AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
So der "GAST1234" hat sich jetzt registriert...
Hab hier zwar schon einige Schreiben gefunden, aber bin mir nicht so sicher wie ich die verändern muss, damit das rechtlich wasserdicht ist...
Würde mich freuen Schwarz007 wenn du mir antworten würdest!
liebe grüße
05.12.2007, 18:39
#
22
binschi
Probezeit bestanden
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AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Ich habe noch eine weitere Frage, bei deinen Hardcopies die du im Anhang gelegt hast, sind das welche von der internetseite, wo noch nicht auf die kosten hingewiesen wird?
05.12.2007, 19:13
#
23
schnippewippe
Gastposter
AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Zitat:
Zitat von binschi
So der "GAST1234" hat sich jetzt registriert...
Hab hier zwar schon einige Schreiben gefunden, aber bin mir nicht so sicher wie ich die verändern muss, damit das rechtlich wasserdicht ist...
Würde mich freuen Schwarz007 wenn du mir antworten würdest!
liebe grüße
Warum nimmst du nicht den Musterbrief von Sat 1. Den Link für Musterbriefe findest du unten in meiner Signatur. Per Einschreiben mit Rückantwort.
05.12.2007, 19:30
#
24
schwarz007
fühlt sich wohl hier
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AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Hallo,
ich hatte einen Mustertext der u.a. in der Verbrauchershow von rtl erwähnt wurde und bei den Verbraucherzentralen hinterlegt ist. Aber auch der hier immer wieder als sat1-Text bezeichnete Text ist sehr gut.
Meine Hardcopies sind vom heutigen Datum, da ich bedauerlicherweise am 17.11. nicht an meinem eigenen Rechner saß.
Aber die wesentlichen "Böcke" sind auch heute noch nicht beseitigt, vor allem das schmale Fenster, in dem man die ALB's zur Kenntnis nehmen "kann", das genau auf eine Bildschirmseite zugeschnittene Registrierformular (erst nach erforderlichem Scrollen und unter dem "Jetzt registrieren" Button erscheinen die entstehenden Kosten)...
Also ich freue mich schon auf Post von dem Trupp...habe inzwischen einen ganzen Hörsaal und den Prof. für Telekommunikations- und Medienrecht im Boot...
Kann spannend werden.
Peter
P.S. Ich schicke Dir den Link noch!
05.12.2007, 19:48
#
25
hungriger-wolf
Moderator
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AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Zitat:
Zitat von schwarz007
Also ich freue mich schon auf Post von dem Trupp...habe inzwischen einen ganzen Hörsaal und den Prof. für Telekommunikations- und Medienrecht im Boot...
...und eine komplette Internet-Community, nämlich uns. Wir rudern kräftig mit, und vielleicht könnt ihr in irgend einer Weise von unserem Informationsportal (der Link ist in meiner Signatur) und auch den "strafrechtlichen Betrachtungen einiger Posts" profitieren. Bedient euch!
Weiterhin schicke ich einen fragenden Blck in Richtung Hörsaal und Prof (und natürlich deine Richtung): Wir würden uns sehr glücklich schätzen, wenn wir an eurem Wissen teilhaben könnten! Je mehr wir wissen, um so mehr können wir helfen!
__________________ Kein Support über PN, Mail, Interessengemeinschaften und/oder Profilnachrichten!
Hier noch ein sehr guter und ausführlicher Brief, den destructive gepostet hat. Die auf den speziellen Anbieter bezogenen Sachen sind entfernt, der Brief eignet sich daher universell. Die Angaben in den spitzen Klammern <...> müssen entsprechend ergänzt werden.
Sehr geehrten Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom <Datum>, <Rechnungsnummer>, angeführten Vertrag.
Der Umstand, daß auf www.<Name des Betreibers> Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet. *)
Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an **), da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.
Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht teilt auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, das bereits mehrfach von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik befaßt wurde.
In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz ***) von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen .................."
ich habe bis jetzt folgendes geschrieben: (Brief der Verbraucherzentrale abgeändert...)
"ANSCHRIFT etc.
Unberechtigte Forderung
Kundennr.: XXX
Rechnungsnr.: XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom XXX, in dem Sie einen Betrag von XXXEuro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Zum Zustandekommen eines Vertrages erfordert es laut Internetseite eine Übersendung von Email und SMS mit Verifikationskey. Doch weder die Email, noch die SMS habe ich erhalten, somit ist kein Vertrag zustande gekommen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.
Zudem ist der Vertrag sittenwidrig, da ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.
Hiermit fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Vorsorglich widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Sollten Sie weitere Schreiben mit unberechtigen Forderungen an mich richten, sehe ich mich gezwungen gerichtliche Maßnahmen einzuleiten und mein Rechtsanwalt benachrichten.
Mit freundlichen Grüßen"
ist das so rechtlich sauber??!!
05.12.2007, 20:08
#
27
binschi
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AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
ach so, bei der polizei war ich auch noch heute.
ich wollten denen gleich ne anzeige reinwürgen...
aber der polizist meinte ich sollte die rechnung nicht bezahlen und erstma abwarten. wenn ne mahnung kommt, dann kann ich zum vrbraucherschutz gehen und dann kann ich immer noch zur polizei gehen und ne anzeige erstatten...
die haben nerven.
bekommt man eigentlich wegen mahnungen aufgrund forderungen ein negativmerkmál bei der schufa?
05.12.2007, 20:34
#
28
hungriger-wolf
Moderator
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AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Zitat:
Zitat von binschi
bekommt man eigentlich wegen mahnungen aufgrund forderungen ein negativmerkmál bei der schufa?
Ach du großer Gott - wer hat dir denn den Unsinn erzählt! Wer hat noch nicht 'ne Mahnung bekommen, weil er irgend einen Überweisungstermin verpennt hat!Um deine Frage zu beantworten: Nein.
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AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Hallo Binschi,
der oben zitierte Text stammt scheinbar aus unserem Nachbarland, die zwar ein ähnliches Rechtssystem wie wir haben, aber dann doch in Details eben andere Ausprägungen haben. So gibts das erwähnte "Konsumentengesetz" bei uns nicht - aber Du hast es ja auch in Deinem Schreiben nicht so verfasst.
Die Anzeige bei der Polizei sollte man auch in der Form noch nicht jetzt durchführen, da bisher ja nichts passiert ist - ich kann ja auch irgendwem eine Rechnung schreiben...damit ist ja noch keine Straftatbestand erfüllt. Vielmehr wirds erst nach dem Tätigwerden eines Inkassobüros interessant - und ganz besonders, wenn unberechtigter Weise ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wurde. Bis dahin sollte man auch die Strafverfolgungsbehörden mit dem Thema verschonen, dnen die Schwerpunktkommissariate sind derzeit eh schon mehr als gut ausgelastet und auf diesen Faktor setzen die Lümmel ja auch.
Nun zur Schufa: Da kann letztlich jeder etwas eintragen lassen, aber in den meisten Fällen sind diese mehr als fragwürdigen Forderungen bisher eigentlich von der Schufa zurückgewiesen worden, wenn sie denn überhaupt dorthin gemeldet werden sollten.
Mir ist zumindets kein Fall bekannt, denn wenn die Schufa alle Forderungen dieser Experten eintragen wollte, dann kämen die nicht mehr mit ihren Eintragungen nach.
Abgesehen davon hat jeder Bürger das Recht unzutreffende Eintragungen löschen zu lassen - und das führt zuweilen dann sogar zur Schadenersatzpflicht dessen, der die Eintragung veranlasst hat...auch aus diesem Grund sucht man Eintragungen von Inkasso-Fällen zumeist vergeblich.
Auch hier muss aber der Hinweis wieder gelten: !!! Sobald der Begriff gerichtliches Mahnverfahren !!! auftaucht wirds ernst, denn Mahnbescheide werden eingetragen, es sei denn man widerspricht dem Mahnbescheid. Also Augen auf, dnan kann auch hier nichts passieren!
Peter
05.12.2007, 20:49
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30
binschi
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Beiträge: 11
AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
vielen dank für eure schnellen antworten!
dann werde ich das schreiben, was ich abgeändert habe, morgen per einschreiben rückschein wegschicken!
würde mich freuen, wenn wir hier auch weiterhin austauschen würden, wies weiter geht etc.
euch noch nen schönen abend!
05.12.2007, 20:59
#
31
Ulixes
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AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Hi Schwarz007,
fortgeschrittener Jurastudent, das ist gut.
Zur Schufa. Die Voraussetzungen der Einmeldung ergeben sich m.E. aus §33 ff BDSG von daher kann ich "Da kann letztlich jeder etwas eintragen lassen" nicht teilen.
Könntest Du mal zu § 312d Abs3 BGB im Münchner Kommentar nachsehen, ich habe da keinen Zugriff. Der Bearbeiter vertritt wohl die Auffassung, dass das Widerrufsrecht bei teilbarer Dienstleistung nur für die Vergangenheit entfällt. Gibts da noch weitere Literatur zu?
"den Prof. für Telekommunikations- und Medienrecht im Boot..." Fängt der Name mit H an?
05.12.2007, 21:20
#
32
schwarz007
fühlt sich wohl hier
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AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Hallo,
also BDSG hin oder her...Papier ist geduldig und die Schufa prüft nicht wirklich, ob die Eintragungen zurecht oder zu unrecht erfolgen - wie sollten sie das auch prüfen wenn die meisten Eintragungen inzwischen online durchgeführt werden?
Der Prof. fängt tatsächlich mit H an, ist aber nicht der, der ähnlich klingt wie "Sehen"
MüKo hab ich gerade nicht vor mir, aber vielleicht hilft Dir nachfolgender Passus aus einer Entscheidung zu einem in Anspruch genommenen und anschließend widerrufenen Mobilfunkvertrag:
"Zwar ist nach dem Wortlaut des § 312 d Abs. 3 BGB vorliegend das Widerrufsrecht des Antragstellers durch die Ingebrauchnahme erloschen. Es wird mit beachtlicher Begründung jedoch vertreten, dass nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift eine teleologische Reduktion des § 312 d Abs. 3 BGB dahingehend zu erfolgen habe, dass diese Vorschrift nur bei unteilbaren Dienstleistungen gilt, während bei teilbaren Dienstleistungen, wie vorliegend gegeben, ein Widerrufsrecht für die Zukunft erhalten bleibe (so Münchener Kommentar / Wendehorst, 4. Aufl., § 312 d Rn. 92)".
Peter
05.12.2007, 22:08
#
33
Ulixes
Gastposter
AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Danke sehr schön, die Entscheidung AG Elmshorn 50 C 60 / 05 kannte ich nicht, insbesondere weil es um meine besonderen Freunde von der "Brabbellinie" geht. Urteile zum §312 d scheint es aber weiterhin nicht zu geben.
Prof: Hätte ja zufällig sein können
Wie gesagt ich komme nur mit Mühe an den Müko,mich würde interessieren was genau der Kommentator vertritt und ob sich inzwischen weitere Stimmen angeschlossen haben.
Schufa macht den Vertragspartnern schon ordentlich Zanke wenn unberechtigt gemeldet wird.
05.12.2007, 22:17
#
34
hungriger-wolf
Moderator
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Beiträge: 2.744
AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
@Ulixes, leider bist du noch nicht registriert, deshalb schreib ich hier übers Forum.
Ich halte sowohl deine als auch die Beiträge von schwarz007 für sehr fruchtbar, was die rechtlichen Seiten in diesem komplexen Thema der Abofallen angeht. Damit es für euch zwei und für alle anderen User möglich ist, mit dir/euch in Kontakt zu treten, solltest du dich hier registrieren, weil erst dann PNs geschickt und auch gelesen werden können.
Außerdem sind dann für dich all die Links sichtbar, die wir hier gesetzt haben und die uns schon sehr viel Arbeit erleichtert haben. Denn du kennst mit Sicherheit auch viele Rechtsseiten und -urteile, die dann hier als Link für andere gesetzt werden können.
Und sobald du dich registriert hast, lösche ich diesen Beitrag von mir...
__________________ Kein Support über PN, Mail, Interessengemeinschaften und/oder Profilnachrichten!
AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
so wollte mich bedanken für die hilfe hier im forum . habe meinen brief schon gedruckt und er geht heute noch an polyphem media raus . mal schauen wie dis sich verhalten.
mfg looser100
06.12.2007, 02:10
#
36
hoerman
einmal ist keinmal
Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 1
AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Vielen Dank für deine guten Infos,
ich habe mich fälschlich am 17.11. bei nimimit registrieren lassen. Bis heute kam noch keine SMS, dafür ein Schreiben vom 3.12. (man beachte die Zeitspanne) mit der ersten Forderung von 108,90€.
Ich schicke morgen per Einschreiben einen Brief nach Vorlage der Verbraucherzentrale. Und wenn das Inkassoverfahren eröffnet ist werde ich dieses Forum noch mehr zu schätzen wissen!
Danke und Gruß, Hoerman
06.12.2007, 10:40
#
37
neo2
Gastposter
AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Hallo zusammen,
auch ich wurde von der Firma belangt, bin bei der zweiten Mahnung mittlerweile angelangt. Wie läuft es bei der dritten Mahnung ab, drohen sie immernoch mit polizeilichen Ermittlungen, Mahngebühren etc? Es gab damals einen Thread bei 123.recht, der wurde leider mittlerweile schon gelöscht..viele von den Betroffenen haben sich noch vor 2 Wochen dort ausgetauscht. Der Vertrag fällt unter arglistige Täuschung, da allein noch zu meiner Anmeldung die Vertragslaufzeit so beschrieben wurde:
vierundzwanzig(12)Monate usw...
Desweiteren handelt es sich um eine sogenannte Briefkastenfirma mit Sitz in England. Kundentelefon ist ebenso reine Abz*cke bei 1.99Euro die Minute, niemand tätigt einen Rückruf anschließend bzw die Buchführung ist ständig nicht erreichbar und man wird wieder hingehalten.
Habe die Schreiben komplett ignoriert und mittlerweile dem Anwalt übergeben,zahle lieber die evt enstehenden Kosten,als dem Verein da ihre 108Euro+Auflagen zu gönnen. Die Firma war schon vorher für Ihren Ruf bekannt,was sich später rausstellte. Egal ob es sich um Webdater oder Nimimit handelt...in beiden Fällen wird auf dieselbe Art & Weise gehandelt.
Geändert von hungriger-wolf (06.12.2007 um 10:49 Uhr)
06.12.2007, 12:22
#
38
schwarz007
fühlt sich wohl hier
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AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Hallo zusammen,
gerade erreicht mich mit Absenderadresse buchhaltung@... nochmal die Rechnung, die ich bereits gestern postalisch erhalten habe. Also ist zumindest die Emailadresse aktiv, an die ich gestern mein Schreiben in Kopie gerichtet habe. Um das nochmal zu untermauern habe ich mein Schreiben von gestern auch heute nochmal als Antwort zurückgemailt mit dem Hinweis, dass für den Fall der weiteren wahrheitswidrigen Behauptung eines bestehenden Vertrages eine Unterlassungserklärung mit den sich daraus ergebenden Schadenersatzpflichten von meinem Anwalt vorbereitet wird.
Ich will doch mal sehen, wer die größeren Geschütze im Keller hat!
Ich freue mich auf weitere Schreiben aus München und mal sehen, welches Inkassobüro sich diesmal dafür hergibt...Bezahlen soll ich ja bis zum 10.12. - also kanns eigentlich kommende Woche weitergehen...ich bitte sogar darum
06.12.2007, 12:53
#
39
Ulixes
Gastposter
AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Aus welcher Anspruchsgrundlage soll ein Unterlassungsanspruch folgen?
Was ist mit der guten alten negativen Feststellungsklage?
*welches Inkassobüro* Ich tippe auf Media Finanz.
06.12.2007, 17:57
#
40
schwarz007
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AW: Webdater.de & NiMiMit.de - Polyphem Media Limited / Stefan Seitz
Anspruchsgrundlage überlege ich mir dann, wenn es tatsächlich so weit sein sollte, schließlich hab ich die Vögel jetzt erstmal gefordert - wenn sie überhaupt aus ihrem Bau kommen.
Es wird ja die kühne Behauptung aufgestellt, ich hätte einen Vertrag geschlossen - soweit so gut/schlecht. Spannend wird es, was sie mir als nächstes unterstellen - darauf kann ich im Zweifel einen Anspruch auf Unterlassung aufbauen, denn wenn die meinen Namen unberechtigter Weise an ein Inkassounternehmen weitergeben, dann ist das schon tatsachenerheblich und ist geeignet meinen guten Ruf als Kunden zu schädigen. Da gehts dann bereits in die Bereiche des Strafrechts, da wissentlich falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, was dann zu als falsche Anschuldigung und üble Nachrede aufgefasst werden kann. Soweit sind wir aber wie gesagt noch nicht. Vielmehr gehts jetzt auch darum, dass die netten Menschen meine Arbeitszeit über das übliche Maß hinaus in Anspruch nehmen...
Negative Feststellungsklage wäre aber doch weniger lustig, oder? Da hätte ich ja viel zu schnell ein Ergebnis...Inkassobüros wollen doch auch leben
Heute Abend erstmal einen guten Freund zuziehen, der ist Gerichtsvollzieher - vielleicht kennt der ja auch noch einige lustige Späße die ich anwenden kann
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/53099-webdater-de-and-nimimit-de-polyphem-media-limited-stefan-seitz.html
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