Ist Warnung vor ABO-Fallen auf eigener Homepage erlaubt?

Alt 20.11.2008, 17:08   # 1
Erich
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 2
Ist es rechtlich erlaubt Warnungen auf eingener Homepage gegen Abofallen zu setzen? Gerne würde ich auf meiner gut besuchten Seite eine Abo-Warnung gegen firstlaod.at platzieren. Das meiner Meinung nach betrügerisches Handeln hat mein Anwalt als ABO- Falle bezeichnet.

Man sollte gegen diese "Abo-Fallen", wie es so harmlos klingt, wirklich etwas unternehmen.

Als mir die Dame bei firstload am Telefon sagte, das es in Ordnung ist, dass diese "Firma" für keine Leistung Geld bekommt, so hat es mir gereicht.
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Alt 20.11.2008, 17:45   # 2
vanHelsing
hell-singer
 
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Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Es ist nicht verboten auf der eigenen Webseite vor Abo-Fallen zu warnen.
Aber bei dem "Wie" lauern viele Fallstricke.
Ein falscher Ausdruck oder eine falsche Formulierung kann dann teuer werden.
Lass dich am Besten mal beraten von anderen, die so etwas schon machen.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 20.11.2008, 18:54   # 3
Erich
Threadstarter
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 2
Danke. Folgender Text würde ich gerne einfügen (falls mir hier jemand bestätigen kann, dass es ok ist, dann werde ich das so einfügen, falls nicht dann werde ich mich weiter informieren)
Der Link zum Text würde lauten: Vorsicht vor der Abo-Falle Firstload!
Nach dem Anklicken würde folgender Text erscheinen:
Vorsicht ist geboten beim Firstload. Das Unternehmen wirbt mit Gratiszugang und nutzt dabei die Gewohnheiten der User um ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Trick versteckt sich im Aktivierungslink, den normalerweise seriöse Unternehmen nur zum Aktivieren eines Kontos versenden. Mit diesem Aktivierungslink läuft automatisch ein 14 Tägiges Gratisabo, das anschließend in einem teurem Jahresabo endet. Es gibt auch keinen offensichtlichen Hinweis darauf, dass nach Ablauf der 14 tägigen Frist sich die Person verpflichtet ein Jahresabo zu bezahlen, auch wenn Sie diesen Service nie nutzt.
Was hält Ihr davon? Kann ich das so einfügen?
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Alt 20.11.2008, 19:56   # 4
Hanseatin
 
Benutzerbild von Hanseatin
 
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Beiträge: 131
Hallo,

ich habe auch nichts gelesen, dass es verboten sein sollte!

Es kommt aber manchmal sicher auf den Inhalt drauf an, wie man es
rüberbringt. Wir sind ja auch keine Rechtsanwälte und ich habe auch
manchmal nur aus dem "Bauch" heraus das Gefühl betrogen worden
zu sein.

Aber selbst mit diesen Seiten, wie "Firstload", "Alphaload" und "Schmidtlein&
Schmidtlein" bin ich in Kontakt gekommen(leider) und habe "nur" einen Teil bezahlt,danach mußte ich sowieso die Bank wechseln und somit hatte es für mich erledigt. Die konnten nicht mehr abbuchen.Heute kann man ja Lastschriften zurückpfeifen, das konnte man früher nicht.

Also, wenn man solchen Leuten die Bank-Verbindung gegeben haben sollte,
immer der Bank Bescheid geben, daß die Lastschrift zurückgehalten wird.

Außerdem finde ich, daß solche Seiten,Betroffenen helfen ,man glaubt ja
garnicht, wieviele Menschen darauf reinfallen!!!

Gruß
Hanseatin
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Alt 21.11.2008, 09:01   # 5
leissi
 
Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 44
Hi

Hanseatin???
Zitat:
Die konnten nicht mehr abbuchen.Heute kann man ja Lastschriften zurückpfeifen, das konnte man früher nicht.
MHH ich weiss ja nicht woher Du so eine Information hast! Aber Lastschriften waren schon immer per Widerspruch zurückzugeben und ich arbeite seit 20 Jahren bei einer Bank.

Gruss

Leissi
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Alt 21.11.2008, 10:30   # 6
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Erich
Gerne würde ich auf meiner gut besuchten Seite eine Abo-Warnung gegen firstlaod.at
Du möchtest "nur" vor Firstload.at warnen (es gibt auch noch **.de,**.net),dann würde ich einfach auf eine österreichische Verbraucherseite verweisen,dann hast du wenig Probleme zu erwarten.
Der>> Ombudsmann.at führt eine Watchlist.

Ps.
Wenn schon warnen,warum "nur" vor Firstload?
Es gibt eine ganze Reihe anderer die das auch betreiben.
Hier mal das was das österreichische BMSK unternommen hat>> Verbandsklagsverfahren im Auftrag des BMSK /PDf
Das deutsche Gegenstück>> VZBV-Kostenfallen im Internet

m.f.G.
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Alt 21.11.2008, 10:37   # 7
Hanseatin
 
Benutzerbild von Hanseatin
 
Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 131
Hallo,

auch bei der Verbraucherzentrale gibt es eine Liste mit "Abo-Abzocke" und
wer die Betreiber und deren Rechtsanwälte sind. Dort findest Du auch ge-
wisse "Bekannte" wieder! Schau mal rein!

Gruß
Hanseatin
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Alt 28.05.2012, 17:51 # --
News Flash
 
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