opendownload.de - load2009.com - Content Services Ltd.


Alt 31.12.2008, 14:20   # 81
schnippewippe
Gastposter
 
NEIN: Minderjährige können nichts machen. Es sei denn ihre Eltern übernehmen es.
Du bist minderjährig und kannst auch nur mit Zustimmung deiner Eltern einen Vertrag abschliessen. So müssten deine Eltern erklären, dass sie zu dem Vertrag keine Zustimmung geben.
Warte ab , ob überhaupt was mit der Post kommt.
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Alt 31.12.2008, 15:47   # 82
ChAoZ
 
Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 6
gut dann warte ich ab...

kennt ihr den letzten artikel in der computer-bild über opendownlaod??? in der steht dass die erst vor kurzem abgemahnt wurden werden die trotzdem weiter versuchen solche dinger durchzuziehen??? was wenn ja und die fliegen wieda auf?? nur zu blöd dass man solchen leuten nicht das handwerk legen kann
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Alt 31.12.2008, 16:08   # 83
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von ChAoZ
[...]
in der steht dass die erst vor kurzem abgemahnt wurden
[...]
Richtig.
Wegen 3 Sachen.
1.)Undeutliche Preisangabe.
2.)Verzicht auf das Widerrufsrecht
3.)wegen den "Drohgebärden".
Zitat:
Zitat von ChAoZ
werden die trotzdem weiter versuchen solche dinger durchzuziehen???
Logisch.
1.)Unterlasungserklärungen wegen den Abmahnungen wurden nicht abgegeben.
2.)Eine gute Milchkuh schlachtet man nicht.

m.f.G.
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Alt 31.12.2008, 16:29   # 84
ChAoZ
 
Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 6
okay danke jungs.. endlich kann ich ruhig pennen... vieeeeeeelen dank
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Alt 01.01.2009, 18:32   # 85
001hans1963
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Rostock-Markgrafenheide
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von blocki Beitrag anzeigen
Meines Wissens ist das statthaft. Steht ja so in den Bestimmungen. Wenn man auf irgendeiner Website (auch bei opendownload) den Link anklickt, der hinter dem Wort Widerrufsrecht steht, erhält man den Wortlaut.

Aber lest doch mal diese Info der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu genau diesem Thema und genau dieser Firma:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk510661A.html
Guten Abend,das Wiederrufsrecht und die AGB müssen den potentiellen Kunden gesondert sichtbar gemacht werden,sie einfach irgendwie im Text zu verstecken ist nicht zulässig,spätestens auf der Mail mit dem Aktivierungslink hätte noch einmal auf das Wiederrufsrecht hingewiesen werden müssen,haben die "Brüder"aber nicht. Mal ein anderes Beispiel,vor ein paar Tagen(am 24.12)habe ich mir bei eBay einen externen DVD-Brenner gekauft,der Händler schickte mir in zwei separaten Mails sowohl die AGB als auch die Wiederrufsbelehrung zu,er wies darauf hin daß er zwei Abmahnungen erhalten hat weil er dies in einigen Fällen "vergessen" hat. Gruß Hans
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Alt 01.01.2009, 23:46   # 86
homer51
 
Registriert seit: 01.01.2009
Beiträge: 2
hi
bin auch in eine abzocke reingefahlen bei gewwinstar .meine zwilings schwäster hat mich da angemeldet mit richtigen daten sie dachte das wäre umsonst.
nach 1 monat kam die rechung und da sand ich soll 120€ zahlen.
weis nicht ob mein vater zahlen soll .
meine schwester und ich sind erst 15 jahre alt wist ihr wie ich da raus komme
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Alt 02.01.2009, 00:00   # 87
schnippewippe
Gastposter
 
Das können nur deine Eltern wieder in Ordnung bringen.
Wenn Minderjährige den vermeintlichen Vertrag abgeschlossen haben , sollten die Erziehungsberechtigten dem Anbieter mitteilen, dass der Vertrag unwirksam ist und nicht genehmigt wird.

Zeige deinen Eltern was unten in meiner Signatur steht,
Musterbrief
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Alt 02.01.2009, 15:31   # 88
ChAoZ
 
Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 6
hab ich schon lange der brief ist auch schon seit gestern oder vorgestern, weiß nicht mehr genau, zu dem support von opendownload raus. ich hoffe die werden mich in ruhe lassen, ansonsten gehen meine eltern zur polizei und anwalt. is doch richtig so wenn nich sagts... ist es ier erlaubt links zu anderen foren zu schicken?? hab da nämlich ein sehr gutes tutorial gefunden!!!

mfg Chaoz
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Alt 05.01.2009, 16:20   # 89
JoeSakic
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 5
Hallo

leider habe ich mich auf der Suche nach deinem PDF Creater dort angemelder ohne gross alles nachzulesen.

Die Mahnung habe ich heute erhalten und mit der Drohung mich anzuzeigen falls der Name wie Geburtsdatum falsch seien...was auch so ist.

Was soll man als schweizer machen ?

Zahlen für die 24 Monate und Künden ? nur wie ?
Oder einfach abwarten und Tee trinken ?

danke für eure Ratschläge.
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Alt 05.01.2009, 17:56   # 90
001hans1963
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Rostock-Markgrafenheide
Beiträge: 16
Am besten unternimmst Du garnichts,die Ab*o*ker sind nicht in der Lage an Deine richtigen Daten zu kommen auch wenn sie das Gegenteil behaupten.Bei computerbetrug und dialerschutz.de gibt es sehr gute Tips zu dem Thema,die Videos von "Katzenjens"sind auch sehr zu empfehlen. Hans

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 05.01.2009, 18:01   # 91
JoeSakic
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 5
Hallo,

ich habe eine Mail geschrieben, dass das ganze ein Missverstöndniss sei über das Kontakt Formular. Ein zweites mal kann ich nicht mehr schreiben da eine Fehlermeldung kommt.

Das mit der falschen geburt und Adressangabe finde ich auch ein Witz.
Was will man da machen ? So lange ich nicht bezahle beziehe ich ja auch keinen Support. Sie könnten mich einfach rausschmeissen....

Dazu wüsste ich gar nicht ob sie rechtlich in der Schweiz eine chance haben.

Künden kann ich ja auch nicht wenn ich kein Mail senden kann. Komisch.

Mich scheisst es nur an wenn man da einen Anwalt holen muss weil die plötzlich eine Anzeige starten.....

Könnte ich da auch meinen Internet Anbieter darüber informieren ? denke die geben auch nicht einfach so daten raus.....oder ?
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Alt 05.01.2009, 18:18   # 92
001hans1963
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Rostock-Markgrafenheide
Beiträge: 16
Den Quatsch mit der Anzeige schreiben die jedem,selbst wenn alle Angaben stimmen.Der "Support"ist eine Farce,spätestens nach der ersten Mail meldet sich dort niemand mehr,telefonisch sollte man überhaupt keinen Kontakt aufnehmen.Das ganze Geschreibsel dieser "Herrschaften"gehört zur Show,bis jetzt haben die noch niemals erfolgreich geklagt,die Verbraucherzentralen empfehlen erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid zu reagieren. Hans
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Alt 05.01.2009, 18:25   # 93
JoeSakic
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 5
Ok danke,

und bis zu dem gerichtliche Mahnbescheid müssten sie ja zuerst einmal über die Schweiz mene richtigen Angaben erhalten.

Und wenn schon jeder Mann weis, dass sie "falsche Geschäfte" drehen bekommen die wohl sicher keine Angaben von meinem Anbieter.

Ja, dann warte ich einmal ab. Könnte ja auch deren Email sperren so das gar nicht mehr rein kommt oder besser nicht ?

Was wäre bei einem Mahnbescheid ? was müsste ich da unternehmen ?

danke nochmals
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Alt 05.01.2009, 18:33   # 94
ochrasy
Gastposter
 
hallo jungs,

auch mich hat's erwischt (weil ich dämlich bin )

meine Situation ist folgende:
ich bin aus der Schweiz, bin minderjährig, jedoch haben sie weder meinen Namen noch meine Adresse. Das einzige das sie haben ist meine email-adresse (aus welcher man jedoch meinen Namen herausfinden kann) und meine IP (bringt ihnen ja nicht sonderlich viel).

Meine Frage ist nun:
Muss ich da überhaupt was unternehmen (Widerruf,...) oder kann ich diese Mails einfach locker ignorieren und löschen?

Ich danke schon jetzt für eure Antworten (:

lg ochrasy
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Alt 05.01.2009, 18:45   # 95
001hans1963
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Rostock-Markgrafenheide
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von JoeSakic Beitrag anzeigen
Ok danke,

und bis zu dem gerichtliche Mahnbescheid müssten sie ja zuerst einmal über die Schweiz mene richtigen Angaben erhalten.

Und wenn schon jeder Mann weis, dass sie "falsche Geschäfte" drehen bekommen die wohl sicher keine Angaben von meinem Anbieter.

Ja, dann warte ich einmal ab. Könnte ja auch deren Email sperren so das gar nicht mehr rein kommt oder besser nicht ?

Was wäre bei einem Mahnbescheid ? was müsste ich da unternehmen ?

danke nochmals
In Deutschland hat man 14 Tage Zeit einem gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen,ein Mahnbescheid sagt nichts über die Berechtigung einer Forderung aus.Nach dem Widerspruch sind die ******** wider am Zug,sie müssen dann ihre Forderung vor Gericht belegen,ein Verfahren kostet dann erstmal deren Geld.Soweit sind die Zocker erst in zwei Fällen gegangen,beide haben sie verloren. Deine Telekomanbieter werden sich hüten Daten an eine Briefkastenfirma weiter zu reichen
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Alt 05.01.2009, 18:59   # 96
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von 001hans1963 Beitrag anzeigen
ISoweit sind die Zocker erst in zwei Fällen gegangen,beide haben sie verloren.
insgesamt vier Urteile und alle mit Ohrfeigen für die Nutzlosanbieter.

Das letzte vor kurzem:

Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net: computerbetrug.de und dialerschutz.de
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Alt 05.01.2009, 19:47   # 97
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
Zitat:
Zitat von JoeSakic Beitrag anzeigen
Was soll man als schweizer machen ?

Zahlen für die 24 Monate und Künden ? nur wie ?
Oder einfach abwarten und Tee trinken ?
Egal wo Du wohnst, an deiner Stelle würde ich abwarten, ob überhaupt etwas mit der Post bei dir ankommt.
Dann könntest Du immer noch reagieren.

Wegen einer Anzeige brauchst Du dir nicht zu viel Gedanken machen.
Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist nicht die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 05.01.2009, 21:08   # 98
001hans1963
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Rostock-Markgrafenheide
Beiträge: 16
Jetzt mag vielleicht manch einer denken "...der ist aber blöd".Bisher habe ich in noch keinem Fall falsche Angaben zur Person gemacht,reingefallen bin ich im Fall opendownload.de zum ersten mal.Gegenüber ehrlichen Anbietern möchte ich nicht als ******** da stehen und bei solchen "Geschäftsleuten2wie den eben genannten würde ich mich auf deren Niveau begeben.Ich habe wie gesagt nicht die Absicht ehrliche Händler zu betrügen aber von Nutzlosanbietern lasse ich mich auch nicht über den Tisch ziehen. Hans
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Alt 05.01.2009, 21:13   # 99
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
insgesamt vier Urteile und alle mit Ohrfeigen für die Nutzlosanbieter.

Das letzte vor kurzem:

Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Wenn man die spärliche Auswahl der,für Verbraucher positiven Urteile, erwähnt,dann sollte man nicht vergessen die weit grössere Anzahl der "negativen" Urteile zu erwähnen.
Und das diese auf grobes Fehlverhalten der Betroffenen zurückzuführen sind.
Passend dazu:
(und ich handele gegen das Urheberrecht,Copyright,Recht auf geistiges Eigentum usw..., weil ich nicht möchte das Betroffene auf die Seite des Inkasso-Büros gehen und weil meiner Meinung nach die Aufklärung vor den Interessen des Herrn U.P. steht.
Eigentlich müsste er mir dankbar sein das ich seine Pisa-Ergüsse "weiterverbreite" )
Zitat:
10.12.08: Bereits einige Schuldner zur Zahlung von Forderung nach Anmeldung auf kostenpflichtiger Internetseite verurteilt

Immer wieder wird von mehr oder wohl eher weniger kundigen Menschen im Internet und selbst in diversen Fernsehbeiträgen verbreitet, dass die Forderungen, welche die Deutsche Inkassostelle GmbH im Rahmen der Inkassotätigkeit einzieht, nicht vor den Amtsgerichten Bestand hätten. Insbesondere ein von sich selbst sehr überzeugter Journalist, Herr Roxxxxal, dessen Beiträge von einem bekannten Privatsender (dessen Moderator im Übrigen an der Produktionsfirma beteiligt ist und sicherlich kräftig an jedem einzelnen Beitrag mitverdienen dürfte!) ausgestrahlt werden, lockte im Frühherbst die telefonische Ankündigung der anstehenden gerichtlichen Geltendmachung der Forderungen nur ein höhnisches Lachen hervor. Hätte er doch den bereits vereinbarten Interviewtermin wahrgenommen und Einblick in die Unterlagen genommen. Das Lachen dürfte ihm jetzt vergangen sein. Ihm, wie auch den betroffenen Schuldnern. Aber bei letzteren folgt zumindest manchmal die Einsicht: einige waren wenigstens so clever und haben die Forderungen auf Anraten des Richters anerkannt. So wurden die Kosten nicht ganz so hoch. Aber diejenigen, die sich immer noch nicht von den "klugen" Ratschlägen aus dem Internet, von diversen Verbraucherverbänden oder des Privatsenders lösen konnten, wurden verurteilt und sind damit nicht nur zur Zahlung der Forderung aus der Rechnung, sondern auch zur Zahlung der gesamten Verfahrenskosten verpflichtet.
Und wer sich über die Schwärzung wundert: wir haben leider die Erfahrung machen müssen, dass beteiligte Personen, hier wird selbst vor Richtern nicht halt gemacht, persönlich belästigt oder im Internet diffamiert werden, sobald bekannt wird, dass sie nicht im Sinne der oben beschriebenen Menschen handeln. Dies möchten wir verhindern. Und was auch immer von meist anonymen Usern behauptet wird, alle Urteile sind echt. " Nach strittiger Verhandlung..", wie es so schön heisst. Es ist leicht, unwahre Behauptungen in den Raum zu stellen, Tatsachen zu verdrehen oder andere zu diffamieren, wenn man sich in der Anonymität verbergen kann.
Herr P. man munkelt dieses Urteil >>
Mahnschreiben ohne existente Forderung
erging gegen ihr Büro.
Herr P. rühmt sich damit das er andere mit hohen Kosten konfrontieren kann.Das Urteil zeigt,auch Herr P. ist nicht unfehlbar und kann noch höhere Kosten erwarten.

m.f.G.
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Alt 05.01.2009, 21:38   # 100
001hans1963
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Rostock-Markgrafenheide
Beiträge: 16
Der von mir kontaktierte Rostocker Anwalt Z.verwies mich darauf das Urteile welche für die Nutzer negativ ausfielen zum größten Teil darauf zurückzuführen sind daß Widerspruchsfristen nicht eingehalten wurden,die Beklagten ließen die Widerspruchsfrist sowohl des Mahn-als auch des Vollstreckungsbescheides verstreichen,damit kamen die Kläger in den Besitz eines "Vollstreckbaren Titels".Völlige Inaktivität von Seiten des Beklagten führt in der Regel zu einer negativen Einschätzung durch das Gericht,er verwies auf Fälle aus Sachsen,Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein,die Urteile zuungunsten der "Kunden"waren in allen Fällen auf deren passives Verhalten zurückzuführen.Er warnte auch davor ohne jede Rücksprache mit einem Anwalt schriftlichen Kontakt zu den Anwälten und Geldeintreibern der Nutzlosanbieter zu suchen,mancher hätte sich schon um Kopf und Kragen geschrieben oder am Telefon geredet. Hans
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