| | # 685 |
| Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 3
| 1.) Weil ich das Programm haben wollte, um den Film zu gucken, ich hab gedacht wenn ich da meine richtige addresse hinschicke ballern die mich mit post voll. Ähm...wie soll den was mit der Post kommen, wenn die nicht meine Addresse haben. Über meinen Provider? Ich hab gedacht der gibt meine IP nur raus, bei einer Strafanzeige. Oder ist das schon so was ähnliches? Danke für deine Hilfe |
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| | # 686 | ||
| Gastposter | Zitat:
Zitat:
Und jetzt mal nen kleine Tipp: Wenn du auf die Seite von Netzwelt guckst, guggst du ganz oben, da steht ein Wort, welches Downloads lautet. Da bekommst du alles an Software, was du braucht. Aber aufgepasst, da gibt es auch welche die Geld kostet. Das aber bei dem Softwarehersteller und nicht irgendwo. | ||
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| | # 689 |
| Registriert seit: 08.06.2009 Ort: hinter der Garage
Beiträge: 370
| Hallo Leute, der Conent Service hat sich wieder bei mir gemeldet, siehe Anhang : ![]() ![]() ![]() My-Downloads.de 2. Mahnung - Ihre Rechnungsnummer RE45-xxxxxx PosteingangX LETZTE MAHNUNG Sehr geehrte/r Herr/Frau ....... unsere Rechnung RE45-xxxxxx vom 03.06.2009 wurde trotz Zahlungserinnerung vom ... [ * bekannten Mahndrohmüll entsorgt ] Diese Firma ist eine große Glaubensgemeinschaft, die glauben wirklich, daß sie Geld für keine Leistung bekommen. * aus rechtlichen Gründen geändert |
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| | # 693 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
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| | # 694 | |
| Registriert seit: 08.06.2009 Ort: hinter der Garage
Beiträge: 370
| Zitat: Ich denke wir warten einmal ab, was noch kommt, ich melde mich sobald neue Drohungen vorliegen. ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 9.7.2009 um 19:34:54----- Mein Name ist nicht Duden und bestellt habe ich bei dieser Firma schon garnichts. Immer schön cool bleiben, es wird nicht so heiß gegessen, wie man kocht. Ich kenne diese Firma nicht und wüßte auch nicht, warum ich eine Brieffreundschaft mit denen schließen sollte. Wir werden sehen, wer sich am Ende mehr ärgert, die oder ich | |
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| | # 695 |
| Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 23
| Hallo an alle, nachdem ich in letzter Zeit hier nur mit gelesen habe, melde ich mich mal wieder zu Wort. Wie ihr alle wisst, wurde auch ich ein Opfer von opendownload. Wie es scheint, bin ich raus aus der Mahnwelle. Seit Anfang Mai habe ich keinerlei Schreiben mehr erhalten. Gestern Abend hat mir ein Bekannter einen Link zu einer ominösen Webseite geschickt. Die Seite softwaresammler ist identisch mit der Seite von opendownload und wird auch von derselben Firma (welche uns bekannt ist) unterhalten. Nach wie vor soll man auch sein Widerrufsrecht (per Klick)verzichten. Am 12. Mai 2009 verkündete das LG Mannheim (AZ 2 O 268/08 ) in seinem Urteil: Hinweis auf Betrugsstrafbarkeit in Rechnungen - Der in einer Rechnung enthaltene Hinweis auf die Strafbarkeit wegen Betruges aufgrund falscher Altersangabe beim Vertragsschluss kann eine unangemessen unsachliche Beeinflussung der Kunden nach § 4 Nr. 1 UWG darstellen. Zur Endpreisangabe bei Dauerschuldverhältnissen und dem Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 3 Nr. 2 BGB bei Internet-Dienstleistungen. Leitsätze: UWG § 4 Nr. 1 UWG; PAngVO § 1; BGB §§ 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, § 312d Abs. 3 Nr. 2, § 355 4. Eine Klausel, die den Verzicht auf ein gesetzliches Widerrufsrecht enthält, ist schon deswegen unwirksam, weil sie gegen die gesetzliche und nach §§f 312f. BGB nicht dispositive Einräumung eines Widerrufsrechts i.S.v. § 355 BGB - hier: gemäß §§ 312d Abs. 1 BGB - verstößt. Eine solche Klausel ist nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB als unangemessene benachteiligende Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam. Das Gesamturteil ist nachzulesen LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009 - Az. 2 O 268/08 - Hinweis auf Betrugsstrafbarkeit in Rechnungen - Der in einer Rechnung enthaltene Hinweis auf die Strafbarkeit wegen Betruges aufgrund falscher Altersangabe beim Vertragsschluss kann eine unangemes Wenn ich nun dieses Urteil richtig interpretiert habe, so ist es untersagt, dem (potentiellen) Kunden von vornherein gleich wirksam darauf zu drängen auf sein Widerrufsrecht zu verzichten. Mit anderen Worten es ist nicht erlaubt das Widerrufsrecht vor Vertragsabschluss oder bei Vertragsabschluss auszuschließen. Die Betreiber, der oben genannten Seiten, wurden darauf hingewiesen, ihre Seiten in Bezug auf das Widerrufsrecht zu ändern. Auf beiden Seiten hat sich in dieser Richtung leider nichts getan. Wir alle können nur hoffen, dass das oben angeführt Urteil rechtskräftig wird und die Betreiber sich an den Urteilsspruch halten werden. Liebe Grüße Mama_Wauzi |
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| | # 696 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
| Nach den Erfahrungen mit den eigentlichen Betreibern ( bei opendownload und bei dieser Seite sind es Strohleute ) interessieren die weder Gesetze noch Urteile. Wenn sie das je vorgehabt hätten, würden sie diese Seiten gar nicht erst betreiben noch faule Tricks bei der Preisverschleierung einsetzen, noch die Verbraucher mit wüstesten Mahndrohungenen überziehen/schwemmen. Von der strafrechtlichen Seite ist keine Hilfe der Justiz zu erwarten. Einzig eine Änderung des Inkassorechtes könnte helfen aber daran ist die Politik nicht interessiert. daher helfen z.Z nur Information und Aufklärung durch Medien und Foren wie dieses.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | # 697 |
| Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 129
| Hallo, es soll mehrere Möglichkeiten geben, zu dieser Seite verlinkt zu werden wa auch in einem Fernsehbeitrag "Die ********" gezeigt wurde,wie z.B. wenn Du versehentlich "you tub", statt "you tube"eingibst. Also immer Vorsicht! (So kann es einem natürlich des öfteren passieren, was die ja auch damit beabsichtigen!) ![]() Gruß Hanseatin |
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| | # 698 | |
| Registriert seit: 08.06.2009 Ort: hinter der Garage
Beiträge: 370
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 12:24:21----- [QUOTE=teboclan;655949]Hallo arthus, schön von Dir zu hören. Ich denke wir warten einmal ab, was noch kommt, ich melde mich sobald neue Drohungen vorliegen. ![]() Hallo arthus, heute am 11.07.2009 habe ich die 1. mit Porto bezahlte, schriftliche und letzte Mahnung von der Premium Content GmbH My- Downloads.de bekommen. Die wollen wirklich Geld von mir !!! Mittlerweile 101,00 EURO (incl. Mahngebühren) ![]() Jetzt habe ich aber Angst ![]() Ich denke mal, jetzt kommt langsam der interessante Teil, bin gespannt, wie weit die Gehen | |
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| | # 699 |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
| Du kannst dich auf weitere Drohungen einrichten. Wie es weitergehen könnte, siehste hier >> Kalletaler Dreieck |
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| | # 700 | |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Zitat:
Und auch dann ist noch nicht Schluss. Denn dann wird die Forderung an Luzifer´s bayerisches Höllensyndikat abgetreten. Dann wird erstmal so richtig der Fegefeuerkessel in der Hölle angeheizt, bis die Schwarte kracht und Luzifers Sonnenbrille schmilzt. | |
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