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| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
Wenn ein Vertrag seit 2004 läuft, besteht möglicherweise eine Kündigungsfrist von nur einem Monat (Altverträge). Hier müssen die AGB aus 2004 geprüft werden. Die Frage ist dann, was passiert mit den angemahnten 93,94 Eur. Bei nicht erfolgter Belehrung seit 2004 besteht möglicherweise immer noch ein Widerufsrecht. Das ganze ist relativ kompliziert aber es gibt einen einfacheren Weg, den sich Danny 1887 aber mit Äußerungen wie "ich habe mich Ende 2004 aus reiner Neugier mal bei planetwin.de angemeldet" versperrt. Wenn er das so schreibt, kann und sollte er sich das Porto für Musterschreiben sparen. -----Doppelpost zusammengeführt am 11.2.2009 um 22:50:50----- Zitat:
Ich habe die Diskussion über Briefreundschaften mit Anbietern verfolgt und befürchte, das manche sowas nicht nur im Forum, sondern auch den Anbietern mitteilen. Und ehe man sowas schreibt , sollte man besser gar nichts schreiben und das Einschreibenporto sparen. | ||
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| | # 4 |
| Threadstarter Registriert seit: 10.02.2009
Beiträge: 2
| Hallo danke für Antworten!! habe aber eben gerad meine Kündigunsbetätigung gefunden Montag kriegen die erstmal was zu hören die ******!!!!!!!! * aus rechtlichen Gründen geändert. Bitte die Forenregeln beachten! |
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, sollte man besser gar nichts schreiben und das Einschreibenporto sparen.