| | # 25 | ||
| Gastposter | Zitat:
![]() Ich habe noch nicht einmal ein böses Wort gebraucht. ![]() Zitat:
Das Anwälte auch bestrittene Forderungen übernehmem dürfen ist kein Gewäsch, sondern Fakt. Ps. Wenn Pappi dein Teletubbie-Video versteckt hat,musst du nicht versuchen deinen Frust hier loszuwerden. ![]() m.f.G. | ||
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| | # 26 |
| Registriert seit: 24.03.2008 Ort: NRW
Beiträge: 487
| Mein "Der Fehler ist deine Ausdrucksweise" bezog sich auf Du hast - mal wieder - ein Thema ins Spiel gebracht, um das es in dem von dir zitierten Beitrag gar nicht ging. Natürlich kann ein Anwalt - im Gegensatz zu einem reinen Inkassounternehmen - sich auch um strittige Forderungen kümmern. Ich hatte aber gar nicht das Gegenteil behauptet und auch nicht zwischen den Zeilen angedeutet. Daher hättest du die zusätzliche Information auch einfach dazu schreiben können, ohne dabei den vorher schreibenden User zu belehren. Da dies scheinbar deine normale Art ist, mit anderen umzugehen, habe ich so reagiert wie geschehen. Zur Arbeit eines seriösen Anwalts würde es gehören, sich zunächst über den Sachverhalt zu informieren, und dazu gehört zwingend der bisherige Schriftwechsel zu der fraglichen Angelegenheit. So arbeiten zumindest alle Anwälte, mit denen ich in meiner beruflichen Praxis regelmäßig zu tun habe, und die halte ich für seriös. Nur darauf war mein Hinweis bezogen, dass ein eingeschalteter Anwalt eigentlich von einem bereits per Einschreiben zugesandten Brief wissen müsste, und man ihn daher eigentlich auch nicht mehr darauf hinweisen müsste. |
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