Kein gesetzliches Widerrufsrecht auf Verkaufsmessen

Alt 01.03.2008, 19:20   # 1
schnippewippe
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Ich stelle mal die Warnung der Verbraucherzentrale hier ein.
Ich glaube, dass es hier am meisten auffällt.

08.02.2008
Kein gesetzliches Widerrufsrecht auf Verkaufsmessen
Verbraucherzentrale rät: Vorsicht vor übereilten Vertragsabschlüssen

Ausschnitt aus den Bericht.
Zitat:
Bei der Messe „ Haus-Garten-Freizeit“ handelt es sich um eine Verkaufsmesse und keine Freizeitveranstaltung. Messebesucher müssen laut Rechtsprechung auf Leistungsschauen mit Vertragsabschlüssen rechnen und derartige Messeveranstaltungen, bei denen der gewerbliche Charakter offensichtlich und für die Verbraucher erkennbar ist, gelten nicht als Freizeitveranstaltung.

Hier geschlossene Verträge sind verbindlich und entgegen der weit verbreiteten Annahme kann der Abschluss eines Vertrages auf einer Verkaufsmesse auch nicht nach dem Haustürwiderrufsrecht innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden.
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Alt 28.05.2012, 20:29 # --
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