Kleines Gedankenspiel zum Widerrufsrecht

Alt 09.10.2008, 13:39   # 1
DrPest
Gastposter
 
Hallo,
ich möchte mal nach euren persönlichen Laienmeinungen fragen, wann bei diesem Gedankenspiel das Widerrufsrecht erlischt.

Wenn man bei einer Dienstleistungsseite per Mail aufgefordert wird seinen Account zu aktivieren und erst daraufhin die Widerrufsbelehrung per Mail zugeschickt bekommt, ist das Widerrufsrecht dann schon erloschen oder besteht es noch?
Der Anbieter könnte ja behaupten, er habe mit der Dienstleistung mit Aktivierung (Bestätigung des Benutzers) schon begonnen und somit sei das Widerrufsrecht schon vor Erhalt der Belehrung erloschen.

In meinen Augen könnte man hier noch widerrufen, da die Belehrung noch nicht erfolgte und somit noch nicht einmal die Widerrufsfrist angefangen hatte.
Vorraussetzung ist natürlich, dass man wirklich nur seinen Account aktiviert hat und die Dienstleistung noch nicht nachweislich genutzt hat.

Was meint ihr dazu?

mfg
DrPest
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Alt 09.10.2008, 13:54   # 2
perdita
Hat immer ein offenes Ohr
 
Benutzerbild von perdita
 
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Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
eigentlich sehe ich das genauso wie du, allerdings soll es dienstleister geben, die der meinung sind, dass sie durch die bereitstellung des accounts bereits eine dienstleistung getätigt hätten, die du quasi durch aktivierung anerkennst.
zumindest soll es dienstleister geben die das zu behaupten versuchen. meiner meinung nach haben sie sich da aber geirrt!!!!!
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das ist perdita!
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Alt 09.10.2008, 14:35   # 3
Drstrunck
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Also im BGB (§ 312 d (3) steht dazu folgendes (Ich hoffe, daß wir noch nicht soweit sind, daß einfaches zitieren des BGB als Rechtsberatung gilt)

3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
[ 2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.


Was das konkret bedeutet, ist wohl auch unter Juristen strittig. Es wird wohl auch nie geklärt werden , weil deswegen leider keiner der in diesem Forum genannten Anbieter vor Gericht zieht.
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Alt 09.10.2008, 14:40   # 4
DrPest
Gastposter
 
Genau deswegen stelle ich ja diese Frage in den Raum.
Denn hätte der Verbraucher auch seine ausdrückliche Zustimmung (in diesem Fall den Aktivierungslink geklickt) gegeben, wenn er vorher(!) die Widerrufsbelehrung erhalten hätte?
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Alt 28.05.2012, 17:48 # --
News Flash
 
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