P2P-Heute - abgelehnter Widerruf

Alt 14.01.2009, 00:09   # 1
mcchecker13
 
Registriert seit: 10.01.2009
Beiträge: 2
Vor einem guten Jahr habe ich mich bei dem P2P-Heute Abo angemeldet. Als ich dann die Rechnung erhalten habe(14 Tage später), wollte ich sofort widerrufen, was jedoch abgelehnt wurde, da die Frist angeblich schon abgelaufen sei. Also habe ich mitlerweile für 2 Jahre gezahlt.

Doch jetzt habe ich folgenden Thread entdeckt: P2P-heute Kündigung

Kann ich mit dort erwähntem Hinweis (1.Beitrag - § 5e KSchG) und Hinweis auf bereits erfolgte Widerrufserklärung auch jetzt noch Widerrufen?
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Alt 14.01.2009, 00:21   # 2
schiene1003
Ehemaliger Moderator
 
Benutzerbild von schiene1003
 
Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
Hallo und sei herzlich begrüßt hier im Forum :liebegru:
Über das von dir angesprochene Thema wird schon in verschiedenen Threads diskutiert.

Hilfe ! Abo bei www.p2p-heute.com - Teil 4
p2p-heute noch einmal... - Teil 2 Aber auch das nächste Thema ist lesenswert: Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?
In den Signaturen mancher User findest du auch Links, welche ebenfalls nützliche Tipps beinhalten.
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Alt 14.01.2009, 01:04   # 3
mcchecker13
Threadstarter
 
Registriert seit: 10.01.2009
Beiträge: 2
Der Link: Zweite Jahr bezahlen oder nicht ? erwähnt zwar eine schon erfolgte Zahlung, jedoch keinen vorangehenden Widerrufsversuch
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Alt 14.01.2009, 10:34   # 4
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von mcchecker13
Kann ich mit dort erwähntem Hinweis (1.Beitrag - § 5e KSchG) und Hinweis auf bereits erfolgte Widerrufserklärung auch jetzt noch Widerrufen?
Bist du österreicher?

Widerruf ist bei den Anbietern in der Regel erfolglos.
Weil sie sich auf einen Passus im Gesetz berufen:
Zitat:
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Zitat:
Zitat von mcchecker13
erwähnt zwar eine schon erfolgte Zahlung, jedoch keinen vorangehenden Widerrufsversuch
Ich glaube das spielt keine Rolle.
Meiner Meinung nach trifft dieses zu:
Zitat:
Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt.
Für dich würde es heissen,den Vertrag anfechten.
Hierzu würde ich aber fachlichen Rat,Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale,hinzuziehen.

Ps.
Zahlen würde ich nicht mehr.

m.f.G.
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Alt 21.03.2009, 16:33   # 5
immorb
Gastposter
 
mal etwas erfreuliches

Zitat
[....]
im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (6 U 2/0 im Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Gebrüder Schmidtlein gaben letztere am 12. Februar 2009 klein bei
[...]
Das Landgericht Darmstadt (AZ 9 O 257/07) gab der Verbraucherzentrale mit Urteil vom 22.11.2007 Recht und verurteilte die Gebrüder Schmidtlein, es künftig zu unterlassen,
[....]
Das Oberlandesgericht Frankfurt ließ in der mündlichen Verhandlung kaum einen Zweifel daran, dass das Landgericht richtig entschieden hatte. Daraufhin verpflichteten sich die Gebrüder Schmidtlein in der mündlichen Verhandlung, auf der Seite h**p://w**.P2P-heute.com]www.p2p-heute.com ab dem 09. März nicht mehr wie beanstandet zu werben. Jetzt wird jeweils auf der Startseite darauf hingewiesen, dass bereits mit der Betätigung des Anmeldebuttons ein kostenpflichtiges Abo entsteht.
Zitat Ende
Quelle:>> Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen 10.03.2009

Ich finde;deutlich ist etwas anderes.

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m.f.G.
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Alt 15.10.2009, 10:13   # 6
beisskatze
 
Benutzerbild von beisskatze
 
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Beiträge: 389
Ich war gestern mal wieder auf dieser Seite. Auf dieser und auf anderen Schmidtlein-Seiten ist keine Anmeldung mehr möglich.


Gruß
beisskatze
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Alt 15.10.2009, 15:14   # 7
Scofield
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von beisskatze Beitrag anzeigen
Ich war gestern mal wieder auf dieser Seite. Auf dieser und auf anderen Schmidtlein-Seiten ist keine Anmeldung mehr möglich.


Gruß
beisskatze
Ob es daran liegt?

heise online - Notorische ******** in Wien verurteilt
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Alt 28.05.2012, 17:52 # --
News Flash
 
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