| | # 1 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Banken dürfen einen Giro-Vertrag fristlos kündigen, wenn das Konto für Abzocke im Internet verwendet wird. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. In ihrer Urteilsbegründung sprachen die Richter deutliche Wort zu Abofallen im Internet. mehr dazu hier: Abofallen im Internet: Gericht erlaubt Sperrung des Kontos: computerbetrug.de und dialerschutz.de
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | # 4 |
| Threadstarter Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Das Urteil läßt sehr wohl verallgemeinern. Was Frau G. an schwachsinnigen Argumenten vorträgt und von einem Amtsrichter ( die unterste Stufe der Gerichtsbarkeit ) mangels geringster Kenntnisse der Nutzlosbranche geglaubt wird, ist nicht zu verallgemeinern. Immerhin soll es auch in Bayern OLG geben, die Unfugsentscheidungen korrigieren.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | # 5 |
| Gastposter | Ich denke mal das jeder Fall einzeln betrachtet werden muss. Und so gibt es auch andere Urteile. So gibt es eins,das besagt,Bank zur Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis verpflichtet.(LG Berlin 21 S 1/08 ). Werden über das Konto "dunkle" Geschäfte abgewickelt,dann sieht es anders aus. Aber, das muss man ja erst beweisen. Fazit,wie immer.... eine Einzelfallentscheidung. m.f.G. |
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