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| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Ach, da hat der Betreiber der Pactus AG mal wieder Datensätze gekauft/verkauft. Mach dir wegen dieses dumm-dreisten und unintelligenten Rumgelabere keinen Kopf, das ist die übliche Abz*cke, die du mit den üblichen Antworten kontern solltest. Also bei unechten Daten deinerseits auch keine Reaktion deinerseits, ansonsten Musterbrief von Sat1 per Einschreiben/Rückschein hinschicken. Hier mal zur Lektüre, was unsere Freunde bei boocompany schreiben. http://forum.boocompany.com/viewtopi...e2bea7438b13f5 Da taucht übrigens dieselbe Mail auf, die auch du bekommen hast. Also: Ruhe bewahren und die Abz*cker am langen Arm verhungern lassen. |
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| | # 3 | |
| Gastposter | In Österreich steht diese Seite mit auf der Watchliste. Zitat:
Brauchste aber nicht machen. Bleibt dir überlassen. | |
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| | # 7 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)1 vom 11. April 1889 (Stand am 1. Januar 200 http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/281.1.de.pdf Art. 5 hochgestellt 8 1 Der Kanton haftet für den Schaden, den die Beamten und Angestellten, ihre Hilfspersonen, die ausseramtlichen Konkursverwaltungen, die Sachwalter, die Liquidatoren, die Aufsichts- und Gerichtsbehörden sowie die Polizei bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen dieses Gesetz zuweist, widerrechtlich verursachen. Also in das Informationschreiben dezent die Frage einfließen lassen, ob das zitierte Schweizer Gesetz auch für Ausländer gilt und an welchen Kanton eigene Forderungen für Einschreiben und Bearbeitung zu richten sind. Wenn das viele Betroffene machen, wird man in der Schweiz sicherlich Mittel und Wege finden, sämtliche Mahnaktivitäten zu beenden. | |
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