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Alt 21.04.2008, 19:53   # 21
Stephan_OS
 
Benutzerbild von Stephan_OS
 
Registriert seit: 24.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 487
Da ein seriöser Anwalt sich den gesamten Schriftverkehr zu einem ihm übertragenen Fall geben lässt, weiß er natürlich von deinem Widerspruch... mööööp... wer findet den Fehler?

Riiiichtiiich... ist kein seriöser Anwalt. Daher wird hier zu dem freundlichen Service für den Anwalt geraten, ihm einen Zweizeiler zu schicken. "Die Forderung ist streitig und wird daher nicht beglichen." Ende.

Danach erst wieder reagieren, wenn etwas vom Gericht kommt, also nie mehr
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Alt 21.04.2008, 20:00   # 22
sinapopina
Threadstarter
 
Registriert seit: 30.03.2008
Beiträge: 8
Okay, dann werde ich diesen "netten" zweizeiler an die anwaltskanzlei wenn ich von denen per post etwas höre. ich denke ja mal, dass ich auf die emails gar nicht reagieren soll!
oh mann, dann bin ich ja mal gespannt wie lange das so weiter geht!
da muss ich jetzt wohl durch!
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Alt 21.04.2008, 20:46   # 23
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Stephan_OS
Da ein seriöser Anwalt sich den gesamten Schriftverkehr zu einem ihm übertragenen Fall geben lässt, weiß er natürlich von deinem Widerspruch... mööööp... wer findet den Fehler?

Riiiichtiiich... ist kein seriöser Anwalt.
Der Fehler ist deine Denkweise.
Richtig ist:
anwaltliches Inkasso
Anwälte:
übernehmen die Mahnung und gegebenenfalls auch die Einziehung aller Forderungen, gleichgültig ob bestritten oder unbestritten.

Wo zu dann "Akteneinsicht"?

m.f.G.
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Alt 21.04.2008, 20:52   # 24
Stephan_OS
 
Benutzerbild von Stephan_OS
 
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Ort: NRW
Beiträge: 487
Nee, der Fehler ist deine Ausdrucksweise. Daher gehe ich auch inhaltlich nicht mehr auf dein Gewäsch ein.
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Alt 22.04.2008, 10:41   # 25
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Stephan_OS
Nee, der Fehler ist deine Ausdrucksweise.
was stört dich an meiner "Ausdrucksweise
Ich habe noch nicht einmal ein böses Wort gebraucht.
Zitat:
Zitat von Stephan_OS
Daher gehe ich auch inhaltlich nicht mehr auf dein Gewäsch ein.
Wenn du das was der "deutsche Gesetzgeber" vorschreibt als Gewäsch bezeichnest, fehlen dir einfach nur die Infos.
Das Anwälte auch bestrittene Forderungen übernehmem dürfen ist kein Gewäsch, sondern Fakt.

Ps. Wenn Pappi dein Teletubbie-Video versteckt hat,musst du nicht versuchen deinen Frust hier loszuwerden.

m.f.G.
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Alt 22.04.2008, 11:30   # 26
Stephan_OS
 
Benutzerbild von Stephan_OS
 
Registriert seit: 24.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 487
Mein "Der Fehler ist deine Ausdrucksweise" bezog sich auf
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Der Fehler ist deine Denkweise.
Richtig ist:
Du hast - mal wieder - ein Thema ins Spiel gebracht, um das es in dem von dir zitierten Beitrag gar nicht ging. Natürlich kann ein Anwalt - im Gegensatz zu einem reinen Inkassounternehmen - sich auch um strittige Forderungen kümmern. Ich hatte aber gar nicht das Gegenteil behauptet und auch nicht zwischen den Zeilen angedeutet. Daher hättest du die zusätzliche Information auch einfach dazu schreiben können, ohne dabei den vorher schreibenden User zu belehren. Da dies scheinbar deine normale Art ist, mit anderen umzugehen, habe ich so reagiert wie geschehen.
Zur Arbeit eines seriösen Anwalts würde es gehören, sich zunächst über den Sachverhalt zu informieren, und dazu gehört zwingend der bisherige Schriftwechsel zu der fraglichen Angelegenheit. So arbeiten zumindest alle Anwälte, mit denen ich in meiner beruflichen Praxis regelmäßig zu tun habe, und die halte ich für seriös. Nur darauf war mein Hinweis bezogen, dass ein eingeschalteter Anwalt eigentlich von einem bereits per Einschreiben zugesandten Brief wissen müsste, und man ihn daher eigentlich auch nicht mehr darauf hinweisen müsste.
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Alt 28.05.2012, 17:44 # --
News Flash
 
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