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| Gastposter | Zitat:
Bevor noch mehr über die Schreibweise des Wortes Schadensersatz fallen,die schreibweise ist richtig.In dem Fall ist es ein Fugen-s. Zitat:
In erster Linie dient die Abgabe einer Unterlassungserklärung dazu einer Wiederholungsgefahr vorzubeugen. Man kann z.B. eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgeben. Wer eine solche unterschreiben soll, der sollte sich fachlichen Rat holen. Hier ==>> http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...-diskussionen/ gibt es Anwälte die sich mit dem Thema Unterlassungserklärung beschäftigen. m.f.G. Werbung | ||
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| | # 67 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 18.03.2007 Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
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Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung? Ein guter Spamfilter für virtuellen Mahnmüll bzw Mülltonne für Mahndrohmüll in Papierform helfen bei der Entsorgung Zitat:
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| | # 68 |
| Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 4
| auf rechnung usw. werde dank deiner seite nicht antworten aber das mit der kündigung muss ich innerhalb der testphase weil ich sonst endgültig bei denen festsitze. daher wollte ich wissen ob ich 1.wie bei usenet und den anderen seriöseren anbietern einfach den benutzernamen eingeben kann daraus lässt sich für die die adresse erkennen die ich gefaked habe und ob ich 2. den sichersten weg gehe und ein einschreiben mit rückschein verschicken soll dafür muss ich dann aber meinen richtigen namen geben was auch stress bedeuten kann. bitte um hilfe! |
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| | # 69 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 18.03.2007 Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
| Zitat:
Zitat:
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| | # 70 | ||
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
| Verbraucherzentrale Hamburg e.V. InternetText Zitat:
ZDF.de - Teuer angeklickt: Abo-Abzocken 2009 In WISO: Zitat:
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Bevor noch mehr über die Schreibweise des Wortes Schadensersatz fallen,die schreibweise ist richtig.
