tattoo-freunde.de


Alt 11.06.2008, 21:40   # 1
maggaruffin
 
Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 5
So, hab vorher das Forum ein wenig durchstöbert, diese Seite im speziellen nicht gefunden. Meine Schwester hat sich dort eingetragen, schlussendlich hat sie jetzt ein Inkassoschreiben der mediafinanz Inkassogesellschaft im Auftrag der Net 24 Limited & Co. Kg. bekommen.

Im genauen verlangen sie:

Grundforderungen unseres Mandanten 96,00 Euro
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten 14,00 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren 32,50 Euro
vorgerichtliche Inkassoauslagen 4,50 Euro
noch offener Gesamtbetrag (Stand 4.6.2008 147,00 Euro

Sie wollens bis zum 14.06.2008.

Gibts da ein vorgefertigtes Formular dass man den schicken kann, dass der Vertragsabschluss auf der Seite nicht offensichtlich ist?

Vielen Dank im Vorraus

PS: Übrigens Hallo Nettes Forum, bis jetzt habe ich aber eher gelesen als gepostet
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Alt 11.06.2008, 21:59   # 2
immorb
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Zitat:
Zitat von maggaruffin
Gibts da ein vorgefertigtes Formular dass man den schicken kann, dass der Vertragsabschluss auf der Seite nicht offensichtlich ist?
Nicht offensichtlich??
Ist deine Schwester leseblind?

knipsel71zj6

Falls du ein vorgefertigtes Formular suchst , (Musterbriefe) Ergebnis wäre ==>> Musterbriefe

m.f.G.
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Alt 12.06.2008, 13:38   # 3
maggaruffin
Threadstarter
 
Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 5
Hab ich sie auch gefragt, aber sie behauptet dass das damals noch nicht auf der Startseite gestanden hat. Ansonsten danke, ich schick da mal was hin, mal schauen was da passiert
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Alt 12.06.2008, 13:47   # 4
Shriek
Gastposter
 
Das der Preis noch nicht auf der Startseite oben stand, kann natürlich gut sein. Habe zwar was im April von dieser Seite gelesen, aber war nicht selber drauf. Die Nutzlosbranche versucht es ja ständig mit Tarnen und Täuschen.

Hier mal was Informatives über die Seite und den Betreiber:
http://www.antiabzocke.info/drz.php
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Alt 12.06.2008, 18:22   # 5
Jumpstylaz
 
Benutzerbild von Jumpstylaz
 
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: Es war einmal in einem weit entfernten Land
Beiträge: 3
Hab ja meinen Beitrag schon gestern bei dem Thema "Tatoo Vorlagen / Zully" abgegeben.
Heut les ich dass die Tattoo Freunde n eigens Forum haben : )
Tattoo Freunde ist genau das gleiche wie Tattoo Vorlagen und auch von Herrn D. Ro...ke und seinen Zullys. Genau die gleiche Abzocke.
Ich war am 11. 5. dort und es stand nix von Preisen dort. Pünktlich am 15. Tag um 00.00 Uhr flatterte die Rechnung per mail ins Haus. Hab widerufen per Fax e-mail und Einschreiben. Als Antwort kam ich soll doch mal überprüfen ob ich net doch n kostenpflichtigen Vertrag geschlossen hätte mitsamt ner Androhung einer Anzeige.
Hab nen Musterbrief geschickt. Darauf wurde net reagiert. Sondern es kam ne Mahnung mit der 2. Androhung einer Anzeige und dass sie, sollte ich net zahlen, einem Inkassounternehmen den Auftrag erteilen meine Adresse (kostenpflichtig) zu ermitteln. Und wieder 7 Tage Zeit um zu zahlen.
Hab ich natürlich net.
Ich hab mich in verschieden Foren informiert und hoffe, dass die bald die Schnauze voll haben. Na ja abwarten und Tee trinken.
Ich habe zudem erfahren, dass es technisch möglich ist, eine Seite so zu manipulieren, dass man beim 1. Mal nix von den Preisen liest und auch nix oder miniklein in den AGBs und wenn man das nächste Mal draufkommt, steht es dick und fett da. Und ich denke, wenn in den verschiedensten Foren die ganzen Leute sagen, dass beim ersten Mal keine Preise ersichtlich waren, dann wird wohl was dran sein.
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Alt 13.06.2008, 09:33   # 6
PhausS
Gastposter
 
Hallo,

ich kann mich genau anschließen. Hab mich am 10. Mai dort angemeldet und da stand auch nix von irgendwelchen verbindlichen Preisen oder so. Denn niemand wirklich niemand würde knapp 200 € für 2 jahre ausgeben um sich Motive anzugucken. DA kann man ja eher ein Abo mit einer Zeitschrift abschließen die viel viel besser sind.

Und da man ja mittlerweile so viel von denen hört und liest zahle ich auch nicht. Zum glück hab ich nach meiner ersten Mahnung gegoogelt, ansonsten hätte ich echt bezahlt.
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Alt 13.06.2008, 09:50   # 7
Fox_007
 
Registriert seit: 13.06.2008
Beiträge: 3
hallo.

bin leider auch darauf reingefallen!

hab nicht bezahlt.

danach ist eine mahnung gekommen wobei ich dann einen Musterbrief zurückgeschrieben habe.

dies ist der Musterbrief:



Zitat:
Unberechtigte Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom Kunden Nr.:, in dem Sie einen Betrag von 110 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.

Hilfsweise erkläre ich hiermit die Anfechtung gem.§142 BGB, weil lediglich eine Gratis Nutzung gewollt war war keine kostenpflichtige.

Des weiteren weise ich Sie auf die Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts gem. §138 BGB
Aufgrund eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung hin.

Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim¬mungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Aus genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.

Mit freundlichen Grüßen
--------------------------------------


habe dann folgendes mail heute erhalten:
Zitat:
Sehr geehrte(r) Herr ,bezüglich ihres Schreibens übersende ich Ihnen das Datenblatt mit den uns vorliegenden Anmeldeinformationen zu der von Ihnen mitgeteilten Kundennummer.Sie haben auf unserer Seite tattoo-freunde.de Ihre persönlichen Anmeldedaten eingegeben. ***und so weiter und so fort. Wir kennen dieses Dummgesülze zur Genüge.
--------------------------------------------------------

könnt ihr mir helfen was ich machen soll?
einfach nicht mehr antworten?
oder noch einen musterbrief schreiben??
bitte um eure hilfe!
danke
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Alt 13.06.2008, 10:41   # 8
hungriger-wolf
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Zitat:
Zitat von Fox_007 Beitrag anzeigen
einfach nicht mehr antworten?
Ja.

Zitat:
Zitat von Fox_007 Beitrag anzeigen
oder noch einen musterbrief schreiben??
Nein.

Du hast alles gemacht, was zu machen ist. Dieses dumme Gelabere von diesen Abz*ckern ist derartig hohl, unsubstantiiert und entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage, dass es schon weh tut. Sollten die wirklich jemals vor Gericht ziehen, was nach deiner Anfechtung sehr unwahrscheinlich ist, wartet schon der Richter mit einem sooooo dicken juristischen Knüppel auf sie.
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Alt 13.06.2008, 11:17   # 9
Fox_007
 
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ok danke!

also einfach alles ignorieren und durchhalten oder??

und warum is das sehr unwahrscheinlich?

kenn mich da leider nicht so aus!

danke
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Alt 13.06.2008, 11:27   # 10
hungriger-wolf
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Warum es kein Verfahren gegen dich geben wird und warum diese Anbieter das Gericht scheuen wie der Teufel das Weihwasser, findest du sehr ausführlich in unserem Wegweiser erklärt. Er ist nämlich für genau solche Fragen wie deine eingerichtet worden.

Um zum Wegweiser zu gelangen, klickst du den ersten Link in meiner Signatur an.
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Alt 13.06.2008, 11:51   # 11
Fox_007
 
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jetzt hab ich noch eine frage!

bin österreicher!

ist das egal das ich den obrigen musterbrief geschrieben habe oder sollte ich noch den anderen musterbrief schreiben der in déinem wegweiser ist?

Für unsere Nachbarn in Österreich hat @immorb ein sehr interessantes Thema zusammen gestellt:
Betrifft: Österreicher

dort drinnen ist nämlich auch Musterbrief?
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Alt 13.06.2008, 22:49   # 12
Jumpstylaz
 
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Jetzt stellt euch doch nur mal vor... Die Zullys würden bei jedem den sie abgez...t haben zum Gericht rennen, dann wäre unsere Justiz für die nächsten 5 Jahre (und wahrscheinlich noch länger) beschäftigt.

Aber ich habe noch etwas Zweifel, weil der Herr Ros...ke im moment damit beschäftigt zusein scheint ein Exempel zu statuieren. Ich hoff nur, dass er es net durchbringt... siehe auch Tattoo Vorlagen / Zully Media die Beiträge auf der letzten Seite.

Meine Gedanken über besagte Person behalte ich wohl besser für mich...
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Alt 13.06.2008, 23:00   # 13
Shriek
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Zitat:
Zitat von Jumpstylaz Beitrag anzeigen
Aber ich habe noch etwas Zweifel, weil der Herr Ros...ke im moment damit beschäftigt zusein scheint ein Exempel zu statuieren. Ich hoff nur, dass er es net durchbringt... siehe auch Tattoo Vorlagen / Zully Media die Beiträge auf der letzten Seite.
Er hat es doch schon mal versucht und nach einem Widerspruch gegen den Gerichtlichen Mahnbescheid war Schluß.
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Alt 13.06.2008, 23:41   # 14
immorb
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Zitat:
Zitat von Fox_007
bin österreicher!

ist das egal das ich den obrigen musterbrief geschrieben habe oder sollte ich noch den anderen musterbrief schreiben der in déinem wegweiser ist?
Da du Östrereicher bist solltest du dich auf österreichische Gesetze berufen.
Zitat:
Zitat von Fox_007
Für unsere Nachbarn in Österreich hat @immorb ein sehr interessantes Thema zusammen gestellt:
Betrifft: Österreicher

dort drinnen ist nämlich auch Musterbrief?
Ich nehme an du fragst ob dort auch Musterbrife für Österreicher zu findn sind? ja
Musst halt ein bisschen lesen.
Was für dich von Bedeutung ist; Art 5 EVÜ==> Günstigkeitsprinzip stärkt Konsumenten

m.f.G.
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Alt 14.10.2008, 18:52   # 15
vroni
Gastposter
 
hi ich hätte da auch mal eine frage
habe auch eine Rechnung bekommen von tattoo-freunde.de Grundforderung 96,00
Mahnung 14,00
Inkassogebühren 32,50
Inkassoauslagen 4,50
und jetzt wollen die das ich bis zum 20.10 zahle wobei ich auch ganz sicher bin das da nix stand von kosten als wir da rein geschaut haben.
habe im fernsehen auch einen Bericht gesehen über ähnliche fälle und der Anwalt meinte Mann soll erst etwas unternehmen wenn ein schreiben vom Gericht kommt sollten dann widerspruch einlegen,
kann mir nicht vorstellen das das so einfach sein soll bin auch schon etwas sehr nervös wegen dem Betrag denn die wollen und der gedanke das das noch mehr werden kann lässt mich schon dran denken es zu zahlen.
kann mir jemand raten was ich machen soll?
danke.
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Alt 14.10.2008, 20:44   # 16
hungriger-wolf
Rückkehrer
 
Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Zitat:
Zitat von vroni Beitrag anzeigen
kann mir jemand raten was ich machen soll?
danke.
Vielleicht ist dir ja entgangen, dass es hier keine Rechtsberatung gibt. Da wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als dich durch dieses bestehende Thema zu lesen und die Suchergebnisse von einschlägigen Internet-Suchmaschinen zu studieren. Für Letzteres empfehle ich, einiges an Zeit einzuplanen, denn die Ergebnisse sind sehr vielfältig und sehr aufschlussreich.
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Alt 14.10.2008, 20:50   # 17
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von vroni Beitrag anzeigen
... wobei ich auch ganz sicher bin das da nix stand von kosten als wir da rein geschaut haben....
Auch wenn es weh tut - der Kostenhinweis befindet sich bei Zully's Seiten bereits seit geraumer Zeit ganz oben bzw. direkt unter der "Überschrift"

Auch bei tattoo-freunde.de steht die Geschichte mit dem Abo seit längerer Zeit schin drin.
Selbst in den Meta-Daten steht nichts von kostenlos:
Zitat:
Zitat von description
Tattoos - Tausende Tattoovorlagen - Tattoo Motive - Alle Tattoos auch zum downloaden - Tattoo und Tattoos Motive und Vorlagen finden Sie auf tattoo-freunde.de
:idea: ich würde einen gepflegten Gang in die Forensuche oder zur Verbraucherzentrale der unmittelbaren Zahlung vorziehen -
aber was Du machst ist ja Deine Entscheidung.

In diesem Sinne:
Beim Zully gibt es eigentlich weder Testzeitraum noch Gratisangebote - also immer schön die AGB lesen!
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Alt 04.07.2009, 01:06   # 18
schnippewippe
Gastposter
 
Hier ist zwar schon lange Ruhe aber diese Nachricht möchte ich trotzdem mal hier einstellen.



Net 24 Limited & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt


Mit Urteil vom 12.02.2009 verurteilte das Amtsgericht Leipzig (Az.: 106 C 6778/0 die Leipziger Firma Net 24 Ltd. & Co. KG (vertr.d. Herrn Daniel Rosenke) zum Schadenersatz.
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Alt 05.07.2009, 05:40   # 19
Drstrunck
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Hier ist zwar schon lange Ruhe aber diese Nachricht möchte ich trotzdem mal hier einstellen.



Net 24 Limited & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt


Mit Urteil vom 12.02.2009 verurteilte das Amtsgericht Leipzig (Az.: 106 C 6778/0 die Leipziger Firma Net 24 Ltd. & Co. KG (vertr.d. Herrn Daniel Rosenke) zum Schadenersatz.
Ein sehr erfreuliches Urteil.

Interessant wäre die Frage, ob ein Anwalt schon bei E-Mail Mahnüberflutung eingeschaltet werden kann (naturlich kostenpflichtig für den grundlos Mahnenden), oder ob die Mahnungen per Post kommen müssen.

Für Leute mit Nerven betünde dann eine Möglichkeit, Brieffreundschaften zu beenden.
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Alt 05.07.2009, 15:08   # 20
kaefer
 
Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von maggaruffin Beitrag anzeigen
So, hab vorher das Forum ein wenig durchstöbert, diese Seite im speziellen nicht gefunden. Meine Schwester hat sich dort eingetragen, schlussendlich hat sie jetzt ein Inkassoschreiben der mediafinanz Inkassogesellschaft im Auftrag der Net 24 Limited & Co. Kg. bekommen.

Im genauen verlangen sie:

Grundforderungen unseres Mandanten 96,00 Euro
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten 14,00 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren 32,50 Euro
vorgerichtliche Inkassoauslagen 4,50 Euro
noch offener Gesamtbetrag (Stand 4.6.2008 147,00 Euro

Sie wollens bis zum 14.06.2008.

Gibts da ein vorgefertigtes Formular dass man den schicken kann, dass der Vertragsabschluss auf der Seite nicht offensichtlich ist?

Vielen Dank im Vorraus

PS: Übrigens Hallo Nettes Forum, bis jetzt habe ich aber eher gelesen als gepostet
Hallo,

vielleicht kann das dir helfen.....

Musterbriefe
Da die Österreicher was die Musterbriefe betrifft etwas besser als die deutschen
Verbraucherzentralen sind (Sorry,die wollen auch am Elend verdienen)
Hier mal einige Vorlagen.
!!Paragraphen und Gesetzestexte müssen für deutsche Geschädigte verändertet werden!!

Internetangebot=> minderjährig
Zitat:
Betreff: Inanspruchnahme von Internet Angeboten
Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie haben eine Forderung für die Inanspruchnahme von Internetleistungen geltend gemacht. Selbst wenn ich oder eine meiner Familienangehörigen das Anmeldformular auf Ihrer Homepage ausgefüllt hätten, so würde dies jedenfalls keine gültige Rechtsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Forderung schaffen. Ein auf eine entgeltliche Leistung gerichteter Wille wäre jedenfalls nicht vorhanden gewesen. Gemäß § 864 a ABGB sind überraschende nachteilige Vertragsklauseln nicht gültig. Auch wenn es sich bei Ihnen um eine ausländische Firma handeln sollte, so wäre gemäß Artikel 5 EVÜ auf den Vertrag österreichisches Recht anzuwenden.
Ungeachtet dessen darf ich festhalten, dass Sie Ihr Forderungsschreiben an mein minderjähriges Kind gerichtet haben, selbst wenn ein Vertrag zu Stande gekommen wäre, so wäre dieser jedenfalls nicht oder jedenfalls nur mit Genehmigung meinerseits wirksam, die Genehmigung wird höchst vorsorglich ausdrücklich verweigert.
Selbst wenn Ihre Internetseite besucht worden wäre, so wäre jedenfalls die geltend gemachte Forderung nicht entstanden. Vorsorglich und hilfsweise wird jedoch der Rücktritt von einem allfälligen Vertrag bzw. die Irrtumsanfechtung erklärt.
Sollten Sie entgegen dieser Ausführung der Ansicht sein, dass ein Vertrag zu Stande gekommen wäre, so wird um entsprechenden Nachweis gebeten. Es wird bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass die IP-Adresse den Nachweis eines Vertragsabschlusses nicht ersetzt. Sie erfüllt auch in keinster Weise die Voraussetzungen, die an eine digitale Signatur zu stellen wären.

Mit freundlichen Grüßen!
Keine Anmeldung,vorsichtshalber Rücktritt:
Zitat:
Betrifft: Ihre Rechnung vom ............, Kunden-Nummer ................Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich erhielt am ........ 2006 überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass ich mich jemals auf Ihrer Internetseite unter www*****.com angemeldet habe. Dementsprechend erhielt ich auch keine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumenten-schutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Da kein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, bin ich selbstverständlich nicht zur Zahlung Ihrer Forderung verpflichtet.

Nur für den Fall, dass Sie tatsächlich eine verbindliche Anmeldung beweisen könnten, erklärte ich zur Vorsicht gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz meinen Rücktritt vom Vertrag. Die Frist dafür wäre jedenfalls noch gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz offen.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
Minderjährige,keine Anmeldung:
Zitat:
Betrifft: Ihre Rechnung vom ..........., Kunden-Nummer ................

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein(e) Tochter/Sohn, Claudia Muster, erhielt am ........ 2006 überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass sie sich jemals auf Ihrer Internetseite unter www.***.com angemeldet hatte. Dementsprechend erhielt sie auch keine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Da kein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, ist meine Tochter selbstverständlich nicht zur Zahlung Ihrer Forderung verpflichtet.

Meine Tochter ist erst 15 Jahre alt, geht noch zur Schule und verfügt über kein eigenes Einkommen. Deshalb würde so ein Vertrag jedenfalls ihren Unterhalt gefährden und wäre ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter unwirksam.

Nur für den Fall, dass Sie tatsächlich eine verbindliche Anmeldung beweisen könnten, verweigere ich schon jetzt meine Zustimmung für diesen Vertrag und erkläre im Namen meiner Tochter zur Vorsicht gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist den Rücktritt vom Vertrag.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
Rücktritt:

Zitat:
Betrifft: Ihre Rechnung vom .........., Kunden-Nummer .............
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe mich am ........ 2006 auf Ihrer Internetseite unter www.***com angemeldet. Dass dies jedoch mit Kosten verbunden wäre, ging bei der Eingabe der Anmeldedaten nicht hervor. Am ..... 2006 erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.

Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit innerhalb von 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
Minderjährige,Anmeldung:
Zitat:
Betrifft: Ihre Rechnung vom ............, Kunden-Nummer ...............

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein(e) Tochter/Sohn, Claudia Muster, hat sich ohne mein Wissen und meine Zustimmung am ........ 2006 auf Ihrer Internetseite unter www.***com angemeldet und überraschend von Ihnen jetzt eine Rechnung über € .... erhalten. Meine Tochter ging jedoch immer davon aus, dass dies gratis wäre, zumal Sie zum damaligen Zeitpunkt auf die Kostenpflicht nur sehr versteckt und kleingedruckt hingewiesen hatten. Eine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen), erhielt sie nicht.

Da meine Tochter erst 15 Jahre alt ist, noch zur Schule geht und über kein eigenes Einkommen verfügt, gefährdet das vorliegende Geschäft ihren Unterhalt und ist daher ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter unwirksam. Ich teile Ihnen daher mit, dass ich diesen Vertrag nicht genehmige.

Nur zur Vorsicht trete ich im Namen meiner Tochter von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumenten-schutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
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