| | # 3 |
| Registriert seit: 30.06.2009
Beiträge: 6
| Hallo ich habe Nahrungsergänzungsmittel bei einer Internetapotheke gekauft, 60 Beutel für 56,93. In der Werbung für dieses Mittel wurde versprochen, daß man bereits nach 5tägiger Einnahme (von tgl. 1 Beutel) Linderung verspürt, was natürlich nicht stimmt. Daraufhin habe ich nach 12 Tagen die angebrochene Ware zurückgeschickt und damit dem Vertrag widersprochen. Nun kommt die MediaFinanz und möchte von mir den vollen Kaufbetrag plus Inkassokosten etc. gesamt 108.93 haben, obwohl ich 52 Beutel zurückgeschickt habe. Im Fernsehen habe ich gehört und gesehen, daß man auch Anbruch zurücksenden kann und dann allenfalls den Nutzungsersatz (also die verbrauchten 8 Beutel) zahlen muss. |
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| | # 4 | |
| Gesperrt Registriert seit: 18.03.2007 Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
| Zitat:
Das ist Chemie pur Ich würde auf Mails und Breife nicht reagieren sie fachgerecht entsorgen.Also Mülltonne und Spammfilter | |
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| | # 5 | ||
| Gastposter | Zitat:
Dich möchte ich auch nicht als Kunden haben. ![]() Zitat:
Genaues, wie du dich weiterhin verhalten sollst, kann dir nur ein Fachmann sagen. Ich glaube nicht das der Lieferant eine Zahlungsfrist von mehr 12 Tagen hat.Dies könnte einen negativen Eindruck hinterlassen. [ * off-topic gelöscht / SchiebeMOD] Informieren Sie sich mal über das Rückgaberecht in Bezug auf "angebrochene Ware". Hierbei muss unterschieden werden worum es sich handelt. Lebensmittel,oder Medikamente. Wie gesagt,dazu gibt es einige Urteile;zB. AG Köln (Urteil vom 31.05.2007 - 111 C 22/07) m.f.G. | ||
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| | # 8 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Da wir hier nicht wissen, um welche Internet-Apotheke es sich handelt, und da wir hier nicht den Schriftverkehr einesehen können, sind wir hier alle überfragt in der Sache. Daher ist Einholen von Rechtsberatung (Anwalt oder Verbraucherberatung) hier die erste Wahl. Die müssten dann anhand der Sachlage erstmal beurteilen
Daher ist hier keine "Fernberatung" zur Einzelfallprüfung möglich, und es ist auch nicht erlaubt (Rechtsdienstleistungsgesetz). |
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| | # 9 | |
| Registriert seit: 30.06.2009
Beiträge: 6
| Zitat:
Nonna | |
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| | # 10 | ||
| Gastposter | Zitat:
Habe hier selten so gelacht. Zitat:
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| | # 11 |
| Registriert seit: 05.06.2009 Ort: Köln
Beiträge: 37
| Schnippewippe hat natürlich völlig Recht. Nur wenn man etwas KANN, heißt das nicht, dass man es auch DARF. Wenn ein rechtsgültiger KV zustandegekommen ist, kann man den Betrag nicht zurückrufen. Wenn ich im internet einen Fernseher kaufe und er gefällt mir nicht/hat nicht die Eigenschaften die ich wollte, kann ich das Geld auch nicht einfach zurückrufen. Nach Ihrer Aussage würde ich an Stelle von immorb ganz bestimmt nicht meine Meinung über Ihr Kaufverhalten ändern, mich aber bestätigt fühlen. Auch wenn die Ware bezahlt war. Aber die Rückbuchung war eine schlechte Idee. Abgesehen davon: "Daraufhin habe ich nach 12 Tagen die angebrochene Ware zurückgeschickt und damit dem Vertrag widersprochen." Mit einer Rücksendung widerspreche ich nicht automatisch dem Kauf. |
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| | # 12 | |
| Gesperrt Registriert seit: 18.03.2007 Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
| Zitat:
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| | # 13 | ||
| Gastposter | Zitat:
Ohne die kann ich das,was nicht geschrieben wurde,nicht lesen. Zitat: Sie haben die Einwilligung zur Abbuchung gegeben um damit eine erworbene Ware zu bezahlen. Auch wenn der Lieferant ein Rückgaberecht einräumt,ist nicht gesagt das es auf alle Artikel zutrifft. Dem Verkäufer darf durch das Rückgaberecht keinen Schaden entstehen. So wird z.B. bei Medikamente/Drogerieartikel, die leicht verderblich sind (Wärme/ direkte Sonneneinstrahlung), ein Rückgaberecht verweigert,weil er nicht mehr garantieren kann ob nach der Lieferung ein sachgemäßer Umgang mit den Medikamenten/Drogerieartikel gewährleistet war und er sie aus dem Grund nicht mehr in den Handel bringen darf. Stellt sich also die Frage;wurde für den erworbenen Artikel ein Rückgaberecht eingeräumt. m.f.G. | ||
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| | # 14 | |
| Registriert seit: 30.06.2009
Beiträge: 6
| Zitat:
Ich habe aber kein Arzneimittel sondern ein Nahrungsergänzungsmittel gekauft welches aus 60 Einzelbeuteln bestand von denen ich nach einer Woche ergebnisloser Einnahme 52 Beutel wieder auf eigene Kosten zurückgeschickt habe. In einer Fernsehsendung - ich glaube die heisst "Rechtsirrtümer" habe ich aber erfahren daß man auch angebrochene Ware zurückgeben kann und dann lediglich einen Nutzungsersatz leisten muss. Ich suche nun wie besessen welches Programm die Sendung ausgestrahlt hat, ich werde es auch irgendwie und irgendwann finden, habe aber hier im Forum nachgefragt weil ich hoffte, dass außer mir noch jemand davon gehört hat, als letztes bleibt mir natürlich immer noch der Weg zum Anwalt. MfG | |
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| | # 16 |
| Gastposter | He das gleiche hatte ich auch eingestellt RTL - “Einspruch - Die Show der Rechtsirrtmer” - drumba.de - braucht kein Mensch Im Link steht das mit dem Rückgaberecht |
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| | # 17 |
| Registriert seit: 10.11.2006 Ort: dort, wo Berlin schön ist
Beiträge: 1.287
| @ Nonna, es gibt unterschiedliche Auffassungen zur Frage des Rückgaberechts von Nahrungsergänzungsmitteln, mal ein paar Links zum Anklicken: Rückgaberecht für Nahrungsergänzungsmitteln Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz Forum 123recht.net Nahrungsergänzungsmittel für vitales Leben - AGB für Bestellung von Q-Vita Präparaten Guck Dir die AGB Deiner Versandfirma nochmal genauer an, ich neige aber doch dazu, ein Rückgaberecht zu bejahen, ob allerdings die Rückbuchung so ganz gut war, weiss ich nicht. Hast Du mal mit dem Inkasso gesprochen, oder hat es vorher weiteren Kontakt mit der Versandfirma gegeben?
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007 |
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| | # 18 |
| Registriert seit: 30.06.2009
Beiträge: 6
| ja, die Sendung meine ich und ich bedanke mich ganz herzlich evtl. erfahre ich dort etwas denn genau mein Problem wurde in der Sendung behandelt und ich bin ja auch durchaus bereit, die entnommenen 8 Beutel plus Porto zu zahlen aber darauf geht media-inkasso überhaupt nicht ein und die meisten Leute zahlen ja auch aus Angst vor den angekündigten Konsequenzen und übrigens: sitzt Du nur vor dem PC???? Gruß Nonna |
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| | # 20 |
| Registriert seit: 30.06.2009
Beiträge: 6
| So, ich habe hier mal die Widerrufsbelehrung der Firma bzw. Apotheke gefunden, ich finde, das hört sich für mich doch positiv an oder bin ich da zu blauäugig? Gruß Nonna * Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Als Verbraucher kann der Besteller seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller die von Pharmeo empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Pharmeo ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Die paketversandfähigen Sachen sind auf Kosten und Gefahr von Pharmeo zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Besteller abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache , für Pharmeo mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung |
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