opendownload.de - load2009.com - Content Services Ltd.


Alt 06.01.2009, 00:34   # 101
Crysem
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 10
Hallo da draussen habe auch dieses leidige thema waren auch so dumm
Aber was haltet ihr von diesem link habe ihn heute von op....................
bekommen
Kanzlei für Forderungseinzug & Forderungsmanagement

Habe da noch ne frage in den Briefen von dieser seite habe ich mich einmal am 24.12.2008 angemeldet und dann wieder am 25.12.2008
was nu
das sind doch voll Planeten
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Alt 06.01.2009, 01:04   # 102
001hans1963
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Rostock-Markgrafenheide
Beiträge: 16
Der an dieses Schriftstück angehängte Einstellungsbescheid der StaA Darmstadt aus dem Jahre 2007 wurde auch von der Münchnener Anwältin Katja G. verwendet,nach einer Klarstellung durch das AG Darmstadt darf dieser Bescheid nicht mehr verwendet werden.Das Gericht hat klargestellt das in diesem Urteil nur eine strafrechtliche Bewertung des Handelns der Gebrüder S. als Betrug nicht festgestellt werden konnte,der Kläger hatte auf Ersatz seiner Kosten gegenüber den Gebrüdern S.geklagt.Eine Berechtigung der Forderung der Gebrüder S.kann aus diesem Urteil nicht hergeleitet werden. Hans
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Alt 06.01.2009, 09:39   # 103
WEISSNIXdu
 
Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 36
Zitat:
Datum: 06.01.2009


MAHNUNG

Sehr geehrter Herr xxxxx xxxxxxx,

leider haben Sie Ihre Rechnung RExxxxxxxxxxxxxx vom 28.12.2008 bis zum
heutigen Tage nicht ausgeglichen. Durch den Mehraufwand sind uns
weitere Kosten entstanden.

Wir fordern Sie letztmalig auf den offenen Gesamtbetrag zu überweisen:

Beschreibung:

12-Monatszugang für openDownload.de
Anmeldung vom 27.12.2008
8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus

Preis:

96,00 EUR

Mahnkosten:

3,00 EUR

Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 99,00 EUR bis zum
11.01.2009 auf das nachfolgende Konto:

[ ** Daten gelöscht ** ]

[..........................]

Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten.
Der Internetprovider xxxxxxxxxxx.de speichert die IP-Adresse xxxxxxxxxxxx welche bei
der Anmeldung auf der Seite w*w.opendownload.de übermittelt wurde.
Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunkts (siehe Rechnung) ist es den
Ermittlungsbehörden möglich die Adresse des Anschlussinhabers festzustellen.
Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche
Schritte vor.

[ * weitere Inhalt der email gelöscht * ]

Moin. Was der Witz an der Sache ist die Schicken nicht mal einen Brief,oder 1-2 Mahnung sofort die letzte Mahnung.Mal schauen was als nächstes :vogel: kommt.

* aus rechtlichen Gründen geändert

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Alt 06.01.2009, 23:05   # 104
blub89
 
Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 4
Hallo,

bei mir zu Hause ist heute auch Post (Mahnung, die wie vielte das sein soll weiß ich nicht. Habe vorher nichts bekommen) angekommen von Opendownload, bzw. dessen Rechtsanwalt O. T.. Der Name des Empfängers ist meinem am ähnlichsten. Doch der Empfänger ist Männlich. Ich (weiblich) wohne bei meiner Mutter. Die Adresse stimmt bis auf die Hausnummer mit unserer überein. Werde die Rechnung natürlich nicht bezahlen.

Habe da nur eine Frage und zwar: Wie kommen die an unsere Adresse (zwar nicht ganz korrekt aber fast), obwohl keiner aus meiner Familie jemals auf der Seite war? Ok, ich heute. Wollte mal nachschauen, was das für'n Sch*** das ist.

Liebe Grüße
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Alt 06.01.2009, 23:30   # 105
schnippewippe
Gastposter
 
Millionenfacher Missbrauch - Das Daten-Debakel - Wirtschaft - sueddeutsche.de

Datenklau ist zur Zeit sehr viel im Gespräch.
Webseitensuche - netzwelt.de

Gebe mal bei Google Datenklau ein. Da kannst du mal sehen bei wie viel verschiedene Stellen das schon geschehen ist. Das sind aber nur die Stellen wo es raus kam.
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Alt 07.01.2009, 13:05   # 106
Foxy
 
Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von ChAoZ Beitrag anzeigen
hey leute,
ich habe mir wirklich schon sehr viel durch gelesen und habe mir auch schon viele musterbriefe geholt die ich so wie es zu mir passt bearbeitet hab. bin noch minderjährig und hab jetzt diese ***** opendownload.de geschichte an der backe.

könnte mir jemand vllt die e-mail adresse von opendownload geben... wenn ich alles ins support schreibe antworten die doch eh nicht!!!! ich hätte gern die richtige mail von diesem Alexander Varin der sich bei Content Services Ltd. versteckt. hoffe ihr könnt mir helfen und mich aus diesem schlamassel rausziehen.... weil zu zahlen hab ich keinen nerv da wird nur freeware angeboten.... und falls nicht muss man nochmal kohle liefern, da meine ich den 3d houseplaner oder wie der heißt.

mfg tony
hi, das mit der e-mail adresse bringt dir nichts , denn ich habe auch dennen paar e-mails geschick sie ignorieren diese. aber das haben sie auch in der rechnung oder mahnung geschrieben:

Über das Kontaktformular können wir Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie dafür
Verständnis, dass Anfragen direkt an die Mailadresse nicht zugestellt werden können.

ist doch ein wirtz! voll die S***

-----Doppelpost zusammengeführt am 7.1.2009 um 12:15:03-----

Zitat:
Zitat von WEISSNIXdu Beitrag anzeigen
Moin. Was der Witz an der Sache ist die Schicken nicht mal einen Brief,oder 1-2 Mahnung sofort die letzte Mahnung.Mal schauen was als nächstes :vogel: kommt.

* aus rechtlichen Gründen geändert
hallo, hab heut in meine e-mail rein geschaut und am 3.1.09 ein mahnung erhalten.schon komisch das man keine mahnung per post bekommt.
zahlen werde ich nicht diese mahnkosten von 3€ zusetzlich zu den 96€ :vogel:
Frage:
ich hab denen bereits ein Brief per einschreiben mit rückschein zu geschickt(am 29.12.0in dem ich wiederrufe, aber bist heut noch keine antwort und auch den rückschein hab ich nicht erhalten.hab nur die quittung von der post.was soll ich machen weiterhin warten? und was soll ich mit der mahnung machen einfach ignorieren?

m.f.g
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Alt 07.01.2009, 17:20   # 107
JoeSakic
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 5
Also wie jetzt ?

Ich wäre im Prinzip meiner "dummen" Anmeldung verpflichtet die 96 Euro zu zahlen ????? Also ich möchte keinen ärger..dann mache ich das echt lieber und habe meine ruhe....nur das dumme ist, dass ich nicht künden kann.
Weder Mail noch sonst was geht.
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Alt 07.01.2009, 17:27   # 108
WEISSNIXdu
 
Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 36
Hallo,bei mir ist die Kündigung auch schon fast eine Woche weg. Ich bekam trotzdem die Angebliche letzte Mahnung. Habe erstmal nicht weiter drauf reagiert. Ich denke als nächstes kommt ein Schreiben von dem berühmten Rechtsanwalt.Ich habe mir vorgenommen erst bei Inkasso zu Reagieren.
Ich hatte schonmal so eine Sache da war allerdings nach dem schreiben vom Rechtsanwalt schluss. Mal schaun und dickes Fell heben wird die beste Medizin sein denke ich
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Alt 07.01.2009, 17:40   # 109
001hans1963
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Rostock-Markgrafenheide
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von JoeSakic Beitrag anzeigen
Also wie jetzt ?

Ich wäre im Prinzip meiner "dummen" Anmeldung verpflichtet die 96 Euro zu zahlen ????? Also ich möchte keinen ärger..dann mache ich das echt lieber und habe meine ruhe....nur das dumme ist, dass ich nicht künden kann.
Weder Mail noch sonst was geht.
Du hast es erfaßt,die zweite Rate von96€ wollen die "Herrschaften" auch haben.Also 192 € insgesamt...für nichts. Ich habe mal ein kleines "such opendownload" veranstaltet und zwei neue"Anbieter"entdeckt die mit dieser Seite verlinkt sind,ingesamt jetzt schon fünf.Allen ist gemeinsam daß auf den jeweiligen Startseiten kein Hinweis auf eine Kostenpflicht vorhanden ist,die Falle schlägt erst auf der Anmeldeseite zu. Bevor Du dir weiter einen Kopf machst,lies die Tips von computerbetrug.de und dialerschutz.de,schau Dir die Videos von Katzenjens an.
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Alt 07.01.2009, 18:29   # 110
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von WEISSNIXdu
Hallo,bei mir ist die Kündigung auch schon fast eine Woche weg.
was "gekündigt".
Man kann nur kündigen was man wissentlich abgeschlossen hat. Dazu sind Fristen einzuhalten und aus dem Grund muss man auch bis zu dem Termin,wo die Kündigung eingeht, bezahlen.
Ich nehme mal an das du da einiges falsch gemacht hast.
Zitat:
Zitat von JoeSakic
Ich wäre im Prinzip meiner "dummen" Anmeldung verpflichtet die 96 Euro zu zahlen ?????
Wie kommst du darauf?Hast du es mal mit lesen versucht?
Alle,Verbraucherzentrale,diverse Rechtsanwälte,Verbrauchermagzine im TV raten dazu den Forderungen zu widersprechen und nicht zu bezahlen.
Zitat:
Zitat von JoeSakic
Also ich möchte keinen ärger..dann mache ich das echt lieber und habe meine ruhe....
Wenn man nicht nicht kündigen kann,dann hast du die ein Leben lang an der Backe.Es handelt sich um einen Laufzeitvertrag der sich "jedes" Jahr verlängert,wenn man nicht kündigt.
>> Musterbriefe

m.f.G.
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Alt 07.01.2009, 19:10   # 111
WEISSNIXdu
 
Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 36
Sorry Widerspruch
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Alt 07.01.2009, 19:29   # 112
rock'n roll frog
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 6
hallo

nachdem mir schnippewippe musterbriefe vorgeschlagen hat, hab isch es mal versucht, ich habe aber heute leider schon die zweite mahnung bekommen. ich weis nicht was ich noch tun soll, und dann kommt da noch dazu, das ich es meinen eltern nicht erzählen will, weil die dann wirklich ausrasten, und ich will auch nicht vors gericht. kann mir noch jemand weiterhelfen?
(wi ich schon mal erwähnt habe, ich wohne in der schweiz)

gruss
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Alt 07.01.2009, 19:46   # 113
bibbele
Gastposter
 
Mich hat es, eigene Dummheit, erwischt!!

Habe heute von dieser "opendownload.de Content Services Ltd."
eine Rechnung mit entsprechender Drohung erhalten.

Zitat:
Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht innerhalb der Frist überweisen,
entstehen Ihnen zusätzliche Mahnkosten.


Weitere Informationen zur Rechnung:

Sie haben sich auf der Seite openDownload.de angemeldet und erhalten dafür ein Jahr Zugang zu den Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse ausgefüllt.
Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das Widerrufsrecht akzeptiert.

Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB.
Auf unserer Seite openDownload.de beginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung.

Wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse
........ geschickt. Diesen Aktivierungslink haben Sie bestätigt.
Sie haben daher nachweislich den Zugang genutzt. Hier noch einmal Ihre Zugangsdaten:
Username: ....., ........ . Auf der Seite openDownload.de
können Sie sich mit den Zugangsdaten einloggen und die Inhalte nutzen.

Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums ........ falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich
vor.
Wie verhält man sich in einem solchen Fall???

Rechtsbeistand - Verbraucherzentrale melden??

Für Ihre Bemühungen vielen Dank!
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Alt 07.01.2009, 20:07   # 114
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von rock'n roll frog Beitrag anzeigen
, und dann kommt da noch dazu, das ich es meinen eltern nicht erzählen will, weil die dann wirklich ausrasten,

gruss
Warum erwähnst du nicht gleich das du minderjährig bist?
Auch in der Schweiz ist ein "unmündiger" nicht geschäftsfähig.
Du kannst keinen Vertrag abschliessen und aus dem Grund kannst du dich auch nicht gegen einen vermeintlichen Vertrag wehren.
Du wirst wohl oder übel deinen Eltern beichten müssen.
Denn nur sie können etwas für dich tun.


Zitat:
Zitat von bibbele
Wie verhält man sich in einem solchen Fall???
Als erstes hier lesen.Wie man sich verhält wurde hier oft genug erklärt.

m.f.G.
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Alt 07.01.2009, 20:44   # 115
Crysem
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 10
Hallöchen es grüsst euch auch r dumm crysem (lehst oben)
Nah op..... hat wider so einen Brief geschrieben ist glaube der 12 ohne die 5 mahnungen seit 24 Dezember

Bitte liest
(Sie haben unsere AGB gelesen und akzeptiert, zudem stehen neben dem von Ihnen ausgefüllten Anmeldeformular nochmals die wichtigsten Vertragsbedingungen und die dazugehörenden Kosten.

Mit freundlichen Grüssen
Ihr W..-L..s.net - Team)
chrieben habe ich nur dies
Montag den, 05.01.2008

Ihre Zahlungsaufforderung vom 25.12.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 05.01.2008. und teile mit, dass ich den

geforderten Betrag nicht begleichen werde.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit

an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende

Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User

davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine

entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom

16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an

zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen

angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten

Entgelt steht.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und

arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die

Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.

Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen,

weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um

kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen


Ich glaube ich gehen mit op.... eine :hochzeit: ein sind aufdringlich
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Alt 07.01.2009, 21:21   # 116
rock'n roll frog
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Warum erwähnst du nicht gleich das du minderjährig bist?
Auch in der Schweiz ist ein "unmündiger" nicht geschäftsfähig.
Du kannst keinen Vertrag abschliessen und aus dem Grund kannst du dich auch nicht gegen einen vermeintlichen Vertrag wehren.
Du wirst wohl oder übel deinen Eltern beichten müssen.
Denn nur sie können etwas für dich tun.





ich bin nicht minderjährig, ich werde in diesem jahr 19.
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Alt 08.01.2009, 12:44   # 117
Foxy
 
Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von JoeSakic Beitrag anzeigen
Also wie jetzt ?

Ich wäre im Prinzip meiner "dummen" Anmeldung verpflichtet die 96 Euro zu zahlen ????? Also ich möchte keinen ärger..dann mache ich das echt lieber und habe meine ruhe....nur das dumme ist, dass ich nicht künden kann.
Weder Mail noch sonst was geht.
wie , hast du echt gezahlt???
neee, ich mach das net, hab so viel überdiese [*******] gelesen und videos mir angeschaut!! und ich zahl auch net, da es nicht mal ne gescheite bzw. echte Firma ist!!!! hast du dir den die bilder von der tollen firma angeschaut??

m.f.g

-----Doppelpost zusammengeführt am 8.1.2009 um 11:51:51-----

Zitat:
Zitat von Crysem Beitrag anzeigen
Hallöchen es grüsst euch auch r dumm crysem (lehst oben)
Nah op..... hat wider so einen Brief geschrieben ist glaube der 12 ohne die 5 mahnungen seit 24 Dezember

Bitte liest
(Sie haben unsere AGB gelesen und akzeptiert, zudem stehen neben dem von Ihnen ausgefüllten Anmeldeformular nochmals die wichtigsten Vertragsbedingungen und die dazugehörenden Kosten.

Mit freundlichen Grüssen
Ihr W..-L..s.net - Team)
chrieben habe ich nur dies
Montag den, 05.01.2008

Ihre Zahlungsaufforderung vom 25.12.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 05.01.2008. und teile mit, dass ich den

geforderten Betrag nicht begleichen werde.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit

an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende

Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User

davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine

entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom

16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an

zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen

angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten

Entgelt steht.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und

arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die

Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.

Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen,

weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um

kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen


Ich glaube ich gehen mit op.... eine :hochzeit: ein sind aufdringlich
wow, das schreiben ist echt gut bin gespannt ob es hilt diese":vogel: " los zu werden.
bin auch in die falle getappt und hab bereits ein Wiederruf dennen per einschreiben mit rückschein abgeschickt, aber noch keine bestätigung noch ne antwort. und hab jetzt die 1 mahnung erhalten . ich ignoriere diese und warte dann mal ab was danach kommt.

schreib dan wie es bei dir ausgegangen ist.

m.f.g

* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten
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Alt 08.01.2009, 17:20   # 118
Crysem
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 10
Neuer Brief von der bekannt seite .
Zitat:
leider müssen wir Ihnen erneut mitteilen dass wir Ihren Widerruf - aufgrund Ihres Verzichts auf Ihr Widerrufsrecht - nicht annehmen können.

Mit freundlichen Grüssen
Ihr Win-Loads.net - Team
Ist doch cool oder !
Die meinen echt sie bekommen einen Cent von mir
Wie hat es Rapunzel gesagt neeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee

:vogel:
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Alt 10.01.2009, 10:13   # 119
WEISSNIXdu
 
Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 36
Tag auch an alle. Ich habe die Tage eine Email bekommen ich nenne es Widerrufs Widerruf. Also ich habe den angeblichen Vertrag widerrufen und die Guten Widerrufen meinen Widerruf und sagen Vertraglich gebunden. Habe erstmal nicht drauf reagiert mal schauen was als nächstes kommt.


mfg

Schönes wochenende an alle.
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Alt 10.01.2009, 22:30   # 120
rock'n roll frog
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 6
hallo

ist hier irgendjemand auch schweizer und hat sich dummerweise bei dieser seite (opendownload) angemeldet?


m.f.g
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