Gewinnstar.com

Alt 06.04.2009, 17:37   # 41
BreznKnödel
Gastposter
 
hallo also bei mir war dies genau so.
bin heute zur polizei gegangen um einen straf antrag zu stellen.
der beamte meinte das dies zweglos ist bei diesem verein da es ihn nicht gibt und schon haufen anzeigen gemacht wurden sind.
man soll auch keinen wiederruf einlegen und ihn unterschreiben da die betreiber die unterschrift scannen und somit sehen das die adresse aktiv ist und dann wirst zu gebomt mit rechnungen.
einfach nix tun


Zitat:
Zitat von icewolf Beitrag anzeigen
Ich habe jetzt auch probleme mit Gewinnstar!Die hatten mir eine I-mail geschickt und ich habe sie aufgemacht und dan war ich auf einmal mitglied bei dene!Ich habe gleich Wiederspruch eingelgt und nach 14 Tagen haben die mir eine Rechnung von 83,88 € geschickt!

Auftragsbestätigung

Sehr geehrter Herr *** *** ,

wir begrüßen Sie recht herzlich als unseren Kunden und freuen uns, dass Sie unser Service der Gewinnspiel-Eintragung auch über die 14-tägige Testphase hinaus überzeugen konnte!

Noch einmal für Sie zusammengefasst:

Innerhalb einer an Ihre Email-Adresse ****@hotmail.de versendeten Werbemail, wurden Sie auf die Möglichkeit unseren Service 14 Tage lang kostenfrei zu testen, aufmerksam gemacht und bekamen einen Probezugang zu Ihrem persönlichen Kundenbereich. Zu diesem Bereich wurden Sie nach der Akzeptanz unserer Teilnahmebedingungen und der 14-tägigen Widerruffrist weitergeleitet. Parallel erhielten Sie zur Bestätigung Ihres Probezugangs am 16.10.2008 eine Email von uns.

Auch innerhalb Ihres Kundenbereichs nutzten wir noch einmal die Gelegenheit, Sie über unsere Teilnahmebedingungen und den kostenpflichtigen Charakter unseres Services nach der 14-tägigen Probezeit zu informieren.

Da Sie innerhalb der Testphase nicht widerrufen haben, wandelte Sich Ihr Probezugang gemäß unserer Teilnahmebedingungen in ein 12-monatiges, kostenpflichtiges Abonnement um.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gewinnstar-Team

Vertragsgemäß erlauben wir uns für die Laufzeit Ihres Abonnements folgenden Betrag zu berechnen:

Produkt: Gewinnspiel-Eintragsservices
Rechnungsdatum: 10.11.2008
Laufzeit: 12 Monate (16.10.2008 - 15.11.2009)
Rechnungsnummer: *******
Kundennummer: ******
Zahlungsziel: 18.11.2008
Jahresgebühr: 83,88 € (inkl. 19% MwSt)

Welche Vorteile bietet mir ein Gewinnspiel-Eintragsservice?
Das Internet bietet ein weites Spektrum an Gewinnspielen an. Für Internet-Nutzer ist es nicht leicht herauszufinden, welche Teilnahme sinnvoll und welche weniger rentabel ist. Schon aus Zeitgründen ist es nicht möglich, an allen lukrativen Gewinnspielen teilzunehmen und dann noch einen Überblick zu behalten.

Unsere Aufgabe ist es, lukrative Gewinnspiele für Sie innerhalb des Internets aufzuspüren und sie unter die Lupe zunehmen. Erst wenn eine Teilnahme unserer Kunden unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien als sinnvoll und lukrativ erscheint, werden Sie von uns mittels Ihrer persönlichen Daten zu den entsprechenden Gewinnspielen angemeldet.

Natürlich haben Sie innerhalb Ihres persönlichen Kundenbereiches jederzeit die Möglichkeit einzusehen, an welchen Gewinnspielen Sie bereits angemeldet sind und teilnehmen.

Ob Sie zu den glücklichen Gewinnern zählen und was Sie gewonnen haben, wird Ihnen durch den jeweiligen Gewinnspiel-Veranstalter gleich nach erfolgter Ziehung mitgeteilt.

Wie kann ich den Service der Gewinnspiel-Eintragung kündigen?
Nach der 14-tägigen Probezeit ist eine Kündigung nur noch zum Laufzeit-Ende möglich, da sich Ihr Probezugang nach der Testphase (wie in unseren AGB erläutert) automatisch zu einem 12-monatigen und kostenpflichten Abonnement wandelt. Eine Kündigung kann sofort erfolgen, jedoch spätestens 30 Tage vor Vertragsende.


***

Ich habe daruf geantwortet das sie sich verpissen sollen und das sie nur ******** sind und Datendiebe!Dann bekamm ich eine drohung!

Sehr geehrter Herr *** ***,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Behauptung als Provokation und Beleidigung empfinden. Derartige Aussagen stellen unter den entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen einen Strafbestand dar, da sich diese geschäfts- und rufschädigend auswirken können. Bei einer erneuten Kommunikation dieser Art, behalten wir uns vor, ein Zivilverfahren gegen Sie einzuleiten.

Da unsere Forderung an Sie Rechtens ist, weisen wir Sie zusätzlich darauf hin, dass Ihre Inanspruchnahme unserer Leistung ohne eine Begleichung des Rechnungsbetrages, ebenfalls einen Strafbestand darstellt. Auch in diesem Zusammenhang behalten wir uns rechtliche Schritte gegen Sie vor.

Sollten Sie weiterhin Zweifel haben und nicht überzeugt sein, dass unserer Forderung an Sie rechtens ist, fordern wir Sie hiermit auf, sich von Dritten (Rechtsanwalt, Ombudsmann, Verbraucherzentrale) rechtlich beraten zu lassen. Im Anschluss daran sind wir sicher, dass eine sachliche Kommunikation ohne Beleidigungen, Bedrohungen, Verleumdung, etc. möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Gewinnstar-Team

—————————————————

Teilnahmebedingungen: gewinnstar.com/page.cgi?p=gs_agb
Datenschutzerklärung:
gewinnstar.com/page.cgi?p=gs_datenschutz

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Alt 07.04.2009, 09:29   # 42
Hanseatin
 
Benutzerbild von Hanseatin
 
Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 131
Hallo,

wenn Du dagegen angehen willst, ist es wirklich besser, wenn Du zur
Verbraucherzentrale gehst.

Meine Sache habe ich auch dorthin übergeben, zusammen mit meinen
anderen Schulden, dann geht das einfach in die Masse der Verbraucher-
Insolvenz unter und die kriegen nix!

Gruß
Hanseatin
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Alt 07.04.2009, 09:54   # 43
Manta400
 
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Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von BreznKnödel Beitrag anzeigen
hallo also bei mir war dies genau so.
bin heute zur polizei gegangen um einen straf antrag zu stellen.
der beamte meinte das dies zweglos ist bei diesem verein da es ihn nicht gibt und schon haufen anzeigen gemacht wurden sind.
man soll auch keinen wiederruf einlegen und ihn unterschreiben da die betreiber die unterschrift scannen und somit sehen das die adresse aktiv ist und dann wirst zu gebomt mit rechnungen.
einfach nix tun
Hallo BreznKnoedel *
also bei mir geht es jetzt schon in die Mahnphase über ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Polizei sagt das bringt nicht mit der Anzeige da wenn du die Seiten weiterblätterst du sehr wohl siehst das es schon mehrere Anzeigen gibt. Ich würde auch an deiner Stelle einen Widerspruch einlegen und alles Sammeln was du weiterhin von denen bekommst. Nach Aussagen von einigen Leuten hier im Forum hören die zwar nach der 4 Mahnung auf aber ich würde nicht darauf wetten. Ich habe ebenfalls die Verbraucherzentrale angeschrieben und mir ein paar Schreiben von denen runtergeladen wenn du willst schicke ich sie dir. Auch ich fühle mir mich nach wie vor sehr unwohl bei dem Gedanken dass die Sache noch nicht ausgestanden ist, obwohl ich weiss das diese Leute [edit/MOD] sind. Aber dennoch solltest du die Form der Höflichkeit in deinem Brief wahren da du dich sonst auf die gleiche Stufe stellst wie diese [edit/MOD]. Ist besser so, glaube mir so kann dir nachher keiner an die Stufe Pinseln und du kannst belegen dass du alles korrekt abgewickelt hast obwohl ich ganz genauso denke und ich auch sehr gerne denen ganz andere Dinge Schreiben würde.

Gruss Manta400

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 28.05.2012, 17:50 # --
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