Urteil: Gratis ist gratis - Preis im Kleingedruckten zählt nicht

Alt 23.09.2008, 18:21   # 1
Keksboy
 
Benutzerbild von Keksboy
 
Registriert seit: 27.02.2006
Ort: Berlin - Zehlendorf
Beiträge: 47
Hallo.

Habe diese Nachricht Gefunden:

Wer als Verbraucher ein Gratis-Angebot nutzt, muss nichts bezahlen - selbst wenn im Kleingedruckten ein Preis angegeben ist.
Das hat das Amtsgericht in Hamm entschieden (Az.: 17 C 62/0). Verbraucher könnten mit solch einer überraschenden, versteckten Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechnen.

Der Anbieter habe daher keinen Anspruch auf Zahlung, befanden die Richter, wie die "Neue Juristische Wochenschrift" in ihrer aktuellen Ausgabe mitteilt. Ein SMS-Anbieter hatte auf seiner Internetseite mit den Worten "free", "gratis" und "umsonst" den Eindruck erweckt, man könne unentgeltlich SMS schicken.

Tolle Endscheidung !!!!!!!!!!!!
 
Alt 23.09.2008, 18:43   # 2
schnippewippe
Gastposter
 
Keksboy das Thema hatten wir schon vor sehr langer Zeit als ein anderes Gericht auch so entschieden hatte.

Nichts ist 100 % tig.

Meine Freundin ich und führten wegen der gleichen Sache beim gleichen Gericht einen Prozess.
Sie gewann ich verlor.

Bei einem anderen Prozess ,sagte der Anwalt der Gegenpartei zum Richter ,dass er es so nicht beurteilen kann. Worauf es einen Wortwechsel gab. Der Richter meinte dann zu ihm , hier auf dem Gericht wird es so gesehen!!!! Wie es bei anderen Gerichten ist interessiert ihn nicht.

Das ist ja wohl Aussagekräftig genug.

Ich würde mich auf Jedenfall an das halten was die Verbaucherzentrale rät. Ich würde nicht leichtsinnig werden und sagen ,warum soll ich mich melden, mir passiert ja nichts ! Es gibt ja schon Urteile.

http://www.verbraucherzentrale-berli...?articleid=128
 
Alt 23.09.2008, 18:55   # 3
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Keksboy
Habe diese Nachricht Gefunden:
Wo?
Gibt es einen Text im Original?
Wenn nicht...Ich helfe gerne
Eins ist zu beachten.
Urteile von unteren Gerichte sind in der Regel immer "Fallbezogen".
Will heissen,was der zuständige Richter entscheidet muss ein anderer nicht so tun.
Bei dem Urteil ging es um die Seite smsfree24.**
Entscheidungsgrund:
1. Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung von 96,00 € nicht zu.
Ausserdem ging es in dem Urteil um die Aktivlegitimation
will heissen,der/die Kläger/in ist garnicht klageberechtigt.

So weit.
Um einmal auf die neuen,"alten" Regeln hinzuweisen..
Solche Aussagen sollte man auch belegen können.
Es tut mir leid @Keksboy, normal müsste so ein Posting,wie deines, gelöscht werden.

m.f.G.
 
Alt 23.09.2008, 22:05   # 4
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Um einmal auf die neuen,"alten" Regeln hinzuweisen..
Solche Aussagen sollte man auch belegen können.
Es tut mir leid @Keksboy, normal müsste so ein Posting,wie deines, gelöscht werden.

m.f.G.
Dem ist leider nichts hinzuzufügen, deshalb


Nachtrag: doch noch was hizugefügt.

Bei dem erwähnten Urteil ging es um die Firma Shiftworx GmbH.
Amtsgericht Hamm - Urteil vom 26.03.2008 - Az. 17 C 62/08
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
 

Alt 28.05.2012, 17:48 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Thema geschlossen
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:48 Uhr.