Alt 03.12.2007, 12:55   #1 (permalink)
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Hallo, die Seiten Webdater&Nimimit beide betrieben von der Fa.Polyphem Media Ltd sind reine Ab**ckseiten.
Hat schon jemand Erfahrung mit der Firma?
Ich bin jetzt bei der 3.mahnung angekommen!
Zahlen werde ich auf gar keinen Fall.....

Geändert von hungriger-wolf (03.12.2007 um 14:27 Uhr)
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Alt 03.12.2007, 14:03   #2 (permalink)
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@Jense 72

etwas mehr müsstest Du uns schon posten.

Was ist das für ne Website, bist Du voll- oder minderjährig, hast Du schon was unternommen und was

grüsse

Klaus

Geändert von krennz (03.12.2007 um 14:04 Uhr) Grund: erweitern
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Alt 03.12.2007, 14:36   #3 (permalink)
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Vermutlich geht es um webdater dot de - Betreiber eine Ltd aus England. Kosten für zwei Jahre: 9,90 Euro/monatlich - alles im Voraus, für jeweils 1 Jahr. Steht zwar nicht auf der Startseite, aber unübersehbar (allerdings im Fließtext) auf der Anmeldeseite. Außerde heißt es dort: "Anmelden und 4 Wochen gratis daten". Will heißen: nach 4 Wochen kostet es.

Zitat:
Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Deine IP-Adresse bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse bist Du über Deinen Provider identifizierbar. Durch Betätigung des Button "Jetzt anmelden" registrierst Du Dich als Mitglied bei Webdater und bekommst auf Grundlage unserer ALB ein Zweijahres-Abo zum Preis von monatlich 9,90 Euro inkl. Mehrwertsteuer, wobei wir Dir für den ersten Monat nichts berechnen. Die Abrechnung erfolgt jährlich im vorhinein. Also Dating ohne Ende!
Aber meine IP-Nummer zeigen sie nicht an...

Aus dem Impressum:
Zitat:
POLYPHEM MEDIA LIMITED
69 GREAT HAMPTON STREET
BIRMINGHAM B18 6EW
GREAT BRITAIN
Company No. 06200907

POLYPHEM MEDIA LIMITED
Zweigniederlassung Deutschland
Postfach 80 14 03
D-81614 München
Telefon 0900-335****-8 (EUR 1,99/Minute aus dem deutschen Festnetz. Der Preis kann für Anrufe aus dem Mobilfunknetz abweichen.)
Telefax 0900-335****-9 (EUR 1,99/Minute aus dem deutschen Festnetz. Der Preis kann für Anrufe aus dem Mobilfunknetz abweichen.)
oder per E-Mail unter: info [at] webdater dot de

Weitere Informationen zur Gesellschaft:
Geschäftsführer: Stefan Seitz
HRB: 169 000, UStId: DE255665535
Amtsgericht München

Inhaltliche Verantwortung gemäß § 6 MDStV
Herr Stefan Seitz

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Alt 03.12.2007, 15:43   #4 (permalink)
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@Klaus,.natürlich bin ich Volljährig,damals bei der Anmeldung stand da nichts von Kosten,die Seite und die ALB wurde nach und nach geändert aber es geht ja nicht nur um die Kosten sondernauch das man durchs anklicken von Häkchen keinen Vertrag abschliesst,das hat man mir in der Verbraucherzentrale erzählt und mir geraten nicht zu Zahlen.
Ich haben nach der 2.Mahnung einen Wiederruf per Einschreiben und Rückschein abgeschickt.Mehr werde ich nicht tun.
Und auch nicht zahlen....
Bei mir War es die Webdaterseite und funktionieren tut die auch nicht,genauso wie NiMiMit.de seite.Schon sehr viele drauf reingefallen.
Also geht es auch dadrum,wenn Geld verlangt wird will man auch Leistung sehen,oder??Beschäftige mich jetzt schon seit längeren mit dem Thema und die Masche ist immer die selbe.
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Alt 03.12.2007, 15:52   #5 (permalink)
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@Jense,

dann hast Du ja erst mal alles getan was Du tun konntest.

Danke für Deinen Hinweis.

Grüsse

Klaus
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Alt 03.12.2007, 16:37   #6 (permalink)
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Zitat:
@Jense72
Wieso sagt die Verbraucherzentrale, dass man auf diese Art keine Verträge abschliessen kann.
Wenn du zum Beispiel angerufen wirst und an der falschen Stelle ja sagst, hast du ein Zeitungsabo an der Backe. Da kann man noch nicht einmal Widerrufen. Das ist ja noch viel schlimmer.

Verträge bestehen aus übereinstimmenden Willenserklärungen.
Du bestätigst ja durch das ausfüllen deiner Daten und durch das anklicken der AGB , dass du diesen Vertrag abschliessen willst. Für den Geschäftspartner besteht nun die Möglichkeit , die über E-Mail empfangene Willenserklärungen von dir , wiederum per E-Mail zu bestätigen. Hier klickt dann der Kunde auf den Bestätigungslink. Damit ist der Vertrag abgeschlossen.
Dadurch sinkt für den Kunden die Möglichkeit ,im Nachhinein, seine abgegebene Willenserklärung zu bestreiten.
Ich hoffe du hast dir die Seite damals gesichert. Denn so wie sie jetzt aussieht , würde ich mich fragen, wie man den Preis übersehen konnte.
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Hier mal die Ratschläge des Anwaltes der Netzwelt.de von der rechtlichen Seite aus gesehen und nicht von der Seite aus, es passiert ja eh nicht.
Abofallen-FAQ: Der Rechtsexperte klärt auf

Im Forum darf keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Es dient nur dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um die Seiten.
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Alt 03.12.2007, 21:05   #7 (permalink)
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Das mag ja auch sein, trotzdem gibt es ein Wiederrufsrecht und das habe ich genutzt,die Betreiber der Seiten sind gar nicht soooo schlau.Laut VZ muss der Anbieter dem Kunden in schriftlicher Form vorlegen das man Wiederufen kann und nicht per E-Mail sondern per Post.In dem Falle kann man die ganze Geschichte sogar noch ein halbes Jahr nach Abschluss wiederufen....
Wie gesagt,ich habe das per Einschreiben getan,Anwalt eingeschaltet und dann mal bitte....
Es gibt keinerlei Urteil und warum??
Weil es sich für die Herren Betreiber gar nicht lohnt vor Gericht zu gehen.die würden eh verlieren.deshalb schicken die erstmal Mahnungen und dann kommt eh nichts mehr.....Und wenn vom Gericht?Würde mich freuen,denke ich werde jetzt erst mal Strafanzeige Online stellen.
Und dann Good Night Herr Seitz wo immer du auch sein magst,ich lasse mich nicht einschüchtern
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Alt 03.12.2007, 22:10   #8 (permalink)
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Ok. Wird dich eh nicht interessieren .
Zitat:
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Polyphem Media Ltd. mit der Ausführung der Dienstlistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunden diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Downloads, Übermittlung von Daten an andere Nutzer, upload von Daten, z.B. das Erstellen eines Profils etc.).
Also denkt daran ! Wer eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat, kann nicht mehr Widerrufen. Der sollte eine Anfechtung schicken.
Aber ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen , dass bei Webdater.de noch Kunden reinfallen. Der Preis ist doch echt zu sehen.

Zitat:
@Jense72
Du kannst die Widerrufsbelehrung auch als E-mail in Pdfform erhalten.
Lese dir das mal hier durch.
/www.rechtplus.de/
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Geändert von schnippewippe (03.12.2007 um 22:27 Uhr)
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Alt 04.12.2007, 09:23   #9 (permalink)
Ulixes
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Die heutigen halbwegs deutlichen Hinweise gab es vor ein paar Wochen in der Form noch nicht.

In anderen Foren taucht bei Beschwerden über den Dienst häufig ein Nutzer "Anwalt" auf und behauptet bei Webdater sei alles rechtlich OK und es beständen gravierende Unterschiede zu den üblichen Ab**ckern man solle besser zahlen. Kurz danach meldet sich dann immer ein jammernder User der angeblich verklagt wurde und 438,- Euro gezahlt habe.


Zum Widerrufsrecht: Die Frage, ob bei teilbarer Dienstleistung und fehlerhafter Belehrung das Widerrufsrecht tatsächlich nach §312 d Abs.3 BGB entfällt oder zumindest für die Zukunft noch ausgeübt werden kann ist unter den Juristen umstritten eine gerichtliche Entscheidung gibts wohl noch nicht.

Geändert von hungriger-wolf (04.12.2007 um 10:05 Uhr)
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Alt 04.12.2007, 10:05   #10 (permalink)
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Okay, danke für den Hinweis. Wir werden die Angelegenheit gut im Auge behalten - mit derartigen Trollereien der Anbieter kennen wir uns gut aus und werden ihm einen gebührenden Empfang bereiten.
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Alt 04.12.2007, 10:21   #11 (permalink)
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Zitat:
Ulixes;Die heutigen halbwegs deutlichen Hinweise gab es vor ein paar Wochen in der Form noch nicht.
Darum sollte man ja auch die Seiten, wo man sich anmeldet ,sichern.
Zitat:
In anderen Foren taucht bei Beschwerden über den Dienst häufig ein Nutzer "Anwalt" auf und behauptet bei Webdater sei alles rechtlich OK und es beständen gravierende Unterschiede zu den üblichen Abzockern man solle besser zahlen. Kurz danach meldet sich dann immer ein jammernder User der angeblich verklagt wurde und 438,- Euro gezahlt habe.
Aber das Urteil ist bestimmt nicht mit im Forum eingestellt worden! Solche Spassmacher haben wir hier auch. Nun ja , sie versuchen es eben mit allen Mitteln und merken gar nicht, dass sie sich damit nur ins eigene Fleisch schneiden. Wer es nötig hat zu solchen Metoden zu greifen, weiss das er keine Chanse hat.
Zitat:
Zum Widerrufsrecht: Die Frage, ob bei teilbarer Dienstleistung und fehlerhafter Belehrung das Widerrufsrecht tatsächlich nach §312 d Abs.3 BGB entfällt oder zumindest für die Zukunft noch ausgeübt werden kann ist unter den Juristen umstritten eine gerichtliche Entscheidung gibts wohl noch nicht.
Glaube auch nicht, dass es darüber mal ein Urteil geben wird.
Ich würde , wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch genommen habe ,den Vertrag anfechten.
Dazu würde ich den Brief von Sat 1 nehmen. Da bin ich mir dann sicher , dass ich abgesichert bin.
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Alt 04.12.2007, 10:28   #12 (permalink)
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Solche Spaßmacher sperren wir normalerweise nicht. Sie outen sich immer wieder selbst als Anbieter der Seiten, und wir sind schon immer gespannt, mit was für Argumenten gearbeitet wird.

Nichtsdestotrotz: Wir sind startklar.
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Alt 04.12.2007, 10:58   #13 (permalink)
Ulixes
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*Ich würde , wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch genommen habe ,den Vertrag anfechten.*

Was spricht dagegen auf die Leiche doppelt zu schießen und auch zu widerrufen?
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Alt 04.12.2007, 11:06   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Ulixes Beitrag anzeigen
*Ich würde , wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch genommen habe ,den Vertrag anfechten.*

Was spricht dagegen auf die Leiche doppelt zu schießen und auch zu widerrufen?
Da spricht gar nichts dagegen. Denn in dem Brief von Sat 1 ist ja der Widerruf und die Anfechtung enthalten.
Das ist ja auch der Grund, warum ich den Brief in meiner Signatur angebe.
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Alt 04.12.2007, 12:52   #15 (permalink)
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Erstmal Danke an alle für die Hinweise,wundert mich nur das ich der erste bin der sich über die Polyphem Mediabetr..... bei Netzwelt beschwert.
All zu lange können die noch nicht aktiv sein die Nimimit.de ist erst ein paar Wochen auf dem Markt.
Wahrscheinlich der Nachfolger von Webdater,da meldet sich eh keiner mehr an
ich denke die seite wird bald aus dem Netz genommen und Schwupps,ist die nächste da.
Mein Profil haben die wenigstens schon rausgenommen1.Erfolg
und die anderen Erfolge kommen wenn ich die nächsten Mahnungen(Jetzt dürfte das Inkassounternehmen in Erscheinung treten)Ignoriere.
gruß
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Alt 04.12.2007, 13:07   #16 (permalink)
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Lass uns doch bitte wissen, wie die Sache weitergeht. Interessant wird vor allem sein, wer das Inkasso betreibt und was für Formulierungen gewählt werden. Komplett ignorieren wäre wahrscheinlich nicht der richtige Weg; ich empfehle auf jeden Fall, die Links in meiner Signatur zu aktivieren. Dann bist du gewappnet, wenn es losgeht.
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Alt 05.12.2007, 10:07   #17 (permalink)
einmal ist keinmal
 
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hallo leute
wollte vor ca 4 wochen mit einer mitfahr gelegenheit von fr nach ob fahren und bin nun bei der nimimit.de gelandet. auf derren webseite stand nicht von kosten für ein jahresabo. wiederrufen wurde es von mir, per mail, aber keine rückmeldung, erste mahnug ist nun ins haus geflattert.
muss zugeben das ich die agb nicht gelesen habe.

w*w.nimimit.de

wie soll ich mich nun verhalten. kann mir einer einen rat geben oder soll ich bezahlen.

mfg looser100

Geändert von hungriger-wolf (05.12.2007 um 10:16 Uhr) Grund: Nicht auf diese Seiten verlinken
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Alt 05.12.2007, 10:19   #18 (permalink)
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Zitat:
Zitat von looser100 Beitrag anzeigen
wie soll ich mich nun verhalten. kann mir einer einen rat geben oder soll ich bezahlen.
Hallo - lies dich einfach durch dieses relativ kurze Thema, da stehen schon alle Antworten drin, die du brauchst.
Eine steht noch nicht drin: Wenn ich betroffen wäre, würde ich nicht zahlen, sondern den Vertrag im nachhinein wegen Irrtum anfechten.
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Alt 05.12.2007, 13:58   #19 (permalink)
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Hallo zusammen,

auch mich hat nun erstmals ein solcher Dienst "erwischt", denn üblicherweise lese ich als fortgeschrittener Jura-Student genau wo ich klicke und was ich mache.

1. Auf den Seiten von nimimit.de ist auf der Homepage NICHTS von Kosten zu lesen.
2. Auf der Seite die auf den Link "Anmelden" folgt steht auch zunächst nichts von Kosten.

Erst ein ganzes Stück unterhalb der ersten Bildschirmseite (und damit ebenfalls weit unterhalb des Buttons "Jetzt anmelden!") erscheint seit einigen Tagen der Hinweis auf entstehende Kosten.

3. Die "ALB", wie sie durch den Anbieter der Seiten genannt werden, sind in diesem Sinne keine "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und lassen sich aus dem aufzurufenden Pop-up-Box in der festgelegten Breite von 180 Pixeln in Schriftgrad 1_b nicht wirklich ordnungsgemäß zur Kenntnis nehmen, zumal der Passus mit dem Preis dort unter Punkt 5 auftaucht, eher in der unteren Hälfte des gesamten Textes.

Doch nun zum konkreten Fall:
Ich habe am 17.11.07 über google.de nach Mitfahrzentralen gesucht, da ich üblicherweise bei den im Netz zur Verfügung stehenden kostenlosen Portalen Fahrten eingetragen habe. Und als dort dieser weitere Dienst auftauchte habe ich mir kurzentschlossen die Seiten angesehen und mich dort "angemeldet" - es stand ja nichts ersichtliches von Kosten dort.
Nach dem Absenden stand dort "Gib hier zur Aktivierung den per SMS erhaltenen Verifikationskey ein" - da dachte ich mir schon...oh, hast Du dort vielleicht etwas überlesen...?
Einen entsprechenden Code habe ich aber nie, weder per Email, noch per SMS erhalten - denn den hätte ich auch dann nie eingegeben, denn damit hätte ich ja nochmal alles bestätigt und da war ich ja bereits vorgewarnt.

Nun trudelt heute von dem lustigen Trupp eine Rechnung für ein 2-Jahresabo ein...
Nungut...sowas kann passieren, sollte zwar nicht, aber ist nunmal. Wie jetzt weiter?
Bei den Verbraucherzentralen gibts nette Musterbriefe, die genau solche "heimtückischen" Anbieter betreffen. Also schnell Schreiben abgefasst mit kurz zusammengefasstem Inhalt:
1. Rechnung wird NICHT bezahlt.
2. Kein Vertragsschluss. Gegenleistung (Entgelt taucht nur im Kleinstgedruckten auf, daher greift "Überraschungsverbot" (Urteil AG München incl. Az.)
3. Zustandekommen erfordert lt. Internetseite Übersendung von Email UND SMS mit Verifikationskey (weder Email, noch SMS erhalten, somit eneut kein Vertrag - zusätzlich Frist unter Abwesenden außerdem nach mehr als 14 Tagen als verstrichen anzusehen, somit keine Annahme)
4. Vertrag sittenwidrig, das krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
5. Hilfsweise und rein vorsorglich Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung wegen der beabsichtigten Täuschungshandlung.
6. Hilfsweise Widerruf als Verbraucher, da Widerrufsbelehrung nicht gesetzlichen Vorgaben genügt, somit Widerruf auch nach mehr als 14 Tagen möglich.
7. Zur Beweissicherung liegen Hardcopies der Seiten vor.
8. Androhung einer Strafanzeige wegen Betruges bei weiteren Schreiben.

Das Anschreiben habe ich heute bereits vorab per Email und dann selbstverständlich noch per Post nach München geschickt. Nun bin ich mal gespannt, ob die sich überhaupt noch mal melden. Ich gehe zwar davon aus, aber da bin ich bestens präpariert und werde direkt beim nächsten Schreiben die Anzeige erstatten.

Freue mich auf Eure weiteren Berichte...

schwarz007
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Alt 05.12.2007, 16:03   #20 (permalink)
GAST1234
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Hallo schwarz 007!
ich möchte mich erstmal für deinen eintrag bedanken! du hast mir echt mut gemacht. ich hab schon an mir selbst gezweifelt - denn von kosten habe ich am 18.11.2007 auch nichts gelesen!
da ich leider kein jura-student bin, würde ich mich freuen, wenn du mir vielleicht etwas "helfen" würdest! ich weiß nämlich nicht so wirklich wie ein solches schreiben, dass du beschrieben hast. aussieht(...)
vielleicht würdest du mir ja deinen "vordruck" zuschicken, dann kann ich das so schnell wie möglich zur post geben! der sachverhalt ist genauso!
Anika
E-Mail Adresse entfernt wegen !

Geändert von schiene1003 (07.06.2008 um 09:42 Uhr)
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