| | # 42 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
So ist es. Der Poster mit der unverschämten Frage hatte keine Ahnung von den Taschenspielertricks der Nutzlosbranche klicken und lesen >> Hinweis auf Kosten plötzlich da Genau wegen dieser Roßtäuschertricks passiert auch nicht mehr als das Verschicken schwachsinnigen Mahndrohmülls.
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) | |
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| | # 43 | |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Zitat:
http://www.antispam.de/wiki/Negative_Feststellungsklage Allerdings sollte Dir das Kostenrisiko bewusst sein. Und die Rechtsschutzversicherungen dürften hierbei die Deckungszusage verweigern. Weil (nach deren Standpunkt) von den Abzockern selbst die Forderung sowieso nicht gerichtlich geltend gemacht wird, und weil die negative Feststellungsklage (in gewisser Weise...) Luxus ist, der zur Abwehr des ungerechtfertigten Forderungsanspruchs hier nicht zwingend notwendig ist. Denn im Grunde genommen reicht die seit 5 Jahren bewährte Aussitztaktik, das wissen die Rechtsschutzversicherungen, und der ******** selbst auch. | |
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