ******** und Anzeigen dazu.
Gruß Tommy
02.07.2009, 19:55
#
31
spacereiner
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2007
Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 114
AW: www.flirtfever.de
Zitat:
Schätze die Justiz ist überfordert
Nee,es liegt daran dass hier kein Vorsatz erkennbar ist.Strafanzeigen bringen hier nichts,das ist reines Zivilrecht
11.07.2009, 21:44
#
32
LadyLike
einmal ist keinmal
Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 1
AW: www.flirtfever.de
hallöchen!!
so ich hab mich heute auch mal aus langeweile bei FF angemeldet stand ja anmeldung ist kostenlos.. so dann
halt die bestätigungs e-mail erhalten und hab mich bei FF eingeloggt!
Habe dann bei FF vom support ne Nachricht bekommen das ich einmal für 1,99€ 14Tage testen kann und für bisschen mehr Geld halt monats ABO wählen kann...
Habe davon aber nix angeclickt auch keine Kontodaten oder adresse angegeben außer halt Name und e-mail!!
Die frage ist bin ich da jetzt schon in nem vertrag gelandet oder nich??
Laut AGBs
3. Preise, Zahlung, Laufzeit, Kündigung
3.1 Die Anmeldung zum Service "flirt-fever" ist als solche kostenlos. Um jedoch mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten zu können, steht ein interner kostenpflichtiger Nachrichten-Service zur Verfügung. Möchte der Nutzer diesen Nachrichten-Service nutzen, muss er zumindest einen zweiwöchigen Test des Nachrichten-Service buchen.
So habe mich kostenlos angemeldet aber nicht angegeben das ich den nachrichtenservice nutzen möchte zumindest hab ich in den AGBs nichts gefunden wo ich mit meiner Anmeldung bestätigt habe das ich diesen 2 wochen test Krams buche!
Soll ich trotzdem einen Wiederruf und ne Kündigung schicken??
lg
11.07.2009, 23:58
#
33
schnippewippe
Gastposter
AW: www.flirtfever.de
Zitat:
Habe dann bei FF vom support ne Nachricht bekommen das ich einmal für 1,99€ 14Tage testen kann und für bisschen mehr Geld halt monats ABO wählen kann...
Habe davon aber nix angeclickt auch keine Kontodaten oder adresse angegeben außer halt Name und e-mail!!
Ich würde sagen , vergesse die Sache.
---------------------------------------------------------------------
Habe mir meine Unterlagen eben mal richtig angesehen.
Die erste Vollmacht war eine Blankokopie. Keine Daten angegeben
2 . Vollmacht
Kann mir mal einer sagen was WebTRADE.NET damit zu tun hat.
Der Anwalt forderte bei mir für Preby Media GmbH Geld an.
Die Vollmacht ist aber von Web Trade.Net
Ausserdem haben die Schreiben der Anwälte eine andere Aktenzeichen-Nummer als diese Vollmacht.
Mein Name und diese andere AZ-Nummer sind mit der Hand eingetragen.
Aber die Unterschrift in der Vollmacht ist eine Kopie.
Bei meinen Namen sind die ersten 2 Buchstaben verbessert.
Wie üblich kann man aus der Unterschrift nicht erkennen wie der Name des Unterzeichners lautet. Steht auch nicht in Klarschrift darunter.
Stempel ------- webtrade.net
München den ----kein Datum
auch oben kein Datum
Die Sache war im Mai 2008 . Danach ist bis jetzt Ruhe.
Geändert von schnippewippe (12.07.2009 um 00:12 Uhr)
15.07.2009, 11:58
#
34
kingeko
einmal ist keinmal
Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 1
AW: www.flirtfever.de
Hallo alle mit einander
Ich bekomme seit knapp einem jahr regelmäßig in Monatsabständen
E-maile und Post von diesen Anwälten.
Naja ich habs bis jetzt immer ignoriert^^.
Heute hab ich wieda ne mail bekommen die scheint jetzt aber wirklich hart zu sein :::
Sehr geehrter Herr ...,
auf unsere bisherigen Mahnungen haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet.
Obwohl wir Ihnen sogar die Möglichkeit eingeräumt haben, die Forderung erst einen Monat
später zu begleichen oder in angemessenen monatlichen Raten abzubezahlen, haben Sie es
nicht für nötig befunden, Ihre Schuld bei unserer Mandantschaft zu tilgen.
Sie zwingen uns damit, die Akte an unsere Prozessabteilung weiterzugeben. Dort wird das
gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus wird der gerichtliche Vollstreckungstitel
erwirkt und es werden auch die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur
Durchsetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet. Hierdurch werden weitere
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die
Forderungen deutlich erhöhen. Unsere Prozessabteilung wird u.a. die Pfändung von Bankkonten,
Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen, Rentenanwartschaften etc. durchsetzen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantin auf ihre Forderung nicht verzichtet
und alles daran setzen wird, die Außenstände beizutreiben. Unsere Mandantin hat uns mit der
Titelerwirkung und Durchführung sämtlicher erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
genauso beauftragt, wie mit einer langfristigen Titelüberwachung. So ist gewährleistet, dass
in den nächsten 30 Jahren, in ständig wiederkehrendem Turnus, Vollstreckungsmaßnahmen gegen
Sie ergriffen werden können, soweit dies erforderlich wird.
Um die Weiterleitung Ihrer Akte an die Prozessabteilung zu vermeiden, geben wir Ihnen letztmals
Gelegenheit, die Forderung in Höhe von 288,94 EUR, bis spätestens 30.07.09 auf unser Konto
unter Angabe des Aktenzeichen ....... zu überweisen.
Die Weitergabe Ihrer Akte an die Prozessabteilung können Sie nur durch Zahlung bis zum
30.07.09 (Geldeingang auf unser Konto)
oder durch Unterbreitung eines angemessenen Ratenzahlungsangebotes vermeiden. Wir können
Ihnen in Ihrem eigenen Interesse nur dringend raten, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
Mit freundlicher Empfehlung
JAJA DIESE ANWÄLTE ICH BEZAHL DAS NICHT UND WARTE MA AB WAS KOMMT.
19.07.2009, 00:17
#
35
schnippewippe
Gastposter
AW: www.flirtfever.de
Da ich hier nichts über das Urteil gefunden habe , stelle ich mal die Pressemiieilung hier mit ein.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08
Zitat:
09. März 2009 - Pressemitteilung 11/09
Teurer Flirt
Eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann
zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem
18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird. Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, unwirksam, da überraschend......weiter im link
19.07.2009, 10:35
#
36
arthus
hat wirklich was drauf
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 810
AW: www.flirtfever.de
Zitat:
2008 wurden erneut 72 Euro abgebucht. Hier versäumte es der spätere Kläger jedoch, rechtzeitig zu widersprechen. Deshalb verlangte er von der Internetbetreiberin die Rückzahlung des Betrages.
Dieser Widerspruch bezieht sich mit ziemlicher Sicherheit auf das sechs Wochenmärchen der Banken.
Auf die Klage auf Rückzahlung erfolgte natürlich die Widerklage der Betreiber.
Es ist fraglich, ob überhaupt ein Prozess stattgefunden hätte, wenn der Kläger seiner Bank
das sechs Wochen Märchen nicht abgenommen hätte und auf der Rückbuchung bestanden hätte.
Ansonsten birgt das Urteil keine Überraschung.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
19.07.2009, 15:32
#
37
Goofy62
hat wirklich was drauf
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 393
AW: www.flirtfever.de
Immerhin fügt sich das Urteil ansonsten nahtlos in die Reihe der schon bekannten Urteile gegen Nutzlosfallen-Betreiber ein.
Neben diesem von Schnippewippe genannten (mir noch nicht bekannt gewesenen) gibt es jedoch noch weitere, die in dem Zusammenhang erwähnenswert sind.
Eine Auflistung mir insgesamt bekannter Urteile: FAQ: Verhalten bei "Gratis"-Abo-Abzocke - Antispam Wiki
Schade das man die Urteil wo Kunden verloren haben in den Foren nicht zu lesen bekommt. Die werden überall totgeschwiegen. Aber gerade diese Urteile könnten den Usern ( Kunden ) helfen, nicht solche Fehler zu machen und dann doch vor Gericht zu landen. Was bei Bekanntgabe eines solchen Urteils passiert ,habe ich ja hier schon in 3 Fällen erlebt.
Da hier nicht mehr nachgefragt wird ob ein User schon was gemacht hat, weiss man auch nicht, ob er vielleicht schon einen Fehler gemacht hat und er vielleicht andere Hilfe als die Standarthilfe braucht.
Aber leider ist das wohl überall so.
19.07.2009, 22:44
#
39
Goofy62
hat wirklich was drauf
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 393
AW: www.flirtfever.de
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Schade das man die Urteil wo Kunden verloren haben in den Foren nicht zu lesen bekommt. Die werden überall totgeschwiegen. Aber gerade diese Urteile könnten den Usern ( Kunden ) helfen, nicht solche Fehler zu machen und dann doch vor Gericht zu landen.
Ich werde einen Teufel tun und diese Urteile zitieren (Mettmann z.B., oder dem O.T. seine Trophäensammlung).
Diese Urteile tun nicht das geringste zur Sache und bringen den "Normalleser" nur vollends durcheinander. Die wissen doch nicht einmal den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht - und jetzt willst Du denen noch beibringen, was ein Anerkenntnis- bzw. ein Versäumisurteil ist, und warum man verliert, wenn man eine Anfechtung nach § 119 BGB nicht qualifiziert begründet (das wäre im Mettmanner Fall übrigens Sache des Anwalts gewesen). Vielleicht erklärst Du denen dann auch noch, warum der Anwalt das nicht gemacht hat (ich weiß es nicht), und warum der "Vertrag" nicht von vornherein bestritten wurde (§ 305c BGB, § 312c BGB/BGB-InfoV), so wie sich das gehört. Ich weiß es nämlich nicht. Vielleicht erklärst Du denen, wie das sein kann, dass der Beklagte behauptet hat, er sei nie auf der Webseite gewesen, und wie dann sein Foto hochgeladen wurde. Vielleicht erklärst Du denen den Sinn, warum dann noch versucht wurde, anzufechten. Auch das weiß ich nicht. Das wissen nur die betreffenden selbst. Insofern interessiert das Urteil überhaupt niemanden. Nicht einmal die ******** selbst haben sich getraut, das zu zitieren. Warum soll ich das dann?
Das ist doch alles Kappes, Ballast. Das müssen die Leute gar nicht wissen.
Es reichen voll und ganz folgende Infos: 6 Verfahren, alle von den Abzockern verloren, in 4 Jahren mit inzwischen vermutlich mehreren Millionen Betroffenen.
Verklagt zu werden, ist so häufig wie ein 6-er im Lotto.
Selbst, wenn:
Verlieren tut man nur dann, wenn der Anwalt sich extremst dämlich anstellt, oder wenn man vorher grobe Fehler gemacht hat (und Klappe halten und nix schreibseln ist in diesen Fällen nie ein grober Fehler, eher kann man sich mit dem Schreibseln reinreiten...), oder wenn man als Schuldner sich vom ******** kaufen lässt, damit der ein nettes Urteil präsentieren kann.
Alles andere interessiert null-komma-garnix.
Geändert von Goofy62 (19.07.2009 um 22:51 Uhr)
20.07.2009, 01:29
#
40
schnippewippe
Gastposter
AW: www.flirtfever.de
Tatsache ist das ein User in den Foren nur noch schreiben braucht , ich bin reingefallen und schon kommt die Antwort ,du brauchst nichts mehr zu machen. Das sind alles ******** da braucht man sich nicht zu wehren.
So verschieden die Richter im Strafrecht urteilen ,so verschieden werden sie auch im Zivilrecht urteilen. Mir ist klar, das man in den Foren nicht mehr will das Kunden sich die wehren. Aber warum ??? Am Anfang wurde mit Nachdruck geschrieben, dass man sich wehren soll. Aber nun wo es nur ein paar Urteile gegen Kunden gibt die Fehler gemacht haben und sonst nichts , brauch man sich auch nicht mehr zu wehren. Die werden eh nie klagen.
Das beste Beispiel wie uneinig sich Richter doch sind. Die 27. Strafkammer des LG Frankfurt hat die Klage der Staatsanwaltschaft gegen Michael Burat und Katarina Dovcová abgelehnt.
Michael Burat war Verantwortlicher der Firma NetContent Ltd. und die Dame Katarina Dovcová die Geschäftsführerin der Nachfolgefirma Online Content Ltd., die Webseiten wie sudoku-Welt.com sowie routenplaner-server.com und vorlagen-archiv.com betrieben haben.
Zitat:
…nach Meinung der Strafrichter ist es nicht erforderlich, “dass man bei Dienstleistungen – sei es im Internet oder auch im sonstigen Leben – auf den ersten Blick erkennen muss, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt”. Bevor man irgendwo seine Postadresse eingebe, müsse man “die Website genauer als beim ‘bloßen Surfen’ zur Kenntnis nehmen”, heißt es in der Begründung, die heise online vorliegt…”
Diese Erklärung gab auch ein Staatsanwalt einer anderen Stadt im Fernsehen ab. Da wurde die Sache erst gar nicht bis zum Gericht gegeben.
die Staatsanwaltschaft Frankfurt dagen spielte mit den Gedanken rechtliche Schritte gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt einzuleiten.
Ende 2008 hat das Oberlandesgericht Frankfurt (sic!) in einem ähnlichen Fall eine andere Rechtsauffassung gehabt als die Die 27. Strafkammer des LG Frankfurt
Ist doch toll wie die selber nicht wissen was Recht ist. Also komme mir nicht mit Paragraphen so und so. Liegt doch immer am Richter wie es ausgeht. Hier so auch im Zivilrecht.
--------------------------------------------------------------------
In der aktuellen Kritik vieler Verbraucherschutzeinrichtungen steht zur Zeit eine Firma namens ISAS A&M Schmidtlein GbR aus Deutschland. die mittlerweile größtenteils rechtlich überarbeitet wurden
Beispiel dafür.
Die Staatsanwaltschaft Passau hat das Verfahren gegen die Gebrüder Schmidtlein eingestellt, weil die Seite um der es ging am 01.04.2006
geändert wurde. Die Anzeige wurde aber am 23.08.06 gestellt.
Zitat:
Die Ermittlungen ergaben,dass das Angebot seit den 01.04.2006 den Anforderungen der Verbraucherzentrale Bundesverband entspricht. Sowohl auf den Vertragsabschluss als auch auf die daraus entstehenden Kosten wird ordnugsgemäß hingewiesen.
Quelle Schreiben Staatsanwaltschaft Passau.
So wie diese ab den 01.04.2006 aussieht gibt es viele Seiten.
Aber das interessiert ja auch keinen mehr in den Foren.
Du kannst dir ersparen hier zu schreiben was du über die Verbraucherzentralen ,ausser der aus Bayern hälst. Denn diese will ja auf einmal auch nicht mehr das man sich wehrt. Darum ist diese ja auch die einzige ,die von Euch hier ständig zitiert wird.
Was man in Foren von den Verbraucherzentralen hält ,wurde mir gestern erst im Sat1 Forum klar gemacht. Ich hatte da auch ein Musterbrief von einer Verbraucherzentrale in meiner Signatur eingestellt. Dort steht im Kopf Einschreiben mit Rückantwort.
Das habe ich gestern zu lesen bekommen.
Zitat:
PS: warum hast du diesen mist von wegen einschreiben rückschein auch noch in deiner signatur????
wir kämpfen wie blöd gegen den unsinn der verbraucherzentralen und du setzt das in deine signatur *heul*
arbeitest du bei der post? müssen die gelben irgendwie gesponsert werden? brauch da der chef ne neue insel oder nen neuen jet? oich mein dann versteh ich ja das die spenden brauchen
wir kämpfen wie blöd gegen den unsinn der verbraucherzentralen und du setzt das in deine signatur *heul*
Das zeigt mir ganz klar was in den Foren läuft.
Zitat:
Die wissen doch nicht einmal den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht - und jetzt willst Du denen noch beibringen, was ein Anerkenntnis- bzw. ein Versäumisurteil ist, und warum man verliert, wenn man eine Anfechtung nach § 119 BGB nicht qualifiziert begründet
Das wäre für mich Verbraucherschutz.
Warum der Anwalt da so versagt hat ? Ich war leider nicht dabei.
Fehler könnt ihr behalten !!! Habe noch selber genug davon. !!!
Geändert von schnippewippe (20.07.2009 um 01:38 Uhr)
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