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| | #142 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 16.04.2008
Beiträge: 1
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| Hallo zusammen ich habe mich jetzt durch den kompletten Tread geklickt und mir stellt sich die Frage, wie es bei den einzelnen Nutzern weiterging. Was ist passiert nach der Rückbuchung Welche Post gab es, Inkasso? - Overnext? - RA? über welche Zeitdauer? Gab es wirklich gerichtliche Inkassoverfahren bzw. Gerichtstermine? Ein zweiter Fragenkomplex ist: gibt es zum Thema "Overnext" bereits redaktionelle Beiträge? wenn ja in welchen Publikationen?. Herzlichen Dank a) für und an das Forum b) für die Antworten Mit freundlichen Grüßen J.Schwarz |
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| | #143 (permalink) |
| Moderator Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 3.306
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| Was deine zweite Frage angeht: Es gibt zumindest einiges an Foren-Beiträgen. Recht interessant ist dieser hier, da wird der Anmeldevorgang sehr detailliert geschildert. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] Zum deiner ersten Frage: Noch ist uns nichts davon bekannt. Zumindest hat hier noch kein User wg. Gericht vorgesprochen.
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| | #144 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 3
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| welche daten gibt die bank bei rückgabe der lastschrift weiter? kann die firma einfach so noch einmal versuchen abzubuchen? oder kann man das generell für die sperren? es gab noch einen versuch durch eine andere abbuchungsfirma.!! |
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| | #145 (permalink) |
| Probezeit bestanden Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 16
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| Die Bank zieht das Geld einfach zurück und markiert die Zahlung mit sowas wie "Der Kunde hat der Lastschrift widersprochen". Wenn du einmal einen Rücklastschriftauftrag aufgibst, sollte eigentlich nichts weiter passieren - du hast ja deine Einzugsermächtigung nur einmal und auch da nur unwissend abgegeben (haben wir die überhaupt irgendwann abgegeben?) - Wenn die wirklich nocheinmal versuchen sollten, abzubuchen, ist das ihr Problem, denn das ist sowas von Glasklar illegal - würde dann an deiner Stelle mal zur Bank gehn, ob man da irgendwas machen kann... @jfeschwarz: Nach meiner Rückbuchung habe ich erst einmal einige E-mails von denen bekommen, in denen sie schreiben, dass sie das an ein Inkassobüro weitergeben werden, wenn ich das Geld nicht innerhalb von einer Woche wieder zurücküberweise. Das habe ich natürlich nicht getan und nach ca. 10 Tagen habe ich dann nochmal was bekommen, in dem sie noch einmal mit Inkasso gedroht haben und wieder eine Frist von einigen Tagen gegeben. Dann habe ich lange Zeit (einen Monat oder so) gar nichts von denen gehört, jetzt ging auf einmal ein Schreiben per Post ein... ebenfalls von dieser Kölner Anwaltskanzlei... Anscheinend verschicken die im Moment hunderte Briefe an alle Ihre "Kunden". In dem Schreiben steht, ich solle das Geld + irgendwelche Gebühren bis Mittwoch (30.4.) überweisen. Man sei beauftragt, ansonsten rechtliche Schritte einzuleiten bla bla und das würde dann bestimmt über 1000,- € kosten und so weiter... Naja, werde das Schreiben erst einmal ignorieren und abwarten. Das war's bis jetzt, habe auch von sonst niemandem gehört, dass er weiter ist. |
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| | #146 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 24.04.2008
Beiträge: 3
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| Hi! Ich werde jetzt auch erst einmal abwarten. Werd eregelmäßig Bescheid geben wie der Stand der Dinge ist. Eins weiß ich aber jetzt schon - Geld bekommt keiner von mir. Tschau "DJ Wiese!" |
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| | #147 (permalink) | |
| Moderator Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 3.306
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| Zitat:
Wir haben noch zu wenig Erfahrung mit dieser durchtriebenen Abofalle, deshalb halte ich diese Vorgehensweise für ratsam.
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| | #148 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 28.04.2008
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| bin heute auch auf overnext reingefallen und hab NICHTS gemacht (außer mich registriert). hab mir nen account eingerichtet und dann kam ein kumpel und ehe ich irgendetwas machen konnte musste ich mich ausloggen. Nun ja als ich vorhin wieder an meinen PC ging und mich einloggte musste ich ernüchternd feststellen das die mir einen 100 GB account gemacht haben ohne (!!!) meine zustimmung!! ich werde morgen meinen Anwalt sowie die Verbraucherschutzzentrale kontaktieren. Denn so geht das nicht liebe Frau WeiteWelt!! |
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| | #149 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 6
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| Ich reihe mich in die Schlange geneppter ein. Sobald irgendjemand von den wohl tausenden auf die Nase gefallenen etwas wegen der Anwaltdrohung etc. weiß, bitte um Info. Auch echt frech: erst kostenlos, was dann irgendwie nicht tat und dann aus versehen daneben geclickt und schwupps hat man eine Software drauf, die dann 3 Geld-Einzugmails nach sich zieht. Also, wer helfen kann - biiittteee! Ciaoi physie |
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| | #150 (permalink) |
| Moderator Registriert seit: 31.01.2007
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| Meine Empfehlung (auch wenn es bitter klingen mag): Lies dich in aller Ruhe (!) durch das gesamte Thema durch. Dann findest du auch alle Antworten, die für dich notwendig und nützlich sind. Halte dich an die hier gesetzten Tipps, und du kannst Overnext und weitewelt und so weiter eine elendig lange Nase machen.
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| | #151 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 30.04.2008
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| Was ich mich frage ist einfach: ist man, wenn auch nur "Aus Versehen/Irrtum" einen rechtsverbindlichen nicht kündbaren Vertrag eingegangen oder nicht... Kennt vielleicht jemand Seiten im Netz mit einer Art "kostenlosem Rechtsbeistand"... Mich ärgert diese Situation und diese Frechheit seitens Overnext und am meisten die Hilflosigkeit. Ok, ich werde mal anfangen die Formulare ausfüllen und Einschreiben. Grüße physie |
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| | #152 (permalink) |
| hat nichts besseres zu tun Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent!
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| hast du eine rechtschutzversicherung? ansonsten kannst du als geringverdiener oder arbeitslosengeld I + II - bezieher oder als sozialgeldbezieher oder als rentner mit geringer rente, oder, oder, oder, einen beratungsschein beim örtlichen gericht bekommen! nur einkommensnachweis mitbringen und gut ist und schon kannst du zum rechtsanwalt deiner wahl gehen! lasst euch bitte nie durch geringes einkommen von der rechtsberatung abbringen! die abzocke kostet geld, der beratungsschein nur stolz, zeit und ne fahrkarte zum zuständigen gericht ( in eurer stadt!).
__________________ fast alles was es zu mir zu sagen gibt findest du hier! einfach klicken! ![]() warnung an alle unseriösen seitenbetreiber: wir lassen euch nicht mehr aus den ![]() [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] anleitungen zum thema alben und bilderkostenlos bilder hochladen könnt ihr hier |
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| | #153 (permalink) | ||
| Probezeit bestanden Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 12
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| Zitat:
Zitat:
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| | #154 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 6
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| Vielen Dank für die Infos... An wen richte ich denn die "Vertragskündigung" wegen Irrtums bzw. wie bezeichnet man das genau? Die Anschrift dieser Overnext-Bande ist ja in Tirana und ne deutsche Anschrift gibt es nicht... Wenn ich es per Mail mache, hat dies sicherlich keine Gültigkeit, oder? Tschüß Physie |
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| | #155 (permalink) |
| hat wirklich was drauf Registriert seit: 24.03.2008 Ort: NRW
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Erhielt 111 Danke für 98 Beiträge
| Auch hier nochmal: Streicht das Wort "Kündigung" aus eurem Wortschatz! Kündigen kann man immer nur mit Wirkung für die Zukunft. Hier muss es heißen: "Ich fechte meine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung wegen Irrtums an." Wenn unklar ist, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist: "Ich bestreite das Zustandekommen eines Vertrages mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt, da ich eine hierfür notwendige Willenserklärung nicht abgegeben habe. Sollte ich eine solche Erklärung doch abgegeben haben, so fechte ich hilfsweise diese Erklärung wegen Irrtums an." So oder ähnlich steht der Passus auch in den Musterschreiben. Wenn die Kostenpflicht versteckt war oder einem der Vertrag sonstwie "untergeschoben" wurde: "Ich bestreite das Zustandekommen eines Vertrages mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt, da ich eine hierfür notwendige Willenserklärung nicht abgegeben habe. Sollte ich eine solche Erklärung doch abgegeben haben, so fechte ich hilfsweise diese Erklärung wegen arglistiger Täuschung Ihrerseits an. Höchst hilfsweise fechte ich die abgegebene Erklärung wegen Irrtums an." Eine solche Erklärung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, sie kann sogar mündlich abgegeben werden und ist wirksam. Den Zugang der Erklärung kann man aber dann im Streitfall nicht beweisen. Daher ist dafür ein Einschreiben mit Rückschein zu empfehlen. Natürlich hat man einen Zeugen der gesehen hat, was in dem Brief stand und der dann dabei war, als man ihn zur Post gebracht hat
__________________ Das Kleingedruckte: 1. Auch wenn es lästig erscheint, bitte beim Posten beachten: Die (wichtigsten) Spielregeln 2. Was tun in welchem Fall? [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] ist das sehr gut beschrieben, mit Musterbriefen. 3. Erste Hilfe hier im Forum: DER WEGWEISER (da sind auch Links vielen weiteren Musterbriefen) 4. Nach dem Lesen noch Fragen offen? Immer her damit, hier werden Sie geholfen! |
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| | #156 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 6
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| Klasse, ich werde die Formulierung übernehmen. Besten Dank. weiß jetzt noch jemand, wo das Einschreiben hingehen muss. Im Impressum steht Tirana/Albanien, das Geld wurde wiederum von einer anderen Firma eingezogen... Physie |
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| | #158 (permalink) |
| Vampirjäger Registriert seit: 02.07.2006 Ort: z.Z. Transsylvanien
Beiträge: 2.721
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| Wenn Du nicht weisst wohin mit seinem Schreiben, dann warte doch bis Du Post bekommst. Dann hast Du wenigstens einen Absender, an den Du deinen Brief adressieren kannst. Entscheidend ist oft die Firma, die mit der Vertragsabwicklung betraut wurde.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Das sagt die Verbraucherzentrale zu Verträgen mit Minderjährigen – gültig oder nicht gültig? - Taschengeldparagraph (§110 BGB).* Wichtig: Betr. Veröffentlichung von Emails - Bitte beim Posten unbedingt beachten.Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) |
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| | #159 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 30.04.2008
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| Es gibt doch diese 2-Wochen-Einspruchfrist soweit ich weiß (Obwohl ich garnet weiß, warum ich Einspruch erheben soll...blöde Falle). Es wird Geld von einer deutschen Firma abgebucht, aber die Firma, wo ich mich irrtümlicherweise angemeldet habe sitzt in Albanien. Ein Einspruch per Mail an den Support mit Eingangsbestätigung ist nicht ausreichend, oder? Das hätte ich dann schon erledigt gahebt... Danke für die immer superschnellen Antworten - echt der Hammer! Physie |
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| | #160 (permalink) |
| Probezeit bestanden Registriert seit: 05.03.2008
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| Ausreichend ist das theoretisch schon, es würde meines Wissens nach sogar ausreichen, wenn du mündlich Einspruch einlegst, aber wenn du's per Einschreiben mit Rückschein machst, hast du einen Beweis, dass Sie den Einspruch auch bekommen haben. Ob die Eingangsbestätigung vom Kundensupport für so etwas ausreicht, weiß ich nicht. |
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| Stichworte |
| abozckerhimmel, neuer, overnext, stern |
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