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| einmal ist keinmal Registriert seit: 12.06.2008
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| Hallo, Mein Sohn bekam eine Mahnung von einer Rechtsanwältin Katja Günther im namen einer Firma Online Service Ltd. Auf dieser Mahnung steht dass wenn er beeinsprucht §263, 263a angewandt wird. Merine Frage dazu:Geht dass überhaupt und sollten wir nicht doch beeinspruchen? Muss noch dazuschreiben er ist schon volljährig, aber er sagt da ist nichts gestanden von kosten. |
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| Gast
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| | #5 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 19.08.2005
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| Hallo Suchen und Lesen hilft. Aber man muss es auch verstehen. Hier steht nun wirklich alles über diese "Dame". meteorman |
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| | #6 (permalink) | |
| Moderator Registriert seit: 06.09.2006 Ort: an der Grenze
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Klick mal auf die rote Schrift, dann gelangst du zu Übersicht von "Vermeintliche Gratisdienste (Abofallen)" . Mit Sicherheit findest du dort einen passenden Thrad ... | |
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