Hallo,ja den Vertrag habe ich angefochten und zwar mit dem Vordruck der VRZ
NRW!Per Einschreiben mit Rückschein....Den habe ich auch unterschrieben wiederbekommen aber natürlich unleserlich....
Ich denke die Dame wird wissen mit wem sie zusammen arbeitet,oder??
Hauptniederlassung ist in Mainz und die zuständige Zweigniederlassung in München.Soll ich das nach Koblenz schicken und zur Anwältin??
Was bringt das,die gehen doch eh nicht vor Gericht...
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12.12.2007, 20:30
#
82
Jense72
Threadstarter
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Beiträge: 72
Übrigens....
Habe oben bei Netzwelt einen Link gesehen..... Nachbarschaft24
Soll angeblich auch ne Zockifirma sein.....
Link deaktiviert!
12.12.2007, 22:12
#
83
Jense72
Threadstarter
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@Klaus
Danke natürlich für deinen Tip aber ich werde erst wieder reagieren wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
Auch dazu hat mir meine VRZ und mein Anwalt geraten.Ich habe Wiederspruch eingelegt und das dürfte erstmal reichen.
Wenn die gegen,schätze mal so über 1000 Kunden gerichtliche Mahnbescheide erwirken wollen dann viel spaß....
Auch wenn es diese dubiose Kanzlei wirklich gibt.....
Zudem habe ich in einer Mail an die Fa.Poly......auch geschrieben das sie ersteinmal beweisen müssen das ich derjenige bin der den "angeblichen Vertrag"abgeschlossen habe und das kam zurück:
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Tatsächlich kommt es gelegentlich vor, dass sich Kunden unter falschem Namen, bzw. unter Verwendung der Adressdaten einer anderen, real existierenden Person bei Internetdiensten anmelden.
Wir werden deshalb unter Angabe der uns vorliegenden IP-Adresse und den zu Ihrem Profil Strafanzeige erstatten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Datenmissbrauch.
Sollte sich im Laufe der polizeilichen Ermittlungen jedoch herausstellen, dass kein Missbrauch durch eine fremde Person stattgefunden hat, sondern Sie sich selbst bei uns angemeldet haben, so wird die Polizei von Amts wegen Anzeige gegen Sie wegen Vortäuschung einer Straftat erstatten. Wir behalten uns in diesem Falle ebenfalls eine Strafanzeige gegen Sie vor wegen Erschleichung einer Dienstleistung.
Bis zur endgültigen Klärung müssen wir unsere Forderung gegen Sie aufrecht erhalten und erwarten Ihre Zahlung innerhalb der von uns genannten Frist.
Ihr Profil haben wir bis zur endgültigen Klärung vorsorglich deaktiviert.
Mit freundlichen Grüßen,
Constanze Jackl
Rechtsabteilung
Glaube nicht wirklich das die Strafanzeige gegen irgendwas oder wen stellen!
Ich bleibe bis dahin eiskalt und reagiere nicht mehr!
Halte euch aber auf den laufenden!
Schönes Weinachtsfest!(und lasst euch von den Zockis nicht ins Boxhorn jagen)
Gruß Jens
12.12.2007, 22:40
#
84
schwarz007
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 70
Hallo Jens,
auch hier zeigt sich mal wieder, dass die mit nichts als Drohungen arbeiten. Selbstverständlich wird die Polizei nicht von Amts wegen eine Anzeige erstellen.
Logische Kausalkette: Kein wirksamer Vertragsschluss, somit auch keine versuchte Leistungserschleichung, keine Leistungserschleichung, somit auch keine Straftat, keine Straftat, somit auch keine Vortäuschung einer solchen. Und Erschleichung einer Dienstleistung...hihi, wenn man von einer Kostenfreiheit ausgeht, dann kann man nichts erschleichen.
Also von soviel Sachverstand kann man nur lernen...und das schreibt Frau Jackl aus der "Rechtsabteilung" ...
12.12.2007, 23:12
#
85
abjetztpassichbesserauf
Gastposter
Hallo,
auch ich bin auf nimimiti.de reingefallen, und verfolge neue Beiträge in diesem Thread immer mit großer Neugier. Bei so viel geballtem rechtlichen Wissen das hier anwesend ist, fühlt man sich fast schon unverwundbar Hab auch schon die üblichen Schritte eingeleitet. D.h den Brief von Sat.1 per Einschreiben mit Rückschein an die Hansel nach München geschickt und auch alles davor per Email geschrieben. Die Antworten waren im Wortlaut die gleichen wie sie schwarz007 bekommen hat. Ich habe allerding schon am Tag der Anmeldung auf der ihrer Seite mit dem Kontaktforumlar widersprochen, da ich aber keine Kopie davon an mich zugesand bekommen hab wird des wohl kaum was nützen oder?
Heute ist auch schon die erste Mahnung ins Haus gekommen sind 15 Mahngebühr normal? Bin gespannt wie es weitergeht
13.12.2007, 01:19
#
86
tobiistwütend
Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 6
Einen schönen Abend miteinander.
Nun, nachdem ich vorgestern Abend den hier geposteten sat1 Brief der nimimit-Rechtsabteilung geschickt habe, landetet gestern, wieder im Spam, folgendes 0815 Schreiben, dass ich hier in ähnlicher Form, glaube ich, gelesen habe.
Sehr geehrter ....
Ihre vorgebrachten Einwände treffen nicht zu. Sie werden im Verlaufe des Registrierungsprozesses klar darauf hingewiesen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Die entstehenden Kosten werden unmissverständlich genannt.
Als unser Kunde erhalten Sie mit Abschluss des Abonnements einen Gratismonat gutgeschrieben. Dies ist in Form einer Gutschrift in Ihrer Rechnung ausgewiesen. Dieser Gratismonat ist ein Geschenk unsererseits und kann keinesfalls als kostenlose Testphase verstanden werden.
Nachfolgend ein Auszug unserer Preisinformation, welche sich direkt auf der Registrierungsseite befindet:
Durch Betätigung des Button "Jetzt anmelden" registrierst Du Dich als Mitglied bei Nimimit und bekommst auf Grundlage unserer ALB ein Zweijahres-Abo zum Preis von monatlich 9,90 Euro inkl. Mehrwertsteuer, wobei wir Dir für den ersten Monat nichts berechnen. Die Abrechnung erfolgt jährlich im vorhinein.
Zum Widerrufsrecht bitten wir Sie, den entsprechenden Passus in unseren Geschäftsbedingungen erneut aufmerksam zu lesen. Sie haben dieses Angebot und die zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen mit Setzen des Häkchens akzeptiert und unsere Leistungen in Anspruch genommen. Somit ist unsere Forderung vollumfänglich berechtigt. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Summe unverzüglich zu begleichen, da wir ansonsten gezwungen sind, unsere Forderung gerichtlich gegen Sie durchzusetzen. Hierdurch entstehen Ihnen sehr schnell hohe Kosten, bzw. kann es weitreichende Nachteile hinsichtlich Ihrer Bonität zur Folge haben.
Sollten Sie derzeit in Zahlungsschwierigkeiten sein, so lassen Sie es uns bitte wissen. Wir kommen Ihnen gerne in Form einer Ratenzahlungsmöglichkeit entgegen. Sprechen Sie uns hierauf bitte an.
Mit freundlichen Grüßen,
Cxxxxxxxe Jxxl
Rechtsabteilung
Nun, muß man da Angst bekommen....
Meint ihr, die schreibt die das überhaupt noch persönlich...? Den Namen in der Anrede denke ich schon, da war nämlich ein falscher Fertipper drin
Dass zu eurer Info.
Werde euch weiterhin auf einem aktuellen Stand halten.
Einen schönen Nacht.
Grüße.
Tobi
13.12.2007, 08:12
#
87
Mueschill
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 2
Hallo,
Habe gerate den Post mit den 15 € Mahngebühren gelesen. Das ist ja der Witz schlechthin. Mahngebühren richten sich nach dem Mehraufwand der sich durch dein Nichtzahlen ergeben hat. Meistens sind das um die 2,50€.
Ein Beweis mehr dass da was nicht stimmt.
Zu dem Brief vom Rechtsanwalt kann ich nur sagen dass das volliger Blahblah ist.
Ab ins :kloset: und ignorieren. Wenn du deinen Wiederspruch gegen die Rechnung eingelegt hast und die dir weitere Rechnungen und Mahnungen schicken reagieren sie Scheinbar nicht darauf.
Einfach zu sagen "ihre Einwände sind nicht korrekt" reicht nun einmal nicht.
Ich gebe euch noch einmal den Tip. Wie bereits gesagt, ich habe das schon alles einmal durch, nur das die damals nicht soooo dreist waren.
Keine Panik. Alle Merkwürdig erscheinenden Briefe ignorieren. Sollte mal ein Brief per Einschreiben bei euch eintrudeln. Dann können wir uns hier weiter unterhalten, aber soweit kommt es sicher nicht. Bis dahin braucht ihr keine Angst zu haben. Die können euch all diese tollen Inkassobriefe und Rechtsanwaltdrohungen ja vor Gericht garnicht nachweisen.
Was die IP-Identifikation angeht: Wenn sie tatsächlich versuchen sollten an irgendwelche IP-gebundenen Daten zu kommen, müssen sie zuallererst euren Internetanbieter knacken. Dieser hat aber mit Sicherheit eine Datenschutzerklärung abgegeben, als ihr den Vertrag mit ihnen geschlossen habt. Das Datenschutzgesetz lässt sich nur dann aushebeln, wenn ein begründeter Strafantrag vorliegt. Und diesen werden sie meiner Auffassung nach wohl eher nicht bekommen. Schon allein nur deshalb nicht, weil niemand von nimimit diesen Antrag stellen wird.
Die schießen sich ja nicht selbst ins Knie.
Mit freundlichen
Michael
13.12.2007, 10:19
#
88
Jense72
Threadstarter
Registriert seit: 03.12.2007
Ort: OWL/NRW
Beiträge: 72
Hi,genau das meinte ich damit,obwohl ich ja vom Webdater betroffen bin,auch wenn es diese merkwürdige Kanzlei von der ich Post bekommen habe wirklich geben sollte,werden die wohl wissen von wem sie Ihre Aufträge bekommen und das diese Zockis sind!Ich werde aufden Anwaltsbrief nicht reagierenwarum auch??Habe alles getan was wichtig ist,1xWiederrufen...
@Michael,war das bei dir auch die Kanzlei Lührmann?Geschrieben von der schönen Celine(Hoffe das die wenigstens so hübsch ist wie ihr Name,schade werde ich wohl nie raussfinden)
Gruß Jens
13.12.2007, 11:45
#
89
niminimit
Gastposter
Hallo,
was bin ich froh, dass hier Leute zu sein scheinen, denen ähnliches widerfahren ist und die sich scheinbar besser auskennen als ich.
Mein Problem: vor ca. 2 Wochen erhielt ich per Post eine Rechnung von minimit mit besagten 108,90 EUR. Weiterhin fand ich in meinem Email-Postfach zwei Mails von nimimit.de, dass man sich für meine Anmeldung bedankt und ich jetzt auf den Aktivierungslink klicken soll, woraufhin mir dann wohl ein Code per SMS geschickt wird. Die zweite Mail war die Rechnung nochmal elektronisch.
Ich habe mich weder auf minimit.de angemeldet, noch auf irgendeinen Link geklickt, geschweige denn irgendwas per SMS erhalten.
Die Daten in meinen Rechnungen stimmen aber erstaunlicherweise exakt. Sowohl Post- als auch Email-Adresse und sogar Handynummer (im Aktivierungslink in der einen Email erkennbar).
Gestern erhielt ich nun bereits meine erste Mahnung, dass ich bis 18.12. zahlen soll, oder man die Anwälte einschaltet.
Nun meine Frage(n): Was soll ich tun? Still halten und ausharren? Ich habe keine Lust, für eine Leistung zu bezahlen, die ich weder erhalten, noch die ich überhaupt angefordert habe. Will mich da jemand persönlich ärgern oder wie kommen die an meine Daten? Das bereitet mir ziemliches Kopfzerbrechen.
Ich würde mich jedenfalls riesig freuen, wenn mir hier jemand sagen könnte, wie ich jetzt weiter vorzugehen habe.
Danke!!!
13.12.2007, 12:09
#
90
schwarz007
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 70
Hallo niminimit,
ich könntes es mir jetzt einfach machen und Dich bitten dieses Forenthema durchzulesen, ist ja noch nicht so viel
Wenn Du bisher noch gar nichts getan hast, dann solltest Du zumindest den Musterwiderspruch schicken. Meistens hier angegeben mit Sat1-Muster. Ansonsten ist auch bei den Verbraucherzentralen (den richtigen) ein Muster herunterzuladen.
Das solltest Du zumindest schicken und darin klarstellen, dass Du NICHTS getan hast, Dich nicht eingetragen hast und somit kein Vertrag zustande gekommen ist - tatsächlich nicht selbst angemeldet?
Wenn Du vielleicht doch selbst tätig warst ist das immer noch kein Problem, aber Du solltest eben zur Sicherheit schreiben, dass die Forderung unberechtigt ist und Du nicht zahlen wirst.
Peter
13.12.2007, 12:19
#
91
just-boy
Gastposter
Jensen dürfte mich noch von 123recht kennen.
Hab gestern auch den Brief von der Anwltskanzlei bekommen und mich totgelacht.
Die schreiben ja genauso einen geschwollenen Bullshit in den Brief wie die Typen von Webdater.
Als Anwälte müßten die Wissen das die IP vor Gericht absolut keine Beweiskraft hat.
Ich soll bis Weihnachten zahlen... werd ich aber nicht.
Widersprochen hab ich schon lange und wie immer nur Standartbriefe zurückbekommen. Auch der Rückschein was unleserlich was ich verstehen kann wenn man die Leute über den Tisch ziehen will. Bevor ich zahle, fahre ich nach München und kläre das mit denen unter 4 augen....und ein paar Freunden....
13.12.2007, 14:10
#
92
DunkelSchwarz
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Diese Celine L. ist zur Zeit wohl die meistbeschäftigte Anwältin der Nutzlosbranche. Ob Genealogie, Berufswahl, Projekte der Online Service, der NetContent - überall trudeln jetzt die Mahnungen dieser Anwältin ein.
Meines Wissens liegen über die Dame ja auch massenhaft Beschwerden bei der Anwaltskammer Koblenz vor (diese Kammer ist für die Dame zuständig).
RECHTSANWALTSKAMMER FÜR DEN OBERLANDESGERICHTSBEZIRK KOBLENZ
Rheinstr. 24
D-56068 Koblenz
Telefon: (0261) 30335-0
Telefax: (0261) 30335-22-66
Offenbar hat Ronny Jahn mit seiner Vermutung doch recht:
Zitat:
Auffällig ist, dass die Gestaltung der Rechnungen von der Polyphem Media Ltd. doch sehr denen der Online Content Limited (routenplaner-online.de etc.).
13.12.2007, 14:30
#
93
MissJea
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 15
ja nimimit ist mal total zum Kotzen.
Ich habe nach Erhalt der Rechnung versucht mich persönlich mit denen in Verbindung zu setzen.
Auf Mails kam die Rechnung erneut - und nix anderes. Bei der Hotline war immer nur irgendeine Tante dran - die die Zentrale darstellt - und kein Ansprechpartner war zu sprechen.
Ich schicke jetzt noch einmal schriftlich den Widerruf per Einschreiben raus, aber das Ganze scheint ja bei euch allen auch nichts gebracht zu haben mh?
Ich bin nur froh, dass ich zwei Juristen (eine Staatsanwältin und einen Richter) in der Family hab...
13.12.2007, 15:06
#
94
DunkelSchwarz
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von MissJea
Ich bin nur froh, dass ich zwei Juristen (eine Staatsanwältin und einen Richter) in der Family hab...
Das kann heutzutage nicht schaden - bei den sich karnickelartig vermehrenden Projekten der Nutzlosbranche! Nahezu jeden Tag kommt ein neuer ******** mit einem 24-Monats-Abo-Projekt ins Netz - und die Politik schaut diesem Treiben tatenlos zu.
13.12.2007, 15:24
#
95
MissJea
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 15
Ich hab noch ne Frage - und zwar hat jemand von euch Screenshots der Seite ab dem mmh ca. 20.11.?
Natürlich ist das Ganze ja verändert worden - und ich doofe Nuss hab keine Screenshots von den letzten zwei Wochen
Dann hier das Schreiben - ist das so ok?? Wollte das schnellstmöglichst weghaben... mann... mich kotzt das so an :cry:
Unberechtigte Forderung
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom xxx, Rechnungsnummer xxxx, angeführten Vertrag.
Der Umstand, dass auf w*w.nimimit.de der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Ein-gabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, auf Grund derer der in der Folge an-geblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverord-nung, in der gefordert wird, dass Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.
Ich habe auf Grund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Er-klärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rech-nung getragen worden.
Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen.
In trete ich von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.
Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wider-rufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Ver-tragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach An-meldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV, noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Hal-le mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „aus-drücklichen Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre näm-lich eine konkrete Handlung ,wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich.
Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche
a) für den Erhalt dieses Schreibens
und
b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten.
Weiterhin untersage ich Ihnen ausdrücklich die Speicherung und Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht ein-stellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verstän-digen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten."
13.12.2007, 15:44
#
96
schwarz007
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 70
Hallo,
also ich kann mit Screenshots bzw. Seitenspeicherung vom 05.12.aufwarten und zur Verfügung stellen.
Wenn es tatsächlich noch frühere Versionen gibt freue ich mich auch über Infos!
Peter
13.12.2007, 16:36
#
97
looser100
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 8
hallo leute
habe nun meinen rückschein von der firma polyphem erhalten mal schauen was jetzt passiert. hätte bis zum 10.12 zahlen sollen. werde mich bei euch wieder melden. find ich echt spitze was hier abgeht , den leuten die sowas betreiben sollte mann das handwerk legen. solche schachtel firmen sind leider heutzutag überrall zu finden
mfg looser100
13.12.2007, 16:49
#
98
MissJea
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 15
Oh ha - KundenSERVICE ist ja auch sehr hoch angesehen bei der netten Firma. Rückruf - nö. Standardemails ja
Eine wahre Freude.
ich bin ehrlich gesagt ganz schön frustriert... Mir machen solche Drohungen immer ganz schön Angst, muss ich gestehen.
werd jetzt meine Sis mal anrufen...
13.12.2007, 16:52
#
99
teosav
Gastposter
Hallo leute!!
ich habe heute die 2. mahnung von nimimit bekommen.
Ich woellte einfach die "erfahrene" fragen: soll ich einfach diesen ***** mitteilen dass man keinen Vertrag mit einem (in meinem fall falschen) IP abschliesst oder einfach mich nicht mehr darum kummern??
Danke
Theo
13.12.2007, 17:06
#
100
schwarz007
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 70
Hallo teosav,
lies bitte einige Seiten oder Beiträge zuvor, dort steht alles haarklein drin. Kopf in den Sand geht nicht, Du musst schon widersprechen.
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