Vertragsabschluss - betroffen: Minderjährige aus der Schweiz

Alt 07.04.2008, 15:38   # 1
Marinschn
Gastposter
 
Hallo zusammen

Ich habe mich gestern auf Load-Net.com angemeldet und kurz danach bemerkt, dass diese Seite kostenpflichtig ist.

Etwa 3 Minuten später habe ich eine Mail geschrieben, dass ich meine Anmeldung wiederrufen möchte, da ich nicht wusste dass ich für 6 Monate 59€ bezahlen muss.

Ich bekam kurze Zeit später eine sehr unpersönliche Antwort mit der Ankündigung dass sie mir den Betrag in Rechnung stellen werden und rechtliche Schritte einleiten, falls ich nicht bezahle, was mich misstrauisch machte. Heute bemerkte ich, dass diese Seite als Abzockseite bekannt ist.

Was kann ich tun?? Eure Musterbriefe sind zwar hilfreich, ich habe aber noch zwei kleine Probleme:

1. komme ich aus der Schweiz
und 2. habe ich mich als Volljährig ausgegeben, obwohl ich erst 17 bin.



Vielen Dank für eure Hilfe

Marinschn
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Alt 07.04.2008, 16:01   # 2
Stephan_OS
 
Benutzerbild von Stephan_OS
 
Registriert seit: 24.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 487
Ich weiß nicht ob sich hier im Forum jemand mit dem schweizer Recht auskennt, aber ich würde vermuten dass es vergleichbare Regeln wie in D in jedem europäischen Land gibt, halt mehr oder weniger ausgeprägt und die Paragraphen heißen anders.

In D gilt, dass von minderjährigen geschlossene Verträge "schwebend unwirksam" sind, das bedeutet dass sie als nicht geschlossen gelten, wenn ein Erziehungsberechtigter sein Einverständnis verweigert. Dazu gibt es noch den so genannten "Taschengeldparagraphen", der besagt dass minderjährige Verträge selbst schließen können, wenn sie von dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld bezahlen können UND dies auch tun. (Der Passus nach dem "UND" wird von Abo-Anbietern gerne unter den Teppich gekehrt).

Such am besten mal in eurem Pendant zum BGB, ob es eine ähnliche Regelung in der Schweiz gibt, das könnte dann der Ansatz sein um aus der Sache herauszukommen.

Danach werden die Betreiber einen völlig abstrusen Betrugsvorwurf erheben, auch da würde ich vermuten dass dieser Vorwurf genauso wie in D Vorsatz voraussetzt, der natürlich nicht vorliegen wird, da man ja nicht wusste dass die Seite kostenpflichtig ist.
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Alt 07.04.2008, 16:42   # 3
schnippewippe
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Minderjährigen- Rechtslage in der Schweiz

Zitat:
In der Schweiz wird die Geschäftsfähigkeit als Handlungsfähigkeit bezeichnet (Art. 12, 13 Schweizer Zivilgesetzbuch, ZGB). Unterbegriffe im Schweizer Recht sind die Mündigkeit, die mit der Volljährigkeit (18 Jahre) eintritt (Art. 13 ZGB) und die Urteilsfähigkeit (Art. 16 ZGB), die nicht von einem bestimmten Alter abhängt. Eine an ein bestimmtes Lebensalter gekoppelte Zwischenstufe der beschränkten Geschäftsfähigkeit gibt es im Schweizer Recht nicht.
Also rede mit deinen Eltern . Nur sie können es jetzt für dich machen.
Lese dir das mal oben im Link durch. Leider weiss ich nicht ,wie das mit dem Einschreiben mit Rückantwort bei Euch heist.
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Alt 07.04.2008, 17:54   # 4
immorb
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Zitat:
Zitat von Marinschn
1. komme ich aus der Schweiz
und 2. habe ich mich als Volljährig ausgegeben, obwohl ich erst 17 bin
Das ==>> seco.admin ch
und ==>> konsum.admin ch
sind Ansprechpartner in Konsumentenfragen in der Schweiz und halten auch für Internetabz***e Informationsmaterial bereit.

m.f.G.
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Alt 28.05.2012, 17:45 # --
News Flash
 
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