| | #1 (permalink) |
| ist ein Foren-Fan Registriert seit: 19.03.2006
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| Hi liebes Forum, mir wurde vor meinem Ausbikdungsplatz eine Zeitung angeboten, die ich für 2 Monate testen darf - so da ich ja nicht ganz dumm bin, habe ich den Vermittler gefragt, ob irgendwelche Nebenkosten entstehen und ob das Abo nach dieser Testphase auch so kündbar wäre, dass ich kein Abo in dem Sinn dann habe ... darauf antwortete er mir mit "ja" überall und meinte aus diesem Grund müsste ich auch meine Kontodaten nirgends angeben - naja und wie sollte es auch anders kommen (ich Idiot), nun habe ich ein Abo für ein Jahr. Das Problem ist, dass das alles mündlich war und ich ein Abo unterschrieben habe (auf das er mich nicht hingewiesen hat - genauso hat er mich auch nicht auf mein Widerrufsrecht hingewiesen) - kann ich da noch etwas tun ? MFG Hertesler
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| | #3 (permalink) |
| hat nichts besseres zu tun Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent!
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| kaum zu glauben, aber ich war auch mal jung und dumm und bin bei einem abovertreter auf genau diese masche hereingefallen. ich habe mich direkt an den verlag gewendet und meinen fall dargelegt. die haben mein abo dann aufgelöst. ich denke, die meisten verlage sind so seriös, dass sie auf erschlichene Abos verzichten. also, wende dich direkt an den verlag. und merk dir, niemand schenkt dir etwas aus purer gutmütigkeit! es wird dir immer wieder passieren, dass jemand an deiner tür klingelt um dir etwas "kostenloses zur probe" zu geben. fall nicht drauf rein! diese masche ist alt wie methusalem!
__________________ fast alles was es zu mir zu sagen gibt findest du hier! einfach klicken! ![]() warnung an alle unseriösen seitenbetreiber: wir lassen euch nicht mehr aus den ![]() [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] anleitungen zum thema alben und bilderkostenlos bilder hochladen könnt ihr hier |
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| | #4 (permalink) | |
| Post-it Entenverschenker Registriert seit: 01.11.2002 Ort: weit weg
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| Zitat:
Hat man dich darauf hingewiesen? Hast du etwas schriftliches erhalten? Das einzige was hilft=>> [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] m.f.G. | |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu immorb für den nützlichen Beitrag: | schnippewippe (04.02.2008) |
| | #5 (permalink) | |
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| Nein man hat mich auf nix hingewiesen und schriftlich habe ich auch nix erhalten (hab ne Vertragskopie bekommen, als ich das auflösen wollte)! Zitat:
Naja das meinte ich ja - genau das habe ich ja gefragt, aber ich habe halt nix schriftliches !?
__________________ ~~~ Es kommt 1. immer anders Geändert von Hertesler (04.02.2008 um 14:25 Uhr) Grund: Aus 2 Beiträgen 1 gemacht - der "Ändern"-Button verhindert Doppelpostings | |
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| | #6 (permalink) |
| Moderator Registriert seit: 31.01.2007
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| Dann gebe ich dir die dringende Empfehlung, den Link von @immorb zu aktivieren. Da sind alle für dich wichtigen Informationen enthalten. Viel Erfolg! |
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| | #7 (permalink) |
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| Das Problem ist (und das weiss ich leider selber), dass die mich so bequatscht haben, dass ich mir den Zettel nicht genau angeguckt habe und dort steht leider drauf, dass man nach der Testphase ein Abo abschließt ... hab ich denn da überhaupt eine Chance !?
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| | #8 (permalink) |
| Moderator Registriert seit: 31.01.2007
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| Du hast nur dann keine Chance, wenn du nichts machst. Es gibt immer eine Chance. Steck den Kopf nicht in den Sand, sondern steh auf und setz dich für deine Rechte ein! Ein Abo-Vertrag ist eine Willenserklärung, und die sind anfechtbar. Das erzählen wir immer und immer wieder, in jedem einzelnen Thread imVerbraucherschutz.
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| | #9 (permalink) |
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| Ich fand gerade das auf einer Seite - stimmt das ? "Solche Verträge werden ungültig, wenn sie innerhalb zwei Wochen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Der Verbraucher muss hierüber ausdrücklich informiert werden („Widerrufsbelehrung“) und eine besondere Erklärung hierzu unterschreiben. Hat der Verbraucher die Widerrufsbelehrung nicht erhalten oder entspricht sie nicht den Anforderungen des Gesetzes, kann der Vertrag maximal bis zu sechs Monaten nach Vertragsschluss (bei Warenversand: nach Lieferung) widerrufen werden." Dann hätt ich dadurch, ja eine Chance, denn ich habe keine Widerrufsbelehrung unterschrieben und habe auch keine erhalten (wurde auch nicht drauf hingewiesen) !?
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| | #10 (permalink) | |
| Post-it Entenverschenker Registriert seit: 01.11.2002 Ort: weit weg
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| Zitat:
Im Allgemeinen stimmt es,im besonderen nicht. Zeitungen/Zeitschriften ist ein kompliziertes Thema. Aber: besser liest du dies,>> [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] Ich würde erst den Verlag kontaktieren. Hilft es nicht,Rat bei einer Verbraucherzentrale holen. m.f.G. | |
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| | #11 (permalink) |
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| Zitat: "Für alle Abonnements, bei denen ein Widerruf zulässig ist, gilt: Die Frist dafür beträgt zwei Wochen und beginnt, wenn dem Kunden eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt." Und dies ist bei mir nicht der Fall - ich wurde doch nicht darüber informiert und habe auch nix erhalten !?
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| | #12 (permalink) | |||
| Post-it Entenverschenker Registriert seit: 01.11.2002 Ort: weit weg
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| Zitat:
Allgemein hast du bei einem "Fernabsatzgeschäft" ein Widerrufsrecht. Bei Zeitschriften/Zeitungen hast du ersteinmal kein Widerrufsrecht und musst darüber nicht belehrt werden. Zur Verdeutlichung: § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen [..] 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, Ausgenommen was am Anfang des Artikel steht. Zitat:
Zitat:
Du kannst z.B. auch ein Briefmrken-Abonnement haben wo dir monatlich die Neuerscheinungen zugeschickt werden. in dem Sinne: Zeitungs-Abo ist ein schwiriges Thema,aus dem Grund.>> Verbraucherzentrale. m.f.G. | |||
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| | #13 (permalink) |
| ist ein Foren-Fan Threadersteller Registriert seit: 19.03.2006
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| Gerade habe ich die Kundenbetreuung erreicht und die riet mir (da ich keine Kopie des Vertrages erhalten habe) dass ganze erneut an die zu schicken und das würde wohl bewirken, dass ich den Vertrag noch widerrufen kann (habe weiterhin einen Zeugen angegeben, der das bestätigen kann). Wenn ihr wollt, schreib ich gerne, was sie darauf antworten !? Erstmal bedank ich mich aber bei allen !!! Hertesler
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| | #14 (permalink) |
| Moderator Registriert seit: 31.01.2007
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| Ja, die Antwort der Verbraucherzentrale und/oder das Schreiben wäre schon sehr interessant für uns. Dann wissen wir Bescheid, wenn nochmal jemand wegen eines solchen Abos hier vorspricht. Schon mal Danke im Voraus fürs Einstellen! Und viel Erfolg!
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| | #15 (permalink) |
| ist ein Foren-Fan Threadersteller Registriert seit: 19.03.2006
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| Also heute kam die Antwort, die wie folgt lautet: "Sehr geehrter Herr *****, wir haben den Vertrag heute storniert. Gleichzeitig erklären wir, aus den zugrundeliegenden Bestellvertrag keinerlei Rechte mehr herzuleiten. Bitte verweigern Sie die Annahme der eingehenden Zeitschriften Vorliegende sowie evtl. noch eingehende Rechnungen oder Mahnungen sind gegenstandslos. Sollten Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wiederrufen Sie die Lastschrift bei Ihrem Kreditinstitut. Mit freundlichen Grüßen - Kundenbetreuung -" Ich bedanke mich also rechtherzlich bei allen, die mir geholfen haben, dass zu "überstehen". MFG Hertesler
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| Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Hertesler für den nützlichen Beitrag: | hungriger-wolf (15.02.2008), schnippewippe (18.02.2008) |
| | #16 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 16.02.2008
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| Hallo Hertesler, ein Komilitone und ich sind auf die gleiche Masche reingefallen. Kannst du noch einmal ganz genau schreiben, welche Schritte du unternommen hast und an wen genau ("Lieferservice", "Pressezentrale für ...", Verlag, ...) du dich gewandt hast? Und was du jeweils angeführt hast? Das meiste steht zwar schon in deinen Posts, aber es wäre wirklich nett, wenn ich das nochmal genau nachvollziehen könnte. Vielen Dank schonmal! |
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| | #17 (permalink) | |
| Probezeit bestanden Registriert seit: 16.02.2008
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| Zitat:
Bei mir ist das Ganze ähnlich gelaufen. Genau dieselben beiden Beteiligten. Aber die Geschichte ist besser... Mir wurde auf der Prager Straße eine Zeitung angeboten. Dabei wurde mir erzählt, dass es sich um ein soziales Aushilfsprogramm für Arbeitslose handelt, wo man testen wolle, ob sie die Zeitung auch ordentlich austragen. Damit die Arbeitslosen gegen ein kleines Entgeld wenigstens Arbeit haben und nicht den ganzen Tag zu hause sitzen. So weit so gut... Danach hat die Vertreterin zu mir gesagt, dass ich die Zeitung für 2 Monate testen darf. Ich hab natürlich auch nachgefragt ob das Abo nach dieser Testphase selber kündigen muss. Daraufhin antwortete sie mir gesagt, dass ich gar nichts tun müsste und es kein anschließendes Abo gibt, wenn ich es nicht selber will. Das ich nur eine Information bekomme, das die Testphase vorbei ist und ob ich weiterhin die Zeitschrift beziehen möchte (man, dass hat mich eigentlich schon total verwundert... hätte ich nur auf mich selbst gehört -.-). Darauf hin habe ich ihre Worte wiederholt und sie nochmal gefragt, ob dass so stimmt, was sie mir gesagt hat. Das hat sie dann mit "ja" beantwortet. Die Vertreterin, die meinen Vertrag unterschrieben hat hieß brigens Roxana P. - keine Ahnung ob das ihr richtige Name ist. Das war alles mündlich und das Abo wurde mir sozusagen untergeschoben. Schau mal auf deinen "handschriftlichen" Vertrag, könnte sein, dass da mehr drauf steht, als dir lieb ist... vielleicht steht ja bei deinem Vertrag auch der Name des Vertreters drauf... Ich denke wir sollten uns wegen der Geschichte vielleicht zusammen tun... Zumindest diese Schiebermethoden vom "VSR Verlagsservice" sollte man irgendwie anzeigen... mfg Chris | |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu cekey für den nützlichen Beitrag: | Vedmo4ka (18.02.2008) |
| | #18 (permalink) | |
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| Zitat:
Grundsätzlich bekommt man bei jedem Vetragsabschluß eine Kopie des Vertrages (wegen Widerrufsbelehrung, etc.), diese habe ich zwar erhalten, aber nachweisbar ist dies (zum Glück) leider nicht. D.h., dass ich denen geschrieben habe, dass ich bei Vertragsabschluß nichts erhalten habe und daher erhält man eine längeres Widerrufsrecht eingeräumt (statt 2 Wochen, 6 Monate - nach Erhalt der ersten Zeitung). Weiterhin habe ich einen Zeugen angegeben (meine Freundin ), der meine Aussage auch bestätigt hätte und deshalb haben die mir - vielleicht auch aus Kulanz - den Vetrag storniert.AUF ALLE FÄLLE EINS NICHT MACHEN UND DAS IST BEZAHLEN !!! DENN WENN MAN EINMAL EINE RECHNUNG BEZAHLT, ERKENNT MAN DIE GÜLTIGKEIT DES VERTRAGES AN !!! MFG Hertesler
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| | #19 (permalink) |
| Probezeit bestanden Registriert seit: 13.02.2008
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| Hallo cekey, deine Beschreibung hier klingt genauso wie das, was mir passiert ist!!! Ich wurde im Januar von einem Typen angesprochen, mit dem ähnlichen bla bla. bei mir hat er erzählt, dass das eine gute Sache für Jugendliche/Schüler wäre, die sich was dazuverdienen könnten. Den Rest hat er mir genauso erzählt. Man würde mich sogar anrufen, wenn die Testphase vorbei sei, dann könnte ich sagen, ich möchte keine Zeitungen mehr. Von einem Abo war nie die Rede. Jetzt sind ein paar Wochen vergangen und ich habe einen Brief bekommen, eben von diesem Lieferservice frei Haus und erst darin wurde mir klar, wie man mich verarscht hat! Daraufhin habe ich hier im Forum ähnliche Fälle gelesen und bin dem Rat gefolgt, den Verlag direkt anzuschreiben, in dem Fall war es der Stern. Bis jetzt hat sich aber keiner gemeldet, sodass ich mir was anderes überlegen muss. DEin neuer Eintrag hier klingt genauso wie mein Fall, vielleicht können wir uns ja zusammen tun...ich werde jetzt erstmal diese Sat1-Mail in abgewandelter Form (es handelt sich ja nicht um eine Internetseite bei mir) losschicken und dann weiter sehen. Ich hoffe nur, dass nicht einfach das Geld von meinem Konto abgebucht wird, denn dann wird es wohl kompliziert und wie Hertesler schon sagte: NIEMALS BEZAHLEN! Vielleicht hat noch jemand nen guten Tipp für mich, ich will dieses blöde Abo ja los haben, so eine Verarsche, unglaublich! Schade nur, dass diese Typen, die einem sowas andrehen nie wieder auf der Straße zu sehen sind, da gäbe es dann mächtig Ärger, das weiß ich!!! |
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| | #20 (permalink) |
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| Was ist, wenn auf der Widerufsbelehrung die "bestellte" Zeitschrift nicht gekennzeichnet ist durch ein Kreuz(so wie es die Belehrung selber fordert) sondern nur schlampig in eine Ecke geschrieben? Wenn quasi nicht gekennzeichnet ist, wo von man denn nun 2 Monate Gratis und 12 Monate bezahlt bestellt hat? Wenn es quasi nicht deutlich wird, wofür man die Widerufsbelehrung erhalten hat? Wenn außerdem noch der Preis, den man pro Zeitschrift zahlen muss, fehlt? Was ist dann? Dann ist die Widerufsbelehrung nicht gültig, oder? @Vedmo4ka ich denke wenn wir hier ein paar Leute rankriegen, die hier auf ein und diesselbe Masche übers Ohr gehauen wurden, wird es vielleicht auch einfacher, denen ihre Masche zu vermiesen. Vielleicht kann sich ja mal ein Rechtskundiger dazu äußern... Wegen einfach abbuchen hab ich schon nachgefragt. Meine Bank hat gesagt, sie können das Geld einfach zurück holen. Sollte also jemand das Geld von meinem Konto holen, hol ich es mir zurück. |
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