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| | #21 (permalink) |
| hat wirklich was drauf Registriert seit: 24.03.2008 Ort: NRW
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| Genau. Und dann: Blos nicht aus der Ruhe bringen lassen, die werden es ignorieren und weiter mahnen. Wenn irgendwas vom Anwalt oder Inkasso kommt, KANN man noch einmal reagieren und mitteilen, dass die Forderung streitig ist und deshalb nicht beglichen wird. Danach muss man erst wieder reagieren, wenn wirklich ein OFFIZIELLER Mahnbescheid vom Gericht kommt, was aber nur ganz selten passiert. Alles andere kann man genüsslich ignorieren.
__________________ Das Kleingedruckte: 1. Auch wenn es lästig erscheint, bitte beim Posten beachten: Die (wichtigsten) Spielregeln 2. Was tun in welchem Fall? [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] ist das sehr gut beschrieben, mit Musterbriefen. 3. Erste Hilfe hier im Forum: DER WEGWEISER (da sind auch Links vielen weiteren Musterbriefen) 4. Nach dem Lesen noch Fragen offen? Immer her damit, hier werden Sie geholfen! |
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| | #22 (permalink) |
| Gast
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| für fabrikverkauf.com gibt es doch schon einen Thread Fabrikverkauf.com - muss ich wirklich zahlen |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | Stephan_OS (30.04.2008) |
| | #23 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 03.05.2008
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| Danke für den informativen Thread. Meine Schwester ist auch darauf reingefallen und hat sich an mich gewendet. Nun weiß ich zumindest wie ich auf diese Masche antworten kann. |
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| | #24 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 12.10.2007
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| Hallo, ich habe wie mir hier empfohlen wurde das Schreiben von Sat.1 einmal per E-mail sowie mit Einschreiben und Rückschein abgeschickt. Heute bekam ich E-mail mit folgenden Inhalt: Sehr geehrte/r Herr/Frau , Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Fabrikverkauf.com Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen. Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer email-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungslink für den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt. Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert. Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vergl. BGHZ 139, 36 Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbaucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen. Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen. Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück! Mit freundlichen Grüßen, Ihr Fabrikverkauf.com - Support Team Was nun ? |
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| | #25 (permalink) |
| hat wirklich was drauf Registriert seit: 24.03.2008 Ort: NRW
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| Ganz knapp: Nun garnichts. Die Antwort war zu erwarten, sieht gut aus, enthält aber nichts als Gewäsch. Abheften, und warten bis was vom Anwalt oder Inkasso kommt. Dann Zweizeiler hin, und den Rest wieder ignorieren. Nur wenn wirklich etwas vom Gericht kommen SOLLTE, muss man dann wieder aktiv werden.
__________________ Das Kleingedruckte: 1. Auch wenn es lästig erscheint, bitte beim Posten beachten: Die (wichtigsten) Spielregeln 2. Was tun in welchem Fall? [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] ist das sehr gut beschrieben, mit Musterbriefen. 3. Erste Hilfe hier im Forum: DER WEGWEISER (da sind auch Links vielen weiteren Musterbriefen) 4. Nach dem Lesen noch Fragen offen? Immer her damit, hier werden Sie geholfen! |
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| | #27 (permalink) |
| hat wirklich was drauf Registriert seit: 24.03.2008 Ort: NRW
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| "Sehr geehrte [Inkassobutze], wie ich ihrem Auftraggeber schon mitgeteilt habe, ist die Forderung streitig und wird nicht beglichen. Zu Ihrer Information erhalten Sie eine Kopie meines seinerzeit an Ihren Auftraggeber gerichteten Schreibens. Mit freundlichen Grüßen [Name, Unterschrift]" Wenn es ein Anwalt ist, ersetze "Auftraggeber" durch "Mandant". Man kann auch härter schießen, aber da die eh nicht auf Post reagieren, reicht das so.
__________________ Das Kleingedruckte: 1. Auch wenn es lästig erscheint, bitte beim Posten beachten: Die (wichtigsten) Spielregeln 2. Was tun in welchem Fall? [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] ist das sehr gut beschrieben, mit Musterbriefen. 3. Erste Hilfe hier im Forum: DER WEGWEISER (da sind auch Links vielen weiteren Musterbriefen) 4. Nach dem Lesen noch Fragen offen? Immer her damit, hier werden Sie geholfen! |
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| | #28 (permalink) | |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 08.05.2008
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| Zitat:
Hat eines der Musterbriefe aus dem Portal gewirkt, oder hast du doch bezahlt? Ich weiß nicht, wie ich hier rauskommen soll... Ich hab denen auch noch innerhalb der 1-Monats-Widerrufsfrist meinen Widerruf mitgeteilt, doch es heißt, dass ich durch meine Anmeldung auf der Seite nicht mehr zum Widerruf berechtigt bin. Der folgende Musterbrief aus "Verbraucherzentrale Berlin e.V." bezieht sich u.a. auf eine fehlende Widerufsbelehrung beim anmelden. - Doch die war in den AGBs vorhanden, also worauf kann ich mich noch stützen??? Nur auf meinen Irrtum? - Also hier der Musterbrief: Zu Ihrer Rechnung vom [DATUM] stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am [DATUM] auf [INTERNETSEITE] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige. Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen. Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten. Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Ich hoffe sehr ihr könnt mir helfen - Vielen Dank im Voraus!!! Geändert von schiene1003 (08.05.2008 um 19:43 Uhr). | |
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| | #29 (permalink) |
| Moderator Registriert seit: 31.01.2007
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| Nun ja, das ist soweit okay. Vergiss eines nicht: Wer von dir Geld will, muss auch beweisen, ob die Forderung berechtigt ist. Eine Forderung wird nicht allein dadurch rechtmäßig, je öfter sie wiederholt wird. Und die Inhalte der Schreiben der Nutzlosbranche können wir mittlerweile rückwärts im Schlaf aufsagen. Wenn du wirklich auf der rechtlich sicheren Seite sein willst, dann nimm den Musterbrief von Sat1 (der Link dahin ist in meiner Signatur). Hast du den per Einschreiben/Rückschein abgeschickt, kannst du dich beruhigt zurück lehnen und Bettelbriefe Bettelbriefe sein lassen. Egal mit was immer die auch drohen. Nimm dir mal die Zeit und lies dich durch unseren Wegweiser (Signatur). Da werden alle deine Fragen auftauchen (auch die, die du noch gar nicht gestellt hast) und allesamt beantwortet.
__________________ Kein Support über PN, Mail, Interessengemeinschaften und/oder Profilnachrichten! Erste Hilfe und stets aktuelle Informationen: ==> klick-mich: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] und [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] |
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| | #30 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 08.05.2008
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| So Leute, nun hab ich 1. die Faxen dicke und 2. steigt die Unsicherheit weiter, denn: siehe meinen heutigen Beitrag, habe ich das Musterschreiben per Mail abgeschickt und siehe da... Antwort! UND ZWAR genau der gleiche Text, den die schon bei meinem Widerspruch gemailt haben (den ihr übrigens auch bei den vorherigen Beiträgen ausführlich wiederfindet). WAS SOLL DAS DENN? Ersteinmal will ich nicht zahlen und hoffe hier noch auf einen guten Tip mit dem ich der Sache einen Strich unter die Rechnung setzen kann - also wirksam raus aus dem Vertrag, nicht zahlen + keine Probleme hinterher...!! |
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| | #31 (permalink) |
| Moderator Registriert seit: 31.01.2007
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| Du hast doch schon einen Tipp von mir bekommen - steht direkt über deinem Posting!!!! Übrigens: Klick mal auf diese rote Schrift: Die 12 Gebote der Nutzlosbranche Nachtrag: Wann du Ruhe haben wirst, kann dir niemand sagen. Was ich dir aber sagen kann: Nerven bewahren und nach dem Musterbrief (Einschreiben/Rückschein) sämtliche Antworten der Abz*cker ignorieren. Die werden dich solange nicht in Ruhe lassen, wie du ihnen antwortest. Steht aber alles im Wegweiser und in diesem Thema hier! Und zwar mehrfach!
__________________ Kein Support über PN, Mail, Interessengemeinschaften und/oder Profilnachrichten! Erste Hilfe und stets aktuelle Informationen: ==> klick-mich: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] und [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] |
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| | #32 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 08.05.2008
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| o.k. gerade sehe ich noch einen weg - DANKE hungriger-Wolf! Morgen geht das Sat. 1-Schreiben per Post als Einschreiben-Rückschein raus und dann hoffe ich, bin ich durch! |
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| | #33 (permalink) | |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 03.05.2008
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| Zitat:
Zahlungsfrist wäre bei mir ja heute, aber solange da kein Bescheid vom Gericht kommt muss ich gar nix tun? Also noch nicht mal antworten? Wie hoch wären denn die Kosten, falls die doch Recht bekommen (meine Schwester ist ziemlich aufgeregt wegen dem ganzen zeug). Gruss tavoc | |
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| | #34 (permalink) |
| hat wirklich was drauf Registriert seit: 24.03.2008 Ort: NRW
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| Wenn man das Einschreiben hingeschickt hat, KÖNNEN die eigentlich gar nicht Recht bekommen. Ich würde also darüber gar nicht erst nachdenken. Bisher sind meines Wissens 3 (in Worten: DREI) von tausenden von Fällen vor Gericht in der Sache entschieden worden, und jeweils haben die "Anbieter" beträchtliche Prügel eingesteckt. So lange man nicht von sich aus den Vertrag anerkennt, zum Beispiel indem man um Ratenzahlung bittet, kann gar nichts passieren. EDIT: Wenn es einen aus anderen Gründen interessiert: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] kann man Gerichtskosten ausrechnen. Bei einem Streitwert von zum Beispiel 200€, Kläger nimmt Anwalt, man selber nicht, belaufen sich die Kosten auf insg. 162€... natürlich nur WENN man verliert, was wie gesagt fast unmöglich ist.
__________________ Das Kleingedruckte: 1. Auch wenn es lästig erscheint, bitte beim Posten beachten: Die (wichtigsten) Spielregeln 2. Was tun in welchem Fall? [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] ist das sehr gut beschrieben, mit Musterbriefen. 3. Erste Hilfe hier im Forum: DER WEGWEISER (da sind auch Links vielen weiteren Musterbriefen) 4. Nach dem Lesen noch Fragen offen? Immer her damit, hier werden Sie geholfen! Geändert von Stephan_OS (09.05.2008 um 16:54 Uhr). |
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| | #35 (permalink) | ||
| Dauerposter Registriert seit: 18.03.2006
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| Zitat:
Zitat:
Übrigens: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat lt. Aussagen der zuständigen Staatsanwältin [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] gegen die Betreiberfirma Online Content ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es stapeln sich dort lt. Staatsanwältin Tausende von Strafanzeigen gegen diese "Unternehmensgruppe". | ||
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| | #36 (permalink) |
| Ehrenmitglied Registriert seit: 17.04.2006
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Blog-Einträge: 58 | ]Was ich an dem Bericht über vor [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] ]interessant finde, ist die Aussage über die Anzahl der Seiten( 20 ) die sie haben und dass 1000 Mahnungen ab Tag versendet werden. Da sich das Geschäft echt lohnt, wird es wohl auch nie ein Ende finden. Hier wird von der Verbraucherzentrale mitgeteilt, wenn man [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]eingeht, hat man den Vertrag anerkannt. Auch hier wieder die Aussage, dass man sich melden soll, wenn man vom Vertrag erfährt.
__________________ ....... Videos Hiiiiilfe ich habe einen Vertrag abgeschlossen. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] Minderjährige [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] Mit Musterbriefen [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] Da ich kein Anwalt bin , gebe ich auch keine Ratschläge ! Was ich schreibe ist nur meine Meinung zu den Dingen !! Den inneren Frieden dir nicht zu stören, in andrer Achtung stets zu steigen,habe den Mut, die Wahrheit zu hören, und die Klugheit, sie zu verschweigen. von Heinrich Leuthold (05.08.1827 - 01.07.1879) Geändert von schnippewippe (15.05.2008 um 09:19 Uhr). |
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| | #37 (permalink) | |
| Gast
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| Zitat: Und wann ist das? Doch eigentlich erst, wenn was mit der Post kommt. Mails können im Spamfilter landen, können ungelesen gelöscht werden, die Mailadresse existiert nicht mehr, Mails haben laut der Aussage von hier keine Beweiskraft vor Gericht. | |
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| | #38 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 15.05.2008
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| ich bin auch darauf reingefallen und soll nun auch zahlen. was würde passieren,wenn ich die gebühren bezahlen würde? und wenn man die ignoriert:hören die dann irgendwann auf jeden fall auf,sich zu melden? hab echt angst und weiß nich was ich machen soll. |
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| | #39 (permalink) |
| Gast
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| Hallo zusammen, hab das gleiche Problem wir ihr alle, allerdings habe ich wohl weder meinen richtigen Namen, noch meine richtige Anschrift angegeben. Nur die E-Mail-Adresse ist richtig und auch schon Jahre im Einsatz. Gestern kam die Mahnung, da hab ich mal treudoof folgendes geantwortet: "Sehr geehrte Damen und Herren, hier liegt offensichtlich eine Verwechslung vor. Ich habe mich niemals auf Ihrer Seite angemeldet, geschweige denn eine Dienstleistung bestellt. Die angemeldete Person ist mir darüber hinaus nicht bekannt. Bitte bestätigen Sie mir die Rücknahme der erhaltenen Mahnung. MfG" Kann mich nämlich wirklich nicht mehr daran erinnern.... Naja, daraufhin kam heute die Standard-Mail:Sehr geehrte/r Herr/Frau , Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Fabrik-Verkauf.de Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen. Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer email-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungslink für den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt. Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert. Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vergl. BGHZ 139, 36 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen. Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbaucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen. Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen. Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück! Mit freundlichen Grüßen, Ihr Fabrik-Verkauf.de - Support Team UND JETZT? Muss ich überhaupt irgendwas tun? Vielen Dank vorab, Coco |
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| | #40 (permalink) |
| hat wirklich was drauf Registriert seit: 24.03.2008 Ort: NRW
Beiträge: 528
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| Bitte das Gewäsch von den Idi*t*n nicht immer komplett hier rein stellen. Erstens krieg ich davon langsam Augenkrebs, zweitens ist das nicht erlaubt und kann Ärger für die Forenbetreiber geben. Wenn die deine richtige Adresse nicht haben, können sie dir im Normalfall gar nichts. Weder dein Internetprovider (wenn denn technisch überhaupt noch könnte) noch dein Mailanbieter dürfen einer Privatperson deine persönlichen Daten mitteilen. Tun sie dies doch, machen sie sich schadenersatzpflichtig, und das wissen die normalerweise auch. Ich würde nichts mehr machen, die Mail und alle die noch folgen werden einfach ignorieren. SOLLTE irgendwann mal was mit "richtiger" Post kommen, kann man immer noch reagieren, aber das wird wohl nie passieren.
__________________ Das Kleingedruckte: 1. Auch wenn es lästig erscheint, bitte beim Posten beachten: Die (wichtigsten) Spielregeln 2. Was tun in welchem Fall? [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] ist das sehr gut beschrieben, mit Musterbriefen. 3. Erste Hilfe hier im Forum: DER WEGWEISER (da sind auch Links vielen weiteren Musterbriefen) 4. Nach dem Lesen noch Fragen offen? Immer her damit, hier werden Sie geholfen! |
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