| Diese Taktik, dass manchmal nach langer Pause nochmal versucht wird, "nachzutreten", ist bekannt. Typischerweise dann immer mit einem "attraktiven Vergleichsangebot" zu einem ermäßigten Betrag, "um die Sache aus der Welt zu schaffen".
Wäre der Klabautermann jedoch selbst von der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Forderung überzeugt, dann würde er nicht mit so einem windigen "Angebot" kommen, sondern hätte längst Ernst gemacht mit seinen Drohungen.
Meistens ist so ein "Angebot" dann auch der endgültige Ausklang. |