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Alt 10.06.2009, 18:52   # 1241
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 425
Damit ein Eintrag bei der Schufa überhaupt zulässig ist, müssen erst einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Zu unterscheiden ist zwischen "harten Fällen" und "weichen Fällen".

"Harte Fälle" sind z.B.: Scheckbetrug, Zwangsvollstreckung, Insolvenz.
  • Hier darf auch ohne vorherige Einwilligung eine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen.


"Weiche Fälle" sind z.B. Zahlungsverzögerung bis hin zum Mahnbescheid, Zahlungsstörungen.
  • Hier muss grundsätzlich eine Einwilligung in eine wirksame "Schufa-Klausel" vorliegen, damit überhaupt Daten an die Schufa übermittelt werden dürfen. Ohne diese Erlaubnis ist die Datenweitergabe rechtswidrig.
  • Eine Datenübermittlung darf nur dann erfolgen, wenn ein "berechtigtes Interesse" besteht, und wenn dieses Interesse den Anspruch auf Persönlichkeitsschutz überwiegt.
  • Die Darlegungs- und Beweislast für ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung trägt im Streitfall das übermittelnde Institut.
  • Ein Bestreiten der Forderung ist noch kein pauschaler Hinderungsgrund für die Datenweitergabe, wenn ansonsten gewichtige Gründe für das "berechtigte Interesse" sprechen (z.B.: hoher Geldbetrag, Bestreiten nicht substanziell begründet etc.).

Diese Voraussetzungen liegen bei Angeboten der Nutzlos-Branche regelmäßig nicht vor. Daher gibt es auch in diesen Fällen trotz wiederholter Androhung in aller Regel keine Schufa-Einträge. Diese wären rechtswidrig, und der betreffende Anwalt bekäme sehr schnell sehr viel Ärger mit Eiklagen bzw. mit Schufa-Rauswurf.
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Alt 10.06.2009, 21:14   # 1242
O'Malley
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 2
Hallo an alle,

ich bekam heute meinen zweiten Brief aber sogleich meine 3. und letzte Mahnung von nimimit.de was mich doch ein bisschen verwirrt hat, da ich eben keine Rechnung und auch keine erste Mahnung erhalten habe. Nachdem ich die letzten 2 Wochen in China war(war schön wenn auch leicht trüb(smog^^)), hat mich zuerst einmal der Schlag getroffen...

werde jetzt jedoch das empfohlene Schreiben losschicken und mich nicht weiter stressen lassen.

Möchte gern noch die Meinung von anderen hören und wissen ob es Einwände gibt.

Mfg O'Malley
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Alt 10.06.2009, 22:47   # 1243
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 425
Wenn man gerne 127 % Rechtssicherheit haben will, und wenn jemand ist, der sich auch in Norddeutschland gerne gegen Lawinen versichert, kann man so ein Musterschreiben losschicken.

Man sollte jedoch wissen, dass man danach keinesfalls weniger Mahnungen bekommen wird.

Vielmehr wird so oder so das übliche Kasperletheater weitergehen:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung?

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer den Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird

("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung.. .Prozess...Schufa. .." etc.)
wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
http://forum.computerbetrug.de/redir...e-drohungen%2F
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Alt 11.06.2009, 01:47   # 1244
klene
 
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Jense72 Beitrag anzeigen
Und mir geht es seit dem *7.12.2007* so,das sind gut 18 Monate
Ich sitze weder im Knast und lebe noch und habe auch keinen Cent geblecht.
Zumal ich von dieser Inkassobutze noch nichts gehört habe
Hallo!
Das ist ja echt der Hammer.....ich habe auch das Inkasso Schreiben bekommen, auch soll ich 180 Euro zahlen.
Ich hab einen Brief an die verfasst aber noch nicht abgeschickt. Und jetzt wo ich weiß das ihr auch so ein Inkasso-Mist bekommen habt, werd ich das schreiben nicht wegschicken. Ich hab eine Kundin die bein Gericht arbeitet und die hat mir alle Angst genommen. Ohne einen rechtskräftigen Vertrag und ohne einen gerichtlichen Titel können die uns gar nicht. Wenn die im Recht wären und einen Rechtskräftigen Vertrag hätten, wären die schon längst vor Gericht. Da diese Verträge nicht existieren können sie auch kein Geld fordern. Von mir gibts nicht....ich werde diese Briefe in Zukunft ungeöffnet zurückschicken. Irgendwann geben die auf.
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Alt 11.06.2009, 12:38   # 1245
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von klene Beitrag anzeigen
Ich hab einen Brief an die verfasst aber noch nicht abgeschickt. Und jetzt wo ich weiß das ihr auch so ein Inkasso-Mist bekommen habt, werd ich das schreiben nicht wegschicken.
Gute Entscheidung!
Zitat:
Zitat von klene Beitrag anzeigen
Wenn die im Recht wären und einen Rechtskräftigen Vertrag hätten, wären die schon längst vor Gericht. Da diese Verträge nicht existieren können sie auch kein Geld fordern. Von mir gibts nicht....ich werde diese Briefe in Zukunft ungeöffnet zurückschicken. Irgendwann geben die auf.
Und genauso wird es sich verhalten. Manche Butzen mahnen länger (über ein Jahr), manche geben bereits nach drei Monaten auf, je nach Butzenkassenlage

Das Drohgelabere erinnert mich an einen Song von Bernhard Cribbins aus den 60-gern, den Gossip calypso - etwas abgewandelt:
Zitat:
Butzen calypso, Butzen calypso
Hear all about it yak a yak-yak
Every butzen up at the window
Giving out the gossip and getting it back
Und hier ein kleiner Auszug aus der Motten-Utensilienkiste unserer Butzenbanden:
Zitat:
Für den Fall der Nichtzahlung stehen unserer Mandantschaft folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Mahnbescheid,
Vollstreckungsbescheid,
Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher,
Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw., ggf, nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse.
Sogar vor Minderjährigen machen diese Butzenbanden nicht halt, wie einem Bericht zu entnehmen war:
Zitat:
"Heute haben wir von diesem Unternehmen einen bösen Brief per Fax bekommen. Unsere Tochter hätte sich durch eine arglistige Täuschung eine Leistung erschleichen wollen !!!!!!
Sie wollen nun von uns Schadenersatzanspruch in Höhe von 72.- € !!!
Wenn wir nicht dazu bereit sind dieser Forderung nach zukommen, hat meine Tochter mit 11 Jahren sich vor dem Jugendgericht zu verantworten !!!!

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Alt 11.06.2009, 12:59   # 1246
O'Malley
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 2
Die nerven einen echt bis zum geht-nicht-mehr!!!

Ich frage mich bloss wie die sich da finanzieren? Gibt es tatsächlich Leute die es nicht fertig bringen diese Briefe wegzuschmeissen?

Ich persönlich soll mich im april angemeldet haben und habe prompt im Juni meine zweite Mahnung bekommen...?!?

Kann man die nicht irgendwie mit rechtlichen Mitteln stoppen?

Liebe Grüße an alle

O'Malley
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Alt 11.06.2009, 13:30   # 1247
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von O'Malley Beitrag anzeigen
Ich frage mich bloss wie die sich da finanzieren? Gibt es tatsächlich Leute die es nicht fertig bringen diese Briefe wegzuschmeissen?
Wenn dem nicht so wäre, gäbe es den Spuk nicht mehr: leider bezahlen
laut Schätzungen der Verbraucherzentralen zwischn 10-30% aus
Unkenntnis oder Angst. Da die Zahl der Betroffen im Nutzlosgeschäft in die
hunderttausende geht , kann sich jeder leicht ausrechnen, dass das locker für Ferraris reicht

Zitat:
Zitat von O'Malley Beitrag anzeigen
Kann man die nicht irgendwie mit rechtlichen Mitteln stoppen?
Solange die Staatsanwaltschaften und Gerichte nichts strafbares erkennen
können leider nicht.
Justizia ist bekanntlich blind, was die Unparteilichkeit zeigen soll, hier aber eher in Richtung Unfähigkeit geht.
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 02.07.2009, 00:19   # 1248
schwarz007
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 70
Hallo beisammen....

Der Thread um unsere liebste aller Nicht-Mitfahrzentralen wandern auf Seite 2, kann das heißen, dass langsam Ruhe einkehrt, die liebe Katja keine Lust mehr hat...

Es wäre für mich nach all den Jahren mal interessant zu sehen, ob überhaupt jemals jemand eine vermittelte Fahrt gemacht hat...



Viele Grüße

schwarz007
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Alt 07.07.2009, 17:39   # 1249
female61
Gastposter
 
Nachdem auch ich so blöw war und bei Mitfahr-Verein.de eine Mitgahrgelegenheit für meinen Sohn finden wollte (ist dann doch mit der Bahn gefahren....) erhielt ich erst per Email eine Zahlungsaufforderung und heute per Briefpost eine Rechnung über 199,00 Euro.
Gut dass ich die Erfahrungen hier gelesen habe, ich war schon panisch. Nun reagiere ich einfach GAR NICHT!!!!!!
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Alt 07.07.2009, 21:39   # 1250
Drstrunck
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Damit ein Eintrag bei der Schufa überhaupt zulässig ist, müssen erst einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Zu unterscheiden ist zwischen "harten Fällen" und "weichen Fällen".

"Harte Fälle" sind z.B.: Scheckbetrug, Zwangsvollstreckung, Insolvenz.
  • Hier darf auch ohne vorherige Einwilligung eine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen.


"Weiche Fälle" sind z.B. Zahlungsverzögerung bis hin zum Mahnbescheid, Zahlungsstörungen.
  • Hier muss grundsätzlich eine Einwilligung in eine wirksame "Schufa-Klausel" vorliegen, damit überhaupt Daten an die Schufa übermittelt werden dürfen. Ohne diese Erlaubnis ist die Datenweitergabe rechtswidrig.
  • Eine Datenübermittlung darf nur dann erfolgen, wenn ein "berechtigtes Interesse" besteht, und wenn dieses Interesse den Anspruch auf Persönlichkeitsschutz überwiegt.
  • Die Darlegungs- und Beweislast für ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung trägt im Streitfall das übermittelnde Institut.
  • Ein Bestreiten der Forderung ist noch kein pauschaler Hinderungsgrund für die Datenweitergabe, wenn ansonsten gewichtige Gründe für das "berechtigte Interesse" sprechen (z.B.: hoher Geldbetrag, Bestreiten nicht substanziell begründet etc.).

Diese Voraussetzungen liegen bei Angeboten der Nutzlos-Branche regelmäßig nicht vor. Daher gibt es auch in diesen Fällen trotz wiederholter Androhung in aller Regel keine Schufa-Einträge. Diese wären rechtswidrig, und der betreffende Anwalt bekäme sehr schnell sehr viel Ärger mit Eiklagen bzw. mit Schufa-Rauswurf.

Nicht etwa, dass ich an Deiner Glaubwürdigkeit zweifle, aber hier ein Link zum Thema Schufa

Gerichtlicher Mahnbescheid u. SCHUFA-Eintrag

Allerdings gehen die Jungs von Computerbetrug auch nicht auf das Thema Schufa Eintrag weiter ein. Der Eintrag wäre mit Bestreiten der Forderung wahrscheinlich nicht erfolgt oder aber leicht wieder zu entfernen gewesen.
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Alt 08.07.2009, 00:34   # 1251
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 425
Zitat:
Zitat von Drstrunck Beitrag anzeigen
Der Eintrag wäre mit Bestreiten der Forderung wahrscheinlich nicht erfolgt oder aber leicht wieder zu entfernen gewesen.
Gerichtlicher Mahnbescheid u. SCHUFA-Eintrag
Bei der Anmeldung zu diesem "Produktclub" sehe ich nirgends, wo da etwa eine wirksame Schufa-Klausel bestätigt wird.

Das bedeutet: wenn jetzt das Inkassobüro einen Schufa-Eintrag tätigt, ist das rechtswidrig.
Und zwar völlig egal, ob die Forderung bestritten oder unbestritten ist.
Der Eintrag ist rechtswidrig.

Ob in dem Fall ein Widerspruch vor diesem ohnehin rechtswidrigen Eintrag geschützt hätte - darüber kann man nur spekulieren.

Jedenfalls ist bei nicht gegebenem Einverständnis zur Weitergabe an die Schufa der Eintrag sofort zu entfernen - notfalls per einstweiliger Verfügung.

Aber ein Inkassobüro, welches deswegen eine einstweilige Verfügung riskiert (und macht einer das mit mir, hat er die sofort weg!), wird sich am Widerspruch auch nicht mehr unbedingt kratzen.
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Alt 02.02.2010, 12:39   # 1252
Floyd1
 
Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 8
Soldwisch muss jetzt voraussichtlich noch mehr Mahnungen schreiben

Münchner Online-******** muss 1,2 Mio. Euro auszahlen

1,2 Mio sind nicht mal so schnell verdient
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