Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz


Alt 06.12.2007, 19:57   # 41
Ulixes
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Die Anspruchsgrundlage zu kennen gehört nunmal zum Handwerkszeug des Juristen. Meinst Du die nehmen Dich Ernst wenn Du Drohungen aufstellst die auf -vorsichtig ausgedrückt- kaum vertretbaren Rechtsauffassungen beruhen?

Und die Frage des Vertragsschluss ist bei "Deinem" Projekt nicht so absolut eindeutig dass man nicht der Rechtsauffassung sein könnte ein Vertrag ist -zunächst- zustande gekommen. Einer abweichenden für mich günstigen Rechtsauffassung kann ich mich anschliessen ohne das dies als strafrechtlich relevant anzusehen wäre. Das Erstaunliche an den Polyphemern ist gerade, dass sie glauben sich von den anderen "Diensten" zu unterscheiden.
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Alt 06.12.2007, 21:26   # 42
krennz
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@ulixes

zumindest sind hier Verstösse gegen die PAngV und das Wettbewerbsrecht zu sehen. Aber das sind Ordnungswidrigkeiten, keine relevangten Straftaten.

Wir müssen als zumindest teilweise Rechtskundige daraufhin arbeiten, dass die Bundesregierung ein Gesetz, mit Strafen bewehrt, zu erlassen um die Zockies in den Griff zu kriegen.

Ich vermute, dass ihr beide noch Studenten seit, fragt mal die Prof`s

Die Antwort würde mich/uns interessieren.

lG

Klaus
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Alt 06.12.2007, 21:54   # 43
Ulixes
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Verstösse gegen PAngV und Wettbewerbsrecht könnte man prüfen. Mir gings nur darum, dass sich aus der -unzutreffenden- Behauptung es bestehe eine Forderung und deren Übergabe an ein Inkassobüro kein Unterlassungsanspruch und wohl auch keine Strafbarkeit ableiten lassen.

*Ich vermute, dass ihr beide noch Studenten seit* Wieso?
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Alt 06.12.2007, 22:25   # 44
krennz
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Beiträge: 739
@Ulixes

Du hast Recht, eine Strafbarkeit wegen Übergabe an ein Inkassobüro kann man gegen die Zockies nicht geltend machen.

Erst wenn ein Mahnbescheid wegen Widerspruch im Sande verlaufen ist kann man die wegen Unterlassung, Belästigung etc. versuchen zu belangen. Aber soweit lassen die das nicht kommen. Haben die selber Angst vor. Könnte ihrem "Geschäftsmodell" abträglich sein.

Grüsse

Klaus
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Alt 07.12.2007, 12:48   # 45
concarniou
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Hallo liebe Leute,

auch ich gehöre zu den Leuten, die bei nimimit.de am 17.11. drauf reingefallen sind und diese Woche per Post und Mail mit einer saftigen Rechnung überrascht wurden.
Ich habe mich allerdings nie mit dem Passwort registriert, da ich eine falsche Handynr angegeben hatte und habe infolgedessen auch kein Profil erstellt.
Im Gegensatz zu Schwarz 007 haben sie allerdings meine IP-Adresse und auch meine Emailadresse.

Wenn ich euch richtig verstehe, ist folgender SAT1-Brief als Einschreiben mit Rückschein zu verwenden, oder gibt es eine bessere Variante?
http://www.netzwelt.de/forum/381382-post.html

Vielen Dank für eure Hilfe!

concarniou
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Alt 07.12.2007, 12:51   # 46
AnnaD
 
Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 5
Hi Leute

-_-° wieder ein "Opfer" mehr vin nimimit.de

:goodnite:
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Alt 07.12.2007, 12:54   # 47
hungriger-wolf
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Hey, nix da, einfach einbuddeln und abtauchen! Die "Vogel-Strauß-Taktik" funktioniert in diesem Fall nicht, denn damit präsentierst du nur ein anderes Körperteil, in das die Anbieter dann genüßlich reintreten können.

Lies dich doch mal durch das ganze Thema, und dann sag uns: Wo drückt dich der Schuh?
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Alt 07.12.2007, 13:04   # 48
looser100
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 8
Zitat:
nimimit.de


1. Füll das Anmeldeformular oben aus.
2. Du erhältst automatisch eine E-Mail und eine SMS mit einem Verifikationskey.
3. Gib zur Sicherheit von Fahrer und Mitfahrer auf der nächsten Seite den Verifikationskey ein, den Du per SMS bekommen hast.
4. Durch Betätigung des Button "Jetzt anmelden" registrierst Du Dich als Mitglied bei nimimit.de und bekommst auf Grundlage unserer ALB ein Zweijahres-Abo zum Preis von monatlich 9,90 Euro inkl. Mehrwertsteuer, wobei wir Dir für den ersten Monat nichts berechnen. Die Abrechnung erfolgt jährlich im vorhinein.
5. 4 Wochen gratis nutzen! Also Reisen ohne Ende!

das stand bei meinem abschluss aber noch nicht da?

haben die die seite geändert ?

gurß looser100
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Alt 07.12.2007, 14:24   # 49
Jense72
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Hallo,habe doch geschrieben das die Seiten und ALbs zu ihren Gunsten verändern!Bei mir war es ja der Webdater!
Heut ist übrigens der Tag an dem ich bei der 3.Mahnung hätte überweisen müssen!
Come on Inkasso
Welchen Vordruck bzw.Wiederruf sollte man denn an die Inkassofuzzies schicken?
Kann mir da einer was empfehlen?
Gruß
Jense
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Alt 07.12.2007, 14:32   # 50
hungriger-wolf
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Für die reicht ein formloser Zweizeiler. "Sehr geehrte Damen und Herren, die Forderung ist strittig und wird daher nicht beglichen. Mit freundlichen Grüßen".

Das reicht völlig aus. Dann darf kein Inkassodungs meht weiterdrohen, sondern muss die Angelegenheit an den Mandanten zurück geben.

Von daher ist für dich die Sache nach diesem kurzen Zweizeiler (in dem du wirklich nichts, aber auch rein gar nichts begründen musst) erledigt, du kannst dich den wirklich wichtigen Dingen des Lebens widmen. Z. B. ob der BVB heute abend gegen die Arminia drei Punkte holt.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst an dem Tag geben, an dem der Papst seine Goldene Hochzeit feiert.
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Alt 07.12.2007, 15:53   # 51
wasistmeinleben
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hallo,leute!ich habe gleiche erfahrung mit NImmtmit.de, ich bekommen jetzt ständig rechnung!108,90 euro!shit. hat Ihr tipps mir geben,was soll ich jetzt machen?viel grüsse!Wayne
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Alt 07.12.2007, 16:27   # 52
hungriger-wolf
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Dich einfach nur hier einlesen! Sooo lang ist dieses Thema noch nicht, und wenn du nur eineSeite zurück blätterst, zum Beitrag Nr. 45, findest du schon die Antwort.
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Alt 07.12.2007, 18:30   # 53
schwarz007
 
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Beiträge: 70
@ Ulixes

Von einer Strafbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt habe ich ja auch an keiner Stelle gesprochen, der Spaß beginnt erst an der Stelle, wenn wider besseren Wissens ein Mahnbescheid erlassen und/oder Schufa-Einträge veranlasst werden, denn dann ist Schluss mit lustig. Bis dagin habe ich auch noch reichlich Spaß an der Nummer.

Habe eben übrigens an die gute Frau gemailt, die für den öffentlich rechtlichen Sender auf der Suche nach Infos ist. Vielleicht haben die ja auch mal Lust einen Fall zu begleiten, der nicht schon sehr weit fortgeschritten ist, denn die nimimit.de-Geschichte scheint ja jetzt erst einige Tage im Rollen zu sein...

Und nochmal der klare Hinweis - auch an AnnaD - ein wenig Reaktion ist schon erforderlich, denn ansonsten macht man es den Leutz ein bischen zu einfach - und das wollen ja scheinbar alle hier nicht, sonst wären wir nicht hier

Ich habe nächste Woche einen Termin bei München...schade, dass ich keinen Freund bei der Post in M habe, der mir die Adresse des Halters des Postfaches von Polyphem heraussuchen kann . . . käme gern mal mit meinem Haustier vorbei...:aufelefa:

Peter
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Alt 07.12.2007, 19:15   # 54
Jense72
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Ort: OWL/NRW
Beiträge: 72
So long Leute,gut das wir hier keine Hinterlassenschaften haben wie bei 123 Recht,da ist ein Herr Schrumpfgermane und ein Herr Hughconaway,die alles positive anzweifeln......glaube die haben nichts zu tun Ich zumindest werde nicht Zahlen,erst wenn auf einem Briefumschlag das Zeichen mit dem Amtssiegel"NRW"erscheint werde ich mit rühren!
Und das kann dauern wie der Hungrige Wolf schon bestätigt,ich glaube dann heirate ich eher als der Papst,schade eigentlich
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Alt 07.12.2007, 19:58   # 55
Ulixes
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Warum soll die Beantragung eines Mahnbescheides schlimmer sein als das aussergerichtliche Beharren auf einer zweifelhaften Forderung? Die ganze Unterlassungs- falsche Verdächtigungs,- Kreditgefährdungs,- und sonstwas Geschicht halte ich für einen Irrweg.

Schufamitglied sind die meines Wissens nicht, so dass auch keine Einträge erfolgen werden.
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Alt 07.12.2007, 20:44   # 56
Unregistriert1
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Hallo zuerst einmal zusammen,

was ich zu sagen hab hat zunächst nichts mit dieser Firma zu tuen, letztendlich aber doch, da alle Abz**cker nach dem gleichen Schema handeln und ich mittlerweile in vielen Foren lese und es ganz schön finde, wenn sich daraus auch paralellen zu anderern Firmen wiederspiegeln. Ich bin auf eine Fa. reingefallen und hatte dann nach der ich schätze 20. letzten vorgerichtlichen Mahnung mit Androhung des Schufaeintrages eines Abends die Nase voll und habe nachstehendes an die Staatsanwaltschaft gesendet. (seit dem ist Ruhe und da in den Foren wohl fleissig mitgelesen wird war die betroffene Seite Offline gestellt)


Strafanzeige / Strafantrag

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen

Herrn XXXX,
Geschäftsführer der Fa. XXXX
sowie

Herrn XXX xxx
Geschäftsführer der Fa. PROxxxSSO GmbH,

wegen des Verdachtes des gemeinschaftlich begangenen versuchten Betruges gem. §263 StGB, Erschleichen einer Dienstleistung gem. §265a StGB und der gemeinschaftlich begangenen versuchten Nötigung gem. §240 StGB.

Zum Sachverhalt:

Herr xxx ist Inhaber und Geschäftsführer der Firma xx. Gleichzeitig ist er der Inhaber der Internetdomain www.lebxxxxsuhr.com.
Gemäß Impressum auf der Homepage ist Herr xxxxx auch mitverantwortlich für den Inhalt der genannten Internetpräsenz.

Herr xxxx ist Geschäftsführer des Inkassodienstes xxx

Am 23.07.2007 erhielt ich auf meinen E-Mail-Account xxxxxx eine Rechnung der Firma xxxxxxxxx. Die Rechnungssumme in Höhe von
€ 99,00 wurde für eine behauptete Anmeldung meiner Person für einen Test zur Erwartung des Alters der vorgenannten Firma erhoben. Mit der Anmeldung, die lt. Teilnahmebedingungen des vorgenannten Dienstes vom Anbieter angenommen werden muss und deren Annahme durch Übersendung einer Registrierungsbestätigung erklärt wird, kommt ein Vertrag mit dieser Firma zustande. Es sei zu erwähnen, dass als Zugangsdatum in der Rechnung das Datum 20.05.2007 eingetragen ist und somit nach den AGB´s die 14-tägige Widerrufsfrist bei weiten überzogen war.

Am 30.07.2007 erreichte mich per E-Mail die erste Mahnung von zuvor genannter Fa.
Paralell dazu stelle ich doch mit Erstaunen fest, dass sich die Fa. xxx. gemäss seiner Web-Site www.xxx ausdrücklich davon distanziert für die Seiten xxxx u.a. Rechnungen zu stellen. Hier wird verwiesen auf die Fa. xxxx, von denen ich allerdings auch bis heute noch keinerlei Rechnungen bekommen habe.

Ich erkläre hiermit, dass ich mich zu keinem Zeitpunkt bei diesem Service angemeldet habe. Gleichzeitig erkläre ich, dass mir zu keinem Zeitpunkt eine Annahmeerklärung dieses Unternehmens zugestellt wurde. Ein Vertrag ist damit

1. wegen fehlender übereinstimmender gleichgerichteter Willenserklärungen
2. wegen fehlender Annahme der Anmeldung durch den Anbieter
3. ich den Ursprung dieser Forderung absolut nicht zuordnen kann

nicht zustande gekommen. Der Dienst wurde von mir weder bestellt noch gewünscht noch in Anspruch genommen.

Am 15.09.2007 erreichte mich ein Schreiben des Inkassodienstes xxxxx, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass ich als Schuldner der Fa. Firma xxxxxxx eine unbeglichene Forderung in Höhe von 177,71 zuzüglich Kosten des Mahnverfahrens zu zahlen hätte.
Ich teilte dem Inkassounternehmen mit, dass ein Vertragsverhältnis nicht besteht und eine Zahlung durch mich nicht erfolgen wird. Gleichzeitig wies ich das Inkassounternehmen darauf hin, dass ich strafrechtliche Schritte einleiten würde, wenn keine Einigung zustande käme.


Nach heutiger Sachlage gehe ich davon aus, dass die erstellte Rechnung vom 23.07.2007 den Straftatbestand des versuchten Betruges erfüllt. Mit der Drohung des Inkassodienstes, einen Eintrag in der Schufa-Datenbank zu veranlassen, sehe ich als vorsätzlichen Versuch der Nötigung an. Desweiteren stellt die Übermittlung der Daten an die Schufa ohne mein vorheriges ausdrückliches Einverständnis einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz dar.
Analog zu Buggisch in NStZ 2002 Heft 4, Seite 178 ff erfüllt der Versand der in betrügerischer Absicht erstellten Rechnungen und Mahnungen die Tatbestände der §§ 263, 263a StGB.
Damit liegt eine Vortat gemäß § 261 StGB vor. Die Fa. xxxx GmbH hilft Abzockern nicht nur die Beute zu sichern, sie zieht sie sogar gewerbsmäßig ein.

Strafantrag gegen die eingangs Genannten wird gestellt.

Die von mir angegebenen Dokumente liegen bei mir in Kopie vor und werden Ihnen auf Antreg zugesendet.

Ich bitte Sie mich über den Ausgang des Verfahrens zu unterrichten.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen

noch habe ich nichts gehört
Grüss Sören
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Alt 08.12.2007, 00:12   # 57
superbammel
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Hat der Ausdruck "ALB - Allgemeine Leistungsbeschreibungen" die gleiche rechtliche Wertigkeit wie das Kürzel "AGB"???
Oder ist das schon der erste Ansatz zur Anfechtung eines Vertrages?

Wie ist Eure Meinung

Und wie schaut es um die Rechnung aus.
Es wird eine Rechnung gesendet, wo der Rechnungsbetrag nur
als Bruttobetrag ersichtlich ist. Ein Nettobetrag ist nicht ausgewiesen.
Nach meinem Kenntnisstand muß die Rechnung einen Nettobetrag,
einen Steuersatz in Währung sowie den Bruttobetrag enthalten.
Es sei denn es werden einzelne Steuerbefreiungen aufgeführt.

Rechnung von Nimxxit.de "Rechnungsbetrag (inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%) 108,90 EUR"

§14 UStG Absatz 7
das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,

Kann jemand was dazu sagen?
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Alt 08.12.2007, 14:18   # 58
Gast 99
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Hey Leute,

es ist echt gut zu hören, dass man nicht der einzige Hirni ist, der auf nimimit reingefalen ist. Ich hab den angeblichen " Vertrag" mit denen schon im Oktober abgeschlossen und bin im Moment bei der zweiten Mahnung. In euren Beiträgen hab ich gelesen, dass das bis drei Manhungen geht und dann das Inkasso kommt, ist das richtig?? Hat man die ALB eigentlich auch per Post bekommen?? Ich nämlich nicht, erst die zweite Mahnung war im Briefkasten. Der Rest kam immer per Mail im Spamordner an...
Ich hab bis jetzt nen Brief per Einschreiben geschickt, wo ich den Vertrag widerspreche und hilfweise anfechte. Habt ihr noch was anderes unternommen,als sonen Brief?? Ach ja und ich hab diesen Code per Sms bekommen, weiß aber nicht mehr ob ich den dann auch dort zur Registrierung eingegeben habe, falls ja ist der Vertragsabschluss dann bekräftigt??
Was kommt dann nach dem Inkasso, an die man ja diesen Zweizeiler schreiben soll?? die gerichtliche Mahnung?? Hat die schon jemand??
Ach ja und noch was seltsames, die Summe in der zweiten Mahung per Post ist mit 108 Euro geringer als die der ersten Mahnung, wo sie noch 15 Mahngebühren wollten??

Schreibt auf jden Fall ma wies bei euch weitergeht..
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Alt 08.12.2007, 14:33   # 59
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Zitat:
Zitat von Gast 99 Beitrag anzeigen
Ich hab den angeblichen " Vertrag" mit denen schon im Oktober abgeschlossen und bin im Moment bei der zweiten Mahnung. In euren Beiträgen hab ich gelesen, dass das bis drei Manhungen geht und dann das Inkasso kommt, ist das richtig?? Hat man die ALB eigentlich auch per Post bekommen?? Ich nämlich nicht, erst die zweite Mahnung war im Briefkasten. Der Rest kam immer per Mail im Spamordner an...
Wie oft die mahnen, wissen wir noch nicht. Die sind noch nicht lange auf dem Markt. Wir haben hier User, die es auf mehr als 30 Mahnungen gebracht haben. Natürlich immer mit der Drohung "du böser Kunde, du kommst vor Gericht".

Zitat:
Zitat von Gast 99 Beitrag anzeigen
Ich hab bis jetzt nen Brief per Einschreiben geschickt, wo ich den Vertrag widerspreche und hilfweise anfechte. Habt ihr noch was anderes unternommen,als sonen Brief?? Ach ja und ich hab diesen Code per Sms bekommen, weiß aber nicht mehr ob ich den dann auch dort zur Registrierung eingegeben habe, falls ja ist der Vertragsabschluss dann bekräftigt??
Außer den Schreiben hat hier noch niemand gemeldet, dass was gekommen ist.
Aus deren ALB:
Zitat:
Der Kunde gibt mit dem Einrichten eines Passwort- geschützten Account auf der Website unter einem vom Kunden zu bestimmenden, noch nicht an andere Kunden vergebenen Nutzernamen (Registrierung), ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. [...] Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs kommt durch Zusendung einer die Registrierung bestätigenden E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse zwischen Polyphem und dem Kunden ein Vertrag über die Erbringung der Leistungen zustande.
Also ist das mit dem Handy unabhängig vom Vertragsschluss. Sie werden diese Nummer gebraucht haben, um dich telefonisch tyrannisieren zu können.

Zitat:
Zitat von Gast 99 Beitrag anzeigen
Was kommt dann nach dem Inkasso, an die man ja diesen Zweizeiler schreiben soll?? die gerichtliche Mahnung?? Hat die schon jemand??
Ist bislang hier nicht bekannt. Natürlich werden auch diese dubiosen Anbieter niemanden vor Gericht zerren. Es geht wie immer nur um die puren Drohungen, unter deren Last schätzungsweise 10 % der "Kunden" nachgeben und zahlen. Davon führen sie dann ein schönes Leben.

Zitat:
Zitat von Gast 99 Beitrag anzeigen
Ach ja und noch was seltsames, die Summe in der zweiten Mahung per Post ist mit 108 Euro geringer als die der ersten Mahnung, wo sie noch 15 Mahngebühren wollten??
Das ist nichts ungewöhnliches bei diesen Drohgebärden; es gibt Inkassobutzen, die mit jeder "letzten vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung" im Betrag weiter runtergehen, und plötzlich schnellen sie wieder in die Höhe.
Das gehört zum Spiel. Spiel du mal weiterhin den Spielverderber und gib dein ehrlich verdientes Geld lieber für Nützlicheres aus. Denk dran, bald ist Weihnachten!
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Alt 09.12.2007, 20:38   # 60
verbraucherschützender
Gesperrt
 
Benutzerbild von verbraucherschützender
 
Registriert seit: 09.12.2007
Beiträge: 9
da gibts ne super seite im netz: Aktuelles Inkassorecht
da steht alles drin und man kann sich die ganzen musterbriefe und einschreiben sparen! cool!

Ach wie trollig! Nett! Sollten wir den Menschen sperren? hungriger-wolf

Ich hab ihm mal ein paar Tage "Denkpause" verschafft - - jetzt kann er in anderen Foren rumtrollen!
DIS Deutsche Inkassostelle GmbH - mag ich überhaupt nicht!

latzer: aber die verlinkte Seite gefällt mir! :schmunze:
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