| | # 63 | |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.048
| Zitat:
Lies dir mal die Beiträge der anderen User hier durch. Danach weißt du bestimmt, wie du dich verhalten wirst ... | |
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| | # 64 | |
| Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 19
| Zitat:
nein generell widerspruch einlegen und abwarten, und lese dir hier alles in ruhe durch, solche Leute warten auf leute die den betrag zahlen und sich nicht dagegen währen lg | |
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| | # 65 |
| Registriert seit: 18.02.2008 Ort: Bochum
Beiträge: 3
| Hallo liebe Netzwelt'ler! Dies ist mein erster Beitrag, weshalb ich erst mal ein fröhliches "Mahlzeit" in die Runde werfen möchte. ![]() Ich komm aber auch gleich zur Sache: Wie ich gerade in dem gemeinsamen E-Mail-Eingangsfach von mir und meiner Frau (wo ich normalerweise eigentlich gar nicht mehr reingucke ^^) gesehen habe, ist scheinbar auch sie diesen Individuen von Mein-Haustier-Portal auf den Leim gegangen. Mittlerweile ist die 2. Mahnung per E-Mail eingetrudelt. Mich wundert es nicht, dass sie mir nichts davon erzählt hat, Wie auch immer: Ich habe mich jetzt durch dieses Thema gelesen und möchte eigentlich wie folgt vorgehen... Schritt 1: Sat1-Musterbrief per E-Mail versenden. Schritt 2: Weitere E-Mail-Drohungen und / oder -Mahnungen ignorieren. Schritt 3: Im Falle einer Zahlungsaufforderung durch ein Inkassobüro per Brief der Zahlungsaufforderung mit Hinweis auf Schritt 1 widersprechen. Schritt 4: Im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheids diesem mit Hinweis auf Schritt 1 widersprechen. Schritt 5: Wäre ja eigentlich eine Auseinandersetzung vor Gericht, aber darauf würde ich es wohl sogar ankommen lassen. Was ich NICHT unbedingt machen möchte ist, den Sat1-Musterbrief per Einschreiben bzw. per Brief zu versenden, da ich denen nicht unbedingt unsere Adresse "schenken" möchte. Der Hinweis auf den korrekten Namen meiner Frau und auf die damals gespeicherte IP-Adresse lässt mich ziemlich kalt. Es ist auch nicht so, dass ich das Geld nicht hätte, aber ich werde den Teufel tun, und solchen Einzellern mein Geld freiwillig in den Rachen werfen. Was meint ihr zu meiner o.g. Vorgehensweise? Reicht denn nicht eine Antwort per E-Mail? Möchte wie gesagt auf einen Brief verzichten, da ich so nur unsere Adresse preisgeben würde. Schon mal danke für Eure Antworten. Schönen Gruß Jörn |
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| | # 66 | |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.048
| @SoBe Wenn ich das richtig verstehe, hat deine Frau bis jetzt alle Rechnungen und Mahnungen per E-Mail bekommen, weil sie ihren Namen und Adresse nicht angegeben hat bei der Registrierung? Per E-Mail den Musterbrief zu versenden halte ich für wenig nützlich. Unter welchem Namen soll das dann geschehen? Briefe dieser Art sollten immer per Einschreiben/Rückschein verschickt werden. Zitat:
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| | # 67 |
| Registriert seit: 18.02.2008 Ort: Bochum
Beiträge: 3
| Hallo schiene1003! Doch, ihren Namen hat sie offensichtlich angegeben, da sie namentlich in den E-Mails angeredet wird. Von daher könnte man die E-Mail mit dem Musterbrief natürlich entsprechend unterzeichnen. Ich habe sie jetzt gerade auch noch einmal angesprochen, und sie kann sich nicht mehr erinnern, ob sie auch die Adresse angeben musste. ![]() Vielleicht können hier die anderen "Geschädigten" helfen: Wisst ihr noch, ob ihr eure Adresse angeben musstet? Vor dem Hintergrund, dass sie ihre Adresse NICHT angeben musste, ist jetzt meine Frage, was besser ist: Musterbrief nur per E-Mail verschicken oder gar nicht antworten und ggf. damit rechnen, dass sie die Adresse doch rauskriegen, so dass irgendwann ein Schreiben vom Inkasso-Büro / gerichtlichen Mahnbescheid eintrudeln wird? Dann hätte man aber natürlich gar nichts in der Hand! Musste sie die Adresse bei der Anmeldung angeben, so ist alles klar: Musterbrief geht per Einschreiben raus! Danke schon mal für die Antworten aller anderen Mein-Haustier-Portal'er (und natürlich auch aller anderen). Schönen Gruß Jörn |
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| | # 68 |
| Gastposter | Nicht wundern ! wollte zitieren E-mails wie wir sie schicken zählen nicht als Beweis bei Gericht. Also absichern tut man sich damit nicht. Ein Richter kann eine E-mail als Anscheinbeweis gelten lassen. E-Mails: Vor Gericht nur - Schall und Rauch (1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 und 211 entsprechende Anwendung. |
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| | # 69 |
| Registriert seit: 18.02.2008 Ort: Bochum
Beiträge: 3
| Hmmm, ok! Aber sind dann Mahnungen, die man da per E-Mail erhält nicht auch nur "Schall und Rauch" und können vollkommen ignoriert werden? Müsste man dann im Prinzip nicht auch erst bei Mahnung per Brief oder auf das Schreiben eines Inkasso-Büros reagieren? |
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| | # 70 | |
| Gastposter | Zitat:
gelten lässt, legt der Betreiber seine E-mais vor. Du sagst nun , ich habe den Vertrag nach erhalten der Rechnung ja angefochten und legst deine E-mail vor. Damit hast du anerkannt die Rechnung / Mahnung erhalten zu haben. Der Betreiber sagt aber nun, dass er nie eine E-mail mit einer Anfechtung von dir erhalten hat. Wie willst du nun beweisen, dass er diese E-mail doch erhalten hat. Dein Beleg sagt zwar aus, dass du eine E-mail abgeschickt hast , aber nicht ob und wie diese angekommen ist. Auch geht nicht hervor, was du geschrieben hast. Darum sollte sich auch Jeder Kunde eine Kopie von seiner Anfechtung die er per Einschreiben schickt machen. Darauf sollte ein Zeuge bestätigen: 1 ) Das er den Text mit dem Schreiber zusammen durchgelesen hat. 2) Das der Brief danach sofort in den Umschlag gegeben und der Umschlag verschlossen wurde. 3) Das der Brief danach sofort gemeinsam zur Post gebracht wurde und gemeinsam am Schalter abgegeben wurde. Aber das hat nätürlich jeder User hier so gemacht. | |
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| | # 71 |
| Registriert seit: 15.02.2008
Beiträge: 27
| Wir sind auch reingefallen.Das heißt:Mein Sohn hat sich am 17.12.2007 dort angemeldet(da war er noch 13).Und das mit meinem Namen u.Geburtsdatum,weil er dachte,das muß er tun,weil er an meinem PC saß.Hat ja auch keine eigene Mailadresse!!! Nach einigem Hin und Her auch telefonisch und per Fax,hat man mir Ratenzahlung angeboten,die ich ablehnte.Als man mich bat,35 Bearbeitungsgebühr zu zahlen,um die Sache zu beenden,fragte ich wie die Gebühr zu stande kommt.Prompt lief es dann bis zu dem Teil mit Inkasso und Anwalt.Das war am 14.2.2008 um 18.25 Uhr. Ich kann falls es jemanden hier interessiert gern genaueres zum Mailverkehr erläutern. Was meint Ihr,muß ich Zahlen? |
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| | # 72 |
| Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 152
| Auf keinen Fall! Allein die Tatsache, dass diese Leute dir "Ratenzahlung" anbieten, oder einen "einmaligen Betrag", der die Sache beenden soll, ist doch schon zwielichtig. Da dein Sohn zum Zeitpunkt als er den Vetrag mit der Firma abgeschlossen hat noch minderjährig war, ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Ein weiterer Grund, warum der Vertrag anfechtbar ist, ist die Tatsache, dass auf der Seite nicht gut sichtbar darauf hingewiesen wurde, dass der Anmelder einen Kaufvertrag abschließt. Somit hätte diese Firma, sollte es wirklich einmal zu einem Gerichtsprozess kommen (Tat es aber bisher noch nie), vor Gericht nicht allzu viele Chancen. Natürlich werden diese Leute auf andere Weise versuchen, an dein Geld zu kommen, zum Beispiel indem sie dir Drohungen schicken, oder du Briefe von "renomierten" Anwälten oder Inkassobüros bekommst. Lies dir mal diesen Thread durch, da berichten auch andere Betroffene von ihren Erlebnissen uns ihren Reaktionen. |
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| | # 73 | |
| Gastposter | Zitat:
Sie werden dir zwar weiter schreiben um an das Geld zu kommen, aber das würde mich dann nicht stören. Verträge mit Minderjährigen - gültig oder nicht gültig? Lasse dich auch nicht einschüchtern, wenn sie behaupten, er hat Betrug begangen. Er ging von Gratis aus . Aber mache ihm klar, wenn er es auf Seiten macht die in Ordnung sind, kann er grossen Ärger bekommen. | |
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| | # 74 |
| Registriert seit: 15.02.2008
Beiträge: 27
| Na ich glaub mal schon,das mein sohn begriffen hat,das er soetwas nicht noch einmal machen darf.Ist ja auch inzwischen 14 geworden.Gott sei Dank ist er ja sonst ein lieber Junge,trotz Pubertät. Ich hab mir den Kompletten Inhalt zum Thema Mein Haustier Portal durchgelesen und hab mich bereits gekümmert,das mir den Brief jemand aus dem Bekanntenkreis ausdruckt,da wir keinen Drucker haben. Ich hoffe,das ich den Ausdruck so schnell wie möglich bekomme. Hatte schon versucht,mich an die Verbraucherzentrale zu wenden,aber die ist im nächstgelegenen größeren Ort und auch nur einmal wöchentlich für 6 Stunden auf und hat freie Termine im April!!! Ich hab mich da dann auch schonmal beschwert,weil ich dachte,im April ist alles zu spät.Da wurde mir geraten,einen Anwalt zu suchen,da gehts vielleicht schneller.Nun gut,vielleicht hatte die Frau auch nur mal einen schlechten Tag.Aber meiner war dann auch gelaufen. Ich las wieder von unserer Angelegenheit hören. Mich würde aber mal Interessieren,zu welchem Zeitpunkt sich die anderen bei Mein Haustier Portal angemeldet haben und wie lange es bis zur Mahnung bzw. zur angeblichen Übergabe an Anwalt/Inkasso vergangen ist. Gruß Sharkyhoy |
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| | # 75 | |
| Registriert seit: 15.02.2008
Beiträge: 10
| Zitat:
ja bei uns wurde eine Rechnung im Anhang einer Mail beigelegt. Darin sahen wir dann unsere Adresse oben links ! ...schaut mal nach ob Ihr nicht auch eine Rechnung bei den Mahn-Mails im Anhang findet ! | |
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| | # 76 | |
| Registriert seit: 15.02.2008
Beiträge: 27
| Zitat:
Ist mir garnicht aufgefallen:Rechnung als Anhang bei den Mahnungen dabei! | |
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| | # 77 |
| Registriert seit: 14.04.2007 Ort: Hessen
Beiträge: 389
| War heute mal in dem Portal drin. ( )Mal wieder typisch : lieblos zusammengestellte Infos über irgendwelche Haustiere, wahrscheinlich aus irgendwelchen Fachbüchern abgeschrieben. Alles im Textformat, dazu kommen ein paar Fotos. Das war´s. Braucht kein Mensch. ![]() Gruß beisskatze |
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| | # 78 | |
| Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 19
| Zitat:
wenn man sich das portal einmal ganz genau anschaut, ist es nichts, die infos sind ohne inhalt und selbst etwas zuschreiben, daß schenkt man sich dann lieber, aber dicke kohle eintreiben, au man kopfschüttel | |
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| | # 79 | |
| Registriert seit: 08.02.2008 Ort: NRW
Beiträge: 8
| Zitat:
Damit ist ja eindeutig bewiesen, daß sie meinen Widerspruch bekommen haben. | |
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| | # 80 | |
| Gastposter | Zitat:
Also abgesichert bist du damit für den Ernstfall nicht !!! | |
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