Schandurteil aus Frankfurt fällt uns in den Rücken

Alt 17.03.2009, 10:59   # 1
mathias419
 
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Ich kann es nicht glauben was dieser Richter hier entschieden hat:

Abo-******** im Internet: Landgericht Frankfurt weist Klage ab
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Alt 17.03.2009, 11:28   # 2
sn00py603
Gastposter
 
Sauerei, der Richter sollte mal im Netz surfen und solche Seiten besuchen. Wenn der auf so Typen reingefallen wäre, hätte er garantiert anders geurteilt.
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Alt 17.03.2009, 11:37   # 3
DunkelSchwarz
 
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Beiträge: 1.332
YouTube - Gerichtsurteil zum Thema Onlineabzocke und Betrug
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Alt 17.03.2009, 11:49   # 4
mathias419
Threadstarter
 
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^^Jens hat aber gut Gas gegeben
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Alt 17.03.2009, 12:49   # 5
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Auch wenn es verständlicherweise Zorn hervorruft, sollte man gelassen bleiben:
Das Urteil befaßt sich nur mit dem strafrechtlichen Aspekt. Die zivilrechtliche Seite wird davon
überhaupt nicht berührt. Zivilgerichte (kürzlich ein OLG Urteil) fordern klar sichtbare und
auf den ersten Blick erkennbare Preisangaben.
Abofallen: Gericht verbietet Abzocke mit versteckten Kosten:
Zitat:
Abofallen: Gericht verbietet Abzocke mit versteckten Kosten
Abofallen im Internet haben vor Gericht keine Chance. Das zeigen jetzt zwei neue Urteile. Darin verbietet das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Firmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd., Verbraucher mit versteckten Kosten abzuzocken.
PS:
Das Gericht macht sich eine eigenartige Sichtweise zu eigen. Da überall getrixt wird,
ist es eben nicht mehr strafbar...
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 17.03.2009, 14:07   # 6
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von mathias419 Beitrag anzeigen
^^Jens hat aber gut Gas gegeben
Der hat natürlich voll den Durchblick.
Selbst mir als Laie ist bekannt das Verstösse gegen UWG "nur" Ordnungswidrigkeiten sind.
Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
[...] Zivilgerichte (kürzlich ein OLG Urteil) fordern klar sichtbare und
auf den ersten Blick erkennbare Preisangaben.
Abofallen: Gericht verbietet Abzocke mit versteckten Kosten:
[...]
Und nicht zu vergessen>>> Hausdurchsuchungen bei den Buratinos! Posting #4 + #5

Ps.
Auch die Schmittleins wurden "nicht" strafrechtlich belangt.
>> Strafverfahren gegen Abo-Fallensteller eingestellt

Und dort ging es um 5000 Anzeigen.

m.f.G.
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Alt 28.05.2012, 17:53 # --
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