Blue Byte / m***-downloads.net

Alt 31.12.2007, 14:24   # 21
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Paikia Beitrag anzeigen
Aber bis jetzt weiß ich trotzdem nicht was ich machen kann, ich hab mich so schon ein wenig erkundet und überall les ich eben, das man nicht bezahlen soll, weil es Ab***e ist. Also ich wäre für hilfreiche Tipps echt Dankbar..
Ich würde dem Inkasso mitteilen, dass die Forderung unberechtigt ist.
Außerden würde ich den vermeintlichen Vertrag noch "hilfsweise wegen Irrtum anfechten".
Jede weitere Korrespondenz würde ich vermeiden.
Sowohl der Betreiber als auch das Inkasso sind für ihr Geschäftsgebahren bestens bekannt.
Ein arabischer Briefkasten wird Euch wohl kaum verklagen.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
  Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2008, 10:15   # 22
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@ vanHelsing, Trondheim, Paikia,

muss mich entschuldigen, bin auf die reingefallen. Die Site wurde erst vor kurzem so gestaltet wie sie jetzt ist. Habe in einem anderen Forum darüber erfahren. Man sollte eben vorher wirklich googeln.

Alles gute für das neue Jahr und viel Gesundheit und Erfolg.

Klaus
  Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2008, 10:41   # 23
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Paikia Beitrag anzeigen
Aber bis jetzt weiß ich trotzdem nicht was ich machen kann, ich hab mich so schon ein wenig erkundet und überall les ich eben, das man nicht bezahlen soll, weil es Ab***e ist. Also ich wäre für hilfreiche Tipps echt Dankbar..
Leider bist du bei dem ganzen Hin und Her irgendwie verloren gegangen.
Also wenn deine Freundin sich 100% sicher ist, dass sich Keiner auch nicht aus Scherz mit ihren Daten da angemeldet hat, sollte sie der Zahlung und der Behauptung einen Vertrag zu haben widersprechen.
Das per Einschreiben mit Rückantwort.

Wenn sie sich nicht 100% sicher ist, sollte sie den Vertrag anfechten. Einen Brief dafür findet sie unten in meinen Link(Musterbriefe) Ich würde den von Sat 1 nehmen.
-------------------------------------------------------------
Zu dem ganzen Hin und Her hier:
Auch ich habe nur die Seite mit der Preisangabe gesehen.
Es wird eben immer schwieriger hier das Richtige zu schreiben.
Dazu kommt noch die Aussage des Staatsanwaltes, die ich nie vergessen werde. Ich war ganz schön geschockt gewesen.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2008, 14:29   # 24
TrondHeim
 
Registriert seit: 21.02.2007
Beiträge: 76
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Dazu kommt noch die Aussage des Staatsanwaltes, die ich nie vergessen werde. Ich war ganz schön geschockt gewesen.
Meinte er das "strafrechtlich" oder "zivilrechtlich"? Du kennst ja den Unterschied im Gegensatz zu den vielen der neuen User hier. Die wollen ja diejenigen, die ihnen sowas eingebrockt haben, gleich im Gefängnis sehen. Dass dies natürlich nicht so einfach ist, wissen wir alle. Außer jemand stellt sowas ganz dumm-dreist an, was ja auch schon vorgekommen ist.
Beim Zivilrecht (=muss ich bezahlen oder nicht?) dürfte die Sache klar sein: Da gibt es hunderte gleichlautende Aussagen diverser Anwälte (inkl. Verbraucherzentralen). Und vor allem von Anwälten, die auf diesem Rechtsgebiet Spezialisten sind. Ein Staatsanwalt ist das in der Regel nicht. Der hat mit vertragsrechtlichen Streitereien eher weniger zu tun.
Dass beim Strafrecht (Anbieter wird vor Gericht verurteilt) allerdings in der Regel nicht viel rumkommt, ist eine weitere Erkenntnis, die die Mehrheit der Juristen teilt. So gesehen hätte der Staatsanwalt nichts Besonderes von sich gegeben. Was allerdings sein kann, dass er dies ein wenig unglücklich formuliert hat bzw. die Fragestellung des Reporter grad auch nicht auf die Unterscheidung zwischen Straf- und Zivilrecht hinzielte.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2008, 15:40   # 25
schnippewippe
Gastposter
 
Es war eine Erklärung darüber, warum die Anzeigen der Kunden wieder eingestellt werden.
Die Betreiber bewegen sich knapp am Rande des Gesetzes. Also nicht im strafrechtlichen Sinn betrügerisch.
Nach dem bürgerlichem Recht (BGB) ist der Vertrag wegen überraschender Klauseln anfechtbar aber
nach dem Strafgesetzbuch (StGB) liegt kein eindeutiger Straftatbestand vor..
Deshalb finde ich es ja gut, dass die Verbraucherzentralen zivilrechtlich gegen die Betreiber vorgeht.

Da wir nur zivilrechtlich gegen die Betreiber vorgehen können ,müsste jeder Kunde für sich selber klagen.
Oder der Betreiber muss jeden Kunden einzeln verklagen.

Hier in diesem Fall kam ja das Hin und Her dadurch zustande, dass Krennz und ich,den Preis offen auf der Seite sehen konnten. Wir dachten, dass es zur Zeit der Abschlüsse auch so aussah.
Ich hatte hier mal ein Urteil bekannt gegeben ,wo die AGB mit dem Preis auf der Anmeldeseite stand.
Der Richter fand es wäre ausreichend . Da es nicht um die Betreiber hier ging , wurde der Sache keine Bedeutung zugesprochen. Habe mir das Urteil dann auch nicht aufgehoben. Leider. Denn es zeigt mir, dass wenn der Preis sichtbar ist ,man nicht 100% sagen kann ,es ist alles nur Ab***e. Zumal hier ja auch nicht mit Gratis gelockt wurde. Da kann der Richter der Meinung sein, dass man sich die Seite hätte durchlesen müssen.
Was man im Geschäft ja auch machen würde.
  Mit Zitat antworten

Alt 28.05.2012, 20:26 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

Das könnte Dich auch noch interessieren:

Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen.

   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:26 Uhr.