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Alt 25.04.2008, 11:24   #1 (permalink)
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Standard News - Vermeintliche Gratis-SMS: Gericht gegen Zahlungspflicht

Amtsgericht Hamm entscheidet gegen Betreiber von SMS-Angebot

Das Amtsgericht Hamm hat die Klage des Betreibers eines kostenpflichtigen Internetangebots auf Zahlung von 96 Euro abgewiesen. Da der Eindruck erweckt werde es handele sich um ein kostenloses Angebot, verneinte das Gericht den Anspruch der klagenden Firma.
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garyO (06.05.2008), Katrin-R (25.04.2008), mom_lois (25.04.2008), schnippewippe (27.04.2008), sn00py603 (25.04.2008), Stephan_OS (25.04.2008)
Alt 25.04.2008, 13:03   #2 (permalink)
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Standard AW: News - Vermeintliche Gratis-SMS: Gericht gegen Zahlungspflicht

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babe26 (07.06.2008)
Alt 27.04.2008, 11:07   #3 (permalink)
hat wirklich was drauf
 
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Standard AW: News - Vermeintliche Gratis-SMS: Gericht gegen Zahlungspflicht

Übrigens, auch der verlinkte Artikel unterliegt wieder einem häufigen Irrtum: die insg. 288€ werden nicht für "monatlich 100 SMS" verlangt, wie es in der Bildunterschrift heißt, sondern für EINMALIG 100 frei-SMS und den Anspruch, danach während der Vertragslaufzeit jeden Monat 100 SMS "im Vergleich zu allen Netzanbietern verbilligt" zu versenden.

Da in den AGB nicht steht, was "verbilligt" bedeutet, rechnen wir mal großzügig mit einer Ersparnis von 1ct pro SMS, mehr wird es wohl kaum sein. Macht also im Monat eine Ersparnis von 1€ ggü dem Versand der SMS vom eigenen Handy. Rechnen wir mal noch (völlig überhöhte) 19ct für die 100 "frei-SMS", so haben wir aus dem Vertrag eine "Gegenleistung" des Anbieters im Wert von maximal 43€ bei einem Abo-Preis von 288€. Wundert mich also etwas, dass das AG hier nicht klarstellt, dass der Vertrag zusätzlich wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.

(Mal abgesehen davon, dass "im Vergleich zu allen Netzanbietern verbilligt" auch noch deutlich teurer sein wird als bei kommerziellen Anbietern von Web-SMS-Diensten, wo eine SMS für ca. 5ct zu haben ist)

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] ist übrigens das Urteil im Volltext zu lesen. Interessanter Satz:
Zitat:
Da insoweit keine Vergütung der Zedentin vereinbart wurde, kann es dahinstehen, ob der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag überhaupt wirksam ist. Insoweit braucht nicht auf rechtshindernde oder rechtsverbindliche Einwendungen der Beklagten eingegangen werden.
Bedeutet: In DIESEM Fall hätte man sogar ohne die Musterbrief-Nummer gewonnen. Einem nicht (mit dem behaupteten Inhalt) geschlossenen Vertrag wird auch nicht durch Stillschweigen des Opfers "zugestimmt", steht da zwischen den Zeilen.
__________________
Das Kleingedruckte:
1. Auch wenn es lästig erscheint, bitte beim Posten beachten: Die (wichtigsten) Spielregeln

2. Was tun in welchem Fall? [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] ist das sehr gut beschrieben, mit Musterbriefen.

3. Erste Hilfe hier im Forum: DER WEGWEISER (da sind auch Links vielen weiteren Musterbriefen)

4. Nach dem Lesen noch Fragen offen? Immer her damit, hier werden Sie geholfen!

Geändert von Stephan_OS (27.04.2008 um 11:21 Uhr).
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beisskatze (27.04.2008), hungriger-wolf (27.04.2008)
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Stichworte
gericht, gratissms, vermeintliche, zahlungspflicht

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