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| Registriert seit: 15.11.2008
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| Das mit der "Beschlagnahme des PCs" ist natürlich kompletter Quatsch. Das geht nur bei schweren Straftaten, ansonsten gibt es da keinen richterlichen Beschluß. Und "Nichtzahlen bei jennyshow.de" ist keine Straftat, sondern reines Zivilrecht. Da lacht jeder Staatsanwalt. Auch dann, wenn man sich da mit falschen Daten angemeldet haben sollte, ist das keine Straftat im Sinne des Betrugs, weil hierfür der Vorsatz fehlt. Da man sich aufgrund des versteckten Preishinweises nicht darüber im klaren sein musste, dass eine Kostenpflicht entsteht, liegt hier kein Vorsatz vor. |
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