Hallo an ALLE im Forum.
Zum Thema Abzocke muss ich etwas berichten. Meine Freundin, keine Besitzerin eines Computers, ist von nachfolgenden "Brüdern" abgezockt worden.
Auf Ihrem Kontoauszug wurden am gleichen Tag von EUROSTAR = 49,90 EURO und von -AKTION DEUTSCHLAND GEWINNT - = 95,88 EURO abgebucht.
Sie ging sofort zu Ihrer Bank und beide Beträge sind sofort zurückgebucht worden. Ich empfahl ihr zur Verbraucherzentrale zu gehen. Das hat sie getan und dort waren diese Leute bekannt. Von EUROSTAR bekam sie am nächsten Tag einen Telefonanruf und wurde gefragt: Haben Sie Bücher bestellt? Dies hat sie natürlich nicht. Von einem weiteren Unternehmen erhielt sie einen kostenlosen Urlaub in der Türkei für November 2008 angeboten dafür sollte sie 90,00 EURO einzahlen. Das Angebot kam schriftlich und diese Reise sei ihr Gewinn. Dies hat sie nicht eingezahlt, sondern sofort zerrissen.
Man fragt sich nun, wie kommen diese Leute an die Bankverbindung von einer 73-jährigen Frau. Sie hat nirgendwo etwas angegeben.
Mein Rat lautet, jeden Tag Kontoauszüge kontrollieren und zu Unrecht abgebuchte Beträge sofort zurückholen lassen. Man hat ja sowieso eine Frist von 6 Wochen. Kontrollieren, kontrollieren was anderes kann ich nicht empfehlen. Jetzt die größte Frechheit: von AKTION-Deutschland gewinnt, erhielt sie eine Mahnung, die ich wie nachfolgend beantwortet habe:
Betreff Mahnung an Frau xxxxx KD Nr. 917xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, Akire, bin die Betreuerin von Frau xxxxx.
Sie behaupten Frau xxx hätte etwas bei Ihnen bestellt. Dies stimmt überhaupt nicht. Sie hat weder eine Rechnung bzw. Auftragsbestätigung erhalten. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte ich als Betreuerin sofort EINSPRUCH eingelegt.
Hiermit lege ich WIDERUF gegen eine Rechnung, die hier nicht eingegangen ist, und die Mahnung vom 13.06.2008 ein.
Den von Ihnen zu Unrecht eingezogenen Betrag in Höhe von 95,88 habe ich im Namen von Frau xxxxx zurückgefordert. Wie Sie zu Unrecht an die Konto Nummer gelangt sind, können Sie mir gerne mitteilen.
Es ist eine Frechheit alte Menschen so abzuzocken.
Alle Kosten die entstehen, um über ein Inkasso-Unternehmen Geld einzutreiben, gehen zu Ihren Lasten.
Sollten Sie nochmals versuchen mit Frau xxxxx Kontakt aufzunehmen, werde ich Sie bei der Kriminalpolizei anzeigen. Jetz wollen wir warten, was passiert!!!!!
22.09.2008, 21:48
#
2
beisskatze
Registriert seit: 14.04.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 389
Nun ja, das Thema "Datenklau" wurde ja gerade groß in der Presse und im Fernsehen behandelt.
Ich würde mal vermuten, dass diese Frau xy ein Opfer eines illegalen Verkaufs ihrer Daten geworden ist.
Du solltest Ihr raten, in naher Zukunft öfter ihre Kontoauszüge etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.
Gruß beisskatze
07.02.2009, 03:58
#
3
Reimund59
Gastposter
Geld zurückbuchen und sollte ein Schreiben von einem Anwalt kommen,Rechtschutz informieren und sich dann einen Anwalt nehmen und durch den Anwalt,Stafanzeige machen lassen
07.02.2009, 04:18
#
4
spacereiner
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2007
Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
Zitat:
Strafanzeige machen lassen
In der Regel werden solche Sachen eingestellt,da niemand geschädigt wurde bzw kein Schaden entstanden ist.Ist leider so
Hab ich selbst erlebt
10.02.2009, 22:41
#
5
bianca.dietsch
Registriert seit: 10.02.2009
Beiträge: 2
Hallo,
ich hatte mal etwas ähnliches und kann nur empfehlen: wenn man Geld zurückbucht, immer angeben, dass KEINE ERLAUBNIS bestand!
Bei meiner jetzigen Bank geht das online, aber ich hatte mal den Fall, da konnte man so etwas nicht angeben und es wurde von der Bank immer angenommen, dass die Erlaubnis gegeben war, d.h. der Übeltäter konnte immer wieder neu abbuchen!
Wenn man aber angibt, dass es keine Erlaubnis gab, darf derselbe Täter nicht noch einmal abbuchen und man ist ihn los!
Grüsse, Bianca
11.02.2009, 08:55
#
6
leissi
Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 44
Hallo,
grundsätzlich hat man ein sechswöchiges Rückgaberecht bei Lastschriften wegen Widerspruch.. In Ausnahmefällen kann man aber durch seine Bank auch noch bis 6 Monate zurück Lastschriften zurückgeben.. Leider ist es nicht möglich wie hier User schreiben, bei einer Lastschriftrückgabe zusätzliche Angaben zu machen, da die Bank die Lastschriftabbuchung immer mit den Grund Widerspruch durch Kunden zurückbucht. Das einzige was man machen kann ist an die betreffende Bank zu schreiben, die die Lastschriftabbuchung ausgelöst hat, das IHR Kunde keine Lastschrifteinzugsvereinbarung mit Euch hat. Denn es gilt immer noch das der Lastschrifteinziehende vom Kunden (von dem er das Geld abbucht) eine Lastschriftvereinbarung entweder in schriftlicher Form mit Unterschrift desjenigen oder im Internet mit den dazugehörigen Daten des Kunden vorweisen kann. Kann er es nicht kann die Bank denjenigen der Lastschriften zu Unrecht einzieht, einseitig die Lastschriftvereinbarung kündigen.
Gruss
11.02.2009, 20:54
#
7
Drstrunck
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von spacereiner
In der Regel werden solche Sachen eingestellt,da niemand geschädigt wurde bzw kein Schaden entstanden ist.Ist leider so
Hab ich selbst erlebt
Unerlaubte Abbuchung von einem fremden Konto ist eine Straftat und da ist es erstmal egal, ob jemand geschädigt wurde.
Schon mal von der Srafbarkeit des Versuches gehört?
Meine Erfahrung ist folgende: Im Endefekt wird zwar das Verfahren eingestellt, derjenige, der unberechtigt abbucht, muß aber sicherstellen, das sowas nicht mehr vorkommt. Und das ist mit erheblichen Kosten für Personal verbunden.
Mit einer Anzeige, die im übrigen nicht der Anwalt machen muß, sorgt man auch dafür, daß mehr Leute eingestellt werden.
Ach so, Überlastung der Staatsanwaltschaft? Wer Zeit hat, zehn Jahre den Selbstmord eines Ministerpräsidenten aufzuklären, der kann doch wohl nicht überlastet sein.
12.02.2009, 09:32
#
8
bianca.dietsch
Registriert seit: 10.02.2009
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von leissi
Leider ist es nicht möglich wie hier User schreiben, bei einer Lastschriftrückgabe zusätzliche Angaben zu machen
Das ist nicht richtig. Ich bin bei der Ing DiBa und kann bei Rückbuchung einer Lastschrift ein Feld (Radiobutton) auswählen mit den Angaben "Bestand zum Zeitpunkt der Abbuchung eine Abbuchungserlaubnis? ja/nein".
Wähle ich "ja", sind weitere Abbuchungen des Abbuchers möglich, bei "nein" eben nicht.
Grüsse, Bianca
12.02.2009, 14:37
#
9
leissi
Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 44
Hi,
ich möchte jetzt ja nicht mäkeln aber ein Radiobutton ist kein Eingabefeld für Text.... Du schriebst
Zitat:
wenn man Geld zurückbucht, immer angeben, dass KEINE ERLAUBNIS bestand
Du meintest eher für die Zukunft werden dann automatisch von Deiner Bank solche Lastschriften dann zurückgegeben es kommt dann keine Buchung auf dem Konto vor. Wenn das so ist hättest Du das auch so schreiben sollen..
Wenn jemand eine Einzugsermächtigung gegeben hat und Geld vom Konto abgebucht wird , kann er das nur von der Bank zurück holen lassen.
Es gibt keine Möglichkeit, die Einzugsermächtigung von seiner Seite aus bei der Bank zu stoppen. Er muss dem Gläubeiger schriftlich die Einzugsermächtigung entziehen und dann regelmäßig sein Konto checken. Innerhalb von 6 Wochen kann er dann bezüglich falscher Abbuchungen Widerspruch einlegen.
Und innerhalb von 6 Wochen kann ich die zu Unrecht abgebuchten Beträge zurückbuchen lassen.
Nur mal so als Information. Man kann ja nie wissen.
Davon sollte man die Finger lassen."""" Abbuchungsauftrag """""
Damit erteilt man dem Lieferanten praktisch einen Freibrief für Abbuchungen vom Konto. Diese Genehmigung muß vom Lieferanten der Bank nachgewiesen werden. Der Kunde kann nur noch beim Lieferanten widersprechen. Bei der Bank kann man nicht viel erreichen. Das ist für Verbraucher sehr übel. Bloß nicht sowas vereinbaren.
06.08.2011, 16:27
#
11
Beethoven37
Registriert seit: 29.01.2011
Ort: Im Schwarzwald
Beiträge: 33
Zitat:
Zitat von bianca.dietsch
ich hatte mal etwas ähnliches und kann nur empfehlen: wenn man Geld zurückbucht, immer angeben, dass KEINE ERLAUBNIS bestand!
Bei meiner jetzigen Bank geht das online, aber ich hatte mal den Fall, da konnte man so etwas nicht angeben und es wurde von der Bank immer angenommen, dass die Erlaubnis gegeben war, d.h. der Übeltäter konnte immer wieder neu abbuchen!
Wenn man aber angibt, dass es keine Erlaubnis gab, darf derselbe Täter nicht noch einmal abbuchen und man ist ihn los!
Grüsse, Bianca
Hallo BIanca,
leider muss ich Dir widersprechen. Mir wurde vor gut zwei Monaten von einer Internet-Firma "Flirtcafé", die ich überhaupt nicht kenne und deren Webseite ich nie besucht hatte, €57,00 abgebucht. Natürlich habe ich das Geld sofort zurückbuchen lassen und habe gleichzeitig bei der Polizei Strafanzeige gestellt. Als ich dies auf einem Forum bekannt machte, wurde ich von allen Seiten mitleidig belächelt. 'Strafanzeige? Da passiert gar nichts. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich für diese Ganoven nicht, denn Du kriegst Dein Geld ja wieder zurück'. Das wollte ich nicht glauben. Und siehe da, gestern wurde der gleiche Betrag von den selben Ganoven wieder abgebucht. Das hätten die gewiss nicht gewagt, wenn sie inzwischen mit der Staatsanwaltschaft Bekanntschaft gemacht hätten"! Meine sofortige Anfrage bei meiner Bank: Die Banken können nicht kontrollieren, ob eine andere Bank eine Einzugsberechtigung hat. Ich werde trotzdem wieder Strafanzeige erstatten. Eigentlich müsste ich ja einen RW damit beauftragen, damit der solange am Ball bleibt, bis diese Internetschmarotzer vorm Kadi stehen.
06.08.2011, 17:12
#
12
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Ich kann der abbuchenden Bank eine Mitteilung machen, dass ich dem Betreiber des Kontos xyaz keine Einzugsermächtigung erteilt habe. Dann muss der Konteninhaber die unterschriebene Einzugsvollmacht vorlegen.
Im übrigen kann man nach den Vorschriften der EU die Lastschriften noch 13 Monate, nachdem man die unerlaubte Lastschrift entdeckt hat, zurückgeben. Das Risiko trägt dann die ausführende Bank.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
06.08.2011, 17:47
#
13
Immorb
Flüchtling
Registriert seit: 04.05.2011
Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 795
Zitat:
Zitat von Beethoven37
Natürlich habe ich das Geld sofort zurückbuchen lassen und habe gleichzeitig bei der Polizei Strafanzeige gestellt.
[...]
Und siehe da, gestern wurde der gleiche Betrag von den selben Ganoven wieder abgebucht.
?? was hast du gegen die abbuchende Firma unternommen? Hast du sie auf die unrechtmäßige Abbuchung hingewiesen?
Hast also den "Vertragsabschluss" widersprochen?
Zitat:
Zitat von Beethoven37
Ich werde trotzdem wieder Strafanzeige erstatten.
Ich habe mal meine Glaskugel in Augenschein genommen.....du bekommst demnächst Post oder eMail von Inkassobüro/Anwalt.
Zitat:
Zitat von Beethoven37
Die Staatsanwaltschaft interessiert sich für diese ****** nicht,
Verstöße gegen die PangV oder das Wettbewerbsrecht (UWG) sind erst einmal keine Straftaten.Es sind "nur" Ordnungswidrigkeiten.
Und das interessiert keinen Staatsanwalt.
m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
06.08.2011, 18:16
#
14
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Beethoven37
Meine sofortige Anfrage bei meiner Bank: Die Banken können nicht kontrollieren, ob eine andere Bank eine Einzugsberechtigung hat.
Können schon, sie wollen schlicht nicht, weil es für sie zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.
Wenn es dich etwas tröstet: Die Rücklastschriften kosten den virtuellen Taschendieben jedesmal einiges an Gebühren.
Nicht sehr viel, aber immerhin soviel, dass sie es in der Regel nicht allzuoft versuchen.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
06.08.2011, 20:08
#
15
Beethoven37
Registriert seit: 29.01.2011
Ort: Im Schwarzwald
Beiträge: 33
Zitat:
Zitat von arthus
Können schon, sie wollen schlicht nicht, weil es für sie zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.
Wenn es dich etwas tröstet: Die Rücklastschriften kosten den virtuellen Taschendieben jedesmal einiges an Gebühren.
Nicht sehr viel, aber immerhin soviel, dass sie es in der Regel nicht allzuoft versuchen.
Da trifft Dein Zitat von Roman Herzog den Nagel auf den Kopf: da muss sich der unbescholtene Bürger wirklich wie ein Idiot vorkommen. Ist das, was wir unter Justiz verstehen? Da darf man heutzutage wohl nicht mehr viel Recht und Grechtigkeit erwarten, oder? Denk nur mal an die "Rechtsprechung,"wo dieses Monster, das den kleinen Jakob kaltblütig ermordete und nun noch eine Klage wegen "Verletzung seiner Menschenwürde"gewinnt und noch € 3000 vom Staat als Wiedergutmachung bekommt. Da möchte ich diesen Betonjuristen mal das Zitat Jesu vorhalten: Ist das Gesetz für den Menschen oder der Mensch für das Gesetz geschaffen?
Übrigens, dass diese Abzockerganoven wenigsten eine Gebühr für die Rückbuchung blechen müssen, wusste ich nicht und ist, wenn auch eine unbefriedigende, Genugtuung.
07.08.2011, 09:19
#
16
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Die Gebühr kann bei einigen Banken bis zu 15 Euro betragen. Das tut jedem Abofallensteller weh.
07.08.2011, 10:16
#
17
Beethoven37
Registriert seit: 29.01.2011
Ort: Im Schwarzwald
Beiträge: 33
Zitat:
Zitat von Immorb
?? was hast du gegen die abbuchende Firma unternommen? Hast du sie auf die unrechtmäßige Abbuchung hingewiesen?
Hast also den "Vertragsabschluss" widersprochen?
Ich habe mal meine Glaskugel in Augenschein genommen.....du bekommst demnächst Post oder eMail von Inkassobüro/Anwalt.
Verstöße gegen die PangV oder das Wettbewerbsrecht (UWG) sind erst einmal keine Straftaten.Es sind "nur" Ordnungswidrigkeiten.
Und das interessiert keinen Staatsanwalt.
m.f.G.
Das kann doch wohl nicht wahr sein, dass es sich bei diesen Fällen lediglich um eine "Ordnungswidrigkeit" handelt! Woher haben diese Ganoven meine Bankverbindung? Und dann buchen Sie ohne mein Einverständnis und ohne mein Wissen Geld von meinem Konto. Das ist nichts Anderes als Diebstahl! Aber anscheinend gibt es bei den Juristen eine Menge Leute, die Deiner Ansicht sind: diese Art von Diebstahl sei eine Ordnungswidrigkeit. Da brauchen wir uns allerdings nicht wundern, dass die Internetabzockerei blüht, wächst und gedeiht!
07.08.2011, 10:36
#
18
arthus
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von Beethoven37
Da brauchen wir uns allerdings nicht wundern, dass die Internetabzockerei blüht, wächst und gedeiht!