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Alt 22.07.2011, 23:34   # 141
Ernest
 
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Zitat von zzion Beitrag anzeigen
Cool, danke für die schnelle Antwort! Werd das dann auch machen.
Hoffe nur, keine Abbuchung in den Folgejahren übersehen zu haben, die ja die Verjährung wohl "reseten" würde.
@Kuerasser sagte bereits, was zu beachten ist.

Bei Kontobewegungen solltest Du Dein Konto immer mal wieder auf Abweichungen beobachten und dann sofort reagieren (Rücksprache mit Deiner Bank wegen Rückbuchung).

Wenn die Abbuchungen schon etwas länger zurück liegen und Du von Deiner Bank die Dokumentationen (Belege) darüber hast, dann ggf. einen Rechtsanwalt einschalten.
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Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
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Alt 23.07.2011, 00:04   # 142
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Wenn die Abbuchungen schon etwas länger zurück liegen und Du von Deiner Bank die Dokumentationen (Belege) darüber hast, dann ggf. einen Rechtsanwalt einschalten.
Ungenehmigte Abbuchungen können bis zu 13 Monate ohne jede Begründung
und ohne jede anwaltliche Hilfe zurückgepfiffen werden

Das Risiko trägt die Bank. Die Rücklastschriftgebühren werden dabei
dem Selbstbediener "aufs Auge" gedrückt.
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"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 23.07.2011, 00:16   # 143
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Ungenehmigte Abbuchungen können bis zu 13 Monate ohne jede Begründung
und ohne jede anwaltliche Hilfe zurückgepfiffen werden

Das Risiko trägt die Bank. Die Rücklastschriftgebühren werden dabei
dem Selbstbediener "aufs Auge" gedrückt.
Danke für die genauere Erklärung .
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Alt 23.07.2011, 09:06   # 144
Immorb
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Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Ungenehmigte Abbuchungen können bis zu 13 Monate ohne jede Begründung
und ohne jede anwaltliche Hilfe zurückgepfiffen werden
Diese 13 Monats-Frist gilt nur bei nicht korrekt autorisierten SEPA-Lastschriften.

Beim alten nationalen Lastschriftferfahren gibt es bei nichtgenehmigten Lastschriften überhaubt keine Frist.

Leitsatz:
1. Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos auf Grund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle.

2. Eine Genehmigung solcher Belastungen kann nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der Sparkassen nicht in einem Schweigen auf einen Rechnungsabschluss gesehen werden.
Quelle: Lexitus.com/ BGH, Urteil vom 6. 6. 2000 - XI ZR 258/ 99

Ps.
6-Wochenfrist.
Diese beginnt nicht bei der Abbuchung,sondern erst nach Rechnungsabschluss.Je nach Bank ist dies 1 oder 3 Monate.

Dies 6 Wochenfrist ist ein Abkommen zwischen den Banken.
Da ich nicht Vertragspartner bei diesem Abkommen bin, gilt die Frist für doch eigentlich nicht.


m.f.G.
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Alt 23.07.2011, 09:59   # 145
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Diese 13 Monats-Frist gilt nur bei nicht korrekt autorisierten SEPA-Lastschriften.

Beim alten nationalen Lastschriftferfahren gibt es bei nichtgenehmigten Lastschriften überhaubt keine Frist.
In der Regel wird seit 2009 inzwischen allgemein das SEPA Verfahren eingesetzt.

13 Monate dürften eh bei den hier anstehenden Problemen in 99,...% der Fälle ausreichen

PS: Egal welches Verfahren oder welche Frist: für eine Rücklastschrift benötigt man keinen Anwalt...
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Alt 23.07.2011, 10:25   # 146
Kuerasser
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Das mit den 13 Monaten ist bei vielen unserer Bankern bisher nicht angekommen. Da gibt es dann immer noch die Märchenstunde mit den 6 Wochen
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Alt 23.07.2011, 10:42   # 147
arthus
 
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Das 6 Wochen Märchen war wie Immorb erläutert hat, ab dem BGH Urteil im Jahr 2000 schon Blödsinn.

In den 11 Jahren hatten/haben es viele Banker nicht begriffen oder wollten/wollen es nicht begreifen und oft genug muß man heute noch solchen Mitarbeitern Druck machen. Dazu braucht man aber dennoch keinen Anwalt
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Alt 23.07.2011, 11:22   # 148
Immorb
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Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
In der Regel wird seit 2009 inzwischen allgemein das SEPA Verfahren eingesetzt.
Ein bisschen Off-Topic zum Thema.

Ich denke nicht das das SEPA-Verfahren allgemein eingesetzt wird.
Da hier die schriftliche Einwilligung vorliegen muss.
Die Angaben auf dem Formular müssen bei jedem Lastschrifteinzug mit übermittelt werden.
Außerdem müssen auf dem Formular die IBAN-,Und BIC-Nummer vermeldet sein.
Nur die Kontonummer reicht nicht mehr.

m.f.G.
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Alt 23.07.2011, 12:16   # 149
arthus
 
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Hat mich nicht losgelassen

https://www.ksk-koeln.de/leistungen/...schriften.aspx
Zitat:
* Bisher erteilte Einzugsermächtigungen bzw. Abbuchungsaufträge werden nicht automatisch in SEPA-Lastschriftmandate umgewandelt. Nach heutiger Rechtsauffassung müssen neue Mandate vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden. Hier hilft Ihnen das Kombimandat, dass sowohl die Einzugsermächtigung als auch das SEPA-Lastschriftmandat beinhaltet.
* Die Widerufspflicht für den Zahlungspflichtigen beträgt 8 Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung.
Bei einem nicht erteilten oder gelöschten SEPA-Lastschriftmandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.
https://www.ksk-koeln.de/SEPA-Lastschriftmandant.pdfx
Damit wäre eine unerlaubte klassische Lastschrift nach wie vor unbegrenzt rückbuchbar.
Aus den vielen Meldungen über unerlaubte Abbuchungen geht so gut wie nie hervor ob es "klassische" oder SEPA Lastschriften waren/sind

Wenn die Abzocker "clever" sind, setzen sie dennoch SEPA ein, um die Rückgabefrist
auf 13 Monate zu "verkürzen", denn soweit ich das verstehe , bedarf das nicht der Einwilligung des Konteninhabers.
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Alt 23.07.2011, 12:16   # 150
Goofy62
 
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Das mit den SEPA-Richtlinien ist ohnehin ein sehr wachsweiches Meisterstück der Banken. Zum einen ist IMHO die volle Umsetzung erst für 2012 geplant. Zum anderen muss die unterschriebene Genehmigung zum Lastschrifteinzug nicht etwa bei der Bank vorliegen, sondern lediglich beim abbuchenden Unternehmen. Das Unternehmen darf mit großem Indianerehrenwort[TM] gegenüber der Bank versichern, dass diese Genehmigung vorliegt. Es muss allerdings diese Genehmigung auf Verlangen der Bank präsentieren. Allerdings weiß ich nicht, welche Maßnahme für den Fall vorgesehen ist, falls die Genehmigung nicht vorliegt. Wahrscheinlich das übliche "Du, Du, Du!" und sonst nichts.
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Alt 23.07.2011, 12:57   # 151
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Allerdings weiß ich nicht, welche Maßnahme für den Fall vorgesehen ist, falls die Genehmigung nicht vorliegt.
Unklar bleibt für mich dennoch, welche Rückgabefrist in diesem Fall gilt. Es kann doch nicht angehen,
dass die Banken einem virtuellen Taschendiebstahl eine 13 monatige "Verjährungsfrist" gewähren.
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Alt 23.07.2011, 13:12   # 152
Goofy62
 
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Soweit ich weiß, sind die SEPA-Richtlinien inzwischen vor allem dahingehend umgesetzt, dass grundsätzlich für die Rückbuchung ungenehmigter Lastschriften die 13-Monats-Frist gilt.

Dies entspricht einer ausdrücklich von allen EU-Mitgliedsländern so gebilligten Richtlinie.

Allerdings kollidiert diese Richtlinie eigentlich mit bisher geltendem deutschen Recht, nämlich: der Regelverjährung nach BGB. Diese Regelverjährung sieht eigentlich für die Rückgängigmachung aus Bereicherung eine 3-jährige Frist vor.

Ob das so rechtens ist, dass eine EU-Richtlinie und die daraus abgeleitete SEPA-Richtlinie der Bundesbank sich über geltendes Recht aus dem BGB hinwegsetzen kann, wäre höchstrichterlich (d.h. durch alle Instanzen bis zum BGH, denn vorher wird die beteiligte Bank nicht klein beigeben...) zu klären. Eine solche Klärung steht bislang aus. Wie allerdings das Ergebnis aussehen würde, kann man kaum vorhersagen. Wer das versucht, dem muss das erhebliche Kostenrisiko schon klar sein.

Aufgrund dieser Unwägbarkeiten kann man daher nur empfehlen, von der 13-Monats-Frist auszugehen.
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