| | # 2 | |
| Gastposter | Zitat:
Ist deine Schwester leseblind? ![]() Falls du ein vorgefertigtes Formular suchst , (Musterbriefe) Ergebnis wäre ==>> Musterbriefem.f.G. | |
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| | # 4 |
| Gastposter | Das der Preis noch nicht auf der Startseite oben stand, kann natürlich gut sein. Habe zwar was im April von dieser Seite gelesen, aber war nicht selber drauf. Die Nutzlosbranche versucht es ja ständig mit Tarnen und Täuschen. Hier mal was Informatives über die Seite und den Betreiber: http://www.antiabzocke.info/drz.php |
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| | # 8 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Ja. Nein. Du hast alles gemacht, was zu machen ist. Dieses dumme Gelabere von diesen Abz*ckern ist derartig hohl, unsubstantiiert und entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage, dass es schon weh tut. Sollten die wirklich jemals vor Gericht ziehen, was nach deiner Anfechtung sehr unwahrscheinlich ist, wartet schon der Richter mit einem sooooo dicken juristischen Knüppel auf sie. |
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| | # 10 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Warum es kein Verfahren gegen dich geben wird und warum diese Anbieter das Gericht scheuen wie der Teufel das Weihwasser, findest du sehr ausführlich in unserem Wegweiser erklärt. Er ist nämlich für genau solche Fragen wie deine eingerichtet worden. Um zum Wegweiser zu gelangen, klickst du den ersten Link in meiner Signatur an. |
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| | # 11 |
| Registriert seit: 13.06.2008
Beiträge: 3
| jetzt hab ich noch eine frage! bin österreicher! ist das egal das ich den obrigen musterbrief geschrieben habe oder sollte ich noch den anderen musterbrief schreiben der in déinem wegweiser ist? Für unsere Nachbarn in Österreich hat @immorb ein sehr interessantes Thema zusammen gestellt: Betrifft: Österreicher dort drinnen ist nämlich auch Musterbrief? |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 09.06.2008 Ort: Es war einmal in einem weit entfernten Land
Beiträge: 3
| Jetzt stellt euch doch nur mal vor... Die Zullys würden bei jedem den sie abgez...t haben zum Gericht rennen, dann wäre unsere Justiz für die nächsten 5 Jahre (und wahrscheinlich noch länger) beschäftigt. Aber ich habe noch etwas Zweifel, weil der Herr Ros...ke im moment damit beschäftigt zusein scheint ein Exempel zu statuieren. Ich hoff nur, dass er es net durchbringt... siehe auch Tattoo Vorlagen / Zully Media die Beiträge auf der letzten Seite. Meine Gedanken über besagte Person behalte ich wohl besser für mich... |
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| | # 13 | |
| Gastposter | Zitat:
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| | # 14 | ||
| Gastposter | Zitat:
Zitat:
Ich nehme an du fragst ob dort auch Musterbrife für Österreicher zu findn sind? jaMusst halt ein bisschen lesen. Was für dich von Bedeutung ist; Art 5 EVÜ==> Günstigkeitsprinzip stärkt Konsumenten m.f.G. | ||
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| | # 15 |
| Gastposter | hi ich hätte da auch mal eine frage habe auch eine Rechnung bekommen von tattoo-freunde.de Grundforderung 96,00 Mahnung 14,00 Inkassogebühren 32,50 Inkassoauslagen 4,50 und jetzt wollen die das ich bis zum 20.10 zahle wobei ich auch ganz sicher bin das da nix stand von kosten als wir da rein geschaut haben. habe im fernsehen auch einen Bericht gesehen über ähnliche fälle und der Anwalt meinte Mann soll erst etwas unternehmen wenn ein schreiben vom Gericht kommt sollten dann widerspruch einlegen, kann mir nicht vorstellen das das so einfach sein soll bin auch schon etwas sehr nervös wegen dem Betrag denn die wollen und der gedanke das das noch mehr werden kann lässt mich schon dran denken es zu zahlen. kann mir jemand raten was ich machen soll? danke. |
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| | # 16 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Vielleicht ist dir ja entgangen, dass es hier keine Rechtsberatung gibt. Da wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als dich durch dieses bestehende Thema zu lesen und die Suchergebnisse von einschlägigen Internet-Suchmaschinen zu studieren. Für Letzteres empfehle ich, einiges an Zeit einzuplanen, denn die Ergebnisse sind sehr vielfältig und sehr aufschlussreich. |
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| | # 17 | |||
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
Auch wenn es weh tut - der Kostenhinweis befindet sich bei Zully's Seiten bereits seit geraumer Zeit ganz oben bzw. direkt unter der "Überschrift"Auch bei tattoo-freunde.de steht die Geschichte mit dem Abo seit längerer Zeit schin drin. Selbst in den Meta-Daten steht nichts von kostenlos: Zitat:
Forensuche oder zur Verbraucherzentrale der unmittelbaren Zahlung vorziehen - aber was Du machst ist ja Deine Entscheidung.In diesem Sinne: Beim Zully gibt es eigentlich weder Testzeitraum noch Gratisangebote - also immer schön die AGB lesen!
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Zitat:
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| | # 18 |
| Gastposter | Hier ist zwar schon lange Ruhe aber diese Nachricht möchte ich trotzdem mal hier einstellen. Net 24 Limited & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt Mit Urteil vom 12.02.2009 verurteilte das Amtsgericht Leipzig (Az.: 106 C 6778/0 |
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| | # 19 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
Interessant wäre die Frage, ob ein Anwalt schon bei E-Mail Mahnüberflutung eingeschaltet werden kann (naturlich kostenpflichtig für den grundlos Mahnenden), oder ob die Mahnungen per Post kommen müssen. Für Leute mit Nerven betünde dann eine Möglichkeit, Brieffreundschaften zu beenden. | |
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| | # 20 | |
| Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 3
| Zitat:
vielleicht kann das dir helfen..... Musterbriefe Da die Österreicher was die Musterbriefe betrifft etwas besser als die deutschen Verbraucherzentralen sind (Sorry,die wollen auch am Elend verdienen) Hier mal einige Vorlagen. !!Paragraphen und Gesetzestexte müssen für deutsche Geschädigte verändertet werden!! Internetangebot=> minderjährig Zitat: Betreff: Inanspruchnahme von Internet Angeboten Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben eine Forderung für die Inanspruchnahme von Internetleistungen geltend gemacht. Selbst wenn ich oder eine meiner Familienangehörigen das Anmeldformular auf Ihrer Homepage ausgefüllt hätten, so würde dies jedenfalls keine gültige Rechtsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Forderung schaffen. Ein auf eine entgeltliche Leistung gerichteter Wille wäre jedenfalls nicht vorhanden gewesen. Gemäß § 864 a ABGB sind überraschende nachteilige Vertragsklauseln nicht gültig. Auch wenn es sich bei Ihnen um eine ausländische Firma handeln sollte, so wäre gemäß Artikel 5 EVÜ auf den Vertrag österreichisches Recht anzuwenden. Ungeachtet dessen darf ich festhalten, dass Sie Ihr Forderungsschreiben an mein minderjähriges Kind gerichtet haben, selbst wenn ein Vertrag zu Stande gekommen wäre, so wäre dieser jedenfalls nicht oder jedenfalls nur mit Genehmigung meinerseits wirksam, die Genehmigung wird höchst vorsorglich ausdrücklich verweigert. Selbst wenn Ihre Internetseite besucht worden wäre, so wäre jedenfalls die geltend gemachte Forderung nicht entstanden. Vorsorglich und hilfsweise wird jedoch der Rücktritt von einem allfälligen Vertrag bzw. die Irrtumsanfechtung erklärt. Sollten Sie entgegen dieser Ausführung der Ansicht sein, dass ein Vertrag zu Stande gekommen wäre, so wird um entsprechenden Nachweis gebeten. Es wird bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass die IP-Adresse den Nachweis eines Vertragsabschlusses nicht ersetzt. Sie erfüllt auch in keinster Weise die Voraussetzungen, die an eine digitale Signatur zu stellen wären. Mit freundlichen Grüßen! Keine Anmeldung,vorsichtshalber Rücktritt: Zitat: Betrifft: Ihre Rechnung vom ............, Kunden-Nummer ................Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erhielt am ........ 2006 überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass ich mich jemals auf Ihrer Internetseite unter www*****.com angemeldet habe. Dementsprechend erhielt ich auch keine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumenten-schutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Da kein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, bin ich selbstverständlich nicht zur Zahlung Ihrer Forderung verpflichtet. Nur für den Fall, dass Sie tatsächlich eine verbindliche Anmeldung beweisen könnten, erklärte ich zur Vorsicht gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz meinen Rücktritt vom Vertrag. Die Frist dafür wäre jedenfalls noch gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz offen. Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen Minderjährige,keine Anmeldung: Zitat: Betrifft: Ihre Rechnung vom ..........., Kunden-Nummer ................ Sehr geehrte Damen und Herren! Mein(e) Tochter/Sohn, Claudia Muster, erhielt am ........ 2006 überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass sie sich jemals auf Ihrer Internetseite unter www.***.com angemeldet hatte. Dementsprechend erhielt sie auch keine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Da kein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, ist meine Tochter selbstverständlich nicht zur Zahlung Ihrer Forderung verpflichtet. Meine Tochter ist erst 15 Jahre alt, geht noch zur Schule und verfügt über kein eigenes Einkommen. Deshalb würde so ein Vertrag jedenfalls ihren Unterhalt gefährden und wäre ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter unwirksam. Nur für den Fall, dass Sie tatsächlich eine verbindliche Anmeldung beweisen könnten, verweigere ich schon jetzt meine Zustimmung für diesen Vertrag und erkläre im Namen meiner Tochter zur Vorsicht gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist den Rücktritt vom Vertrag. Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen Rücktritt: Zitat: Betrifft: Ihre Rechnung vom .........., Kunden-Nummer ............. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich am ........ 2006 auf Ihrer Internetseite unter www.***com angemeldet. Dass dies jedoch mit Kosten verbunden wäre, ging bei der Eingabe der Anmeldedaten nicht hervor. Am ..... 2006 erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen. Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück. Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit innerhalb von 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen Minderjährige,Anmeldung: Zitat: Betrifft: Ihre Rechnung vom ............, Kunden-Nummer ............... Sehr geehrte Damen und Herren! Mein(e) Tochter/Sohn, Claudia Muster, hat sich ohne mein Wissen und meine Zustimmung am ........ 2006 auf Ihrer Internetseite unter www.***com angemeldet und überraschend von Ihnen jetzt eine Rechnung über .... erhalten. Meine Tochter ging jedoch immer davon aus, dass dies gratis wäre, zumal Sie zum damaligen Zeitpunkt auf die Kostenpflicht nur sehr versteckt und kleingedruckt hingewiesen hatten. Eine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen), erhielt sie nicht. Da meine Tochter erst 15 Jahre alt ist, noch zur Schule geht und über kein eigenes Einkommen verfügt, gefährdet das vorliegende Geschäft ihren Unterhalt und ist daher ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter unwirksam. Ich teile Ihnen daher mit, dass ich diesen Vertrag nicht genehmige. Nur zur Vorsicht trete ich im Namen meiner Tochter von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumenten-schutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück. Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen | |
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(Musterbriefe) Ergebnis wäre ==>> 
Ich nehme an du fragst ob dort auch Musterbrife für Österreicher zu findn sind? ja
Auch wenn es weh tut - der Kostenhinweis befindet sich bei Zully's Seiten bereits seit geraumer Zeit ganz oben bzw. direkt unter der "Überschrift"
aber was Du machst ist ja Deine Entscheidung.
- im Informations-Portal
gibt es Antworten!