| | # 1 |
| Registriert seit: 22.01.2009 Ort: Frankfurt
Beiträge: 5
| Ich kann es nicht glauben was dieser Richter hier entschieden hat: Abo-******** im Internet: Landgericht Frankfurt weist Klage ab |
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| | # 5 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Auch wenn es verständlicherweise Zorn hervorruft, sollte man gelassen bleiben: Das Urteil befaßt sich nur mit dem strafrechtlichen Aspekt. Die zivilrechtliche Seite wird davon überhaupt nicht berührt. Zivilgerichte (kürzlich ein OLG Urteil) fordern klar sichtbare und auf den ersten Blick erkennbare Preisangaben. Abofallen: Gericht verbietet Abzocke mit versteckten Kosten: Zitat:
Das Gericht macht sich eine eigenartige Sichtweise zu eigen. Da überall getrixt wird, ist es eben nicht mehr strafbar...
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) | |
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| | # 6 | |
| Gastposter | Der hat natürlich voll den Durchblick. ![]() Selbst mir als Laie ist bekannt das Verstösse gegen UWG "nur" Ordnungswidrigkeiten sind. Zitat:
Ps. Auch die Schmittleins wurden "nicht" strafrechtlich belangt. >> Strafverfahren gegen Abo-Fallensteller eingestellt Und dort ging es um 5000 Anzeigen. m.f.G. | |
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