POST AUS MÜNCHEN Kanzlei Katja G.

Alt 28.03.2008, 13:42   # 1
Siechlinde
 
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aMan darf sich also nie zu sicher fühlen. Nachdem ich die Angelegenheit für erledigt hielt - letzter Zweizeiler an das Inkassodezernat Hoellerei war am 18.06.2007 - bekomme ich doch heute eine neue Mahnung in alter Angelegenheit (Netcontent Ltd.) von der Kanzlei Katja G. aus München. Das grenzt an Psychoterror. Soll ich mich noch mal warmlaufen oder ganz in Ruhe (ich bin aber nicht ruhig) den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten und auf diesen maschinell erstellten Massenbrief gar nicht antworten?

Ich gebe zu, ich bin ganz schön von der Rolle!

Gruß Siechlinde

(p.s. ich packe nämlich gerade meinen Koffer, weil ich meine Tochter für ein Paar Tage besuchen will - als hätten die es geahnt)
 
Alt 28.03.2008, 13:55   # 2
Hans Der Driver
 
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Ganz, ganz ruhig bleiben, haben doch schon viele hier durch. Fahre schön entspannt in das Wochenende, wenn Du noch was zum Beruhigen haben möchtest, guck mal hier, hier und hier.

Irgedwo gibt´s ja auch noch diesen schönen Fernsehbeitrag
__________________
Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
 
Alt 28.03.2008, 14:01   # 3
hungriger-wolf
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Auf diesen Fernsehbeitrag haben wir in unserer Linkliste (im Wegweiser) hingewiesen.
 
Alt 28.03.2008, 17:31   # 4
beisskatze
 
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Zitat:
Zitat von Siechlinde Beitrag anzeigen
bekomme ich doch heute eine neue Mahnung in alter Angelegenheit (Netcontent Ltd.) von der Kanzlei Katja G. aus München...
Hallo,
was heißt sicher, wir haben auch schon Mahnbriefe aus der Nutzlosbranche (Schm***lein) bekommen, da wir damals per Einschreiben-Rückschein widersprochen hatten, sehe ich "rechtlichen Konsequenzen" der Abofallen-Stalker gelassen entgegen.

Was passiert denn, wenn sie Dir einen Mahnbescheid schicken würden ?
Dort könntest (müsstest) Du innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.
Und dann ? Dann müssten die Betreiber vor Gericht und einen Vollstreckungstitel beantragen. Und dann müssten sie begründen, worin der Vertragsabschluss besteht. In diesem Falle würde das Gericht allerdings auch prüfen, welche vermeintliche Rechtmäßigkeit hinter den Forderungen steckt.
Bekanntermaßen würde es hier schwierig.

Was aber die Betreiber nicht davon abhält, sich diverse Rechtsanwälte quasi als Handlanger ins Boot zu holen.
Wenn es Dein Nervenkostüm irgendwann tatsächlich nicht mehr zulassen sollte, diesen Quark auszusitzen, könntest Du im Ernstfall selbst einen Rechtsanwalt konsultieren.
Nach meinen Recherchen dürfte dich dies ca. 50€ kosten. Der schreibt dann bis zu drei Briefe (manche Abofallenbetreiber scheinen auf der Leitung zu sitzen und brauchen etwas anwaltliche Nachhilfe) an den gegnerischen Rechtsanwalt und schafft dir die Stalker somit vom Hals.

Ich hingegen wäre für´s aussitzen.

P.S. Den Schriftverkehr mit dem Brüderpaar aus Südhessen bis Juni 2007 (danach kam nichts mehr) hebe ich auf, geklagt werden kann wohl 3 Jahre lang).
Also alles aufbewahren und archivieren !!

Ich könnte mir vorstellen, dass diverse Abofallen grundsätzlich bestimmte Tage im Jahr (vor Feiertagen, Urlaubszeit) für diverse Briefe nutzen, das verstärkt den Druck und verleitet zum Zahlen

Gruß
beisskatze
 
Alt 28.03.2008, 17:39   # 5
beisskatze
 
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@hungriger Wolf hat in einem Posting die "12 Gebote der Nutzlosbranche" veröffentlicht.
Sehr lesenswert !

Die 12 Gebote der Nutzlosbranche:

1. Briefkasten aufhängen und Anmeldeformular ins Internet stellen
(mit irgendeinem Quatsch außenrum)
2. Adressen sammeln über Gewinnspiele für nachfolgende "automatische"
Anmeldeprozeduren beim Öffnen von Spammails
3. Rechnung verschicken an alle, die dort ihre Daten rausgepustet haben
4. Mahnung(en) verschicken
5. Sämtliche Einsprüche kompromisslos ignorieren
6. Teure "Service"-Telefonnummer mit Endlos-Warteschleife einrichten
und/oder beschwerderesistentes Personal einstellen
7. Drohkulisse weiter aufbauen und Druck unter Anwendung des Kalletaler Dreiecks
mit jedem Schreiben erhöhen
8. "Inkassobüro" oder Anwalt Droh-Mails verschicken lassen
9. Hoffen, dass zehn Prozent der Rechnungsempfänger zahlen
10. Seite zumachen und die Millionen verschleudern.
11. Firma umbenennen, (Strohmann-)GF auswechseln,
geändertes Anmeldeformular ins Internet einstellen, neuen Briefkasten aufhängen
12. Die Gebote 1 und 2 kombinieren und mit 3 fortfahren
(Trittbrettfahrer und Nachahmer beginnen gefälligst mit dem 1. Gebot!)


Gruß beisskatze
 
Alt 28.03.2008, 17:49   # 6
Siechlinde
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Ich war deshalb so schockiert und aufgebracht, weil seit der letzten Mahn-
drohung aus dem Kalletaler Dreieck vom 11.06.07 immerhin schon mehr als 9 Monate vergangen sind.

Ich werde wohl einen entsprechenden Musterbrief aus unserem Verbaucher-
schutz-Fundus schreiben und dabei nicht mehr von mir geben, als gerade eben nötig ist. (schade)

Dass ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, glaube ich übrigens auch nicht.
Ich habe bisher noch nicht gehört, dass das schon jemand wiederfahren ist.

Gruß Siechlinde
 
Alt 28.03.2008, 17:51   # 7
hungriger-wolf
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Dann schreib doch der Katja G., dass du schon beim hoellischen Geldeintreiber die Forderung streitig gestellt hast und sich an dieser Position nichts geändert hat. Ich würde noch auf den bereits bestehenden Schriftverkehr verweisen, der der Kanzlei vorläge.
 
Alt 28.03.2008, 18:17   # 8
immorb
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Zitat:
Zitat von Siechlinde
Das grenzt an Psychoterror.
Da wäre noch zu erwähnen:
§ 238 StGB:Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich....
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
[...]
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Lustig ist auch:
§ 112a StPO
Zusätzliche Haftgründe:
1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist,
1. eine Straftat nach [...] oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches, oder
2.wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwer wiegend beeinträchtigende Straftat nach [...] begangen zu haben,
und bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, dass er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde,.......

m.f.G.
 
Alt 28.03.2008, 19:21   # 9
Sterniii
 
Registriert seit: 28.03.2008
Beiträge: 2
Hallo,

also bei mir ist es genau der Gleiche Fall.

Also folgendes am 19.12.2006 (!!) habe ich mich bei Gedichteserver.com angemeldet und natürlich die versteckten AGB`s nicht entdeckt. Das ganze auhc noch dreimal, weil es nicht gleich funktioniert hat . Habe dann erst Mahnungen bekommen, die natürlich auch dreimal und dann drei SChreiben von der Anwaltskanzlei Hoeller.

Daraufhin habe ich das Ganze an meinen Anwalt gegeben, der denen nen Brief geschrieben hat, von wegen versteckten AGB`s etc. Dann habe ich nie wieder was von denen gehört. Das war Anfang Juli 07

Heute am 28.3.08 bekomme ich drei Schreiben von der Anwaltskanzlei Katja Günter in München. Wieder i.S. Gedichteserver.com.
 
Alt 28.03.2008, 19:28   # 10
Jense72
 
Registriert seit: 03.12.2007
Ort: OWL/NRW
Beiträge: 72
Zitat:
Zitat von Sterniii Beitrag anzeigen
Hallo,

also bei mir ist es genau der Gleiche Fall.

Also folgendes am 19.12.2006 (!!) habe ich mich bei Gedichteserver.com angemeldet und natürlich die versteckten AGB`s nicht entdeckt. Das ganze auhc noch dreimal, weil es nicht gleich funktioniert hat . Habe dann erst Mahnungen bekommen, die natürlich auch dreimal und dann drei SChreiben von der Anwaltskanzlei Hoeller.

Daraufhin habe ich das Ganze an meinen Anwalt gegeben, der denen nen Brief geschrieben hat, von wegen versteckten AGB`s etc. Dann habe ich nie wieder was von denen gehört. Das war Anfang Juli 07

Heute am 28.3.08 bekomme ich drei Schreiben von der Anwaltskanzlei Katja Günter in München. Wieder i.S. Gedichteserver.com.
Hier nochmal das Posting was ich heute in einem anderen Forum fand ist doch beruhigend:
--------------------------------------------------------------------------------

Hallo zusammen,habe mal wieder ein wenig gegoogelt und ein aktuelles Posting über unsere Freundin gefundenGuckst du hier:

Gegen Katja Günther wird nun von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Rechtsanwaltskammer München ist auch informiert über die Handlungen der Frau im Zusammenhang mit der Vertretung der Internetfirmen des Herrn Michael Burat, gegen den auch staatsanwaltlich ermittelt wird!

Da können sich Frau L.,Frau G. und Herr B. ja bald eine Zelle teilen
 
Alt 28.03.2008, 19:34   # 11
Sterniii
 
Registriert seit: 28.03.2008
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Jense72 Beitrag anzeigen
Hier nochmal das Posting was ich heute in einem anderen Forum fand ist doch beruhigend:
--------------------------------------------------------------------------------

Hallo zusammen,habe mal wieder ein wenig gegoogelt und ein aktuelles Posting über unsere Freundin gefundenGuckst du hier:

Gegen Katja Günther wird nun von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Rechtsanwaltskammer München ist auch informiert über die Handlungen der Frau im Zusammenhang mit der Vertretung der Internetfirmen des Herrn Michael Burat, gegen den auch staatsanwaltlich ermittelt wird!

Da können sich Frau L.,Frau G. und Herr B. ja bald eine Zelle teilen
Heisst das ich muss erstmal gar nichts machen? Die drohen am Ende das Brief mit nem Schufaeintrag
 
Alt 28.03.2008, 19:40   # 12
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Sterniii Beitrag anzeigen
Heisst das ich muss erstmal gar nichts machen? Die drohen am Ende das Brief mit nem Schufaeintrag
Das hast du im ersten Post geschrieben.
Zitat:
Daraufhin habe ich das Ganze an meinen Anwalt gegeben, der denen nen Brief geschrieben hat, von wegen versteckten AGB`s etc. Dann habe ich nie wieder was von denen gehört. Das war Anfang Juli 07
Also dann hast du ja im Ernstfall einen Beweis dafür, dass du dich richtig gewehrt hast.
Schufaeinträge können nur dann gemacht werden, wenn die Zahlung mit recht besteht. Was hier nicht der Fall ist. Es lassen sich aber viele Kunden einschüchtern und zahlen aus Angst .

Wenn du dich unten bei mir in den Links umschaust, findest du auch was über die Schufa.
 
Alt 28.03.2008, 20:46   # 13
beisskatze
 
Benutzerbild von beisskatze
 
Registriert seit: 14.04.2007
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Beiträge: 389
Zitat:
Zitat von Sterniii Beitrag anzeigen
Dann habe ich nie wieder was von denen gehört. Das war Anfang Juli 07

Heute am 28.3.08 bekomme ich drei Schreiben von der Anwaltskanzlei Katja Günter in München. Wieder i.S. Gedichteserver.com.
Bei denen ist vermutlich Ebbe in der Kasse :eyegrazy:

Dann müssen sie wohl die alten Buletten wieder aufwärmen ...

latzer:

Gruß beisskatze
:engelsei:
 
Alt 28.03.2008, 22:30   # 14
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Jense72
Da können sich Frau L.,Frau G. und Herr B. ja bald eine Zelle teilen
[OFF-Topic Modus AN]Das glaube ich nicht.Der Herr M.B. interessiert sich nicht für das weibliche Geschlecht[/OFF-Topic Modus AUS]

muss doch mal wieder erwähnt werden.

m.f.G.
 
Alt 28.03.2008, 23:26   # 15
Siechlinde
Threadstarter
 
Registriert seit: 24.03.2007
Beiträge: 562
@ hungriger wolf
@ immorb

lb. Dank für eure Ratschläge, ich werde sie befolgen, denn ich habe doch Lust, meinen Brief an die werte Dame etwas ausführlicher zu gestalten.

Morgen früh fahre ich aber trotzdem für einige Tage zu meiner Tochter.

Also ganz wichtig - besonders für mich - immer erstmal ruhig durchatmen - kommt Zeit, kommt Rat.

Ich danke euch, Gruß Siechlinde
 
Alt 29.03.2008, 10:05   # 16
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von Siechlinde Beitrag anzeigen
denn ich habe doch Lust, meinen Brief an die werte Dame etwas ausführlicher zu gestalten.
Bitte bitte nicht! Das interessiert die Dame (bzw. die dahinter stehenden Leute) nicht die Bohne!
Beschränke dich auf den Text in den Musterbriefen. Dann kannst du auch nichts falsch machen.
 
Alt 30.03.2008, 19:06   # 17
Ravachol
 
Benutzerbild von Ravachol
 
Registriert seit: 17.05.2006
Beiträge: 109
Schwiegermutti soll auch wieder gemolken werden, ich beschränke mich auf ein Standardschreiben sowie eine Beschwerde bei der AK München.
rava
 
Alt 31.03.2008, 10:04   # 18
mipa580
 
Benutzerbild von mipa580
 
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Beiträge: 23
Hallo...
mir geht es so, wie den meisten hier...
Lange Zeit nichts von den Schlawienern gehört... und nun mal wieder eine Mahnung... Frau K**** G****** aus München möchte nun 84,96€ von mir.

Was tun? Widerspruch schreiben? Ignorieren?

Da ich ja zu allem Überfluß auch noch auf die Gebrüder Schm******* reingefallen bin (alles im Frühjahr 2007), hab ich hier seit allen Widersprüchen ruhe... mal sehen, wie lange noch...

VLG Micha
 
Alt 31.03.2008, 10:16   # 19
Rosiho0
 
Benutzerbild von Rosiho0
 
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Beiträge: 38
Hallo,
habe am Samstag auch Post von Kanzlei Katja G. bekommen. Ich dachte bereits das ich es überstanden habe weil die offene "Forderung" vom 02.2007 ist also über ein Jahr her. Hatte mich damals bei Routenplaner-server.com angemeldet, habe diesen A...ockern geschrieben wegen versteckten kosten bezahle ich nichts und habe ein Jahr nichts von dehnen gehört. Nach lesen der Beiträge über diese Anwältin Katja G. werde ich einfach nichts unternehmen und abwarten. Für die Anwältin sollte es sich doch sowieso bald erledigt haben wenn die Staatsanwaltschaft schon ermittelt.
 
Alt 31.03.2008, 11:41   # 20
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von mipa580 Beitrag anzeigen
Hallo...
mir geht es so, wie den meisten hier...
Lange Zeit nichts von den Schlawienern gehört... und nun mal wieder eine Mahnung... Frau K**** G****** aus München möchte nun 84,96€ von mir.

Was tun? Widerspruch schreiben? Ignorieren?

Da ich ja zu allem Überfluß auch noch auf die Gebrüder Schm******* reingefallen bin (alles im Frühjahr 2007), hab ich hier seit allen Widersprüchen ruhe... mal sehen, wie lange noch...

VLG Micha
Wenn ich mich richtig erinnere , hast du doch schon per Einschreiben mit Rückantwort reagiert ! Oder? Wenn nicht mache es jetzt.
Wenn ich schon per Einschreiben mit Rückantwort reagiert hätte ,würde ich jetzt nur noch einen einfachen Brief schicken. Wenn die so weiter machen, hätte man ja am Ende auch bezahlen können.

Kosten für Anwälte oder Inkasso.
Wenn man aber schon per Einschreiben reagiert hatte, dürften sie eigentlich keine Anwälte und Inkasso beauftragen. Sie wissen ja, dass der Vertrag nicht anerkannt wird und das auch keine Zahlung geleistet wird.
Somit ist ihnen klar, dass es eh zweklos ist.
Auch für sie besteht die Schadensminderungspflicht.
Wenn sie nun trotzdem weiter machen, geht der Schaden zu ihren Lasten.
Sie könnten ja auf Anerkennung des Vertrages klagen.

Was macht denn der Nachwuchs
 

Alt 28.05.2012, 17:44 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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