Fastload.TV


Alt 29.01.2008, 20:37   # 1
sumsi822000
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hallo Leute!

Ich habe mich bei Fastload TV angemeldet. Ich habe es mehrmals versucht, da meine Firewall das Programm im Router nicht durchgelassen hat. ich habe nachweislich nie was runtergeladen (ging ja nicht) !
Jetzt werde ich mit Anwalt und Mahnungen (5x) bombardiert! Auf positive Erledigung (ich würde 1x samt Mahnung € 130,51 ja zahlen)! habe aber nie Antwort erhalten! Ich habe nie was von einer Kündigung gelesen!
Ich bin Österreicherin! Sind andere Rechte als ind Deutschland!
Weiß wer Hilfe?
LG Sabine
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Alt 07.02.2008, 14:08   # 2
alfp
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hallo sabine,

tja, ich hab ab heute das gleiche problem. kann mich aber weder an eine anmeldung erinnern, noch hab ich software von denen am rechner.
egal..was hast denn jetzt gemacht ? bezahlt, oder was läuft da ?

gruß
alf
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Alt 10.02.2008, 19:24   # 3
Magnetteufel
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habe ein Testabo geladen ,innerhalb der 14 Tagen per Einschreiben gekündigt,und werde nun mit Zahlungsaufforderungen bombadiert.
Ich werde auf keine Fall bezahlen .
Ich kannauch nachwesen das ausserhalb des Testzeitraumes nichts mehr geladen wurde.
mfG Magnetteufel

Zitat:
hallo Leute!

Ich habe mich bei Fastload TV angemeldet. Ich habe es mehrmals versucht, da meine Firewall das Programm im Router nicht durchgelassen hat. ich habe nachweislich nie was runtergeladen (ging ja nicht) !
Jetzt werde ich mit Anwalt und Mahnungen (5x) bombardiert! Auf positive Erledigung (ich würde 1x samt Mahnung € 130,51 ja zahlen)! habe aber nie Antwort erhalten! Ich habe nie was von einer Kündigung gelesen!
Ich bin Österreicherin! Sind andere Rechte als ind Deutschland!
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LG Sabine

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Alt 10.02.2008, 22:08   # 4
schiene1003
Ehemaliger Moderator
 
Benutzerbild von schiene1003
 
Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.048
Für mich riecht das sehr nach einer AB(O)-z*ckseite und deshalb habe ich das Thema mal in den Verbraucherschutz verschoben.
Ich habe mal jemanden um Rat gefragt, der sich mit solchen Seiten sehr gut auskennt. Seine Antwort war diese:
Zitat:
Die Betreiber sitzen im Ausland, aber berufen sich auf deutsches Recht. Widerrufe scheinen die nicht zu interessieren und werden ignoriert. Beim Tarif Silber = kostenlos muss man auch alle persönlichen Daten angeben. Warum, wenn das kostenlos sein soll? Ich würde warnen, Hände weg und nichts anklicken.

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Alt 11.02.2008, 19:13   # 5
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
Ich als Österreicher würde mich mal bei der Arbeiterkammer, oder wie heissen die(bin Deutscher) beschweren und alles ausdrucken und vorlegen was ich habe.

Wir hier aus Deutschland haben die Möglichkeit uns bei den Verbraucherzentralen zu beschweren. FAlls die Anbieter da noch nicht bekannt sind ist das sehr angebracht.

Ebenfalls alles ausdrucken was man hat und zu der zuständigen Verbraucherzentrale.

Grüsse

Klaus
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Alt 01.03.2008, 14:44   # 6
diesunddas
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Tja, ich hatte mich bei Fastload.tv angemeldet und nachdem ich ein Schreiben von einem Inkassobüro erhielt, den Betrag auch gezahlt. Es waren 67 Euro. Nagut dachte ich mir, wenn ich schon zahle möchte ich natürlich auch etwas davon haben. Also richtete ich den Account mit Zugangskennung ein und wollte nun "anonym und sicher" (wie auf den Seiten suggeriert) einge Downloads durchführen. Doch daraus wurde nichts. Der Router konnte nicht aufdie Seiten dieses Anbieters zugreifen. Es kam immer eine Fehlermeldung. Also versuchte ich es direkt. Ohne Router. Aber auch dort klappte es nicht. Es sieht also so aus, als ob es gar keine Dienstleistung gibt, sondern das Ganze einzig auf Betrug ausgelegt ist. Zudem ist die Zugangssoftware eine Modifikation von Shereazza die sowieso frei erhältlich im Internet zur Verfügung steht.

ALSO: " VORSICHT VOR DIESEM UNTERNEHMEN! ES GEHT DORT ÜBERHAUPT NICHTS! MAN BEKOMMT KEINE LEISTUNG FÜR SEIN GELD! KEIN ZUGANG UND SOWIESO KEINERLEI SICHERHEIT ODER ANONYMITÄT!
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Alt 04.03.2008, 08:57   # 7
AlphaCentauri
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Kann ich nicht nachvollziehen - bin sehr zufrieden. Evtl sollte man mal die anleitung lesen wenn man mit dem programm nicht klarkommt oder einfach in der testzeit kündigen. dann kommt auch keine rechnung. Was die Abzocke angeht find ich eure Infos lächerlich denn der Anbieter hat doch wohl eindeutig auf die kosten hingweisen. Lest ihr nie die anmeldeseite durch??? und die verschlüsselung funktioniert auch - das bieter bisher kein anderer p2p Client. natürlich nur unter fastload-clients funktioniert die verschlüsselung. aber die nutzer werden bekanntlich immer mehr.

Gruss

AlphaCentauri
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Alt 04.03.2008, 09:01   # 8
AlphaCentauri
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Witzigerweise fangen aller erst an zu lesen wenn die RECHNUNG oder MAHNUNG kommt. Man kann dem ANbieter wirklich keinen Vorwurf machen.


fastload.tv/anmelden.php


Ich bestätige folgendes:

1.) Ich bin volljährig

2.) Durch Absenden dieses Formulars und durch Bekanntgabe des Passworts durch FASTLOAD wird ein Vertrag mit FASTLOAD geschlossen, der es mir ermöglicht,
a) die FASTLOAD Software 14 Tage gratis in der neuesten Version und ohne Einschränkungen zu testen
b) im Anschluss zum Preis von nur 6,90 EURO pro Monat ein Jahr lang alle Vorteile der FASTLOAD Software incl. 3D parallel Suche zu nutzen sofern ich im Testzeitraum nicht gekündigt oder zu keinem anderen Paket gewechselt habe. Ich habe in dieser Zeit das Recht jederzeit zu kündigen, die Kündigung wird zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam.

3.) Ich habe die AGB sowie die Widerrufsbelehrung gelesen und bin damit einverstanden.


fastload.tv/agb.html

3.2) Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Haben Sie einen Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes, sofern Sie nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die erforderlichen Kontaktdaten finden Sie im Impressum. Wir empfehlen, per Einschreiben zu kündigen! Sofern kein anderes Leistungspaket gewählt wurde, wird ein Vertrag mit FASTLOAD geschlossen mit 6,90 EURO monatlich und einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
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Alt 04.03.2008, 09:14   # 9
AlphaCentauri
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Warum hast du dann nicht gekündigt wenn das nicht funktioniert bei dir?
Steht doch deutlich in der Anmeldung.
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Alt 04.03.2008, 09:27   # 10
AlphaCentauri
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Zitat:
Zitat von sumsi822000 Beitrag anzeigen

hallo Leute!

Ich habe mich bei Fastload TV angemeldet. Ich habe es mehrmals versucht, da meine Firewall das Programm im Router nicht durchgelassen hat. ich habe nachweislich nie was runtergeladen (ging ja nicht) !
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Weiß wer Hilfe?
LG Sabine
Warum nicht gekündigt? Dazu ist doch die gratis Testzeit gedacht.
Also ich kann diese Problematik nicht ganz nachvollziehen.
Der Anbieter weist im gegensatz zu anderen wirklich unseriösen anbietern eindeutig auf die kostenpflichtigkeit hin. meine kündigungen werden auch immer bearbeitet, habe jetzt schon den DRITTEN gratis test account und noch nie ne rechnung oder mahnugn bekommen.
bin eigentlich sehr zufrieden mit dem programm. was leider schade ist, dass die anonymisierung nur unter Fastload-Clients funktioniert.

AlphaCentauri

Werbung vom Anbieter ist hier nicht erwünscht! mfg hungriger-wolf, Moderator
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Alt 04.03.2008, 09:29   # 11
hungriger-wolf
Rückkehrer
 
Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Hallo,

nachdem ich schon drei Beiträge von dir habe unsichtbar werden lassen, ist jetzt Feierabend. Wir sind keine Werbeplattform für diese Firmen.

Dauerhafte Sperre. Mitarbeiter von fastload.tv sind hier "Persona non grata", zumal sie noch so offensichtlich auftreten.
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Alt 06.03.2008, 02:17   # 12
schnippewippe
Gastposter
 
Vorsicht Leute hier kommen Mahnbescheide wenn man Fehler macht.

Als ich eben auf die Seite der Rechtsanwälte war viel mir der Beitrag sofort auf. Da die Beratung 30 € kostet glaube ich kaum, dass sich da einer einen Scherz erlaubt hat.
Hier mal den Anfang der Erklärung des Anwalts.
Zitat:
Nach meiner Meinung ist die von Ihnen erklärte Kündigung unwirksam, da Sie diese nicht schriftlich erklärten. Sie vereinbarten diesbezüglich ein Schriftformerfordernis gemäß Nr. 3. 2) der AGB des Gegners.
Allerdings erscheint diesseits möglich, dass Sie den Vertrag durch die von Ihnen erklärte Kündigung wirksam widerriefen. Der Widerruf des Vertrages kann auch per E-Mail erklärt werden. Dahingehend ist fraglich, ob Sie den Widerruf binnen der hierfür vorgesehenen Frist widerriefen.........weiter im Link
Also Leute ,macht es lieber per Einschreiben mit Rückantwort. Denn ihr wisst ja , E-mails wie wir sie verschicken zählen bei uns leider nicht als Beweis bei Gericht. Ein Richter kann ,muss es aber nicht als Beweis zulassen. E-Mails: Vor Gericht nur - Schall und Rauch
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Alt 14.03.2008, 10:03   # 13
Schnappi1990
Gastposter
 
Hallo,

ich habe mir das angebot mal angeschaut. soweit ich das gesehen habe,
schliesst FASTLOAD das Widerrufsrecht deutlich auf der Anmeldeseite aus,
was Sie bei Software auch dürfen. Die Tipps zum Widerruf sind also wenig hilfreich.

Der AGB entnehme ich folgendes:

3.2) Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Haben Sie einen Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes, sofern Sie nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die erforderlichen Kontaktdaten finden Sie im Impressum. Wir empfehlen, per Einschreiben zu kündigen! Sofern kein anderes Leistungspaket gewählt wurde, wird ein Vertrag mit FASTLOAD geschlossen mit 6,90 EURO monatlich und einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten


Es gilt also per Fax (am günstigsten da man direkt einen Sendenachweis hat) oder per Einschreiben zu kündigen. Emails empfehlen sich nicht, da die Nachweispflich schwer ist und es ja bekanntlich wirklich Probleme mit SPAM-Filtern etc gibt.
Die könnten bei emails immer behaupten, sie nicht bekommen zu haben und
man könnte nicht das gegenteil beweisen (ich möchte nichts unterstellen).

Wie ich dem Impressum entnehme sitzt diese Firma (angeblich?) in der Slowakei.
Da bei einer Kündigung der Zugang der Kündigung massgeblich ist, sollte man für
den Postweg der Kündigung 1 Woche rechnen oder besser gleich per Fax kündigen.

Hoffe euch geholfen zu haben,



Schnappi1990
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Alt 20.03.2008, 16:55   # 14
Hippokrates
 
Registriert seit: 20.03.2008
Beiträge: 3
Achtung!!! Neue Masche von fastload.tv:

Gestern ging bei mir per Einschreiben eine "Abmahnung" von fastload ein mit der Aufforderung, bis zum 24.3.(!!!) eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zurückzusenden und nebenbei über € 340 zu zahlen, weil ich gegen das Urheberrecht verstoßen hätte. Angeblich gäbe es eine Ermittlung der Generalstaatsanwaltschaft auf Betreiben der GVU gegen mich. Aber wenn ich das Geld zahle, wollen die meine persönlichen Daten nicht rausgeben, sonst schon und das Geld gerichtlich eintreiben. Das wären angeblich Kosten, die Ihnen durch mich für eine Rechtsauskunft, eine Übersetzung aus dem Slowakischen und Porto enstanden seien - alles ohne Beleg.
Habe sofort einen Anwalt konsultiert, dessen Fach Abmahnungen im Filesharing-Bereich sind. Dieser hat mich informiert, dass weder die Generalstaatsanwaltschaft noch die GVU in dieser Weise auftreten. Abmahnungen werden gewöhnlich von Anwälten erstellt, nachdem die Musik- oder Filmindustrie eine Anzeige erstattet hat.

Dummerweise bin ich den fastload-Leuten letztes Jahr schon in die Abo-Falle getappt. Hatte die kostenlose Testanmeldung gemacht, aber nie eine Bestätigung oder Zugangsdaten erhalten. Die kamen erst mit der ersten Rechnung und den darauffolgenden immer härter werdenden Mahnungen und schließlich Androhung gerichtlicher Eintreibung von einem Inkasso-Unternehmen. Habe mich dann ins Bockshorn jagen lassen und für ein Jahr gezahlt. Dann wollte ich natürlich auch was haben für mein Geld und einige Downloads gestartet. Die Geschwindigkeit ist grottig und die Software nur Shareaza verkappt. Die loggen aber jeden Click. Das haben sie jetzt auch angehängt, um zu beweisen, das ich angeblich mit 5 Jahren Haft verknackt werden kann (wenn ich nicht zahle).

Zum Glück bin ich kein Filesharer in großem Stil, sondern habe fast alles, was ich an Film oder Musik besitze, wirklich gekauft. War halt nur die dumme Reaktion, dass ich für mein fastload-Geld auch etwas haben wollte. Das habe ich nun davon...

Liebe Moderatoren, das ist so alles wirklich geschehen. Ich glaube, dass die fastload-Betreiber gerne kritische Beiträge verschwinden lassen, da ich bei meiner Recherche immer wieder auf tote Links gestoßen bin.
Trotzdem muss man doch vor Leuten warnen, die die eigenen Kunden abzocken, oder?
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Alt 20.03.2008, 17:17   # 15
immorb
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Zitat:
Zitat von Hippokrates
Gestern ging bei mir per Einschreiben eine "Abmahnung" von fastload ein mit der Aufforderung
Vielleicht könntest du das Schreiben (persönliche daten unkenntlich machen) mal einscannen und hier veröffentlichen.
Wie dein Anwalt dir schon mitteilte; Fastload kann und darf dich nicht abmahnen.
Zitat:
Zitat von Hippokrates
Aber wenn ich das Geld zahle, wollen die meine persönlichen Daten nicht rausgeben,..........
Das wäre ja eine "saubere" Erpressung.
Zitat:
Zitat von Hippokrates
Liebe Moderatoren, das ist so alles wirklich geschehen.
Wie schon erwähnt: ==>> picssonstnixik3

m.f.G.
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Alt 20.03.2008, 17:56   # 16
Hippokrates
 
Registriert seit: 20.03.2008
Beiträge: 3
Na, dann schaut euch mal die Dateianhänge an!!!

Sowas denkt man sich nicht zum Scherz aus.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf oxyron1.PDF (26,0 KB, 90x aufgerufen)
Dateityp: pdf oxyron2.PDF (28,4 KB, 60x aufgerufen)
Dateityp: pdf oxyron3.PDF (21,4 KB, 58x aufgerufen)
Dateityp: pdf oxyron4.PDF (36,5 KB, 55x aufgerufen)
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Alt 20.03.2008, 19:42   # 17
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Hippokrates
Abmahnungen werden gewöhnlich von Anwälten erstellt, nachdem die Musik- oder Filmindustrie eine Anzeige erstattet hat.
Hier geht es nicht um eine Abmahnung.
Hier geht es um.
1,) Schadensersatz
2.) Unterlassungserklärung.

Das eine "ausländische" Firma,die mit dir in deutsch korrespondiert,einen Übersetzer braucht, ist mir rätselhaft.

Der Hinweis, das man die Daten nicht weitergeben muss,aber es davon abhängig macht ob du Schaden ersetzt, wundert mich doch.
Was würde ich machen.
1.) Von FASTLOAD die Orginalkorrespondenz mit der GVU,oder Ermittlern anfordern.
2.) unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten.
Denn, wenn es stimmt das man deine Daten angefordert hat und FASTLOAD gibt sie weiter,dann wird es echt teuer.
Denn dann kommt eine Abmahnung

Schaue mal hier,hier findest du ==>> Rechtsanwälte die sich mit Abmahnung auskennen..

m.f.g.
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Alt 20.03.2008, 22:21   # 18
Hippokrates
 
Registriert seit: 20.03.2008
Beiträge: 3
Ich habe bereits einen Anwalt konsultiert, der vom Fach ist bzw. Tag für Tag mit solchen Fällen sein Brot verdient. Er hat von mir das gesamte Schreiben erhalten und durchgelesen. Dieser hat mir versichert, dass es sich in seinen Augen um Nötigung und Betrug handelt, da mehrere Punkte in diesem Schreiben aus seiner Erfahrung nicht stimmen:
1.) Es ermittelt nie eine Generalstaatsanwaltschaft.
2.) Die GVU steckt nicht hinter solchen Ermittlungen.
3.) Die genannten Kosten, die angeblich entstanden sind, sind in keiner Weise dokumentiert/belegt - mal abgesehen von den Briefmarken, die auf dem Umschlag kleben.
4.) Da fastload nach eigenen Aussagen nicht auskunftspflichtig ist, ist schleierhaft, auf welche Weise diese Kosten entstanden sein sollen.
5.) Fastload betreibt eine vollständig deutsche Seite, und wenn man mal nach Oxyron s.r.o. sucht, findet man als Gesellschafter einen Herbert Eder - klingt nicht wahnsinnig slowakisch.
6.) Wer vertreibt (kostenpflichtig) eine P2P-Software und verlangt für das Nicht-Verpfeifen seiner Nutzer Geld?
7.) Warum setzen die eine Frist bis zum 24.3., wenn sie das Schreiben am 17.3. abschicken und im Grunde außer den Feiertagen nur noch ein Tag für die Reaktion zu Verfügung steht? Wozu außerdem der Hinweis, dass eine Fristverlängerung nicht möglich ist? Schließlich sind Ferien. Ich bin selbst erst gestern aus dem Ausland gekommen und hätte auf diese Frist gar nicht reagieren können, wenn ich meinen Urlaub nur einen Tag weiter ausgedehnt hätte.

Davon einmal abgesehen würde mich wundern, wie bei meinem Bisschen Downgeloade, da ich fast alles gecancelt hatte, jemand auf mich aufmerksam geworden sein sollte. Ich bin wirklich eher Käufer. Es ist eher ungewöhnlich, dass wegen eines so geringen Downloadvolumens ermittelt wird. Die Praxis zeigt, dass Staatsanwälte die Ermittlungen in solchen Fällen ohnehin einstellen. Auch in den Zivilprozessen mit ähnlicher Tragweite, falls Film- oder Musikverlage sich einschalten, wurde hier meist eine Einstellung für Summen zwischen 90 und 150 Euro erreicht.

Ich habe denen meine sofortige Kündigung und die unterschriebene Versicherung zukommen lassen, dass ich ihre Software ab sofort nicht mehr nutzen werde - per Fax mit Sendebeleg und per Einschreiben mit Rückschein.
Außerdem haben sie die Einschätzung meines Anwalts geschildert bekommen, der übrigens der Meinung ist, dass man hier auch Anzeige wegen Nötigung erstatten könnte.
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Alt 21.03.2008, 10:08   # 19
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Hippokrates
Ich habe bereits einen Anwalt konsultiert, der vom Fach ist bzw. Tag für Tag mit solchen Fällen sein Brot verdient.
Das mit dem Brot könnte stimmen.Die dazugehörige Butter vermutlich nicht.
Denn:
Zitat:
Zitat von Hippokrates
2.) Die GVU steckt nicht hinter solchen Ermittlungen.
Vermutlich kennt er die GVU nicht oder verwechselt sie mit etwas anderes.
>> GVU ist ein eingetragener Verein, der im Auftrag der Filmbranche und der Entertainmentsoftware-Industrie arbeitet<<
Die GVU unterscheidet sich von anderen in diesem Bereich tätigen Firmen dadurch, dass keine Abmahnungen an Endbenutzer von Filesharing Netzwerken verschickt werden. Stattdessen werden die ermittelten IP-Adressen im Rahmen eines Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaften und die weiteren Ermittlungsbehörden weitergeleitet.
Zitat:
Die GVU ist eine von den Unternehmen und Verbänden der Film- und Unterhaltungssoftware - Wirtschaft getragene Organisation. Ihre Aufgabe besteht in der Aufdeckung von Verstößen gegen die Urheberrechte ihrer Mitglieder und die Mitteilung dieser Verstöße an die Strafverfolgungsbehörden.
Quelle:==>> gvu_Aufgaben
Zitat:
Es ist eher ungewöhnlich, dass wegen eines so geringen Downloadvolumens ermittelt wird. Die Praxis zeigt, dass Staatsanwälte die Ermittlungen in solchen Fällen ohnehin einstellen. Auch in den Zivilprozessen mit ähnlicher Tragweite, falls Film- oder Musikverlage sich einschalten, wurde hier meist eine Einstellung für Summen zwischen 90 und 150 Euro erreicht.
Irgendwie bist du auf dem Holzweg oder nur falsch informiert.

Ps.Eine weitere Diskussion gehört hier==>> Allgemeine Filesharing-Diskussionen_Erwischt/Abgemahnt............. hin.

m.f.G.
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Alt 22.03.2008, 09:20   # 20
Auauau
Gastposter
 
Leute ich hab so einen ähnlichen Abmahn GVU Sch*** auch bekommen, aber nicht wegen Fast-load sondern weil ich kazaa damals benutzt hatte.

Bin damit zum Anwalt gegangen er hat mir geraten, dies zu zahlen und
in zukunft aufzupassen.

er hatte das überprüft, und festgestellt dass tatsächlich ein ermittlungsverfahren bestand. die GVU hat wegen ein paar Musikstückchen die ich freigegeben hatte in meinem Ordner dieses Verfahren angeleiert um an meine Adresse zu kommen.

offenbar ist es wirklich von glück dass der fastload.de die IP nicht sofort rausgibt, denn bei mir hat der spass damals über 1500 EURO gekostet. ich hab damals die 1500 euro an den abmahnverein bezahlt und paar wochen später bekam ich von der Staatsanwaltschaft einen Brief dass das verfashren eingestellt wäre.

dass denen von fastload.de durch die GVU und die Staatsanwaltschaft kosten entstehen ist soweit ja auch richtig und daher sollte man die auch bezahlen aber danach würd ich deren software nicht mehr benutzen sowieso überhaupt keine p2p programme mehr.

also kein filesharing mehr für mich - lieber usenet obowohl glaub ich kann da auch passieren.-

Arne
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Antwort


Alt 12.02.2012, 07:29 # --
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