| | # 161 |
| Registriert seit: 20.03.2008
Beiträge: 8
| guten morgen. ich arbeite mich schon seit gut 2h durch diese 16 seiten. bis dahin danke für die infos! der grund, dass ich sie mir durchlese, ist folgender: heute morgen bekomme ich eine 2. mahnung über 61€ von affair 24. bin also auch auf die abo-falle reingefallen. ich hatte mich wahrheitsgetreu ende dezemberg letzten jahres dort registriert aber die seite nie wieder besucht; weiß selbst nicht mehr wieso. jedenfalls kommt heute die 2. mahnung wovon die 1. wohl per email versendet wird, die ich aber nie bekommen habe. ich gehe davon aus, dass sie im spamordner bei meinem freemailanbieter lag. ich war bei der registrierung volljährig und bin es immer noch da ich neugierig war, hatte ich den brief geöffnet. für mich wäre wohl der sat1-brief hilfreich, den ich per email an mahnung@affair24.net schicken kann, oder? ich weiß, dass meine frage wie das typische "hilfe, was soll ich tun" aussieht. aber vielleicht kann mir trotzdem einfach jemand sagen, dass ich schlicht die email abschicken soll. vielen dank im voraus. edit: oder ist das gleich in schriftlicher form als einschreiben mit rückantwort an diese dubiose adresse in der schweiz zu richten? danke nochmal. |
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| | # 163 |
| Registriert seit: 20.03.2008
Beiträge: 8
| die 2. mahnung kam heute per post an meine richtig angegebene anschrift (nur eben der name war nicht korrekt, aber da ich ihn ja kenne - weil ich den damals bei der registrierung verwendet hab - war ich neugierig und hab den brief geöffnet). ich habe hier aber gelesen, dass die erste wohl per email kommt, die ich dann aber verpasst haben muss, weil sie wohl im spamverdacht meines bereits gelöschten email-accounts lag. also schicke ich das die tage an die adresse in der schweiz. danke nochmal! |
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| | # 164 |
| Registriert seit: 20.03.2008
Beiträge: 8
| sorry, wegen doppelpost, aber irgendwie lässt sich mein obiger kommentar nicht ändern... hier habe ich einen blog gefunden in dem der autor behauptet einfach nicht zu reagieren/zahlen: Abzocke 2.0 - Affair24.net - Netgestalter Blog das erscheint mir nicht so sinnvoll oder? dafür sprechen ja auch hier die ganzen kommentare der opfer und schlauen helfer. edit: darf man nur einmalig seinen post ändern? |
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| | # 165 |
| Gastposter | Habe mir die Sache durchgelesen. Wenn der hier schreiben würde, würde ich ihn fragen, wieviel man ihm dafür bezahlt. Auch hier kommen jetzt immer wieder " Gäste oder neue User" die genauso schreiben. Noch einmal: Wer sich nicht per Einschreiben mit Rückantwort wehrt hat keinen Beweis bei Gericht. E-mails wie wir sie verschicken kann man verändern und zählen somit nicht als Beweis bei Gericht. Auch für uns zählt die Schadensminderrungspflicht. Das bedeutet, wenn wir davon erfahren, müssen wir reagieren. Wir müssen dem Betreiber die Möglichkeit geben, seinen Fehler zu überdenken. Tun wir es nicht , haben wir geschwiegen. Schweigen kann bei Gericht als Zustimmung zum Vertrag geltend gemacht werden. Wenn wir schweigen besteht für den Betreiber der Vertrag. Selbst wenn wir den Prozess gewinnen, können die Kosten zu unseren Lasten gehen. Wenn er seinen Irrtum gekannt hätte, wäre er auch nicht bis zum Gericht gegangen. Wenn wir glauben, wir brauchen erst reagieren, wenn ein Mahnbescheid kommt, irren wir uns aber gewaltig. Der Betreiber kann uns auch sofort wenn wir nicht zahlen verklagen. Dann haben wir geschwiegen , dass wird teuer. |
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| | # 166 |
| Gastposter | Ich sehe schon den Briefkasten von den Jungferninseln, wie er bei Gericht dem Gericht erklären und beweisen will, dass es einen rechtsgültigen Vertrag gegeben hat und die Forderung berechtigt ist. Aber es muss jeder selber wissen, ob er es sich antut, mit denen so Briefverkehr zu betreiben. Meistens kommt ja eh nur Dummes Blabla als Antwort zurück. |
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| | # 168 |
| Gastposter | Leider habe auch ich Ärger mit Affair24.net.Ich habe heute das erstemal einen Brief von denen bekommen.gleich die Mahnung.Mit dem selben Text den ich hier schon lesen konnte.Jetzt habe ich mir den Musterbrief von euch ausgedrückt.Meine Frage ist,wo soll ich den hinschicken.Auf dem Brief steht keine Adressen.Wer kann mir helfen? Hat schon jemand den Brief weggeschickt und eine antwort oder ähnliches bekommen.Danke Tine44 |
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| | # 169 | |
| Registriert seit: 28.02.2008
Beiträge: 14
| Sorry, das ich mich auch mal wieder melde, habe gestern auch die 2. Mahnung per Post bekommen. Habe mit PDF Format geantwortet. Zitat:
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| | # 171 | ||
| Registriert seit: 20.03.2008
Beiträge: 8
| Zitat:
Zitat:
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| | # 173 |
| Registriert seit: 20.03.2008
Beiträge: 8
| ja, kein problem. kann mir vielleicht grad mal jemand sagen, wieviel so ein einschreiben kostet und wie man das macht? ich muss da ja in ne postfiliale... die verpacken dann meinen brief so, dass es ein einschreiben ist?! und wie bekomme ich rückmeldung, dass er angekommen ist? ... blöde frage, ich weiß. |
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| | # 174 |
| Gastposter | Du schreibst den Brief, steckst in in einem Briefumschlag, machst ihn zu, schreibst die Adresse drauf wohin der gehen soll und gehst zur Post. Da sagst Du was Du willst und die helfen Dir dabei beim ausfüllen vom Rückschein. Was ein Einschreiben mit Rückschein in die Schweiz kostet weiß ich nicht, kannst Du aber auf deutschepost.de nachsehen. |
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| | # 178 |
| Gastposter | Hallo... ich habe Heute auch einen Brief erhalten von wegen dass ich 54 zahlen muss innerhalb 7 Tage sonst gibt es ärger mit Inkassobüro. Da ich mir sicher bin das ich KEINEN vertrag gemacht habe, möchte ich eine vorlage des vertrages sehen.... Ich werde mich mit meinem anwalt in verbindung setzen.. Und es werden kosten auf sie zurück fallen, weil ihr eine abz#cke seid... Ich werde den Brief mit dem schreiben. 2.Mahnung nicht bezahlen. Und den Betrag von 54 ebenfalls nicht bezahlen. Gruß ......... |
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| | # 179 | |
| Gastposter | Kosten? Wer soll die zahlen? Der Briefkasten auf den BVI? Ansonsten ... Aus Internet-Betrug: Per Mausklick in die Abofalle (ratgeber.ARD.de): Zitat:
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| | # 180 | |
| Registriert seit: 20.03.2008
Beiträge: 8
| Zitat:
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