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Alt 20.01.2009, 12:31   # 161
schnippewippe
Gastposter
 
Im Ernstfall würde ich als Betreiber der Seite behaupten, dass ich keinen Brief erhalten habe.
E-mail wie wir sie schicken zählen kaum als Beweis bei Gericht.

Also im Ernstfall hast du nichts unternommen.
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Alt 20.01.2009, 12:44   # 162
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von WEISSNIXdu Beitrag anzeigen
[..]
Was könnte jetzt kommen?
weitere Mahnungen und die üblichen Drohungen.
Zitat:
Zitat von WEISSNIXdu Beitrag anzeigen
[...]
meine Frau hat 2 - 3 tage später einen Musterbrief geschickt nur nicht als Einschreiben sondern als normal Brief.
[...]
Allgemein gilt,der der etwas möchte muss es auch beweisen können.
Zitat:
Die Rechtsprechung bürdet dem Absender eines einfachen Briefes seit jeher die Beweislast für den Zugang des Schreibens beim Empfänger auf.
Quelle: Die sichere Zustellung von Willenserklärungen
Ps.
Auch wenn man mit Einschreiben widersprochen hat,die Mahnungen kommen weiterhin.

m.f.G.
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Alt 20.01.2009, 15:15   # 163
veilchen
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 3
Also ich werde so einen Formbrief per Einschreiben mit rückschein dahinschicken.

Dann komme was da wolle ich werde dann abwarten.Dann kommt bestimmt Post von diesem Tank. Das werde ich gar nicht drauf eingehen und wenn dann was selten vorkommt (habe ich in einem anderem Forum gelesen) ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Werde ich dem widersprechen und danach kommt so wie es einschlägig in diversen Foren beschrieben ist gar nichts mehr.

Danke immorb für den Ratschlag doch etwas zu tun und nicht abzuwarten.
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Alt 20.01.2009, 15:37   # 164
WEISSNIXdu
 
Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 36
Widerrufsfirst ist schon vor etwa 1 Woche abgelaufen. Das war Widerspruchs Portal von open...load wo man angeblich sofort widersprechen kann. Wenn man kein Vertrag ein gehen will.
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Alt 20.01.2009, 18:20   # 165
veilchen
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von WEISSNIXdu Beitrag anzeigen
Widerrufsfirst ist schon vor etwa 1 Woche abgelaufen. Das war Widerspruchs Portal von open...load wo man angeblich sofort widersprechen kann. Wenn man kein Vertrag ein gehen will.

Ich werde abwarten was da kommt. Das haben ja schon einige vor mir durchgemacht . So wie ich überall gelesen habe kommt ein Brief nach dem anderen. Dann verläuft sich alles im Sand. Und die Sache mit dem Verzicht auf das Widerrufsrecht( der bewußte Hacken den man da setzen muß) ist sowieso unter Rechtsanwälten ein Unding.

Das sagt auch mein Anwalt den ich vorhin besucht habe. Der schien die Masche irgendwie zu kennen. Er sagte auch das ich mich davon nicht beindrucken soll.

Erst wenn dieser gerichtliche Bescheid kommen sollte wird er eingreifen oder wenn mir diese Herren zu aufdringlich werden.
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Alt 20.01.2009, 18:22   # 166
Jule276
 
Registriert seit: 18.01.2009
Beiträge: 4
Also ich bin gerade auch etwas verwirrt...
Ein Mal heißt es, dass es nie zu Urteilen kommen würde, weil sie da sowieso immer verlieren würde und dann kommt plötzlich wieder das Gegenteil?! So wie ich das jetzt schon öfters gelesen habe (sowohl hier in diesem Forum, als auch auf anderen Seiten) arbeiten Firmen wie diese hier in einer Grauzone und würden dadurch, dass sie das mit dem Abo usw. nicht ganz genau angeben vor Gericht nie Recht bekommen?! Also was stimmt denn jetzt????!
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Alt 20.01.2009, 19:00   # 167
grumpfel
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 13
Tja, hier verunsichern leider auch langjährige Mitglieder mit beachtlicher Anzahl Postings die Betroffenen. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und die Urteilssammlung des Herrn O.T. aus OS etwas durchgearbeitet.

Die Ausbeute dort ist eher dürftig, auch wenn es für rechtsunkundige Bürger doch gefährlich aussieht.

Die Staatsanwaltschaften sehen die "Tätigkeiten" der Nutzlosbranche fast einstimmig nicht als Betrug an. Somit darf ein Nutzlosanbieter oder deren Rechtsanwalt folglich auch nicht als ******** bezeichnet werden. Somit ist die imposante Sammlung dort eher heisse Luft.

Dann waren dort einige Urteile, welche die Kosten bei anwaltlicher Hilfe für die Betroffenen für nicht umlagefähig hielten. Auch nix besonderes. Wenn man einen Anwalt beauftragt, die Forderung eines Nutzlosanbieters abzuschmettern, macht man sowas auf eigene Kosten.

Als nächstes kamen Urteile, wo Betroffene einer Ratenzahlung zugestimmt haben. Dieses kommt einer Anerkennung der (sinnlosen) Forderung gleich.

Und natürlich Anerkenntnisurteile, wo Betroffene auch nach einem Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid nicht reagiert haben. Wobei man sowas auch prima inszenieren kann *hüstel*.

Also bleibt als Fazit übrig:
Betroffener sollte besser erst bei einem Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid aktiv werden. Jeder vorherige Schriftwechsel mit dem Anbieter kann die Position der Betroffenen eher verschlechtern.

Viele Grüße,
grumpfel
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Alt 20.01.2009, 19:13   # 168
Jule276
 
Registriert seit: 18.01.2009
Beiträge: 4
@ grumpfel: Vielen Dank, für Deine Antwort und Deine Bemühungen! Echt total nett!
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Alt 20.01.2009, 19:15   # 169
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Jule276
Ein Mal heißt es, dass es nie zu Urteilen kommen würde,
Es handelt sich bei der Trophäensammlung des Olaf T. in der Regel um Anerkennungs-,Versäumnisurteile.
Eine etwas ausführliche Erklärung zu diesen Urteilen findest du hier>> 12.1.2007
Urteilskollektion

Zitat:
Zitat von Jule276
dass sie das mit dem Abo usw. nicht ganz genau angeben vor Gericht nie Recht bekommen?!
Wenn Verbraucher sich mit echten Daten/Adresse auf den Seiten anmelden,und sich dann falsch verhalten,kann es zu solchen Urteilen kommen.

Nachtrag:
Zitat:
Zitat von grumpfel Beitrag anzeigen
Tja, hier verunsichern leider auch langjährige Mitglieder mit beachtlicher Anzahl Postings die Betroffenen.
Warum hat man es hier regelmässig mit Berufslegastheniker zu tun?
Ich habe z.B. hier>>
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
[..]
Einige Geschädigte,die nicht oder falsch reagiert haben,haben ein Anerkenntnis-, oder Versäumnisurteil an der Backe.
[..]
erwähnt um was für Urteile es sich handelt.

m.f.G.
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Alt 20.01.2009, 19:27   # 170
Jule276
 
Registriert seit: 18.01.2009
Beiträge: 4
Ok, danke für die Seite! Jetzt macht das ganze schon etwas mehr Sinn...
Aber was genau meinst Du mit falsch verhalten? Wenn man z. B. gar nicht darauf reagiert oder sich auf Ratenzahlungen einlässt und diese dann nicht zahlt? Also eben genau diese Fälle, die bei der Trophäensammlung des Olaf T. genannt sind?
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Alt 20.01.2009, 20:01   # 171
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von grumpfel Beitrag anzeigen
Also bleibt als Fazit übrig:
Betroffener sollte besser erst bei einem Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid aktiv werden. Jeder vorherige Schriftwechsel mit dem Anbieter kann die Position der Betroffenen eher verschlechtern.

Viele Grüße,
grumpfel
Wieso wird dann von den Verbraucherschutzverbänden immer wieder mitgeteilt, dass man sich einmal wehren soll und dann kann man auf den Mahnbescheid warten.

der Betreiber ( Gläubiger ) kann nach ausbleiben der Zahlung und wenn klar ist, dass eh nicht gezahlt wird , sofort klagen. Er braucht keinen Mahnbescheid zu schicken.
Ein Mahnbescheid ist doch nur dann gut, wenn man davon ausgehen kann, dass der säumige Kunde dann auch zahlt.

Mahnverfahren Klage Kostengünstiger Effektiver Anwalt
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Alt 20.01.2009, 21:20   # 172
Der Jurist
 
Benutzerbild von Der Jurist
 
Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 59
Grumpfel liegt genau richtig.

Ich will mal versuchen, das, was er vornehm mit "hüstel" umschrieben hat, abstrakt zu beschreiben.

Wenn man in eigentlich aussichtslosen Vollstreckungssachen unterwegs ist, ist ein obsiegendes Urteil überaus wertvoll.

Wie bekommt man ein solches Urteil? Ganz einfach, man sucht sich einen Partner, der mitspielt. Gegen die Zusage alle Kosten zu erstatten und den gleichen Betrag noch einmal drauf zu legen, wird sich das doch machen lassen oder man bittet gegen Kostenersatz um einen Freundschaftsdienst.

Dann wird fleißig geklagt. Der Partner verteidigt sich kreuz dämlich und krotten schlecht, schwallt rum, aber immer neben der Sache. Das geht übrigens einfach. Dann muss der Amtsrichter nach der Logik eines Zivilprozesses den Beklagten verurteilen.
Schon ist das Urteil für die Abschreck-Sammlung in der Welt.

Also, wenn man die Vorgeschichte und die gewechselten Schriftsätze nicht kennt, sagen die Urteil nichts zur Rechtmäßigkeit eines Anspruchs aus.

Schnippewippe,
weshalb einige Verbraucherzentralen zu Brieffreundschaften raten, erschließt sich mir auch nicht.
Aus rechtlichen Gründen sind solche Briefwechsel nicht nötig.

Ich erkläre mir das so, dass die VBZn dies aus prozess-psychologischen Gründen tun. Der Beklagte fühlt sich besser und man kann in einem späteren Prozess, wenn er denn folgen sollte, etwas Stimmung gegen den Kläger machen, weil ihm alles bereits bekannt war. Damit nimmt man den Amtsrichter etwas für sich ein, weil der nun dem Kläger in einem Urteil alles noch einmal erklären muss. Das ist alles.

Deshalb würde ich eine Brieffreundschaft nur dann in Erwägung ziehen, wenn der Nutzlosanbieter bereits meinen Namen und meine Anschrift kennt.
Dann einmal kurz der Forderung widersprechen und Ende.
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Alt 20.01.2009, 21:54   # 173
schnippewippe
Gastposter
 
@ Jurist
Bist du auch ein Jurist. Schade das wir hier keinen haben.

Zitat:
Deshalb würde ich eine Brieffreundschaft nur dann in Erwägung ziehen, wenn der Nutzlosanbieter bereits meinen Namen und meine Anschrift kennt.
Dann einmal kurz der Forderung widersprechen und Ende.
Aber nichts anderes sagen wir hier ja auch immer.
Wer seine richtigen Daten angegeben hat und was mit der Post bekommt sollte sich einmal richtig wehren.

Zitat:
Zitat von grumpfel Beitrag anzeigen
Also bleibt als Fazit übrig:
Betroffener sollte besser erst bei einem Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid aktiv werden. Jeder vorherige Schriftwechsel mit dem Anbieter kann die Position der Betroffenen eher verschlechtern.
Dann hätte ich mal hier gerne eine Erklärung gehabt.
Der Kunde hat seine richtigen Daten angegeben und ich verklage ihn.

Der Kunde hat angegeben das er die AGB gelesen hat. Also hat er das mit den Preis gelesen. Er schliesst aber trotzdem den Vertrag mit mir ab.
Er bekommt von mir eine Rechnung. -- er reagiert nicht
Er bekommt eine Mahnung von mir und dann auch noch von meinen Anwalt--er reagiert wieder nicht.
Er wartet auf einen Mahnbescheid.
Ich schicke aber keinen! Ich reiche Klage ein.
Warum sollte ich einen Mahnbescheid schicken, mir ist doch klar , dass der Kunde auch dann nicht zahlt.
Da er mir nicht mitgeteilt hat, dass er den Vertrag gar nicht wollte , besteht für mich ja der Vertrag. Hellsehen kann ich nicht.
Hätte ich es gewusst, hätte ich auch keine Mahnungen per Anwalt geschickt und auch keine Klage eingereicht.

Bei uns muss ja jeder Fall für sich verhandelt werden.

Wer bleibt am Ende auf diese unnötigen Kosten sitzen.
Ich gehe davon aus, dass es am Kunden hängen bleibt. Selbst wenn er den Prozess gewinnt.

Ich gehe bei meinen Post nicht davon aus, es kann ja nichts passieren ist ja eh alles nur............
Man will ja ganz abgesichert sein.
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Alt 20.01.2009, 22:09   # 174
Janalena
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 4
Hallo!
Ich bin hier Neu und mich hat es auch erwischt.
Meine 10 Jährige Tochter hat in meinem Namen das gemacht und ich habe denen jetzt einen Brief mit Einschreiben und Rückschein geschickt und denen erklärt das es ein 10 Jähriges kind unter meinem Namen gemacht hat.
Ich bin mal gespannt.Ich werde nix bezahlen.
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Alt 20.01.2009, 23:04   # 175
Der Jurist
 
Benutzerbild von Der Jurist
 
Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 59
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
@ Jurist
Bist du auch ein Jurist. Schade dass wir hier keinen haben.

...
Ja. Ich gebe nichts vor, was nicht ist.
Arbeitsprobe gefällig? Das ist schon etwas her, aber so "durfte" ich mich in das Recht der neuen Medien einarbeiten. Ich habe Dir das Inhaltsverzeichnis verlinkt. Mit einem Dialer fing alles an ....
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Alt 20.01.2009, 23:09   # 176
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Der Jurist Beitrag anzeigen
Ja. Ich gebe nichts vor, was nicht ist.
Arbeitsprobe gefällig? Das ist schon etwas her, aber so "durfte" ich mich in das Recht der neuen Medien einarbeiten. Ich habe Dir das Inhaltsverzeichnis verlinkt. Mit einem Dialer fing alles an ....
Danke für deine Antwort.

Schade , dass du mir meine andere Frage nicht beantwortet hast. Diese Frage beschäftigt mich nämlich schon die ganze Zeit.
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Alt 20.01.2009, 23:29   # 177
Der Jurist
 
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Beiträge: 59
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
...
Schade , dass du mir meine andere Frage nicht beantwortet hast. Diese Frage beschäftigt mich nämlich schon die ganze Zeit.
Falls Du die wegen der Kosten meinst.

Also beim Massengeschäft empfiehlt sich der Mahnbescheid; er kostet nur so etwas über 23 € - ich bitte um Nachsicht ich bin schon ganz lange nicht mehr als Rechtsanwalt tätig, sonder anderweitig mit Recht beschäftigt und habe deshalb die aktuellen Gebühren nicht immer präsent.
Wenn der Kunde nicht reagiert, kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden, der wie ein Urteil wirkt. In dem VB sind neben der Hauptforderung auch die Kosten des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens drin.

Legt der Kunde gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, muss das Verfahren in das sog. streitige Verfahren übergeleitet werden, also eine ganz normale Klageschrift eingereicht werden, aber zuvor müssen die 23 € auf die Höhe des Gerichtskostenvorschusses gebracht werden. Das sind bei einem Streitwert bis 300 € rund 70€. Ohne diesen Kostenvorschuss fasst das Gericht die Akten nicht an.
Wird der Beklagte verurteilt, dann zahlt er neben der Hauptforderung auch die Gerichtskosten und die Kosten des klagenden Anwalts.

Das war die Theorie.
In der Praxis wird der Nutzlosanbieter abwägen müssen, ob er es beim Mahnbescheid mit 23€ bewenden lässt.
Denn er hat das maximale Erschreckungspotenzial erreicht, eine Klage schreckt auch nicht mehr.
Er kann darüber entscheiden, ob er weiter machen will oder nicht. Es dürfte äusserst selten sein, dass der Mahnbescheidempfänger ist streitige Verfahren geht, was er kann, wenn er will, wobei dies dem oben genannten Rechtsanwalt passiert wäre, wenn er bei meinem Sohn weiter gemacht hätte. Ich habe auf den Mahnbescheid nur gewartet.

Das Problem für den Nutzlos-Anbieter ist, dass ein Prozess für ihn eigentlich nicht zu gewinnen ist, wenn ihm etwa diese Argumentation entgegen gehalten wird.
Dann hat er aber das gleiche Problem mit anderen Vorzeichen.
Dann gibt es Urteilssammlungen, die ihm weh tun.
So ich hoffe Deine Frage ausreichend beantwortet zu haben, andernfalls bitte präzisieren.
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Alt 20.01.2009, 23:41   # 178
schnippewippe
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Hmmmm.

Eigentlich hatte ich geschrieben , dass ich keinen Mahnbescheid schicke.

Ich habe dafür gleich die Klage eingereicht.

Der Kunde hat auf nichts reagiert und bekommt nun die Klage vom Gericht.

Sollte der Kunde jetzt den Prozess wegen der Aufmachung der Seite gewinnen, bleibt er meiner Meinung nach auf die Kosten die durch sein Schweigen entstanden sind sitzen.

Er hat mich nicht davon unterrichtet , dass es für ihn keinen Vertrag gibt.
Er hat mich im festen Glauben gelassen, dass der Vertrag besteht.

Wer bleibt auf die Kosten die durch das Schweigen des Kunden entstanden sind sitzen.
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Alt 20.01.2009, 23:48   # 179
Der Jurist
 
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Beiträge: 59
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Hmmmm. Wer bleibt auf die Kosten die durch das Schweigen des Kunden entstanden sind sitzen.
Du.
Ich kann schweigen bis es ernst wird. Es gibt keine Pflicht Dich darüber aufzuklären, dass ich davon ausgehe, dass kein Vertrag vorliegt. Pech gehabt.
Deine Vertragsverhältnisse musst Du schon selber realistisch beurteilen.
Ernst wird es dann , wenn der Mahnbescheid oder die Klage kommt.
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Alt 20.01.2009, 23:53   # 180
arthus
 
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Der Kunde hat auf nicht reagiert und bekommt nun die Klage vom Gericht.
In über drei Jahren Nutzlosabzocke hat es ganze vier echte Prozesse ( nicht die getürkten den Herrn O.T ) gegeben
und alle vier endeten mit desaströsem Ausgang für die Nutzlosanbieter.

Die Chance auf auf einen Sechser mit Zusatzzahl ist also bedeutend größer als ein erfolgreicher Prozess der
Nutzlosanbieter. Was ist der Grund für die übergroße Besorgnis?
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Alt 28.05.2012, 17:49 # --
News Flash
 
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