| | # 104 |
| Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 4
| Hallo, bei mir zu Hause ist heute auch Post (Mahnung, die wie vielte das sein soll weiß ich nicht. Habe vorher nichts bekommen) angekommen von Opendownload, bzw. dessen Rechtsanwalt O. T.. Der Name des Empfängers ist meinem am ähnlichsten. Doch der Empfänger ist Männlich. Ich (weiblich) wohne bei meiner Mutter. Die Adresse stimmt bis auf die Hausnummer mit unserer überein. Werde die Rechnung natürlich nicht bezahlen. Habe da nur eine Frage und zwar: Wie kommen die an unsere Adresse (zwar nicht ganz korrekt aber fast), obwohl keiner aus meiner Familie jemals auf der Seite war? Ok, ich heute. Wollte mal nachschauen, was das für'n Sch*** das ist. Liebe Grüße |
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| | # 105 |
| Gastposter | Millionenfacher Missbrauch - Das Daten-Debakel - Wirtschaft - sueddeutsche.de Datenklau ist zur Zeit sehr viel im Gespräch. Webseitensuche - netzwelt.de Gebe mal bei Google Datenklau ein. Da kannst du mal sehen bei wie viel verschiedene Stellen das schon geschehen ist. Das sind aber nur die Stellen wo es raus kam. |
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| | # 106 | ||
| Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 8
| Zitat:
Über das Kontaktformular können wir Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Anfragen direkt an die Mailadresse nicht zugestellt werden können. ist doch ein wirtz! voll die S*** -----Doppelpost zusammengeführt am 7.1.2009 um 12:15:03----- Zitat:
zahlen werde ich nicht diese mahnkosten von 3 zusetzlich zu den 96 :vogel: Frage: ich hab denen bereits ein Brief per einschreiben mit rückschein zu geschickt(am 29.12.0 m.f.g | ||
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| | # 107 |
| Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 5
| Also wie jetzt ? Ich wäre im Prinzip meiner "dummen" Anmeldung verpflichtet die 96 Euro zu zahlen ????? Also ich möchte keinen ärger..dann mache ich das echt lieber und habe meine ruhe....nur das dumme ist, dass ich nicht künden kann. Weder Mail noch sonst was geht. |
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| | # 108 |
| Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 36
| Hallo,bei mir ist die Kündigung auch schon fast eine Woche weg. Ich bekam trotzdem die Angebliche letzte Mahnung. Habe erstmal nicht weiter drauf reagiert. Ich denke als nächstes kommt ein Schreiben von dem berühmten Rechtsanwalt.Ich habe mir vorgenommen erst bei Inkasso zu Reagieren. Ich hatte schonmal so eine Sache da war allerdings nach dem schreiben vom Rechtsanwalt schluss. Mal schaun und dickes Fell heben wird die beste Medizin sein denke ich |
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| | # 109 | |
| Registriert seit: 22.12.2008 Ort: Rostock-Markgrafenheide
Beiträge: 16
| Zitat:
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| | # 110 | |||
| Gastposter | Zitat:
Man kann nur kündigen was man wissentlich abgeschlossen hat. Dazu sind Fristen einzuhalten und aus dem Grund muss man auch bis zu dem Termin,wo die Kündigung eingeht, bezahlen. Ich nehme mal an das du da einiges falsch gemacht hast. Zitat:
Alle,Verbraucherzentrale,diverse Rechtsanwälte,Verbrauchermagzine im TV raten dazu den Forderungen zu widersprechen und nicht zu bezahlen. Zitat:
Wenn man nicht nicht kündigen kann,dann hast du die ein Leben lang an der Backe.Es handelt sich um einen Laufzeitvertrag der sich "jedes" Jahr verlängert,wenn man nicht kündigt.>> Musterbriefe m.f.G. | |||
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| | # 112 |
| Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 6
| hallo nachdem mir schnippewippe musterbriefe vorgeschlagen hat, hab isch es mal versucht, ich habe aber heute leider schon die zweite mahnung bekommen. ich weis nicht was ich noch tun soll, und dann kommt da noch dazu, das ich es meinen eltern nicht erzählen will, weil die dann wirklich ausrasten, und ich will auch nicht vors gericht. kann mir noch jemand weiterhelfen? (wi ich schon mal erwähnt habe, ich wohne in der schweiz) gruss |
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| | # 113 | |
| Gastposter | Mich hat es, eigene Dummheit, erwischt!!Habe heute von dieser "opendownload.de Content Services Ltd." eine Rechnung mit entsprechender Drohung erhalten. Zitat:
Rechtsbeistand - Verbraucherzentrale melden?? Für Ihre Bemühungen vielen Dank! | |
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| | # 114 | ||
| Gastposter | Zitat:
Auch in der Schweiz ist ein "unmündiger" nicht geschäftsfähig. Du kannst keinen Vertrag abschliessen und aus dem Grund kannst du dich auch nicht gegen einen vermeintlichen Vertrag wehren. Du wirst wohl oder übel deinen Eltern beichten müssen. Denn nur sie können etwas für dich tun. Zitat:
m.f.G. | ||
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| | # 115 |
| Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 10
| Hallöchen es grüsst euch auch r dumm crysem (lehst oben) Nah op..... hat wider so einen Brief geschrieben ist glaube der 12 ohne die 5 mahnungen seit 24 Dezember Bitte liest (Sie haben unsere AGB gelesen und akzeptiert, zudem stehen neben dem von Ihnen ausgefüllten Anmeldeformular nochmals die wichtigsten Vertragsbedingungen und die dazugehörenden Kosten. Mit freundlichen Grüssen Ihr W..-L..s.net - Team) chrieben habe ich nur dies Montag den, 05.01.2008 Ihre Zahlungsaufforderung vom 25.12.2008 Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 05.01.2008. und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde. Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag. Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht. Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen. Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist. Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen Ich glaube ich gehen mit op.... eine :hochzeit: ein sind aufdringlich |
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| | # 116 | |
| Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 6
| Zitat:
ich bin nicht minderjährig, ich werde in diesem jahr 19. | |
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| | # 117 | ||
| Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 8
| Zitat:
neee, ich mach das net, hab so viel überdiese [*******] gelesen und videos mir angeschaut!! und ich zahl auch net, da es nicht mal ne gescheite bzw. echte Firma ist!!!! hast du dir den die bilder von der tollen firma angeschaut?? m.f.g -----Doppelpost zusammengeführt am 8.1.2009 um 11:51:51----- Zitat:
bin auch in die falle getappt und hab bereits ein Wiederruf dennen per einschreiben mit rückschein abgeschickt, aber noch keine bestätigung noch ne antwort. und hab jetzt die 1 mahnung erhalten schreib dan wie es bei dir ausgegangen ist. m.f.g * aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten | ||
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| | # 118 |
| Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 10
| Neuer Brief von der bekannt seite . Zitat: leider müssen wir Ihnen erneut mitteilen dass wir Ihren Widerruf - aufgrund Ihres Verzichts auf Ihr Widerrufsrecht - nicht annehmen können. Mit freundlichen Grüssen Ihr Win-Loads.net - Team Ist doch cool oder ! Die meinen echt sie bekommen einen Cent von mir Wie hat es Rapunzel gesagt neeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee :vogel: |
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| | # 119 |
| Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 36
| Tag auch an alle. Ich habe die Tage eine Email bekommen ich nenne es Widerrufs Widerruf. Also ich habe den angeblichen Vertrag widerrufen und die Guten Widerrufen meinen Widerruf und sagen Vertraglich gebunden. Habe erstmal nicht drauf reagiert mal schauen was als nächstes kommt. mfg Schönes wochenende an alle. |
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