http://www.schwimmbadspiel.de vertrag

Alt 31.03.2009, 19:48   # 1
Carli
 
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 2
hallo erstmals ich habe mal eine frage mein kollege und ich haben uns dort regristriert und dort habe ich eine Email adresse verwendet die keine daten von mir enthällt nun haben die meine ip-adresse und provider aber keine daten zu mir habe auch nee rechnung erhalten habe daraufhin versucht zu kündigen weil es ja üblich ist innerhalb von 2 wochen ohne gründe von angaben zu kündigen nun ja die meinen es geht nicht nach meiner bestätigung der regristierung ist wohl das wiederrufsrecht erloschen ist das rechtens und kann mal jemand auf die seite xxxx (Link entfernt /MOD sich die AGB's anschauen würde mich freuen wenn mir einer helfen könnte danke schon im vorraus

mfg
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Alt 31.03.2009, 21:19   # 2
vanHelsing
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Das scheint das gleiche zu sein wie Jennyshow oder Pyjamaparty.

Über jennyshow gibt es hier auch etwas >> KLICK

Und über die Pyjamaparty hatte sogar Akte 08 berichtet.

Guggste >> Youtube.com
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Alt 31.03.2009, 21:37   # 3
Carli
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Beiträge: 2
also das heißt ich muss da nicht nach gehen obwohl ich volljährig bin verstehe ich das richtig ?ß
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Alt 01.04.2009, 16:36   # 4
vanHelsing
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Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Carli Beitrag anzeigen
... verstehe ich das richtig ?
So habe ich das jedenfalls verstanden.
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Alt 01.04.2009, 17:57   # 5
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Carli Beitrag anzeigen
also das heißt ich muss da nicht nach gehen obwohl ich volljährig bin verstehe ich das richtig ?ß
Seit einiger Zeit geben einige "Experten",auch ein Justiziar einer Verbraucherzentrale, den Rat das man nicht reagieren soll.
Es sei denn,man erhält einen Mahnbescheid
Zitat:
Zitat von Carli Beitrag anzeigen
[..] habe daraufhin versucht zu kündigen weil es ja üblich ist innerhalb von 2 wochen ohne gründe von angaben zu kündigen
[..]
mfg
Das du innerhalb von 2 Wochen,ohne Angabe von Gründen "kündigen" kannst,davon steht nichts in den AGB.
Kündigen kann ich nur einen rechtsgültigen Vertrag,und den auch nur zum Vertragsende.
Zitat:
Zitat von Carli Beitrag anzeigen
[...]die meinen es geht nicht nach meiner bestätigung der regristierung ist wohl das wiederrufsrecht erloschen ist das rechtens
[...]
Da irren die nutzlosen Herren.
Du hast keine "gesetzkonforme" Belehrung erhalten.
Denn dieses:
Zitat:
Zitat von Pisa-Praktikant Firma Nutzlos
§ 5 Widerrufsrecht
[...]
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Ist keine Widerrufsbelehrung wie es der Gesetzgeber fordert.
Der sagt; die Frist frühestens dann,wenn die Widerrufsbelehrung in Textform beim Verbraucher vorliegt.
Das war auch schon nach dem "alten" UWG so geregelt.

m.f.G.
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Alt 28.05.2012, 17:53 # --
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