123simsen.com Inkasso?

Alt 02.02.2008, 10:39   # 1
antillis
 
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Hallo ich habe ein Problem. Meine Freundin hat sich bei 123simsen angemeldet. Ich habe hier zwar schon ein Tema gefunden, dass sich darauf bezieht aber das Thema konnte mir nicht wirklich helfen.Zum einen weil meine Freundin schon volljährig ist und zum anderen ist aus den 96€ die man bezahlen soll nun 150€ geworden, da obige website ihre Forderungen an ein Inkassobüro abgetreten hat. Jetzt meine Frage kann mir irgendjemand helfen? Ist das Legal oder ist das wirklich nur ne Abzocke? Danke im Vorraus.
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Alt 02.02.2008, 10:48   # 2
perdita
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schau mal hier 123simsen

und hier reingefallen und überstanden

lass dich nicht entmutigen!
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Alt 02.02.2008, 10:51   # 3
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von antillis Beitrag anzeigen
Hallo ich habe ein Problem. Meine Freundin hat sich bei 123simsen angemeldet. Ich habe hier zwar schon ein Tema gefunden, dass sich darauf bezieht aber das Thema konnte mir nicht wirklich helfen.Zum einen weil meine Freundin schon volljährig ist und zum anderen ist aus den 96€ die man bezahlen soll nun 150€ geworden, da obige website ihre Forderungen an ein Inkassobüro abgetreten hat. Jetzt meine Frage kann mir irgendjemand helfen? Ist das Legal oder ist das wirklich nur ne Abzocke? Danke im Vorraus.
Wenn du dir das Thema durchgelesen hast, ist dir bestimmt auch aufgefallen, dass die User hier den Vertrag per Einschreiben mit Rückantwort anfechten. Dazu nehmen die meisten User den Brief von Sat 1 unten in meiner Signatur.
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Alt 02.02.2008, 11:02   # 4
antillis
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und ihr denkt dass sie meine Freundin dann in Ruhe lassen? Sie ist nämlich völlig fertig mit den Nerven und hat eine Haidenangst das es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Ach ja wie ich eben erfahren habe hat sie auch schon aus Angst das erste Jahr bezahlt. Das schreiben ist also für das zweite Jahr des Abos.Kann ich dann immernoch den Vordruck von Sat1 benutzen? Danke
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Alt 02.02.2008, 11:10   # 5
schnippewippe
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Da wir keine Anwälte sind, dürfen wir dir hier auch kein klares ja sagen. Das musst du selber entscheiden.
Aber wenn du dir das hier ein wenig durchliest , wirst du die Antwort für dich finden.
Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?
Schmidtlein GbR - Rechnungen für das zweite Jahr
Wenn du zu einem ja gekommen bist, bleibt es bei den Brief von Sat 1. Ich selber, würde das hier
Zitat:
Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen.
noch mit einbauen.

Da sie aber an das Geld wollen, werden die näturlich weiter nerven. Aber das wäre mir dann egal.
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Alt 02.02.2008, 11:55   # 6
antillis
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Also ein Indirektes JA danke ich werde mich dann mal ransetzen und schauen was dann kommt. Hoffe mal das wir dann in Ruhe gelassen werden.

Ach ja hab dann doch noch eine Frage. Gibt es denn irgendwo eine Liste mit diesen schwarzen Schafen? Weis das vielleicht irgendjemand?
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Alt 02.02.2008, 12:00   # 7
krennz
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@antillis,

die Liste findest Du in jedem Webauftritt der Verbraucherzentralen unter Internet, oder im Webauftritt des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.

Grüsse

Klaus
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Alt 02.02.2008, 12:08   # 8
antillis
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Danke habe mir es eben angeschaut aber....bin glaub dafür zu doof ich finde die Liste nicht. Hast du denn einen direkten Link?
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Alt 02.02.2008, 12:11   # 9
schiene1003
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Zitat:
Zitat von antillis Beitrag anzeigen
Ach ja hab dann doch noch eine Frage. Gibt es denn irgendwo eine Liste mit diesen schwarzen Schafen? Weis das vielleicht irgendjemand?
Du musst gar nicht so wie Krennz empfohlen in die Ferne schweifen.
Hier im Informations-Portal im Verbraucherschutz findest du ebenfalls viel Infos zu diesen Seiten.
Auch auf der Seite vonAnti-Abzocke.net gibt es ständig aktuallisierte Hinweise auf diese schwarzen Schafe ...
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Alt 02.02.2008, 12:17   # 10
immorb
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Zitat:
Zitat von antillis
bin glaub dafür zu doof ich finde die Liste nicht. Hast du denn einen direkten Link?
Ich vermute dieses ist gemeint.=>> Verbraucherzentrale Bundesverband Kostenfallen im Internet
Auch hier=>> ombudsmann.de/Negativliste

M.f.G.
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Alt 02.02.2008, 12:22   # 11
antillis
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Was ist denn eigentlich der Unterschied zwishcen 123simsen.com und de? Ich habe jetzt schon einigemale gelesen das es die gleiche Firma ist. Aber es sind völlig verschiedene Seiten!
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Alt 02.02.2008, 12:29   # 12
Chaosmieze
 
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Hallo ihr!

Meine Mutter hat heute einen Brief von einem gewissen Rechtsanwalt M. W.aus F. bekommen, der sie beschuldigt Dienste unter
123simsen.com in Anspruch genommen zu haben. Kundennummer wurde auch angegeben. Angeblich handelt es eine Mahnung, die Rechnung wurde im Oktober wohl schon mal zugestellt, was aber nicht der Fall ist, denn wir haben nix erhalten. Desweitern wird sogar eine Kundennummer angegeben. Der Scherz daran ist aber, dass meine Mutter gar nicht das Internet nutzt und vorallem nicht irgendwelche Internetseiten. Was sollen wir nun machen? Einfach das Schreiben ignorieren? Ich weiß, sowas wurde hier schon desöfteren diskutiert, aber ich wollte lieber mal nachfragen.
Das Schreiben ist nicht mal persönlich unterschrieben wurden, was es ansich schon sehr zweifelhaft macht.
Es wäre lieb, wenn mir jemand sagen könnte, was man nun machen kann.
Liebe Grüße
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Alt 02.02.2008, 12:51   # 13
schiene1003
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Hallo Chaosmieze,

wenn dieser Brief mit der Post gekommen ist, würde ich ihn nicht ignorieren und darauf antworten.
Deine Mutter soll den angeblichen Vertrag anfechten. Musterbriefe findet sie in in den Signaturen verschiedener User hier. Aber auch hier könnt ihr mal nachschauen "Neue Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen" - da gibt es auch einen Link zu Musterbriefen. Natürlich müsste deine Mutter ihn etwas auf ihre Situation anpassen und auch erwähnen, dass sie das Internet gar nicht nutzt.
Alles per Einschreiben mit Rückschein versenden!
Auf weitere Schreiben von diesem Herrn W. muss sie dann nicht mehr reagieren. Und zu einem gerichtlichen Mahnbescheid, glaube ich sicher wird es nicht kommen. Diesem müsste sie dann einfach widersprechen.
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Alt 02.02.2008, 13:04   # 14
krennz
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Beiträge: 739
@ Immorb, danke für Deine Hilfe, fand den Link nicht auf anhieb.

@ Antillis,

guck mal ins Impressum der beiden Seiten.

lG

Klaus
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Alt 02.02.2008, 13:09   # 15
Chaosmieze
 
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Beiträge: 2
@ Schiene
Danke für deine schnelle Antwort. Ich denke, wir werden das so machen. Allerdings weiß mein Vater noch nix davon, das wird noch lustig werden^^
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Alt 02.02.2008, 13:15   # 16
antillis
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Wir haben den gleichen Brief bekommen wie chaosmieze *hoffentlich richtig geschrieben*. Jetzt habe ich noch eine andere Frage. Bin mir allerdings nicht ganz sicher ob mir da jemand helfen kann. Wenn ich den Vertrag anfechte, und dem Anwalt einen Musterbrief mit Rückschein schicke. Und er meldet sich darauf dann nicht mehr ist das dann nicht gleichzeitig dann eine Annahme des Wiederspruchs und hat er auch eine Frist wo er Antworten muß? Wie gesagt ich hoffe mir kann da jemand helfen der Bescheid weis und ich hab jetzt nicht gegen irgendwelche Forumsregeln verstoßen
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Alt 02.02.2008, 13:21   # 17
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von antillis
und dem Anwalt einen Musterbrief mit Rückschein schicke. Und er meldet sich darauf dann nicht mehr ist das dann nicht gleichzeitig dann eine Annahme des Wiederspruchs und hat er auch eine Frist wo er Antworten muß?
Stelle ihm eine Frist!(in der Regel 14 Tage).
In etwa: "Sollte ich bis **.**.**** (Datum) keine Antwort erhalten,gehe ich davon aus das sie meinen Einwand angenommen haben und sie keine weiteren Forderungen stellen.

Aber vermutlich bekommst du eine Antwort das man deine Argumente nicht annimmt und das die weiterhin auf die Forderung bestehen.

Nachtrag:
Zitat:
Zitat von hungriger-wolf
Antwortet er nicht, darfst du das als gutes Zeichen werten.
Wenn der Anwalt nicht antwortet, will nicht sagen das die Forderung vom Tisch ist und das man seine Ruhe hat.
Solange der "Gläubiger" nicht von der Forderung absieht,bleibt sie,auch ist sie unberechtigt, bestehen.
Sollte der ANwalt das Inkasso nicht weiter betreiben,sucht sich der "Gläubiger" einen neuen Inkasso-Fuzzie.
m.f.G.
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Alt 02.02.2008, 13:46   # 18
antillis
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Ja toll und wenn die dann weiterhin auf ihre Forderungen bestehen was soll ich dann machen?
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Alt 02.02.2008, 13:50   # 19
perdita
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ignorieren! die leben von leuten, die sich einschüchtern lassen. reagieren muß man erst wieder, wenn tatsächlich ein mahnbescheid kommen sollte ( was sehr unwarscheinlich ist) und dann wiederspricht man dem! zu einer gerichtsverhandlung lassen die es nicht kommen ( hab noch von keinem fall gehört).
__________________
965 augen 9 von 10 stimmen in meinem kopf sagen, ich bin irre, eine summt!2237 fliege
das ist perdita!
proggi: verkleinern von bildern anleitungen: alben und bilder bilder hochladen statt direktverlinken
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Alt 02.02.2008, 13:53   # 20
hungriger-wolf
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Nichts.

Lass sie doch auf ihre Forderungen bestehen! Die quengeln so lange rum und schicken dir Bettelbriefe, bis entweder du ihnen doch irgendwann den heiß ersehnten Wunsch erfüllst und ihnen dein ehrlich verdientes Geld in den Rachen wirfst oder sie irgendwann merken, dass sie dich nicht melken können.

Sobald du die Schreiben abgeschickt hast, ist für dich die Sache ausgestanden. Die können fordern was immer sie wollen - wer eine Forderung stellt, muss sie beweisen können. In deinem Fall werden sie dich vor Gericht zerren müssen, und das wagt keiner aus der Nutzlosbranche, wenn sich die Opfer so wie du gewehrt haben.
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Alt 28.05.2012, 20:28 # --
News Flash
 
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