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| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
Dem Kommentar von verbraucherrechtliches.de kann man sich anstandslos anschließen: Eine Mitgliedschaft in einer kostenfreien Community kann nicht durch Änderung der AGB (mit angeblich versandter EMail über Sonderkündigungsrecht) plötzlich zu einem kostenpflichtigen Angebot werden ohne dass die betroffenen Nutzer für die Wandlung zum Abo etwas unternehmen müssen. (Vergleiche Freemail-Account und Club-Mitgliedschaft bei web.de - dort muss ich aktiv etwas für den Premiumaccount tun - was vielen unfreiwillig gelingt :bedrueck ![]() ICH würde im Fall einer Abo-Rechnung von fabriken.de und rezepte-ideen.de UND einer Anmeldung VOR Änderung der AGB diese als unzutreffend ansehen, speichern und ansonsten ignorieren. Hinweis: Wer sich NACH Änderung der AGB angemeldet hat sollte sich mal die ganzen Hinweise im Wegweiser durch den Verbraucherschutz (Link in der Signatur) anschauen - dort ist die Sachlage etwas anders.
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Zitat:
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| | # 2 | |
| Gastposter | Dann werde ich mal hier auch einen Link zur Verbraucherzentrale - Berlin einstellen. Dort ist heute unter Pressemitteilung ein Bericht darüber zu finden. Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin 05.03.2009 Zitat:
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| | # 5 |
| Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 131
| Hallo, nein, ich würde es nicht tun, denn es haben schon viele vergeblich versucht. Das Netz ist zu sehr versponnen, daß ein einzelner mit seiner Strafanzeige kaum etwas erreichen kann. Wenn, dann müsste man bis zum obersten Landesgericht gehen und es würde kein Ende nehmen. Lass es ruhen! Nur wenn wirklich ein Brief mit gelben Umschlag kommen sollte, reagieren und Widerspruch leisten,binnen 4 Wochen. Was man höchsten noch machen könnte, es an die Verbraucherzentrale weiterleiten. (Die Staatsan- waltschaft ist da machtlos) Selbst wenn sie mal einen Schlag machen würden, würden die Betreiber fluchs wieder neue Seiten mit neuen Namen eröffnen und schon treiben sie wieder ihr Unwesen im Netz. Also nächstes Mal lieber mehr Vorsicht walten lassen! Gruß Hanseatin |
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| | # 6 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Wenn man einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen einlegen will, dann muss der Widerspruch innerhalb von 14 Tagen beim absenden Gericht eingehen. Siehe Justiz.Bayern | |
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