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| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Egal auf was für einer Seite Du vorher warst, scheinst Du auf keinerlei Schreiben reagiert zu haben. Nicht einmal auf einen Mahnbescheid. Da Du dich nicht dagegen zur Wehr gesetzt hast, ist der Anspruch anerkannt. In so einer Situation würde ich in den sauren Apfel beissen und das als Lehrgeld verbuchen. Es sei denn, Du möchtest dich noch tiefer in die Sch*** reiten.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
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