Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz


Alt 03.05.2008, 13:20   # 1021
Stephan_OS
 
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Je nach Schriftgröße wird sogar ein "Einzeiler" draus.

Quiz des Tages: Welchen Buchstaben muss man verändern, um aus diesem Wort eine treffende Umschreibung des Adressaten zu machen?
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Alt 03.05.2008, 14:25   # 1022
DunkelSchwarz
 
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Zitat:
Zitat von kitty85 Beitrag anzeigen
Hatte mich auch schon läner nicht mehr gemeldet. habe heute meinen brief von der frau gü*** bekommen.
Diese Tante traut sich tatsächlich immer noch, ihre nichtsnutzigen Mahnpamphlete unter die Leute zu bringen:
Axel John Private Homepage
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Alt 03.05.2008, 14:57   # 1023
Shriek
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Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
Diese Tante traut sich tatsächlich immer noch, ihre nichtsnutzigen Mahnpamphlete unter die Leute zu bringen:
Anscheinend mahlen auch hier die Mühlen der Anwaltskammer langsam. Ist doch wie bei der DIS und deren Inkassoerlaubnis bzw. dieses Verwaltungsverfahren. Das geht schon 10 Monate so und da passiert auch nichts mehr weiter.
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Alt 03.05.2008, 16:44   # 1024
silver1979
 
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Beiträge: 2
Da ich dieses Forum gefunden hab mit dem Problem nimimit.de,
meld ich mich auch mal kurz zu Wort, da mir gleiches widerfahren ist bei der Suche nach einer Mitfahrgelegenheit.
So nun habe ich am Freitag auch meine 2. Mahnung bekommen von der glorreichen Firma Polyphem Media LTD,
obwohl ich einen Tag nach Erhalt der ersten Rechnung diesen Widerruf als
Einschreiben mit Rückschein an die Postfach Adresse geschrieben habe:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 07.04.2008, in dem Sie einen Betrag
von 108,90 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.


Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen und
keine Serviceleistung von Ihnen empfangen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie
es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u.a.
gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.


Hiermit fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Vorsorglich widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen
Vorschriften über Fernabsatzverträge.
Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums
über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.


Das Einschreiben wurde am 21.04.08 unterschrieben von einem Ralf Schuster übernommen, trotzdem bekam ich eine 1. und 2. Mahnung. Naja wie dem auch sei, von mir aus können sie noch 1000 Briefe schreiben, vielleicht komm ich auch noch mal in den Genuß diese ******** zu verklagen. Ich verstehe aber überhaupt nicht warum der ach so gute Gesetzgeber nicht gegen solche A***kerfirmen vorgeht.
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Alt 03.05.2008, 18:23   # 1025
schiene1003
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Zitat:
Zitat von silver1979 Beitrag anzeigen
Ich verstehe aber überhaupt nicht warum der ach so gute Gesetzgeber nicht gegen solche A***kerfirmen vorgeht.
Vielleicht können wir ja mit der Petition gegen Internet-Abzocke erreichen, dass er aktiv wird ...
Klich mal auf die rote Schrift und mach mit (falls du es nicht schon getan hast), denn jede Stimme zählt
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Alt 03.05.2008, 20:32   # 1026
Nimimit-Opfer
Gastposter
 
Ich hab den Brief vom "anwalt" auch bekommen, geh endlich zur Polizei, wenn Du es noch nich getann hast! Die Polizei hat mir gesag ich brauch mich da nich so fertig machen und soll mich nicht einschüchtern lassen! das rate ich euch auch, lasst euch nich von denen einschüchtern!
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Alt 03.05.2008, 20:41   # 1027
Stephan_OS
 
Benutzerbild von Stephan_OS
 
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Ob die Polizei das sagt ist aber relativ egal. Ist zwar nett von dem Polizisten, dass er dir die Angst nimmt, aber juristisch völlig egal (und könnte übrigens unerlaubte Rechtsberatung durch ihn darstellen).

Hier geht es um das Bestehen (bzw. Nichtbestehen) zivilrechtlicher Ansprüche, das geht die Polizei nichts an. Anzeige erstatten kann man zwar (z.B. wegen versuchten Betrugs, wegen Nötigung, evtl. sogar Erpressung, je nach dem was die schreiben), aber das hat bislang leider nie zum Erfolg geführt. Auch hierfür wäre übrigens nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft der richtige Ansprechpartner, aber die Polizei wird es aufnehmen und weiterleiten.
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Alt 04.05.2008, 03:06   # 1028
crochunter
 
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Hallo!

ich bin eines Nachts (2 Monate her) auch auf nimi reingefallen. Hab natürlich auch den Sat1 Brief abgeschickt, als Einschreiben, nur dummerweise ohne Rückschein. Die wochen vergingen, die Rechnungen kamen ins Haus. Weiter Reagiert habe ich nicht, außer mit nen Schulterzucken. Jetzt kam von der lieben Frau Gün**er ein Brief. Hab ihn schon ne weile erwartet, denn danach soll ja das "Gerichtliche" schreiben kommen.

Da ich das damals ohne Rückschein abgeschickt habe, und ich aber trotzdem Rechtlich auf der sicheren Seite sein will, möchte ich nochmal unmissverständlich einen Brief an besagte Partei schicken. Soll ich auf das Schreiben der Anwältin Antworten oder an die Betreiber nochmals einen Brief schreiben? Wenn ja, welche Vorlage soll ich nutzen? Ich habe schon ein paar vorlagen auf meinen PC geladen (Gulli, Verbraucherschutz). Da ich in 2 Wochen umziehe will ich das schon vorher klären...

Gruß Croc
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Alt 04.05.2008, 09:54   # 1029
Stephan_OS
 
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Ich würde mich auf einen Zweizeier beschränken:

S.g. Frau G***

Die Forderung Ihrer Mandantin wurde bereits mit beiliegendem Schreiben bestritten und wird daher nicht beglichen

MfG

Kopie vom ursprünglichen Schreiben dran, gut is. Wenn man sich mehrmals mit verschiedenen Schreiben zur Sache einlässt, kann man dabei auch Fehler machen und sich selbst widersprechen. Außerdem liest die gute Frau den Kram eh nicht, also warum Mühe machen?

Aber: Dieses Mal mit Rückschein.

Eins noch wegen deines Umzugs:
Es hat hier vor ein paar Wochen einen Fall gegeben, wo jemand behauptet hat ernsthaft Ärger bekommen zu haben, weil er nach Umzug angeblich einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht bekommen (und dementsprechend nicht reagiert) hat. Ich gehe zwar inzwischen davon aus, dass es sich um einen Troll handelt, aber dennoch würde ich immer einen Nachsendeantrag stellen. Kostet nicht viel, und es könnte ja auch WIRKLICH wichtige Post kommen
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Alt 04.05.2008, 12:39   # 1030
crochunter
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 2
Ja das mit diesen Nachsendeantrag muss ich warscheinlich eh machen. Naja ich werds dieser Dame mal so schreiben. Den Brief habe ich auch noch als Kopie irgendwo rumliegen... Es ist einfach nicht zu fassen, wie Schamlos die Not der Menschen ausgenutzt wird. In der besagten Nacht habe ich um 4 Uhr nur schnellstmöglich eine Mitfahrgelegenheit gesucht, da wo anders was böses passiert ist, und dann so ein schei* Durch die ganzen Schreiben werd ich auch immer wieder damit konfrontiert
Ich dachte eigentlich, dass ich nicht auf sowas reinfallen würde. Einer Freundin von mir ist es damals nur 2 Wochen vorher passiert. Aber eines wusste ich von Anfang an: Ich werde nicht Zahlen
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Alt 04.05.2008, 15:56   # 1031
Unregis
Gastposter
 
Hi Leute, das Beste kommt zum Schluss!
Ihr erhaltet wenn ihr nicht zahlt einen Brief von Rechtsanwältin K. G. ebenfals aus München! Tel 0180 5119xxxx
An sie sollt ihr dann 164,07 Euro zahlen. Gegen Katja läuft angeblich mittlerweise ein Betrugsverfahren und die Rechtsanwaltskammer kümmert sich auch schon ein wenig intensiver um sie.
Im Internet findet ihr mehr von Katja, aber leider kein Foto oder persönliche Daten, man braucht ihr ja kein Geld zu schicken, aber auf eine Tasse Kaffee würde ich mich durchaus mir Katja treffen natürlich vorausgesetz sie ist hübsch, dann gäbe es bestimmt eine nette Unterhaltung (nicht ironisch gemeint!!), zumal man ja nichts gegen sie perönlich hat, solange man nicht so blöd ist und zahlt.
Martin
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Alt 04.05.2008, 17:53   # 1032
beisskatze
 
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Beiträge: 389
Zitat:
Zitat von Unregis Beitrag anzeigen
Ihr erhaltet wenn ihr nicht zahlt einen Brief von Rechtsanwältin ...
An sie sollt ihr dann 164,07 Euro zahlen. Gegen Katja läuft angeblich mittlerweise ein Betrugsverfahren und die Rechtsanwaltskammer kümmert sich auch schon ein wenig intensiver um sie.
Im Internet findet ihr mehr von Katja...
Zum Beispiel hier : YouTube - Abzocke im Internet: Internetvertragsfallen

In dem Clip geht es relativ zum Schluss um Katja G*nther , dort werden auch ihre Kollegen aus der Kanzlei interviewt, die mittlerweile scheinbar schon von aufgebrachten "Kunden" der Rechtsanwältin bedroht werden.
Die Dame ist einschlägig bekannt, mittlerweile auch bei "Funk und Fernsehen" . Der Clip ist allerdings nicht ganz neu, da ist noch das alte Sat1-Logo drauf.

Gruß beisskatze
:eisessen:
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Alt 05.05.2008, 09:42   # 1033
EveB
 
Registriert seit: 22.04.2008
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Hallo! Ich mal wieder!
hatte ja letztens erzählt, dass mein Einschreiben von der K.G. Anwaltskanzlei angenommen wurde. Gestern kam jetzt die Mahnung von der guten frau. Ohne Mandat und Widerrufsvordruck dabei. Kann man also davon ausgehen, dass ich darauf nicht wirklich reagieren muss ne?!
163,64 Euro sinds bei mir. werde jetzt nochmal die 2 Vordrucke , einmal widerspruch gegen den Mahnbescheid nach §694 ZPO und dann noch zusätzlich das schreiben indem es um das Mandat geht und die bestreitung des Antrags, verschicken. Aber diesmal ohne Einschreiben, wird mir langsam auch zu doof da soviel Geld für auszugeben. wäre dann schon mein 4. Einschreiben mit Rückschein.
habe nur ein bisschen schiss, wenn ich mich in den schreiben auf das nichtzustandekommen des Vertrags berufe, mir dann zu widersprechen. habe nämlich leider in den ersten beiden widersprüchen geschrieben, dass ich von meiner Widerrufsfrist von 4 Wochen gebrauch mache und ich es leider übersehen habe dass es was kostet und so´n mist (habe damals noch nicht auf dieser Seite hier geguckt gehabt).
Na mal sehen.
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Alt 05.05.2008, 09:54   # 1034
hungriger-wolf
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Beiträge: 2.739
Nachdem du schon reagiert hast, würde ich jetzt überhaupt nichts mehr unternehmen. Geh doch mal bitte auf diese Seite: augsblog.de - Notizen aus Politik, Verbraucherschutz und Medien. - da gibt es einen wunderschönen Beitrag über diese Abz*cker. Auch wenn dein Abz*cker den Sitz in Deutschland hat, am eigentlichen Prinzip der Arbeits weise änder sich nichts. Anlocken, abz*cken. Die rechtliche Grundlage der Abz*cker ist praktisch nicht vorhanden.

Mach dir keinen Kopf! Die arbeiten nur mit der Angst der Opfer. mehr nicht! Ich würde, wie gesagt, überhaupt nicht mehr reagieren.
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Alt 05.05.2008, 09:58   # 1035
Stephan_OS
 
Benutzerbild von Stephan_OS
 
Registriert seit: 24.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 487
STOP!

Bitte nicht verwechseln: Was die Inkassobutzen und Aushilfsanwälte schicken, ist ein MahnSCHREIBEN, kein MahnBESCHEID. Ein MahnBESCHEID kann ausschließlich vom Gericht kommen, niemand anderes kann den ausstellen. Nur gegen den muss man förmlich (gem. § 694 ZPO) Widerspruch einlegen. Es reicht also in deinem Fall ein Zweizeiler, und eine Kopie des ursprünglichen Widerspruchs gegen den Betreiber. Wenn die Anwaltsbude schon etwas von dir bekommen hat, brauchst du gar nichts mehr zu machen.

Wegen "sich selbst widersprechen" brauchst du dir denke ich keine Sorgen zu machen. Du hast ja auch in den ersten Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass du von einer Kostenpflicht nichts wusstest. Daher widersprichst du dir auch nicht, wenn du später erfahren hast, dass aus genau diesem Grund ein Vertrag gar nicht (mit dem behaupteten Inhalt) zustande gekommen ist, oder er (wenn doch) angefochten werden kann.
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Alt 05.05.2008, 10:07   # 1036
jetzt_reichts
 
Registriert seit: 19.03.2008
Beiträge: 12
Hallo Zusammen!

Ich beneide alle User, bei denen Funkstille herrscht, bei mir gehts rund. Exakt 2 Tage nach jeder Frist folgt ein neuer Brief. Die 3 Mahnungen habe ich jetzt hinter mir und nun habe ich auch Post von der mysteriösen Katja G.
Widerrufen hab ich natürlich gleich zu Beginn mit dem Musterbrief per Einschreiben und Rückschein.
Also was soll ich tun:
Zweizeiler a la "die Forderung ist streitig und wird daher nicht beglichen" per Einschreiben oder doch was ausführlicheres?
Habe weiter vorne folgende Ausformulierung gefunden:

Sehr geehrte Frau Katja G.,
im oben bezeichneten Schreiben behaupten Sie die Vertretung der Firma „Online Content
LTD.“ Ihrem Schreiben lag jedoch kein Mandat bei. Ich bestreite, dass Sie diese Firma
ordnungsgemäß vertreten, verlange deshalb die Vorlage eines original vom
vertretungsberechtigten Geschäftsführer unterschriebenen Mandates und einen Nachweis,
dass diese Firma überhaupt existiert und von dem genannten Geschäftsführer
rechtswirksam vertreten wird.
Ich bestreite den von Ihnen behaupteten Vertrag gezeichnet oder in anderer Weise
geschlossen zu haben und also auch die von Ihnen behauptete Zahlungspflicht. Ich
verlange die Vorlage des Vertrages. Einer Klage Ihrer Mandantin sehe ich gelassen
entgegen. Ich weise darauf hin, dass ich mich im Falle von Weiterungen Ihrerseits
anwaltlich vertreten lassen werde, wodurch Ihrer Mandantin Kosten entstehen werden.
Sie weisen in Ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass Sie gerichtliche oder
außergerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei unbestrittenen und überfälligen
Forderungen an die Schufa Holding AG übermitteln. Ich weise Sie nunmehr ausdrücklich
auf die Schadenersatzpflicht nach § 824 BGB wegen Kreditgefährdung hin: Bei
Behauptung falscher, kreditgefährdender Tatsachen (hier: behauptete Existenz einer nicht
bestehenden Forderung) werde ich Ihre „Mandantin“ und den hinter dem Unternehmen
stehenden Zeichner Ihres Mandates auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

________________________
Was meint ihr dazu?
Bin gespannt, was nach dem Brief folgt, evtl ein Brief vom Amtsgericht? Aber den kann man ja auch einfach widerrufen und zurücksenden, oder?
Mir wäre es lieber, die Sache würde sich nicht so rasant entwickeln, aber offensichtlich will die gute Frau noch ein bisschen Geld eintreiben, bevor man sie vor die Tür setzt.
Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten, kann ja nicht lange dauern, bis sie sich bei mir wieder melden.
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Alt 05.05.2008, 10:07   # 1037
Cassian
 
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Beiträge: 1
Zitat:
Zitat von Jense72 Beitrag anzeigen
Hallo, die Seiten Webdater&Nimimit beide betrieben von der Fa.Polyphem Media Ltd sind reine Ab**ckseiten.
Hat schon jemand Erfahrung mit der Firma?
Ich bin jetzt bei der 3.mahnung angekommen!
Zahlen werde ich auf gar keinen Fall.....
Mir liegt inzwischen von einer Anwaltskanzlei G. eine Zahlungsaufforderung
vor,bezahlen werde ich auf keinen Fall,da es sich bei nimit um reine Abz*cke handelt.
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Alt 05.05.2008, 10:31   # 1038
Stephan_OS
 
Benutzerbild von Stephan_OS
 
Registriert seit: 24.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 487
@jetzt_reichts:

Das Schreiben das du zitierst finde ich gut. Ich bin zwar der Meinung, dass ein Zweizeiler auch reichen würde, aber da es sich ja um eine Anwältin handelt und nicht um ein "reines" Inkassounternehmen, darf sie auch strittige Forderungen verfolgen. Daher vielleicht ein Vorteil, wenn man ihr auch noch ein bißchen inhaltliches "Futter" gibt, und die Forderung nach einem Original des Mandats führt zumindest mal zu einem erheblichen Admin-Aufwand, da sie dieses wohl (noch) nicht haben wird.

Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid würde ich so schnell nicht rechnen, der kostet nämlich Geld, das die Abz***er erstmal zahlen müssen, bevor das Gericht einen Mahnbescheid verschickt. Werden sie wohl nur machen, wenn sie merken dass ihr Opfer schon kurz davor ist zu zahlen. Da du ja durch deine Reaktionen zeigst dass du informiert bist, werden sie sich das zweimal überlegen.
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Alt 05.05.2008, 15:00   # 1039
Kini01
 
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Beiträge: 3
Hallo Kollegen,

wollte euch von meiner Front auch mal wieder auf dem laufenden halten.

Am 24.04.08 wurde mein am 07.04.08 abgeschicktes Einschreiben Rückschein mit dem SAT.1-Schreiben von einem Herrn Ralf S. entgegen genommen.

Und heute kam die letzte Mahnung bei mir an. Mittlerweile in schwarz-weiß (wahrscheinlich zahlen immer weniger und sie müssen schon an der Tinte sparen). Der Witz daran ... Erhalt des Schreibens 05.05.08, Zahlung gefordert bis spätestens ... ja ... wer errät es ... ihr wisst es ... 05.05.08 .

Naja ... ich lass mich jetzt mal überraschen ob es an die Anwälte übergeben wird und wenn ja, dann lass ich das eben auch noch über mich ergehen.

Gibts sonst was Neues zu diesem Thema? Entschuldigung, dass ich so frech frage anstatt die von mir verpassten 20 Seiten zu lesen. Aber ich bin grad mitten in meinen Prüfungen und sollte lernen.

Nochmal Danke an alle die hier mitposten und abermals wünsche ich uns allen Durchhaltevermögen und das entsprechende Quäntchen Glück .

Greetz Kini
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Alt 05.05.2008, 23:06   # 1040
silver1979
 
Registriert seit: 03.05.2008
Beiträge: 2
Wer einen Mahnbescheid vom Gericht bekommt kann sich ja mal melden... alles andere fliegt in den Reißwolf... sollte ich probleme mit besagter anwältin bekommen, knöpf ich mir den besagten hansel von geschäftsführer vor egal auf welcher karibikinsel der sich sonnt, danach brauch der keine Sonne mehr....
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