Abofallen im Internet: Gericht erlaubt Sperrung des Kontos

Alt 08.03.2009, 17:16   # 1
arthus
 
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Banken dürfen einen Giro-Vertrag fristlos kündigen, wenn das Konto für Abzocke
im Internet verwendet wird. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm
entschieden. In ihrer Urteilsbegründung sprachen die Richter deutliche Wort
zu Abofallen im Internet.
mehr dazu hier:
Abofallen im Internet: Gericht erlaubt Sperrung des Kontos: computerbetrug.de und dialerschutz.de
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"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 09.03.2009, 10:04   # 2
capa
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Das Urteil lässt sich allerdings nicht verallgemeinern.

Akte09 konnte vor nicht weniger Wochen der Münchner Stadtsparkasse ein Statement zum Konto der Rechtsanwältin Katja G. entlocken.

Die Sparkasse habe das Konto u.a. wegen der vielen Beschwerden von Verbraucher gekündigt. Ein Gericht verurteilte die Sparkasse jedoch dazu, dass Konto weiter zu führen, da G. glaubhaft machen konnte, dass sie bei keinem anderen Geldinstitut mehr ein Konto bekommen würde und somit an ihrer Berufsausübung gehindert sei. Durch die Kündigung sei somit ihr Grundrecht auf freie Berufswahl eingeschränkt worden.

Grüße
Capa
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Alt 09.03.2009, 10:25   # 3
DunkelSchwarz
 
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Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von capa Beitrag anzeigen
Ein Gericht verurteilte die Sparkasse jedoch dazu, dass Konto weiter zu führen, da G. glaubhaft machen konnte, dass sie bei keinem anderen Geldinstitut mehr ein Konto bekommen würde und somit an ihrer Berufsausübung gehindert sei. Durch die Kündigung sei somit ihr Grundrecht auf freie Berufswahl eingeschränkt worden.
Diesem Richter würde ich zutrauen, dass er einem Einbrecher seine Einbruchswerkzeuge läßt. Denn durch die Wegnahme des Einbruchswerkzeuges würde er an seiner Berufsausübung gehindert und dadurch sein Recht auf freie Berufswahl eingeschränkt...

Aber der betreffende Richter zeigte ja noch außerordentliches Mitleid mit unserer lieben Inkassoanwältin:
Zitat:
Der Richter meinte, dass gegen Frau G. schon fast eine wahre Hetzjagd veranstaltet wird.

Zwar beschrieb der Richter das Verhalten der online content und von Frau G. als “verwerflich” aber nicht als strafbar. Und für verwerfliche Dinge benötige Frau Günther natürlich auch ein Konto.
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Alt 09.03.2009, 10:41   # 4
arthus
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Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von capa Beitrag anzeigen
Das Urteil lässt sich allerdings nicht verallgemeinern.
Das Urteil läßt sehr wohl verallgemeinern. Was Frau G. an schwachsinnigen
Argumenten vorträgt und von einem Amtsrichter ( die unterste Stufe der
Gerichtsbarkeit ) mangels geringster Kenntnisse der Nutzlosbranche geglaubt wird,
ist nicht zu verallgemeinern.
Immerhin soll es auch in Bayern OLG geben, die Unfugsentscheidungen korrigieren.
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sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 09.03.2009, 11:44   # 5
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von capa Beitrag anzeigen
Das Urteil lässt sich allerdings nicht verallgemeinern.

[..]
Grüße
Capa
Ich denke mal das jeder Fall einzeln betrachtet werden muss.
Und so gibt es auch andere Urteile.
So gibt es eins,das besagt,Bank zur Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis verpflichtet.(LG Berlin 21 S 1/08 ).
Werden über das Konto "dunkle" Geschäfte abgewickelt,dann sieht es anders aus.
Aber, das muss man ja erst beweisen.

Fazit,wie immer.... eine Einzelfallentscheidung.

m.f.G.
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Alt 28.05.2012, 17:52 # --
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