| | # 4 |
| Threadstarter Registriert seit: 02.02.2008
Beiträge: 9
| und ihr denkt dass sie meine Freundin dann in Ruhe lassen? Sie ist nämlich völlig fertig mit den Nerven und hat eine Haidenangst das es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Ach ja wie ich eben erfahren habe hat sie auch schon aus Angst das erste Jahr bezahlt. Das schreiben ist also für das zweite Jahr des Abos.Kann ich dann immernoch den Vordruck von Sat1 benutzen? Danke |
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| | # 5 | |
| Gastposter | Da wir keine Anwälte sind, dürfen wir dir hier auch kein klares ja sagen. Das musst du selber entscheiden. Aber wenn du dir das hier ein wenig durchliest , wirst du die Antwort für dich finden. Zweite Jahr bezahlen oder nicht ? Schmidtlein GbR - Rechnungen für das zweite Jahr Wenn du zu einem ja gekommen bist, bleibt es bei den Brief von Sat 1. Ich selber, würde das hier Zitat:
Da sie aber an das Geld wollen, werden die näturlich weiter nerven. Aber das wäre mir dann egal. | |
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| | # 6 |
| Threadstarter Registriert seit: 02.02.2008
Beiträge: 9
| Also ein Indirektes JA Ach ja hab dann doch noch eine Frage. Gibt es denn irgendwo eine Liste mit diesen schwarzen Schafen? Weis das vielleicht irgendjemand? |
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| | # 9 | |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
| Zitat:
Hier im Informations-Portal im Verbraucherschutz findest du ebenfalls viel Infos zu diesen Seiten. Auch auf der Seite vonAnti-Abzocke.net gibt es ständig aktuallisierte Hinweise auf diese schwarzen Schafe ... | |
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| | # 10 | |
| Gastposter | Zitat:
Auch hier=>> ombudsmann.de/Negativliste M.f.G. | |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 02.02.2008
Beiträge: 2
| Hallo ihr! Meine Mutter hat heute einen Brief von einem gewissen Rechtsanwalt M. W.aus F. bekommen, der sie beschuldigt Dienste unter 123simsen.com in Anspruch genommen zu haben. Kundennummer wurde auch angegeben. Angeblich handelt es eine Mahnung, die Rechnung wurde im Oktober wohl schon mal zugestellt, was aber nicht der Fall ist, denn wir haben nix erhalten. Desweitern wird sogar eine Kundennummer angegeben. Der Scherz daran ist aber, dass meine Mutter gar nicht das Internet nutzt und vorallem nicht irgendwelche Internetseiten. Was sollen wir nun machen? Einfach das Schreiben ignorieren? Ich weiß, sowas wurde hier schon desöfteren diskutiert, aber ich wollte lieber mal nachfragen. Das Schreiben ist nicht mal persönlich unterschrieben wurden, was es ansich schon sehr zweifelhaft macht. Es wäre lieb, wenn mir jemand sagen könnte, was man nun machen kann. Liebe Grüße |
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| | # 13 |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
| Hallo Chaosmieze, wenn dieser Brief mit der Post gekommen ist, würde ich ihn nicht ignorieren und darauf antworten. Deine Mutter soll den angeblichen Vertrag anfechten. Musterbriefe findet sie in in den Signaturen verschiedener User hier. Aber auch hier könnt ihr mal nachschauen "Neue Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen" - da gibt es auch einen Link zu Musterbriefen. Natürlich müsste deine Mutter ihn etwas auf ihre Situation anpassen und auch erwähnen, dass sie das Internet gar nicht nutzt. Alles per Einschreiben mit Rückschein versenden! Auf weitere Schreiben von diesem Herrn W. muss sie dann nicht mehr reagieren. Und zu einem gerichtlichen Mahnbescheid, glaube ich sicher wird es nicht kommen. Diesem müsste sie dann einfach widersprechen. |
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| | # 16 |
| Threadstarter Registriert seit: 02.02.2008
Beiträge: 9
| Wir haben den gleichen Brief bekommen wie chaosmieze *hoffentlich richtig geschrieben*. Jetzt habe ich noch eine andere Frage. Bin mir allerdings nicht ganz sicher ob mir da jemand helfen kann. Wenn ich den Vertrag anfechte, und dem Anwalt einen Musterbrief mit Rückschein schicke. Und er meldet sich darauf dann nicht mehr ist das dann nicht gleichzeitig dann eine Annahme des Wiederspruchs und hat er auch eine Frist wo er Antworten muß? Wie gesagt ich hoffe mir kann da jemand helfen der Bescheid weis und ich hab jetzt nicht gegen irgendwelche Forumsregeln verstoßen |
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| | # 17 | ||
| Gastposter | Zitat:
In etwa: "Sollte ich bis **.**.**** (Datum) keine Antwort erhalten,gehe ich davon aus das sie meinen Einwand angenommen haben und sie keine weiteren Forderungen stellen. Aber vermutlich bekommst du eine Antwort das man deine Argumente nicht annimmt und das die weiterhin auf die Forderung bestehen.Nachtrag: Zitat:
Solange der "Gläubiger" nicht von der Forderung absieht,bleibt sie,auch ist sie unberechtigt, bestehen. Sollte der ANwalt das Inkasso nicht weiter betreiben,sucht sich der "Gläubiger" einen neuen Inkasso-Fuzzie. m.f.G. | ||
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| | # 19 |
| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
| ignorieren! die leben von leuten, die sich einschüchtern lassen. reagieren muß man erst wieder, wenn tatsächlich ein mahnbescheid kommen sollte ( was sehr unwarscheinlich ist) und dann wiederspricht man dem! zu einer gerichtsverhandlung lassen die es nicht kommen ( hab noch von keinem fall gehört).
__________________ 9 von 10 stimmen in meinem kopf sagen, ich bin irre, eine summt!![]() das ist perdita! proggi: verkleinern von bildern |
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| | # 20 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Nichts. Lass sie doch auf ihre Forderungen bestehen! Die quengeln so lange rum und schicken dir Bettelbriefe, bis entweder du ihnen doch irgendwann den heiß ersehnten Wunsch erfüllst und ihnen dein ehrlich verdientes Geld in den Rachen wirfst oder sie irgendwann merken, dass sie dich nicht melken können. Sobald du die Schreiben abgeschickt hast, ist für dich die Sache ausgestanden. Die können fordern was immer sie wollen - wer eine Forderung stellt, muss sie beweisen können. In deinem Fall werden sie dich vor Gericht zerren müssen, und das wagt keiner aus der Nutzlosbranche, wenn sich die Opfer so wie du gewehrt haben. |
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Aber vermutlich bekommst du eine Antwort das man deine Argumente nicht annimmt und das die weiterhin auf die Forderung bestehen.
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