| | # 21 |
| Registriert seit: 10.11.2006 Ort: dort, wo Berlin schön ist
Beiträge: 1.287
| Na siehste, nun ist nur noch die Frage, ob Du alles genau in den Fristen abgewickelt hast. Ich würde mal mit denen reden, weil es gibt ein Bewertungsportal (KLICK HIER), auf dem sie sicher nicht zu schlecht beurteilt werden wollen. Is nich so jut fürt Jeschäft
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007 |
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| | # 22 | |||
| Gastposter | Zitat:
![]() Ich glaube nicht das dein Problem in der Sendung behandelt wurde. Ich habe hier Zitat:
Zitat:
Jetzt ist die Frage,ist die Klausel wirksam. In dem oben erwähntem Urteil heisst es: Der Käufer eines apothekenpflichtigen Medikaments ist berechtigt, vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten und die Ware zurückzusenden. Der Umstand, dass der Verkäufer das Medikament möglicherweise nicht mehr in den Verkehr bringen darf, liegt allein in dessen Risikobereich. Ein anderes Urteil zum Thema: überraschende Wertersatz-Pauschalisierungsklausel >> LG Dortmund 10 O 14/07 Ich würde mich aber nicht auf die Aussage in einer TV-Show,auch ist der Herr Höcker kompetent,berufen.Solche Aussagen,auch die Aussagen hier sind immer global,und nicht auf den Einzelfall anwendbar. Wie ich anfangs erwähnte,direkter,fachlicher Rat ist eher angebracht. m.f.G. | |||
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| | # 24 |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Mehrere Posts, die nichts mit dem Thema mediafinanz zu tun haben, kopiert oder in den Bereich >> off-topic |
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