Affair24.net Abzocke-->kurze Frage dazu

Alt 30.03.2008, 11:19   # 21
Stephan_OS
 
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Ort: NRW
Beiträge: 487
Immorb, ich glaub du solltest dir einen anderen Ton zulegen. Nur weil jemand wenig Beiträge geschrieben hat heißt das noch nicht, dass er keine Ahnung hat.

Ich werde jetzt nicht auf die einzelne Haarspalterei von dir eingehen um dir zu erklären, warum ich das BEISPIEL gerade so gewählt habe.
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Alt 30.03.2008, 12:44   # 22
schnippewippe
Gastposter
 
@Reimzen;
Zitat:
Danke erstmal für die Hilfestellung,

Nun ich lese herraus,dass 1) Man ohne Post nach Hause nichts machen brauch ,also auch keine antwort E-mail schreiben (Sat 1 Musterbeispiel)
Ich selber würde immer gleich eine E-mail schreiben. Ob ich meine Daten angegeben habe oder nicht. Ich gehe immer davon aus , was sein wird, wenn es doch zum Ernstfall kommen sollte. Woran wir bei den Ab***n aber nicht glauben. Aber mir ist es lieber, wenn ich weiss ,dass ich auch für den Ernstfall alles gemacht habe.
Auch für uns zählt die Schadensminderrungspflicht. Wir müssen der anderen Partei die Möglichkeit geben, die Sache noch einmal zu überdenken.
Eine E-mail kann bei Gericht als Anschein ( Augenschein ) -Beweis gelten. Dann hat man nicht geschwiegen. Schweigen kann als Zustimmung zum Vertrag bei Gericht geltend gemacht werden.

Zitat:
Aber 2) Lese ich auch herraus ,dass wenn man die Mahnungen und somit den Vetrag anfechtet in der Regel nichts passieren sollte... also doch ne Mail schreiben,oder wie jez?
Das musst du selber entscheiden. Gehst du von der Ab***e aus dann wird nichts passieren. Aber wenn doch , hast du das nachsehen. Was ist so schlimm daran eine E-mail zu senden.?
Zitat:
Also versteht mich net falsch ich bin nur verwirrt über dieses Internetgemüse(scheiss abzockerei -_- ),kA soll ich jetzt vorsichtshalber eine Antwortmail schreiben und auf nummer sicher gehen oder soll ich cool bleiben und nix tun ?
Die Entscheidung solltest du selber treffen. Abz***e oder Sicherheit . ( Anschein-Augenscheinbeweis)
Ich kann es nicht verstehen, wieso sich hier Alle so sträuben eine E-mail zu senden. Die beisst nicht und tut auch sonst nicht weh

Auch wenn wir nicht davon ausgehen, dass sie sich die Daten besorgen werden.

Für den Ernstfall.
Wenn man schweigt , besteht für den Gläubiger der Vertrag. Man gibt ihm nicht die Möglichkeit die Sache zu überdenken. Da er dann aber sein Geld haben will , entstehen Kosten, die im Ernstfall dann der Kunde zu zahlen hat. Er hätte eben reagieren müssen . Da hilft dann die Abzocke auch nicht mehr viel.
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Alt 28.05.2012, 17:44 # --
News Flash
 
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